Wissenschaft und Politik müssen sich heute vielfachen, oft neuen Herausforderungen stellen: Zerfallende Staaten, Verteilungskonflikte, Terrorismus und Flüchtlingsströme sind nur einige Beispiele. Im vorliegenden Band zeichnen renommierte Experten und Expertinnen aus dem In- und Ausland ein Panorama der internationalen Sicherheitsherausforderungen des 21. Jahrhunderts. Unter besonderer Berücksichtigung der Rolle Deutschlands zeigen sie dabei strategische Ansätze auf, wie diese Herausforderungen effektiv und sinnvoll bewältigt werden können, und liefern so neue Impulse für die sicherheitspolitische Debatte in Deutschland.
Eigentlich war für die deutsche Politik der NSA-Spionageskandal ja schon fast erledigt. Doch dann wurde öffentlich, dass Angela Merkels Handy abgehört wurde. Dies resultierte zum Beispiel in verärgerten Anrufen und der Idee eines No-Spy-Abkommen,welches aber inzwischen vom Tisch ist, sowie einer Entschuldigungsabordnung aus den USA, die allerdings einen kalten Empfang in Berlin hatte. Aber nun tut sich auch etwas auf internationaler Ebene: Zusammen mit Brasilien bereitete Deutschland eine Resolution in der UNO Generalversammlung vor, die ein internationales Recht auf Privatsphäre etablieren soll. Inzwischen ist eine,wenn auch abgeschwächte Version, dieser Resolution vom Dritten Komitee verabschiedet worden und wird im Dezember der Generalversammlung vorgelegt. Was bedeutet das für ein mögliches internationales Recht auf Privatsphäre?
Zwei legislative Umbruchphasen geben Aufschluss über Entstehung und Entwicklung des japanischen Internationalen Gesellschaftsrechts, über die dahinter stehenden Grundgedanken und die Bezüge zu anderen Rechtsmaterien: Während der Meiji-Restauration setzte sich die japanische Rechtswissenschaft erstmals damit auseinander, wie der Umgang mit Gesellschaften aus anderen Ländern rechtlich zu regeln sei. Gut hundert Jahre später wurden die Probleme in den übergreifenden Reformen der Heisei-Ära unter völlig anderen Voraussetzungen erneut aufgegriffen. Zum einen war der japanische Gesetzeskanon im letzten Jahrhundert ausdifferenziert und methodisch unterfüttert sowie nach dem Zweiten Weltkrieg in ein anderes politisches Umfeld übertragen worden. Zum anderen war Japan nicht mehr bedrohter Außenseiter, sondern entschied als einer der größten Wirtschaftsakteure darüber, wie es sich auf dem globalen Weltmarkt positioniert.Bei den Kodifikationsprojekten der Meiji-Restauration wurde das Problem des Umgangs mit ausländischen juristischen Personen im Schwerpunkt bei Schaffung des ZG diskutiert. Dem lag die Auffassung zugrunde, dass die Problematik primär eine Frage der Anerkennung sei. Die Gründungstheorie diente in Japan allein zur Unterscheidung zwischen aus- und inländischen Gesellschaften bei der Entscheidung über die Anerkennung. Es ging also um eine materiellrechtliche, nicht um eine kollisionsrechtliche Fragestellung. Daher behandelte der für das Kollisionsrecht Verantwortliche Nobushige Hozumi die Problematik nicht bei Erlass des Hōrei. Vielmehr wurde unter seiner sowie der Leitung von Masa'akira Tomii und Kenjirō Ume eine Anerkennungsvorschrift ins ZG eingefügt. Die Regelungen zum Internationalen Gesellschaftsrecht sind exemplarisch für die eklektische Rechtsrezeption, die für die Entstehung des modernen japanischen Rechts charakteristisch ist. So wurde die Anerkennungsvorschrift in dem ansonsten vom deutschen und französischen Recht geprägten ZG maßgeblich durch den belgischen Gesetzesentwurf François Laurents von 1882 beeinflusst. Da die Regelung auf die Gründung der juristischen Person abstellte, sahen die Gesetzesväter im Bereich des Handelsrechts die Gefahr der Entstehung von Scheinauslandsgesellschaften. Daher wurde eine aus dem italienischen Recht rezipierte Vorschrift zum Schutz vor Scheinauslandsgesellschaften in das unter Federführung von Ume und Okano konzipierte und etwas später verabschiedete HG aufgenommen. Die Abstimmung bei dieser für das internationale Gesellschaftsrecht erforderlichen kodifikationsübergreifenden Regelung war dadurch gesichert, dass Persönlichkeiten wie Hozumi und Ume am Entwurf mehrerer Gesetze – Hōrei und ZG bzw. ZG und HG – beteiligt waren.Im übergreifenden Reformprogramm der heutigen Heisei-Ära stand das Internationale Gesellschaftsrecht auf der Agenda beim 2006 neu gefassten Kollisionsrecht. Denn seit Erlass der Vorschriften in der Meiji-Zeit hat sich das Verständnis des Umgangs mit ausländischen Unternehmen grundlegend verändert. Im Vordergrund steht seit einem dogmatischen Umbruch, der spätestens mit Ende des Zweiten Weltkriegs abgeschlossen war, die Entscheidung über das anwendbare Recht. Die Gründungstheorie ist seit Jahrzehnten herrschende Meinung, wird allerdings durch die fremdenrechtliche Vorschrift zu Scheinauslandsgesellschaften erheblich eingeschränkt. Die Fortentwicklung des japanischen internationalen Gesellschaftsrechts geschah eigenständig und losgelöst vom belgischen und italienischen Vorbild, jedoch eingebettet in die fortlaufende Auseinandersetzung mit verschiedenen Rechtsordnungen. Insbesondere die Reform des Kollisionsrechts von 2006 wurde durch intensive rechtsvergleichende Studien vorbereitet. Herausgebildet hat sich über die Jahrzehnte eine eigenständige Form der Gründungstheorie. Angeknüpft wird wie im common law an das Recht des Ortes, an dem die Gesellschaft ursprünglich gegründet wurde – nicht wie etwa in der Schweiz an das Recht des Ortes der aktuellen Registrierung oder Organisation der Gesellschaft. Im Unterschied zu den Ländern des common law und auch zu Deutschland wird wie im romanischen Rechtskreis der – heute fremdenrechtlich eingeordneten – Anerkennung noch immer eine (wenn auch geringe) Bedeutung zugesprochen.Die Liberalität der Gründungstheorie wird durch die Vorschrift gegen Scheinauslandsgesellschaften erheblich eingeschränkt. Vor Erlass des GesG 2005 wurde eine Streichung dieser Vorschrift erwogen. Dies wäre international bemerkenswert gewesen, wie ein Vergleich zu Deutschland zeigt. Dort wurde die unbeschränkte Geltung der Gründungstheorie nur widerstrebend durch äußeren Druck und bisher auch nur für den relativ sicheren Raum des EWR zugelassen. Schließlich wurde die japanische Vorschrift in überarbeiteter Form beibehalten – gegen den Protest mehrerer ausländischer Wertpapierhäuser sowie unter Kritik seitens der USA und der EU. Um diesen Widerstand zu besänftigen, sicherte die Regierung in Stellungnahmen und das Oberhaus in einem ergänzenden Beschluss eine extrem enge Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen zu. So kam es zu einer – kritisch zu beurteilenden – Kompromisslösung.Bei der Reform des Kollisionsrechts im Jahr 2006 hätte die Tatsache, dass die Ausprägung der japanischen Gründungstheorie schon länger weitgehend gefestigt ist, eine gesetzliche Verankerung des Gesellschaftskollisionsrechts eigentlich erleichtern sollen. Dennoch wurde die Schaffung einer solchen Vorschrift noch vor Veröffentlichung des Zwischenberichts aufgegeben. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Zum einen wurde keine Einigung über die Art der Regelung – abschließende Auflistung der zum Regelungsbereich gehörenden Tatbestände oder abstrakte Formulierung des Anwendungsbereichs – erzielt. Dass eine Löschung der Vorschrift über Scheinauslandsgesellschaften in der Diskussion war, rief zusätzliche Unsicherheit hervor. Zum anderen war die Reform nicht speziell auf das internationale Gesellschaftsrecht ausgerichtet. Vielmehr wurde das gesamte wirtschaftsrelevante Kollisionsrecht reformiert. Da die Gründungstheorie schon seit Jahrzehnten herrschende Meinung war, fehlte ein unmittelbarer Anlass für die Kodifikation des Gesellschaftskollisionsrechts. Der Schwerpunkt der Reform lag im internationalen Vertrags- und Deliktsrecht, wo das Bedürfnis für eine gesetzgeberische Klarstellung aufgrund der fortschreitenden Internationalisierung des japanischen Wirtschaftsverkehrs groß war. Auch wollte der japanische Gesetzgeber die Entwicklung des Gesellschaftskollisionsrechts in Europa, namentlich in Deutschland, weiter beobachten.Dennoch: Die Reformen im Kollisions- und Gesellschaftsrecht haben die Entwicklung des japanischen internationalen Gesellschaftsrechts vorangebracht. Sie waren Anlass für zahlreiche Symposien und Veröffentlichungen, häufig mit fachübergreifendem Ansatz. Ob sich dies in Zukunft fortsetzt und möglicherweise gar im geschriebenen Recht Ausdruck findet, ist schwer abzuschätzen. Angesichts nur mäßig steigender Zahlen von ausländischen Unternehmen in Japan ist die rechtspolitische Relevanz gegenüber anderen, drängenderen Themen eher gering. Zudem waren die meisten Reformen bisher auf einzelne Gesetze zugeschnitten. Schnittstellenthemen wie das internationale Gesellschaftsrecht haben dabei, wie gezeigt, einen schweren Stand. Andererseits könnten gesetzgeberische Aktivitäten auf der Ebene der EU angesichts des Augenmerks des japanischen Gesetzgebers auf das europäische Gemeinschaftsrecht das Interesse für das internationale Gesellschaftsrecht erneut entfachen. ; Two periods of legislative upheaval shed light on the formation and development of the Japanese international corporate law, its fundamental ideas and its relations to other legal matters: During the Meiji Restoration, the Japanese jurisprudence dealt for the first time with the question how foreign companies should be handled legally. More than a century later, these problems were picked up again under completely different conditions during the comprehensive reforms of the Heisei era. On the one hand, the Japanese legal canon had become more differentiated and substantiated methodically and had been transferred to a different political environment after the Second World War. On the other hand, Japan was not anymore a threatened outsider, but rather decided as one of the biggest economic players about how to position herself on the global market.During the codification projects of the Meiji Restoration, the problem of how to deal with foreign juridical persons was discussed mainly when making the Civil Code. The reason was that the problem was mainly seen as one of admission of foreign legal persons. The foundation theory served as a method to distinguish between foreign and domestic companies when deciding about their admission. This was a question of substantial law, not one of conflict of laws. Nobushige Hozumi, who was in charge of the conflict of laws provisions, did not deal with this problem when drafting the Hōrei. Rather, a provision on admission of foreign juridical persons was inserted into the Civil Code under the direction of Hozumi, Masa'akira Tomii and Kenjirō Ume. The international company law provisions are exemplary for the eclectic law reception that is characteristic for the formation of the modern Japanese law. I.e. the provision on admission of foreign juridical persons in the Civil Code, which was in great parts modeled on German and French law, was influenced by a draft law of the Belgian François Laurent. As the provision named the foundation of the juridical person as relevant, the drafters feared the emergence of pseudo-foreign companies. They therefore inserted a provision against pseudo-foreign companies received from Italian law into the Commercial Code, that was drafted under the auspices of Ume and Okano and was passed a bit later. The coordination of the insertion of provisions into different codifications was ensured due to the fact that personalities like Hozumi and Ume were involved in the drafting of several laws – Hōrei and Civil Code, and Civil code and Commercial Code, respectively.During the comprehensive reform program of the current Heisei era, the international company law was on the agenda when redrafting of the conflict of laws provisions in 2006. For since the enactment of the provisions in the Meiji era, the conception of how to deal with foreign companies had changed fundamentally. Since a dogmatic change that was concluded at the latest with the end of the Second World War, the main question is what law should be applicable. The foundation theory has been the prevailing opinion for decades, though restricted considerably by the alien law provisions on pseudo-foreign companies. The development of the Japanese international company law was independent from the Belgian and Italian models, but embedded into the constant analysis of a variety of legal orders. Especially the reform of the conflict of laws provisions in 2006 was prepared by intense comparative law research. Over the years, a distinct form of the foundation theory has evolved. Like in common law, the law of the place of the original foundation is the relevant connecting factor – not the place of the current registration or organization of the company as e.g. in Switzerland. In contrast to the common law jurisdictions and also to Germany, the admission – which is classified as alien law today – still is of (albeit small) significance. The liberality of the foundation theory is restricted considerably by the provision against pseudo-foreign companies. During the drafting of the Company Code of 2005, a deletion of this provision was considered. The comparison to Germany shows that this would have been remarkable internationally. In Germany, the unconfined application of the foundation theory was only given up reluctantly due to external pressure, and limited to the relatively secure European economic area. The Japanese provision was finally kept in a revised version – against the protest of a number of foreign securities companies and against the criticism of the US and the EU. In order to quieten this resistance, the Minister of Justice and the House of Councillors promised that the provision would be interpreted in an extremely narrow sense. That way, a – disputable – compromise was reached.The fact that the foundation theory has been the prevailing opinion in Japan for a long time should have made a codification of the conflict of laws of companies easier. However, during the reform of the conflict of laws provisions of 2006, the creation of a provision on the law applicable to companies was abandoned even before the publication of the interim report. There were several reasons for that. On the one hand, there was no consensus on the kind of provision – enumeration of the company law matters or abstract formulation of the scope of application. The discussion on the deletion of the provision against pseudo-foreign companies brought further insecurity about the appropriate codification. On the other hand, the reform was not directed towards the international company law. Rather, it included the entire conflict of laws that was economically relevant. As the foundation theory had been prevailing for decades, there was no immediate reason for the codification of the conflict of laws for companies. The focus of reform was on the international contract law and law of torts, where the necessity for a legislative clarification was pressing. Also, the Japanese legislator wanted to further await the development of international company law issues in Europe, e.g. in Germany.However – the reforms of the conflict of laws provisions and of the company law have contributed to the development and differentiation of the Japanese international company law. They gave reason for the arrangement of several symposia and publications, often with interdisciplinary approach. Whether this will advance in the future and might even be reflected in written law is an open question. Given the slow growth of the number of foreign companies in Japan, from the point of view of legal policy, there are more pressing issues. Also, most of the reforms have so far been directed to the redrafting of single law codes. Topics relating to several law codes – e.g. Hōrei, Company Code and Civil Code such as the international company law – are thus put at a disadvantage. However, legislative efforts in the EU could again spark the interest of the Japanese legislator, who takes interest in the European Community Law.
Die Zivilgesellschaft hat dazu beigetragen, dass die Klimakonferenz in Kopenhagen zu einem Medienereignis wurde. Fernab großer Demonstrationen haben Nichtregierungsorganisationen (NRO) seit Jahren einen guten Zugang zu den internationalen Klimaverhandlungen. Am Beispiel von Chile wird gezeigt, wie Nichtregierungsorganisationen durch professionellen Lobbyismus ihre Positionen in politische Prozesse einspeisen. Sie befinden sich in einem Spannungsfeld von Kooperation und Instrumentalisierung durch politische Entscheidungsträger.
As an introduction to this special issue this article deals firstly with defining and clarifying terms and concepts which are used in the context of international media assistance. Secondly, the themes of the different articles in this collection are enumerated: these are broadly the how to of media assistance, evaluation and the ongoing debate about proving impact of media assistance project; negotiating the tensions between the state and the media and finally, the fundamental question of why and to what purpose is assistance to the media sector given in the first place. The first two of these themes are developed in slightly more depth. The piece is rounded off with some further reflections on the history both of the idea of media assistance and of the way it has been practiced in recent decades. It finally looks at the ways research in this field may develop in the future.
In der österreichischen Rechtsordnung sind bestimmte Großprojekte, von welchen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen. In diesem Verfahren sollen die mit dem Vorhaben zusammenhängenden Umweltauswirkungen festgestellt, beschrieben und beurteilt werden. Auch wenn das UVP-Verfahren in vielen Belangen auf den Standort des Vorhabens abstellt und als nationales Genehmigungsverfahren ausgestaltet ist, ist es klar, dass Umweltauswirkungen nicht vor Staatsgrenzen halt machen. Dies ist vor allem für Vorhaben von Bedeutung, die entweder grenzüberschreitend errichtet werden oder sich in einem Staat befinden, jedoch Auswirkungen auf die Umwelt eines anderen Staates haben. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie grenzüberschreitenden und somit internationalen Fragestellungen im österreichischen UVP-Verfahren nach dem UVP-G 2000 Rechnung getragen wird. Dazu wird der völker- und unionsrechtliche Einfluss (Espoo-Konvention und UVP-RL) auf das österreichische UVP-Verfahren näher beleuchtet. In weiterer Folge wird die UVP-Plicht in Bezug auf grenzüberschreitende Aspekte dargestellt. Anschließend wird die Beteiligung am UVP-Verfahren seitens fremder Staaten bzw. der ausländischen, von den Auswirkungen des Vorhabens betroffenen Öffentlichkeit sowie der Einfluss grenzüberschreitender Sachverhalte auf die UVP-Entscheidung erläutert. ; In the Austrian legal system, certain big scale projects which are likely to cause significant environmental impacts are object to an Environmental Impact Assessment (EIA). This procedure is aiming to identify, describe and assess the impacts caused by the project. Even though the EIA procedure is focused in many ways on the location of the project and is shaped as a national consent procedure, it is clear that environmental impacts do not stop at national borders. This is especially important for transboundary projects or projects built in one state but which could possibly influence another states environment. This thesis lays its focus on the question, how transboundary and therefor international issues are taken into account by the Austrian EIA procedure according to the Environmental Impact Assessment Act 2000. In order to do so the influence of International and European Union Law (for example the Espoo-Convention and the EIA Directive) on the transposition into Austrian law will be examined. Furthermore, the obligation to do an EIA in relation to transboundary aspects will be illustrated. In conclusion, the role of the foreign public concerned as well as another states participation in such a procedure is analysed. ; vorgelegt von Mario Micelli ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2016 ; (VLID)1363175
Die Hochschule Zittau/Görlitz hat sich im Rahmen ihrer Internationalisierungsstrategie verpflichtet, ihren Beitrag für das weitere Zusammenwachsen Europas mit Blick auf die Staaten Mittel- und Osteuropas zu leisten. Die geopolitische Lage im Dreiländereck ist prädestiniert, den Nachbarn in Polen und Tschechien dabei eine besondere Rolle zukommen zu lassen.
Aufgrund der Tatsache, dass die Mobilität von Ärzten und Patienten, besonders innerhalb der Europäischen Union, immer mehr zunimmt und neue technische Entwicklungen dazu führen, dass sich der behandelnde Arzt und der Patient für eine Behandlung nicht mehr im selben Staat aufhalten müssen, stellt sich die Frage, nach welchem Recht sich die Haftung des Arztes aus einem solchen grenzüberschreitenden Behandlungsverhältnis richtet und die Gerichte welches Staates internationale zuständig sind.Ziel der Arbeit ist es die derzeitige Situation darzustellen und Parallelen zwischen dem internationalen Privatrecht und den Regeln über die internationale Zuständigkeit herauszuarbeiten.Innerhalb der Europäischen Union bestimmt sich das anwendbare Recht in Bezug auf einen Arzthaftungsfall mit Auslandsbezug nach den Verordnungen Rom I und Rom II. Für nationales Kollisionsrecht bleibt kein Anwendungsbereich, dadurch und aufgrund der Pflicht zur autonomen Auslegung wird eine Harmonisierung des Kollisionsrechts für Zivil- und Handelssachen, damit auch für das internationale Arzthaftungsrecht, innerhalb der Europäischen Union erreicht. Die internationale Zuständigkeit richtet sich zumeist nach der EuGVVO, für die JN bleibt in Österreich nur noch ein sehr begrenzter Anwendungsbereich.Zur Feststellung des anwendbaren Rechts und des international zuständigen Gerichts ist es wichtig, exakt zwischen vertraglichen und außervertraglichen Behandlungsverhältnissen zu unterscheiden. Die Verordnungen versuchen zwar möglichst einen Gleichlauf zwischen dem auf vertragliche und außervertragliche Ansprüche anwendbaren Recht und dem zuständigen Gericht zu schaffen, dies gelingt aber nicht immer. Es lässt sich feststellen, dass das Inkrafttreten der Verordnungen Rom I und Rom II die Beurteilung internationaler Arzthaftungsfälle aus kollisionsrechtlicher Sicht vereinfacht hat und so die Mobilität von Ärzten und Patienten innerhalb der Europäischen Union erleichtert wird. ; Because the mobility of doctors and patients increased recently, especially within the European Union, and due to the technical developments it is necessary to deal with the question according to which law a doctor is to be held liable and which court has the international jurisdiction over a case involving a foreign element.Goal of the diploma thesis is to present the current situation and to show the parallels between the applicable law and the procedural law.Within the European Union the applicable law is governed by the regulations Rome I and Rome II. There is no longer a scope of application for national rules regarding the conflict of laws. Because of this and because there is a obligation to interpret the regulation autonomously, the rules regarding the conflict of laws for civil and commercial matters, therefore as well for the international liability law for malpractice, are harmonized within the European Union. The international jurisdiction is governed by the Brussels I regulation, the national procedural law has only a very limited scope of application. Although the mentioned regulations try to harmonize the situation for the applicable law in contractual and non-contractual matters and the international competent court, it is still important to distinguish precisely between contractual and non-contractual matters.It can be noted, that the commencement of the regulations Rome I and Rome II made it easier to find the applicable law and the competent court and therefore made it easier for doctors and patients to leave their country. ; vorgelegt von Barbara Geistlinger ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2014 ; (VLID)239984
Steht eine globale Revolution von Photovoltaik-Prosumern bevor? Noch nicht – zumindest nicht ohne politische Unterstützung. Aber die politischen Entscheidungsträger sollten die Erfolgsfaktoren kennen und Strategien entwickeln, um nicht von den Entwicklungen überrascht zu werden.
Da es heute viele verschiedene Definitionen von Wettbewerbsfähigkeit gibt, können sich Politiker und Wissenschaftler schwer auf eine gemeinsame Definition einigen. Ausgehend von dieser Problematik ist es das Ziel dieser Arbeit, verschiedene Definitionen der Wettbewerbsfähigkeit vorzustellen und eine Antwort auf folgende Fragestellung zu geben: Wie wird die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen EU-Länder definiert? Hierfür werden verschiedene Ansatzpunkte in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit dargestellt, analysiert und miteinander verglichen um als erstes grundlegende Unterschiede zwischen den Ländern innerhalb der EU und Österreich zu erklären. Ursprünglich werden bei der Analyse von Wettbewerbsfähigkeit hauptsächlich Kosten betrachtet - Wettbewerbsfähigkeit hängt aber auch von der Produktivität und vielen andere Faktorenab. Deshalb werden in einem zweiten Teil die Lohnkostenproblematik und verschiedene Ansätze zur Lohnanpassung in der Währungsunion untersucht. Des Weiteren wird der Versuch unternommen den Begriff Wettbewerbsfähigkeit auf Länderebene mehr mit Wohlfahrtseinschätzungen der Beyond-GDP-Tradition zu verbinden. Dieser Ansatz kombiniert eine Auswertung der Inputs oder Verfahren auf der einen Seite mit einer Bewertung des Outputs auf der anderen Seite. Möglichkeiten zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit eines Landes oder einer Region werden von Produktivitätsverbesserungen und Verbesserungen der strukturellen Wettbewerbsfähigkeit erweitert. Darin enthalten sind Faktoren wie das Funktionieren des Arbeitsmarktes und der Gütermärkte, der allgemeine Ausbildungsstand der Beschäftigten, das Technologie- und Innovationsniveau und die Qualität der Infrastruktur. Im empirischen Teil werden die Wettbewerbsfähigkeitsindikatoren der einzelnen EU-Länder untersucht, bewertetund miteinander verglichen. Im letzten Teil wird die Wettbewerbsfähigkeits-Position von Österreich detaillierter durchleuchtet. ; Since there are many different definitions of competitiveness today, for policy makers and scientists it is difficult to find a common definition. Starting from this issue, the objective of this work is to introduce different definitions of competitiveness and to give an answer to the following question: How is competitiveness defined in each memory country of the Monetary Union? To find an appropriate answer to this question the paper consists of three parts. In the first part, different definitions of competitiveness are represented, analyzed and compared to find fundamental differences between countries within the members of Monetary Union and Austria. In former approaches only costs have been part in the consideration of competitiveness, but the analysis of competitiveness depends on much more factors such as productivity. The content of the second part therefore is the wage issue and different approaches to wage adjustment. Furthermore this paper attemts to connect competitiveness with welfare assessments of the so called beyond-GDP. This approach combines an analysis of inputs or processes on the one hand and a valuation of outputs on the other hand. In another step productivity improvements were included to enhace competitiveness of a country or region. This includes factors such as the functioning of labor-and product markets, the general educational level of employees, the technology and innovation level and the quality of infrastructure. In the third and empirical part of this paper the expanded indicators of competitiveness are examined, evaluated and compared with in the Monetary Union members. Finally, the competitiveness position of Austria is illustrated in detail. ; Dženita Königshofer ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Zsfassungen in engl. und dt. Sprache ; Graz, Univ., Masterarb., 2015 ; (VLID)784542
Die Expertenkommission Forschung und Innovation betont in ihrem aktuellen Gutachten die schnell voranschreitende Internationalisierung der Forschung und Entwicklung durch multinationale Unternehmen. Um für zukünftige technologische Entwicklungen gerüstet zu sein, empfehlen die Gutachter, die bildungspolitischen Anstrengungen und die Grundlagenforschung breit anzulegen. ; The internationalisation of research and development (R&D) is continuously increasing and will also take on steadily growing importance in the future. Firms are very mobile when deciding upon their R&D locations and choose locations where they can profit from local knowledge. In the light of the high degree of specialisation in certain technology fields by German firms while at the same time foreign firms focus their R&D activities on these very same fields, the authors recommend a broad approach for policies regarding education and basic research in order to be prepared for future technological developments.
In dieser Schwerpunktstudie wird die Internationalisierung von Forschung und Entwicklung (FuE) aus deutscher Perspektive untersucht. Aktuelle Trends wurden auf Basis der internationalen FuE-Statistik identifiziert. Darüber hinaus werden patentbasierte Indikatoren berechnet, die vor allen Dingen zu den Technologiefeldern der erfinderischen Aktivitäten deutscher Unternehmen im Ausland neue Erkenntnisse liefern. Eine mikro-ökonometrische Analyse gibt Aufschluss über die relevanten Standortfaktoren für ausländische FuE in Deutschland und der EU27. Zusätzlich wurden neue Befragungsdaten zu FuE deutscher Unternehmen an "neuen Standorten" in Ost- und Mitteleuropa analysiert. Abschließend wurden an Hand eines Datensatzes europäischer multinationaler Unternehmen sowie der Fallstudie eines deutschen Konzerns strategische Faktoren und Managementpraktiken identifiziert, welche den Wissenstransfer in multinationalen Unternehmen beeinflussen. Die Ergebnisse der Schwerpunktstudie bieten somit eine belastbare Basis, um wirtschaftspolitische Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Da die weltweite Medienkonzentration ebenso wie die Konzentration in der gesamten Wirtschaft ein bestimmendes Merkmal kapitalistischer Wirtschafts- und Gesellschaftsformationen ist, ist es gegenstandsadäquat, einen internationalen Vergleich zur Medienkonzentration auf Basis eines kritischen politisch-ökonomischen Ansatzes vorzunehmen. Geeigneter Ausgangspunkt ist hierbei die grundlegende Analyse von Karl Marx zum Zusammenhang von Akkumulation, Konzentration und Zentralisation des Kapitals als einem Wesensmerkmal des Kapitalismus. Die auf Basis dieser theoretisch-methodischen Grundlagen vorgenommenen Konzentrationsanalysen haben den Vorteil wissenschaftlicher Erklärungs- und Prognosekraft. Auch von Seiten etablierter Wettbewerbstheoretiker wird zuweilen allerdings ohne Konsequenzen für die eigene Theorieentwicklung (an)erkannt, »wie realistisch KARL MARX den kapitalistischen Wettbewerbsprozeß als Auslese-, Verdrängungs- und Konzentrationsprozeß im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang gesehen hat. (.) aus wettbewerbstheoretischer Sicht ist seine Analyse des Wettbewerbsprozesses und der Wettbewerbsbeschränkungen sehr bedeutend, aber von der bürgerlichen Ökonomie weitgehend unbeachtet geblieben« (Olten 1998: 41). ; (VLID)4717240
Internationale Migration und die zunehmende Diversität der Bevölkerung sind hochaktuelle gesellschaftspolitische Themen in Deutschland. Die Herausforderungen vor Ort sind in den Kommunen und Wohnquartieren spür- und sichtbar. Insbesondere in den Lebensbereichen Arbeiten, Wohnen und Bildung stellt sich die Frage, wie Integration gelingen kann. Der vorliegende Sammelband setzt sich umfassend mit den Themen Migration und Migrationspolitik, Segregation und Integration, mit Konzepten wie Hybridität, diversity und Transkulturalität im integrationstheoretischen Diskurs auseinander. Er bleibt jedoch nicht auf der theoretisch-konzeptionellen Ebene, sondern zeigt Handlungsmöglichkeiten in der Praxis auf. Empirische Fallstudien wie z.B. zur Segregation von Migrant(inn)en in Großstädten, zu Wohnstandortentscheidungen türkeistämmiger Eigentümer(innen) der zweiten Generation und zu Maßnahmen städtischer Integrationspolitik in Europa zeigen, vor welchen Herausforderungen Politik und Gesellschaft stehen. Die Autor(inn)en setzen sich kritisch mit der gegenwärtigen Forschungspraxis und Integrationspolitik auseinander. Und sie geben Beispiele für eine verbesserte Integration in den Kommunen, im Wohnquartier, im Bildungssystem, in der Wohnungswirtschaft und der Ökonomie. Theoretische Analysen werden mit Handlungsanweisungen für Planung und Politik verbunden. ; International migration and the increasing diversity of the population are highly topical social-political issues in Germany. Local challenges in municipalities and residential areas are tangible and visible. The question as to how integration can be successful is particularly pressing in the spheres of work, housing and education. This edited volume comprehensively addresses the themes migration and migration policy, segregation and integration, and considers concepts such as hybridity, diversity and transculturality in integration theory discourse. However, discussion is not restricted to the theoretical-conceptual level but includes illustration of possible courses of action in practice. Empirical case studies on, for example, the segregation of migrants in large cities, the neighbourhood choice of second-generation Turkish-origin homeowners and urban integration policy measures in Europe, reveal the challenges faced by politics and society. The authors critically review current research practice and integration policy. They provide examples of improved integration in municipalities, residential areas, the education system, the housing market and the economy. Theoretical analyses are linked to planning and policy recommendations.
Die Gestaltung, Organisation und Steuerung von nicht-akademischer Berufsbildung befindet sich unter Reformdruck. Betriebsbasierte berufliche Bildungssysteme suchen Anschlüsse an das Hochschulwesen, während schulisch ausgerichtete Bildungssysteme mit wenigen Bezügen zur Arbeitswelt, stärkere Anknüpfungen an die Betriebe anstreben. Der Beitrag diskutiert aus einer internationalen Perspektive unterschiedliche Typologien von Berufsbildungssystemen und stellt angesichts neuerer Entwicklungen insbesondere die enge Fokussierung auf berufliche Erstausbildung und die Nationenspezifik als zentrales Unterscheidungskriterium in Frage. (DIPF/Orig.) ; The form, organization, and management of non-academic vocational education is under pressure to reform. Company-based systems of vocational training seek links with higher education, whereas school-oriented educational systems that have but few connections to the working world strive for closer ties to the companies. The author discusses different typologies of systems of vocational education from an international perspective and, in view of recent developments, questions the strong focus on initial vocational education, in particular, and on country-specific traits as central criteria for differentiation. (DIPF/Orig.)