As an introduction to this special issue this article deals firstly with defining and clarifying terms and concepts which are used in the context of international media assistance. Secondly, the themes of the different articles in this collection are enumerated: these are broadly the how to of media assistance, evaluation and the ongoing debate about proving impact of media assistance project; negotiating the tensions between the state and the media and finally, the fundamental question of why and to what purpose is assistance to the media sector given in the first place. The first two of these themes are developed in slightly more depth. The piece is rounded off with some further reflections on the history both of the idea of media assistance and of the way it has been practiced in recent decades. It finally looks at the ways research in this field may develop in the future.
Zum ersten Mal in der 20jährigen Geschichte von terre des hommes hatten Projektpartnerinnen aus aller "Frauen Länder" die Gelegenheit, im Rahmen einer Konferenz Kontakt aufzunehmen und sich auszutauschen. Ins Familienferiendorf Mauloff im Taunus kamen ca. 60 Frauen aus zwanzig Ländern, schwerpunktmäßig waren Frauen aus Asien und Lateinamerika vertreten. Die Selbstdarstellung der Projekte im Kontext des Herkunftslandes stellte den Auftakt dar. Die Wochenendkonferenz vom 8.-10. Mai nach einem sehr schönen, internationalen Frauenkulturfest Freitagabend, zu dem auch zahlreiche Journalistinnen geladen waren, hatte Themenschwerpunkte zum Inhalt:- Frauenarbeit in der "ersten" und "dritten" Welt - Familienplanung - Bevölkerungspolitik - Organisationsformen von Frauen
In der österreichischen Rechtsordnung sind bestimmte Großprojekte, von welchen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen. In diesem Verfahren sollen die mit dem Vorhaben zusammenhängenden Umweltauswirkungen festgestellt, beschrieben und beurteilt werden. Auch wenn das UVP-Verfahren in vielen Belangen auf den Standort des Vorhabens abstellt und als nationales Genehmigungsverfahren ausgestaltet ist, ist es klar, dass Umweltauswirkungen nicht vor Staatsgrenzen halt machen. Dies ist vor allem für Vorhaben von Bedeutung, die entweder grenzüberschreitend errichtet werden oder sich in einem Staat befinden, jedoch Auswirkungen auf die Umwelt eines anderen Staates haben. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie grenzüberschreitenden und somit internationalen Fragestellungen im österreichischen UVP-Verfahren nach dem UVP-G 2000 Rechnung getragen wird. Dazu wird der völker- und unionsrechtliche Einfluss (Espoo-Konvention und UVP-RL) auf das österreichische UVP-Verfahren näher beleuchtet. In weiterer Folge wird die UVP-Plicht in Bezug auf grenzüberschreitende Aspekte dargestellt. Anschließend wird die Beteiligung am UVP-Verfahren seitens fremder Staaten bzw. der ausländischen, von den Auswirkungen des Vorhabens betroffenen Öffentlichkeit sowie der Einfluss grenzüberschreitender Sachverhalte auf die UVP-Entscheidung erläutert. ; In the Austrian legal system, certain big scale projects which are likely to cause significant environmental impacts are object to an Environmental Impact Assessment (EIA). This procedure is aiming to identify, describe and assess the impacts caused by the project. Even though the EIA procedure is focused in many ways on the location of the project and is shaped as a national consent procedure, it is clear that environmental impacts do not stop at national borders. This is especially important for transboundary projects or projects built in one state but which could possibly influence another states environment. This thesis lays its focus on the question, how transboundary and therefor international issues are taken into account by the Austrian EIA procedure according to the Environmental Impact Assessment Act 2000. In order to do so the influence of International and European Union Law (for example the Espoo-Convention and the EIA Directive) on the transposition into Austrian law will be examined. Furthermore, the obligation to do an EIA in relation to transboundary aspects will be illustrated. In conclusion, the role of the foreign public concerned as well as another states participation in such a procedure is analysed. ; vorgelegt von Mario Micelli ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2016 ; (VLID)1363175
Uns interessiert die Art und Weise, wie sich die IAO neuer Herausforderungen durch eine sich stetig verändernde Umwelt, insbesondere aufgrund neuer globaler Strukturen annimmt. Wir beziehen uns dabei auf die IAO als eine internationale Organisation mit spezifischem Auftrag, die sich gleichwohl mit grundlegenden Problemen jedweder Organisation auseinandersetzen muss und nutzen eine Heuristik organisatorischen Lernens, in deren Perspektive wir Veränderungen in ihren drei Tätigkeitssäulen Normensetzung und –implementation, Forschung und Aufklärung sowie technische Zusammenarbeit untersuchen. Veränderungen können sich auf die IAO als ganze Organisation beziehen, aber auch auf spezifische Problem- und Politikfelder. Unsere Untersuchung konzentriert sich auf Veränderungen in der Gesamtstrategie der IAO und auf zwei spezifische IAO-Politikfelder Kinderarbeit und Handelsschifffahrt, die von den globalen neuen Strukturen und Tendenzen besonders betroffen werden. ; 91
Mit dem Abschluss der Uruguay-Runde und der Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) ist das Welthandelssystem in eine qualitativ neue Phase eingetreten. Manche sprechen von einem "Quantensprung" auf dem Weg zu einer Welthandelsordnung für das 21. Jahrhundert, andere von einem "historischen Marktstein". In der Tat hat die Uruguay-Runde mit der abschließenden "Erklärung von Marrakesch" am 14. April 1994 erhebliche Fortschritte in die internationalen Handelsbeziehungen gebracht. Zumindest hat die bisherige Ordnung des Welthandels seit Marrakesch deutlich an Umriss und Gestalt gewonnen.
Auf Initiative der OECD haben sich 134 Länder auf eine gemeinsame Erklärung über die Reform des internationalen Unternehmensteuersystems geeinigt. Diese Einigung ist ein wichtiger Schritt zur Eindämmung von Steuervermeidung und Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer durch multinationale Unternehmen; bis zur Umsetzung sind allerdings noch große Hürden zu überwinden. Dazu gehört die Verständigung auf eine gemeinsame Definition des steuerpflichtigen Gewinns und eine Veränderung europarechtlicher Besteuerungsregeln. Die zukünftige Bundesregierung sollte neue Ideen entwickeln, wie sie gegen Steuervermeidung vorgeht, und sich auf internationaler Ebene weiter um die notwendige Zustimmung der anderen Mitgliedstaaten bemühen.
Die Arbeitskosten eines Landes dienen oft als Erklärung für seine Wettbewerbsstärke, die Standortattraktivität und die Arbeitsmarktlage. Daher stoßen internationale Arbeitskostenvergleiche auf großes öffentliches Interesse. Es existiert jedoch keine eindeutige Definition des Begriffs "Arbeitskosten", und die verschiedenen Berechnungsmethoden werden für unterschiedliche, aber auch für gleiche Fragestellungen genutzt. Der Bericht geht anhand internationaler, nationaler und regionaler Vergleiche der Bedeutung dieser Berechnungsmethoden nach. Die Entwicklung der Arbeitskosten hängt insbesondere von der Berücksichtigung der Preiseffekte, der sektoralen Abgrenzung, der Arbeitsproduktivität und der Währungsbasis ab. Daher wird empfohlen, die Bewertung der Lohnpolitik anhand nominaler gesamtwirtschaftlicher Lohnstückkosten auf Nationalwährungsbasis vorzunehmen.
Die Diskussion zum Thema 'Handel und Umwelt' und die zu erarbeiteten internationalen Prinzipien in diesem Bereich haben die positiven Effekte und die Gleichrangigkeit der Wohlfahrtsförderung durch Handel und Umweltmassnahmen zu beachten. Handel führt zur Wohlfahrtssteigerung und kann damit die Grundlage für die Implementierung effektiver Umweltschutzmassnahmen bilden. Handel basiert auf der effizienten Allokation von Ressourcen und fördert daher auch den richtigen Umgang mit natürlichen Ressourcen, wenn das entsprechende Bewusstsein vorhanden ist und Marktversagen korrigiert wird. Ebenso gilt aber auch, dass eine nachhaltige Nutzung der Umwelt zentrale Voraussetzung für die langfristige Wohlstandssteigerung ist. Nationale Produktstandards und Massnahmen zum Schutz der eigenen Umwelt vor Schädigungen aus Produktionsvorgängen können notwendig sein, um Marktversagen zu korrigieren. In diesen Fällen müssen die WTO-Prinzipien der Transparenz, Nicht-Diskriminierung, Offenheit, Notwendigkeit und die Zugrundelegung von wissenschaftlichen Erkenntnissen beachtet werden, um 'grünen Protektionismus' und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Unterschiedliche Risikoevaluationen und Präferenzen sollen anerkannt werden, dürfen aber nicht zur künstlichen Schaffung von technischen Handelshemmnissen für umweltschutzfremde Ziele missbraucht werden. Wo möglich, sollten in internationaler Zusammenarbeit allgemein anerkannte Standards und gemeinsame Ziele und Werte festgelegt werden. Dies würde die Koordination von Umwelt- und Handelsinteressen begünstigen und dazu beitragen, Spannungsfelder zwischen diesen beiden Zielen abzubauen. Eine Harmonisierung von Berechnungsmethoden und Prüfverfahren könnte zu grösserer Effizienz und Transparenz führen. Gleichwertige Standards sollten gegenseitig anerkannt werden. Dies erlaubt eine effizientere Abwicklung und Stärkung des Handels unter gleichzeitiger Wahrung der eigenen Umweltpolitik. Nationale Unterschiede in der Produktion von Gütern sind die Grundlage des internationalen Handels, sie ...
Die Hochschule Zittau/Görlitz hat sich im Rahmen ihrer Internationalisierungsstrategie verpflichtet, ihren Beitrag für das weitere Zusammenwachsen Europas mit Blick auf die Staaten Mittel- und Osteuropas zu leisten. Die geopolitische Lage im Dreiländereck ist prädestiniert, den Nachbarn in Polen und Tschechien dabei eine besondere Rolle zukommen zu lassen.
Diese Arbeit widmet sich der Einflussnahme internationaler Organisationen innerhalb des internationalen Bildungsregimes auf Bildung in Österreich und das Individuum als lernendes Subjekt. Es sollen bildungspolitische, sowie bildungspraktische Veränderungen auf mehreren Ebenen aufgezeigt werden, die sich durch die internationale Zusammenarbeit im Bildungsbereich entwickelten und auch bis in das Verhältnis von Bildung, Öffentlichkeit und Demokratie in Österreich hineinwirken. Dabei wird speziell auf die Rolle und die Möglichkeiten der wesentlichen internationalen Organisationen, im österreichischen Kontext vor allem auf die EU und OECD und weniger direkt auf die UNESCO und Weltbank, eingegangen. Mit den Beispielen "Bologna-Prozess", "PISA und PIAAC" sowie der "Strategie Lebenslanges Lernen" wird gezeigt welche Steuerungsformen den internationalen Organisationen zur Verfügung stehen und wie sie in Österreich wirken. Mit der Analyse des lernenden Subjektes und der Gouvernementalität nach Foucault wird beleuchtet, wie der Einfluss der internationalen Organisationen bis in die Individuen hineinreicht. Die Ausweitung des Ökonomischen auf den Bildungsbereich, das universalisierte Bild von Bildung als Lösung für gesellschaftliche- und vor allem wirtschaftliche Probleme, sowie die starke Ausrichtung der Programme auf die Individuen, wird im Sinne eines emanzipatorischen Bildungsbegriffes dabei kritisch betrachtet. ; This work focuses on the influence of international organizations, within the international education regime, on education in Austria, and the individual as a learning subject. It is intended to highlight changes in educational policy and practice at several levels, which have developed through international cooperation in the area of education and which also have a significant influence on the conditional relationship of education, the public, and democracy in Austria. Particular attention will be paid to the role and the possibilities of the main international organizations in the Austrian context, especially the EU, the OECD, and less directly on the UNESCO and the World Bank. The examples "Bologna process", "PISA and PIAAC", and the "Lifelong learning strategy" show, which forms of control are available to international organizations and how they work in Austria. The analysis of the learning subject and the governmentality of Foucault argues how the influence of international organizations extends into the individuals. The expansion of the economic to the education sector, the universalized picture of education as a solution to social- and above all, economic problems, as well as the strong orientation of the programs to the individuals, is critically considered in the sense of an emancipatory concept of education. ; vorgelegt von Sandra Kremser ; Zusammenfassungen in Deutsch und Englisch ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Masterarbeit, 2017 ; (VLID)2275889
Aufgrund der Tatsache, dass die Mobilität von Ärzten und Patienten, besonders innerhalb der Europäischen Union, immer mehr zunimmt und neue technische Entwicklungen dazu führen, dass sich der behandelnde Arzt und der Patient für eine Behandlung nicht mehr im selben Staat aufhalten müssen, stellt sich die Frage, nach welchem Recht sich die Haftung des Arztes aus einem solchen grenzüberschreitenden Behandlungsverhältnis richtet und die Gerichte welches Staates internationale zuständig sind.Ziel der Arbeit ist es die derzeitige Situation darzustellen und Parallelen zwischen dem internationalen Privatrecht und den Regeln über die internationale Zuständigkeit herauszuarbeiten.Innerhalb der Europäischen Union bestimmt sich das anwendbare Recht in Bezug auf einen Arzthaftungsfall mit Auslandsbezug nach den Verordnungen Rom I und Rom II. Für nationales Kollisionsrecht bleibt kein Anwendungsbereich, dadurch und aufgrund der Pflicht zur autonomen Auslegung wird eine Harmonisierung des Kollisionsrechts für Zivil- und Handelssachen, damit auch für das internationale Arzthaftungsrecht, innerhalb der Europäischen Union erreicht. Die internationale Zuständigkeit richtet sich zumeist nach der EuGVVO, für die JN bleibt in Österreich nur noch ein sehr begrenzter Anwendungsbereich.Zur Feststellung des anwendbaren Rechts und des international zuständigen Gerichts ist es wichtig, exakt zwischen vertraglichen und außervertraglichen Behandlungsverhältnissen zu unterscheiden. Die Verordnungen versuchen zwar möglichst einen Gleichlauf zwischen dem auf vertragliche und außervertragliche Ansprüche anwendbaren Recht und dem zuständigen Gericht zu schaffen, dies gelingt aber nicht immer. Es lässt sich feststellen, dass das Inkrafttreten der Verordnungen Rom I und Rom II die Beurteilung internationaler Arzthaftungsfälle aus kollisionsrechtlicher Sicht vereinfacht hat und so die Mobilität von Ärzten und Patienten innerhalb der Europäischen Union erleichtert wird. ; Because the mobility of doctors and patients increased recently, especially within the European Union, and due to the technical developments it is necessary to deal with the question according to which law a doctor is to be held liable and which court has the international jurisdiction over a case involving a foreign element.Goal of the diploma thesis is to present the current situation and to show the parallels between the applicable law and the procedural law.Within the European Union the applicable law is governed by the regulations Rome I and Rome II. There is no longer a scope of application for national rules regarding the conflict of laws. Because of this and because there is a obligation to interpret the regulation autonomously, the rules regarding the conflict of laws for civil and commercial matters, therefore as well for the international liability law for malpractice, are harmonized within the European Union. The international jurisdiction is governed by the Brussels I regulation, the national procedural law has only a very limited scope of application. Although the mentioned regulations try to harmonize the situation for the applicable law in contractual and non-contractual matters and the international competent court, it is still important to distinguish precisely between contractual and non-contractual matters.It can be noted, that the commencement of the regulations Rome I and Rome II made it easier to find the applicable law and the competent court and therefore made it easier for doctors and patients to leave their country. ; vorgelegt von Barbara Geistlinger ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2014 ; (VLID)239984
Seit Anfang der neunziger Jahre setzt sich die Europäische Kommission für die Förderung von finanziellen Mitarbeiterbeteiligungen in den Mitgliedsländern der Europäischen Union ein. Die Resonanz auf die ausgesprochenen Empfehlungen und die Intensität, mit der sie umgesetzt wurden, waren in den einzelnen Mitgliedsländern unterschiedlich. Diese verschiedenen Entwicklungen lassen sich durch institutionelle Unterschiede in den Mitgliedsländern sowie durch unterschiedliche politische Ansätze, die bei der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission gewählt wurden, erklären. Die Unterstützung für finanzielle Mitarbeiterbeteiligungen wird durch die Annahme getragen, dass sie positiv auf Produktivität und Beschäftigung wirken. Bisher ist es jedoch noch nicht gelungen, dafür eindeutige empirische Belege zu finden. Trotzdem sollte die staatliche Förderung verstärkt werden. Denn finanzielle Beteiligungen der Arbeitnehmer können als ein Instrument zur Erhaltung von Arbeitsplätzen angesehen werden: Unter den Bedingungen der zunehmenden Globalisierung, mit einer erweiterten internationalen Mobilität von Gütern und Produktionsfaktoren geraten die Arbeitnehmerentgelte in Hochlohnländern - insbesondere von Beschäftigten mit eher geringer Qualifikation - unter Druck, wenn die Arbeitsplätze nicht gefährdet werden sollen. Insbesondere Kapitalbeteiligungen können die ausgelösten Verteilungseffekte abmildern. Die finanziellen Beteiligungsformen bergen jedoch Risiken für den Arbeitnehmer, wenn nennenswerte Einkommensbestandteile von dem durch den Einzelnen nur schwer zu beeinflussenden Gewinn abhängen oder die Mitarbeiter bei Insolvenz nicht nur ihren Arbeitsplatz, sondern auch ihr eingebrachtes Kapital verlieren. Aus der Sicht einer optimalen Risikostreuung ist vielleicht ein System der Vermögensbildung vorzuziehen, das die Kapitalbildung in Arbeitnehmerhand nicht auf den eigenen Betrieb beschränkt.
Steht eine globale Revolution von Photovoltaik-Prosumern bevor? Noch nicht – zumindest nicht ohne politische Unterstützung. Aber die politischen Entscheidungsträger sollten die Erfolgsfaktoren kennen und Strategien entwickeln, um nicht von den Entwicklungen überrascht zu werden.
Da es heute viele verschiedene Definitionen von Wettbewerbsfähigkeit gibt, können sich Politiker und Wissenschaftler schwer auf eine gemeinsame Definition einigen. Ausgehend von dieser Problematik ist es das Ziel dieser Arbeit, verschiedene Definitionen der Wettbewerbsfähigkeit vorzustellen und eine Antwort auf folgende Fragestellung zu geben: Wie wird die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen EU-Länder definiert? Hierfür werden verschiedene Ansatzpunkte in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit dargestellt, analysiert und miteinander verglichen um als erstes grundlegende Unterschiede zwischen den Ländern innerhalb der EU und Österreich zu erklären. Ursprünglich werden bei der Analyse von Wettbewerbsfähigkeit hauptsächlich Kosten betrachtet - Wettbewerbsfähigkeit hängt aber auch von der Produktivität und vielen andere Faktorenab. Deshalb werden in einem zweiten Teil die Lohnkostenproblematik und verschiedene Ansätze zur Lohnanpassung in der Währungsunion untersucht. Des Weiteren wird der Versuch unternommen den Begriff Wettbewerbsfähigkeit auf Länderebene mehr mit Wohlfahrtseinschätzungen der Beyond-GDP-Tradition zu verbinden. Dieser Ansatz kombiniert eine Auswertung der Inputs oder Verfahren auf der einen Seite mit einer Bewertung des Outputs auf der anderen Seite. Möglichkeiten zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit eines Landes oder einer Region werden von Produktivitätsverbesserungen und Verbesserungen der strukturellen Wettbewerbsfähigkeit erweitert. Darin enthalten sind Faktoren wie das Funktionieren des Arbeitsmarktes und der Gütermärkte, der allgemeine Ausbildungsstand der Beschäftigten, das Technologie- und Innovationsniveau und die Qualität der Infrastruktur. Im empirischen Teil werden die Wettbewerbsfähigkeitsindikatoren der einzelnen EU-Länder untersucht, bewertetund miteinander verglichen. Im letzten Teil wird die Wettbewerbsfähigkeits-Position von Österreich detaillierter durchleuchtet. ; Since there are many different definitions of competitiveness today, for policy makers and scientists it is difficult to find a common definition. Starting from this issue, the objective of this work is to introduce different definitions of competitiveness and to give an answer to the following question: How is competitiveness defined in each memory country of the Monetary Union? To find an appropriate answer to this question the paper consists of three parts. In the first part, different definitions of competitiveness are represented, analyzed and compared to find fundamental differences between countries within the members of Monetary Union and Austria. In former approaches only costs have been part in the consideration of competitiveness, but the analysis of competitiveness depends on much more factors such as productivity. The content of the second part therefore is the wage issue and different approaches to wage adjustment. Furthermore this paper attemts to connect competitiveness with welfare assessments of the so called beyond-GDP. This approach combines an analysis of inputs or processes on the one hand and a valuation of outputs on the other hand. In another step productivity improvements were included to enhace competitiveness of a country or region. This includes factors such as the functioning of labor-and product markets, the general educational level of employees, the technology and innovation level and the quality of infrastructure. In the third and empirical part of this paper the expanded indicators of competitiveness are examined, evaluated and compared with in the Monetary Union members. Finally, the competitiveness position of Austria is illustrated in detail. ; Dženita Königshofer ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Zsfassungen in engl. und dt. Sprache ; Graz, Univ., Masterarb., 2015 ; (VLID)784542