Die Konfliktregelung im Bereich der Arbeitsbeziehungen
In: Konsolidierung zwischen Markt und Staat, S. 212-219
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In: Konsolidierung zwischen Markt und Staat, S. 212-219
In: Jenseits der Westpolitik, S. 147-158
In: Frieden und Sicherheit im 21. Jahrhundert: eine Einführung, S. 125-149
Nach den festgelegten Zielen der Vereinten Nationen (VN) ist der Weltfrieden ohne eine wirtschaftliche und soziale Stabilisierung innerstaatlicher Strukturen nicht möglich. Der Aufgabenkatalog der VN und ihrer Sonderorganisationen kann heute in den Kategorien Frieden und Sicherheit, Menschenrechtsschutz, Wirtschaft, Umwelt und Entwicklung zusammengefasst werden. Während im Sinne eines erweiterten Sicherheitsbegriffs in jedem dieser Arbeitsfelder ein Beitrag zum Weltfrieden geleistet werden kann, ist die Friedenssicherung im engeren Sinne, d.h. die Bearbeitung gewaltsam ausgetragener oder potentiell gewaltsamer Konflikte, Gegenstand des vorliegenden Beitrages. Ziel ist eine praxisorientierte Darstellung der Instrumente, Handlungsmöglichkeiten und Probleme der VN im Bereich der Konfliktregelung und Friedenssicherung. Es wird zum einen ein detaillierter Überblick über das System kollektiver Sicherheit der Vereinten Nationen während des Ost-West-Konflikts gegeben. Zum anderen werden die Herausforderungen und Probleme der VN-Friedenssicherung im 21. Jahrhundert aufgezeigt, die zwar neue Risiken, aber auch neue Chancen bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten zur friedlichen Konfliktbearbeitung in sich bergen. (ICI2)
In: Konfliktregelung und Friedenssicherung im internationalen System, S. 221-226
In: Frieden und Sicherheit im 21. Jahrhundert, S. 125-149
In: Umwelt- und Technikkonflikte, S. 259-274
"Die Frankfurter Flughafen-Mediation ist ein gutes Beispiel dafür, dass sich im Bereich von Umwelt- und Technikkonflikten die politischen Bearbeitungsstrategien verändert haben, indem nunmehr auf mehr Partizipation von Betroffenen gesetzt wird. Analysiert man das Frankfurter Verfahren als Governance-Form, d.h. als Regierungsinstrument, werden jedoch zahlreiche Dilemmata und Probleme deutlich, welche die Idee reflexiver Beteiligungsverfahren in der Praxis erzeugen können. So vermochte es das umstrittene Verfahren zwar, als Medium der Politikberatung bemerkenswerte Rationalisierungswirkungen im politischen Prozess herbeizuführen, der tatsächlichen Konfliktregelung in dieser komplexen Konfliktkonstellation diente es jedoch nur begrenzt. Während der Wissenskonflikt stark und der Verteilungs- sowie Machtkonflikt zumindest in Ansätzen transformiert werden konnten, erzielte die Flughafen-Mediation im Hinblick auf den zugrunde liegenden Wertkonflikt keine nennenswerten Vermittlungseffekte. Die thematische Rahmung des Verfahrens blieb eindeutig einem Primat der Ökonomie verhaftet." (Autorenreferat)
In: Frieden und Sicherheit im 21. Jahrhundert: eine Einführung, S. 151-171
Die Vereinigten Staaten verfolgen nach Einschätzung des Autors keine globale Friedenspolitik, sondern eine Ordnungs- und Sicherheitspolitik mit deutlich expansiven Elementen. Diese Politik dient weniger einem territorialen Gewinn, sondern der Ausweitung eines Einflussraumes, in dem bestimmte Werte (Demokratie, bürgerliche Freiheitsrechte und freier Markt) gelten sollen. Die Umsetzung dieser Politik, die auch partikularen Interessen dienen kann, wird von den USA mit allen diplomatischen Mitteln sowohl im bi- als auch im multilateralen Rahmen, aber ebenso auch mit militärischen Mitteln verfolgt. Die selbstreklamierte "global leadership" erfordert dabei eine weitgehende Handlungsfreiheit, wodurch sich der Widerstand der USA gegen ein Eingebundenwerden in die internationale Staatengemeinschaft erklärt. Während die Europäer die Frage "unilateral" oder "multilateral" angesichts begrenzter Möglichkeiten oft als eine Wertfrage betrachten, reduziert sich diese in den Vereinigten Staaten zu einer Strategiefrage für oder gegen die Entscheidung zur Kriegsführung. Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag u.a. die innen- und außenpolitische Dimensionen des US-amerikanischen Unilateralismus und beschreibt dessen Stellenwert in der Sicherheitspolitik der Präsidenten Bill Clinton und George W. Bush. Er stellt ferner die Kritik am US-Unilateralismus und Europas sicherheitspolitische Optionen dar. (ICI2)
In: Frieden und Sicherheit im 21. Jahrhundert: eine Einführung, S. 173-200
In den vergangenen Jahren hat sich zum einen in den westlichen Industriegesellschaften die Akzeptanz gegenüber militärischen Interventionen in Gewaltkonflikten erhöht. Interventionen mit unilateralem oder auch multilateralem Charakter sind als Reaktion auf regionale Konflikte, Bürgerkriege oder terroristische Aktivitäten während der 1990er Jahre und zu Beginn des 21. Jahrhunderts mit unterschiedlichen Begründungen und Legitimationen durchgeführt worden, wobei das Konzept der "humanitären Intervention" besondere Bedeutung erlangt hat. Zum anderen hat bei internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen und ihren Regionalorganisationen (z.B. der OSZE) oder auch bei supranationalen Einrichtungen wie der Europäischen Union die Forderung nach frühzeitigen Maßnahmen zur Vorbeugung von Gewalteskalationen Nachdruck erhalten. Dies gilt auch für die nichtstaatlichen Akteure, z.B. Nichtregierungsorganisationen, kirchliche Organisationen, politische Stiftungen, Verbände und soziale Bewegungen, die sich grenzüberschreitend in der Friedens-, Menschenrechts- und Entwicklungszusammenarbeit engagieren. Das Stichwort "Prävention" findet sich in zahlreichen Programmen und Erklärungen dieser Akteure, wie die Autorin in ihrem Überblick zeigt. Sie beschreibt die vielfältigen Bedeutungen des Begriffs der Intervention sowie die Arbeitsfelder, Ansätze und Akteure präventiver Politik. Sie weist ferner auf bestehende Probleme und offene Fragen zur humanitären Intervention hin. (ICI2)
In: Frieden und Sicherheit im 21. Jahrhundert: eine Einführung, S. 201-223
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Oktober 1990 stellte sich die Frage, ob sich die Bundeswehr auch über ihren bisherigen Auftrag hinaus an Einsätzen außerhalb des Bündnisgebiets beteiligen und damit eine aktivere sicherheitspolitische Rolle übernehmen sollte. Nachdem von der Bundesregierung mit Verweis auf die Verfassungslage und die "Kultur der Zurückhaltung" eine unmittelbare militärische Beteiligung am Golfkrieg 1990/91 noch abgelehnt worden war, beteiligte sich die Bundeswehr ab 1991 bereits an zahlreichen Auslandseinsätzen, bei denen es sich zunächst nur um rein humanitäre Aktionen bzw. logistische Unterstützungsmaßnahmen von Missionen der Vereinten Nationen handelte. Zu einer rechtlichen Klärung der zukünftigen Einsatzspektren der Bundeswehr kam es dann durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 12. Juli 1994. Obwohl das Urteil zahlreiche Fragen offen ließ und in Wissenschaft und Politik kontrovers diskutiert wurde, war damit der Weg für eine aktivere Beteiligung der Bundeswehr an Auslandseinsätzen frei. Das Einsatzspektrum reichte von klassischen Friedenssicherungseinsätzen der Vereinten Nationen über VN-mandatierte NATO-Einsätze zur Friedenserzwingung bis hin zu Kampfeinsätzen ohne eindeutiges Mandat der VN. Im vorliegenden Beitrag wird ein Überblick über die Grundlagen und Entscheidungsstrukturen der deutschen Sicherheitspolitik nach dem Ende des Ost-West-Konflikts gegeben und die ambivalente Rolle Deutschlands zwischen NATO, Vereinten Nationen und EU beschrieben. (ICI2)
In: Umwelt- und Technikkonflikte, S. 259-274
In: Frieden und Sicherheit im 21. Jahrhundert, S. 173-200
In: Politische Institutionalisierung und Konflikttransformation, S. 39-168
In: Politik in Ostafrika - Zwischen Staatszerfall und Konsolidierung, S. 75-101
Der Beitrag gründet auf der Annahme, dass sich aus dem Studium der politischen und sozialen Entwicklungen in Somalia sowohl landesspezifische als auch verallgemeinerbare Erkenntnisse zu Staatszerfall, Konfliktregelung und Staatsaufbau gewinnen lassen. Zunächst wird ein Überblick über somalische Geschichte, Gesellschaft und Politik bis hin zum Bürgerkrieg und zum Einsetzen des Staatszerfalls gegeben. Es schließt sich eine Darstellungen der jüngsten Entwicklungen in Somaliland, Puntland und Süd-Somalia an. Eine Analyse des Konflikts stellt sodann die Positionen der "Traditionalisten" (Verweis auf die Logik segmentärer Gesellschaften) und der "Transformationisten" (Verweis auf den langsamen Wandel der somalischen Gesellschaft) dar und zeigt, dass sich der Konflikt in Somalia nur verstehen lässt, wenn man sowohl die traditionalistische als auch die transformationistische Perspektive in Betracht zieht. (ICE2)
In: Frieden und Sicherheit im 21. Jahrhundert, S. 201-223
In: Frieden und Sicherheit im 21. Jahrhundert, S. 151-171