"Vor dem Hintergrund der kooperationstheoretischen fundierten Diskussion um internationale Regime entwickelt der Artikel ein Konzept von 'Regieren' im internationalen System. Innerhalb bestimmter Grenzen vermögen Normen das Verhalten rationaler Nutzenmaximierer zu beeinflussen und können deshalb für die gezielte Verhaltensbeeinflussung zur Realisierung bestehender Kooperationsmöglichkeiten eingesetzt werden. Sie stellen aber erst dann geeignete Lenkungsinstrumente dar, wenn sie unabhängig von dem zu beeinflussenden Verhalten gebildet werden können. Dazu bedarf eine an Kooperation interessierte Gruppe von Akteuren der kollektiven Entscheidungsfähigkeit. Die Interaktion muß auf eine neue Ebene verlagert werden, auf der kommuniziert und nicht gehandelt wird. Die Bildung gemeinsamer normativer Erwartungen im Rahmen von Verhandlungen, einer besonders geeigneten Form der Kommunikation, wird damit zum Kern des Regierens." (Autorenreferat)
"Eine Ausdehnung des Selbstverteidigungsrechts auf 'vorbeugende Verteidigung' ist unnötig. Das bestehende Völkerrecht bietet einen hinreichenden Rahmen, um dem internationalen Terrorismus zu begegnen. Unilaterale Antworten sind kontraproduktiv, denn sie spielen dem terroristischen Angriff auf die internationale Ordnung in die Hände." (Autorenreferat)
"In den letzten Jahren haben sich insbesondere auch deutsche Gewerkschaften an der Aushandlung internationaler Rahmenvereinbarungen mit transnationalen Konzernen beteiligt. Mit diesen Vereinbarungen sind, wie mit anderen gewerkschaftlichen Initiativen auch, Chancen auf eine nachholende Internationalisierung gewerkschaftlicher Interessenvertretung bzw. industrieller Beziehungen verbunden. Nachholend ist diese Internationalisierung gegenüber der fortgeschrittenen Internationalisierung der Wirtschaft, dem Bedeutungsgewinn zivilgesellschaftlicher Nichtregierungsorganisationen als Vertreter von Arbeitnehmerinteressen und der Verbreitung freiwilliger Corporate Social Responsibility-Instrumente auf globalem Parkett. Zwischen internationaler und nationaler Handlungsorientierung kann es allerdings zu Spannungen kommen: Internationale Rahmenvereinbarungen sichern die gewerkschaftliche Beteiligung am Aufbau weltweiter Konzernarbeitsbeziehungen, zugleich sind negative Rückwirkungen auf das bestehende System industrieller Beziehungen in Deutschland nicht auszuschließen." (Autorenreferat)
"Durch die weltweite ökologische Problematik der zunehmenden Industrialisierung sowie durch Unglücksfälle wurden das internationale Umweltbewußtsein geschärft und das bisher vorherrschende Souveränitäts-Denken abgebaut. Die internationale Umweltpolitik beginnt mit der Stockholmer Umweltkonferenz (1972); seither ist die Dritte Welt der Auffassung, daß auch sie durch eine internationale Umweltpolitik gewinnen kann. 1982 wurde ein UN-Dokument vorgestellt, das erstmals die Elemente einer internationalen Ökologiepolitik enthält; hinzu kamen Konzepte, die zu einem gemeinsamen Management verpflichten, um das gemeinsame Ökosystem zu pflegen und zu erhalten. Die erforderliche übergreifende Ansatz, bei dem außerdem die Umweltpolitik zur Querschnittsaufgabe der anderen Politikbereiche wird, wird erst seit 1987 weltweit gefördert; vorher kam es häufig zu Belastungsverschiebungen zwischen den Umweltmedien Wasser, Boden und Luft. Die EG hat trotz der ökologischen programmatischen Anreicherung von 1987 eine zumindest faktische 'Wirtschaftslastigkeit' bis heute nicht ganz abgelegt; dennoch hat sie einige sehr anspruchsvolle Regelungen auch für das deutsche Umweltrecht geschaffen. Das United Nations Environment Programme (UNEP) hat eine ökologisch sehr ausgewogene internationale Umweltpolitik betrieben, der nicht nur die Dritte Welt viel zu verdanken hat. Ein relativ befriedigendes Ökomanagement existiert für die meisten Regionalmeere (durch UNEP), für einige internationale Flüsse, für den sauren Regen (durch die Economic Commission for Europe, ECE) und neuerdings für den grenzüberschreitenden Abfalltransport (durch UNEP). Die Zerstörung der Ozonschicht, die globale Klimakatastrophe und die Vernichtung der tropischen Wälder ('Lungen des Erdballs') stellen angesichts ihrer Dringlichkeit und Lebenserhaltung Herausforderungen dar, welche eine sehr weitgehend Aufgabe von staatlicher Souveränität zugunsten internationaler Kooperation für ein gemeinsames Ökomanagement erfordern. Die Dritte Welt scheint hierzu inzwischen bereit zu sein; auch aus dem Ostblock kommen ermutigende Ansätze. Die Industriestaaten als die Hauptverschmutzer der Welt müssen noch stärker als bisher ihre technische und finanzielle Hilfe betroffenen Staaten zur Verfügung stellen." (Autorenreferat)
In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Band 65, Heft 2, S. 245
Following corroboration of the existence of the anthropologically enhanced greenhouse effect, international environmental agreements were concluded by the international community. The article summarizes the development of international climate policy with particular emphasis on the UN Framework Convention on Climate Change (1992) & the Kyoto Protocol (1997). The main provisions of these agreements are highlighted, followed by an assessment of the state of international climate policy & a brief examination from the perspective of the theories of international relations. The author concludes with suggestions for further political science research & highlights major challenges that international climate policy faces today. 2 Tables. Adapted from the source document.
In: Berichte / Forschungsinstitut der Internationalen Wissenschaftlichen Vereinigung Weltwirtschaft und Weltpolitik (IWVWW) e.V, Band 11, Heft 112, S. 27-32
Summarizes development of an international climate policy in context of the perceived danger of global warming from carbon dioxide emissions; highlights the main provisions of the 1992 UN Framework Convention on Climate Change and the 1997 Kyoto Protocol; recommendations for further research. Summary in English.
"Obgleich sowohl in der Außenpolitik als auch in der Wirtschaft, in Handel, Industrie und im Finanzwesen Globalisierung längst Alltag ist, mangelt es nach wie vor in der Bundesrepublik Deutschland am Willen zur Durchsetzung einer konzentrierten Politik zur frühzeitigen Förderung von Begabungen und Interessen für europäische und internationale Aufgaben. Einen gewissen Beitrag zur Lösung dieses Ausbildungsdefizits könnten deutsche Universitäten durch Einrichtung entsprechender Studiengänge leisten. Dies wird am Beispiel des Studiengangs Internationale Beziehungen/International Relations an der TU Dresden gezeigt." (Autorenreferat)
In: S + F: Vierteljahresschrift für Sicherheit und Frieden, Band 16, Heft 4, S. 198-230
ISSN: 0175-274X
Discusses jurisdiction and procedures of various international courts and tribunals established to bring to justice persons accused of breaches of international law, war crimes, crimes against humanity, or genocide; 5 articles. The post-World War II Nuremberg Tribunal in Germany; the International Tribunal for the Former Yugoslavia; the International Criminal Court (ICC) established by Convention adopted at the UN Conference in Rome, Italy, in 1998 and why the US is not a party; and the International Court of Justice (ICJ) at the Hague, Netherlands.
Obgleich sowohl in der Außenpolitik als auch in der Wirtschaft, in Handel, Industrie und im Finanzwesen Globalisierung längst Alltag ist, mangelt es nach wie vor in der Bundesrepublik Deutschland am Willen zur Durchsetzung einer konzentrierten Politik zur frühzeitigen Förderung von Begabungen und Interessen für europäische und internationale Aufgaben. Einen gewissen Beitrag zur Lösung dieses Ausbildungsdefizits könnten deutsche Universitäten durch Einrichtung entsprechender Studiengänge leisten. Dies wird am Beispiel des Studiengangs Internationale Beziehungen/International Relations an der TU Dresden gezeigt. (DIPF/Orig.).
"Internationale Beziehungen und Friedensvölkerrecht sind eng miteinander verbunden. Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben sich an den in der Satzung der Vereinten Nationen niedergelegten 'Grundnormen' zur Gestaltung der zwischenstaatlichen Beziehungen auszurichten. Sie sind auch dann verbindlich, wenn diese nicht als positive Rechtsnormen im Völkerrecht Niederschlag gefunden haben. Die Außenpolitik der Mitgliedstaaten hat sich dementsprechend in ihrer Ausgestaltung und Interessenartikulation an diesen 'Grundnormen' zu orientieren. Die Souveränität der Staaten tritt dabei in den Hintergrund und wird ersetzt durch eine kooperative Politik der zwischenstaatlichen Beziehungen im System der Vereinten Nationen, um die Weltpolitik global zu steuern und zu beeinflussen. Auch die Bundesrepublik ist an diese 'Grundnormen' gebunden und hat sich im Rahmen des Friedensvölkerrechts an den Friedensaktivitäten der Vereinten Nationen zu beteiligen, auch dann, wenn das Grundgesetz lediglich als 'völkerrechtsfreundlich' vom Bundesverfassungsgericht angesehen wird. Einer Beteiligung an Friedenstruppen der Vereinten Nationen stehen daher verfassungsrechtliche Bedenken nicht entgegen. Die neue Handlungsfähigkeit der Vereinten Nationen durch die Konvergenz der Interessen der beiden Großmächte in der Weltpolitik verlangt von der Bundesrepublik eine noch intensivere Beteiligung und Verantwortung für die Weltpolitik. Weniger denn je kann sich die Bundesrepublik auf ihre Grenzen beschränken. Dazu ist erforderlich, daß über die Außenpolitik, das System der Vereinten Nationen und die Akteure im internationalen System informiert wird, um Denkstrukturen und Interessen nicht nur der europäischen Partner, sondern auch von außereuropäischen Staaten und Ländern zu erkennen und einschätzen zu lernen. Jede einseitige juristische Betrachtungsweise oder eine ausschließliche politikwissenschaftliche 'Macht'-Analyse sind keine adäquaten Instrumente mehr, um Weltpolitik zu betreiben." (Autorenreferat)