In: S + F: Vierteljahresschrift für Sicherheit und Frieden, Volume 16, p. 65-99
ISSN: 0175-274X
Discusses the extent of authority exercised by international courts of arbitration in settlement of disputes, including commercial disputes; arbitration law of Germany, legal power of the UN Security Council, and other topics; 8 articles.
Die Entwicklung der europäischen und internationalen Gerichtsbarkeit zeigt, dass der Rechtsschutz im Zeitalter der Globalisierung nicht mehr eine ausschließlich nationale Angelegenheit ist. Nach wie vor nimmt das Bundesverfassungsgericht als "Hüter der Verfassung" bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe jedoch eine herausragende Position ein. Gleichzeitig muss es sich zunehmend mit Entscheidungen anderer, nicht-deutscher Gerichte auseinandersetzen. Das gilt auch und gerade im Hinblick auf den Grundrechtsschutz. Bislang liegen diese Urteile im Wesentlichen auf der Linie des Bundesverfassungsgerichts. Denkbar sind neben ergänzenden Urteilen in Zukunft aber auch (vermehrt) konkurrierende Urteile. Ob und inwieweit es in solchen Fällen zu einem Kooperationsverhältnis mit internationalen Gerichten kommt bzw. dabei bleibt, wie es das Bundesverfassungsgericht in dem erwähnten Maastricht-Urteil für den Grundrechtsschutz auf europäischer Ebene eingefordert hat, muss abgewartet werden. In jedem Fall sind Fragen des Rechtsschutzes mehr und mehr zu Fragen von grenzüberschreitender Bedeutung geworden. Dieser Sachverhalt ist nicht prinzipiell neu, gewinnt durch weltweit fortschreitende Verflechtung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft aber ständig an Gewicht. (ICG2)
Im Mittelpunkt des im Rahmen der Herbert Krüger- Gedächtnisvorlesung auf der 26. Tagung des Arbeitskreises für Überseeische Verfassungsvergleichung vom 22.-24. Juni 2001 in Heidelberg gehaltenen Vortrags steht die Entwicklung der internationalen Gerichtsbarkeit. Die Autorin stellt zunächst die Grundlagen und Besonderheiten dessen heraus, was als klassische oder traditionelle Gerichtsbarkeit bezeichnet werden kann, um im weiteren die Ursachen und Entwicklungen, aber auch die Gefahren und Grenzen der heutigen modernen Gerichtsbarkeit aufzuzeigen. Sie bezieht sich dabei in erster Linie auf den Internationalen Gerichtshof (IGH) als Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen, da er bzw. sein Vorgänger - der Ständige Internationale Gerichtshof - das erste ständige internationale Gericht und zudem das einzige Gericht ist, das grundsätzlich allen Staaten für alle Streitigkeiten offen steht. Hinsichtlich der Grundlagen und Besonderheiten der internationalen Gerichtsbarkeit beschreibt sie näher die Einrichtung und die Zuständigkeit internationaler Gerichte sowie die Durchsetzung der Urteile. Sie wirft darüber hinaus einen kurzen Blick auf die beiden wesentlichen neuen Akteure im Völkerrecht, die internationalen Organisationen und die Individuen. (ICI)