Erfahrungen aus der Standing Naval Force Mediterranean
In: Europäische Sicherheit: Politik, Streitkräfte, Wirtschaft, Technik, Band 55, Heft 1, S. 42-45
ISSN: 0940-4171
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In: Europäische Sicherheit: Politik, Streitkräfte, Wirtschaft, Technik, Band 55, Heft 1, S. 42-45
ISSN: 0940-4171
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In: Südost-Europa: journal of politics and society, Band 54, Heft 1, S. 115-120
ISSN: 0722-480X
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In: Veröffentlichungen der Deutsch-Polnischen Gesellschaft Bundesverband 7
Das Verhältnis zwischen der DDR und der Volkrepublik Polen 1980-1989
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In: Indien: Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, S. Indien 2004
ISSN: 1436-1841
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In: Indien: Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, S. 301-310
ISSN: 2511-4514
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In: HSFK-Report, Band 4/2004
''Die Sicherheit Deutschlands wird auch am Hindukusch verteidigt' - seit der so genannten Struck-Doktrin aus dem Jahre 2002 ist abzusehen, dass die Bundesrepublik sich in Zukunft in immer mehr Krisenregionen militärisch engagieren wird. Grundlage hierfür bildet eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. Juli 1994. Dieses erklärte Auslandseinsätze der Bundeswehr für rechtens, schrieb aber der Bundesregierung ins Stammbuch, vor jedem Einsatz die konstitutive Zustimmung des Bundestags einholen zu müssen, und regte einen Gesetzesentwurf zur genaueren Regelung an. Kritiker dieser Parlamentsarmee monierten seit jeher, langwierige Debatten im Plenum behinderten schnelles Handeln und damit die Bündnisfähigkeit der Bundesrepublik, aber auch das Potenzial adäquat auf Terroranschläge zu reagieren. Seit März diesen Jahres befasst sich das Parlament mit zwei Gesetzesvorlagen - um die Vorgabe des Verfassungsgerichts umzusetzen - aber auch um das Verfahren zu vereinfachen. Sind die Parlamentarier einfach entscheidungsmüde? Darf sich der Bundestag seiner Mitverantwortung entziehen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich Berthold Meyer im vorliegenden Report und kommt zu dem Schluss, die vor zehn Jahren gewonnene Entscheidungskompetenz leichtsinnig aus der Hand zu geben, wäre ein demokratischer Rückschritt. Der Autor erinnert zunächst an Verfahren und Urteil, sowie Motivation der klagenden Parteien. Weiter zieht er Zwischenbilanz der durch das Urteil möglich gewordenen Entsendepolitik der Bundesrepublik Deutschland. Der abschließende Kommentar der vorliegenden Gesetzesentwürfe und zweier weiterer in der Diskussion stehender Vorschläge beinhaltet eine Mahnung des Verfassers: Die Neuregelung der Entscheidung zur Entsendung von Truppen sei nicht nur mit Blick auf Vereinfachung anzugehen, sondern auch im Bewusstsein der Verantwortung für Leben und Gesundheit der Soldaten sowie den Interessen der Steuerzahler zu formulieren.' (Autorenreferat)
In: KAS-Auslandsinformationen, Band 19, Heft 11, S. 29-63
ISSN: 0177-7521
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In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 53, Heft 10/11, S. 3-9
ISSN: 0479-611X
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In: Zeitschrift für Rechtspolitik: ZRP, Band 36, Heft 1, S. 1-4
ISSN: 0514-6496
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In: Sicherheit + Stabilität: Standpunkte, Analysen, Hintergründe, Band 1, Heft 2, S. 9-24
ISSN: 1611-907X
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In: Soldat und Technik: Strategie und Technik, Sicherheit, Band 46, Heft 5, S. 8-12
ISSN: 0038-0989
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In: KAS-Auslandsinformationen, Band 18, Heft 4, S. 52-69
ISSN: 0177-7521
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In: DIW-Wochenbericht, Band 69, Heft 32, S. 537-543
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In: Europäische Sicherheit: Politik, Streitkräfte, Wirtschaft, Technik, Band 51, Heft 10, S. 22-32
ISSN: 0940-4171
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In: Connections / Deutsche Ausgabe, Band 1, Heft 4, S. 5-18
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