III. Arbeit und Gesundheit: Der Alltag psychisch Kriegsbeschädigter
In: Politik und Psychiatrie, S. 261-324
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In: Politik und Psychiatrie, S. 261-324
In: Erster Weltkrieg im Fokus 6
In: Politik und Psychiatrie, S. 165-260
In: Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft Band 197
In: Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 197
In: Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft Band 197
In: Militärgeschichtliche Zeitschrift: MGZ, Band 81, Heft 2, S. 447-485
ISSN: 2196-6850
Zusammenfassung
Im Versailler Vertrag wurde von den Alliierten eine weitgehende Demilitarisierung des Deutschen Reiches festgelegt. Unter dieser Voraussetzung entschied der Rat der Volksbeauftragten Anfang 1919, dass die Versorgung der Kriegsbeschädigten in Deutschland von einer zivilen und nach demokratischen Prinzipien organisierten Behörde durchzuführen sei. Die neu geschaffenen Versorgungsämter wurden jedoch ausschließlich mit ehemaligen Berufssoldaten, Berufsoffizieren und Sanitätsoffizieren aller Gliederungen der Armee besetzt. Obwohl dadurch die militärisch-hierarchische Tradition des Kaiserreichs fortgesetzt wurde, trugen die Versorgungsämter wesentlich zur politischen Stabilisierung der Weimarer Republik bei. 1.Sie dienten sowohl dazu, die Kriegsbeschädigten wirtschaftlich abzusichern (Rente), als auch, sie medizinisch-rehabilitativ (Heilbehandlung) zu versorgen. Darüber hinaus boten sie den aus der Armee ausgeschiedenen Offizieren, Militärärzten und Berufssoldaten eine neue standesgemäße berufliche Perspektive.
2.Aus einer Untersuchung von Lebensverläufen lassen sich wichtige Erkenntnisse zur Gruppendynamik unter den Versorgungsärzten während der entscheidenden Jahre von 1919 bis 1921 ableiten. Zentrales Kriterium war: Eine Anstellung und Verbeamtung als Versorgungarzt setzte den aktiven Frontdienst als Sanitätsoffizier voraus. Einzig diese Ärzte galten als kompetent für die Sachverständigentätigkeit im Rahmen des ärztlichen Dienstes der Versorgungsämter.
In: Edicija Ljudski gubici Crne Gore u ratovima dvadesetog vijeka
In: Dokument
In: Corporealities: discourses of disability
Das Buch nimmt die Kriegsopfer des Ersten Weltkriegs in den Blick. Es rekonstruiert die Entwicklung des normativen Rahmens, innerhalb dessen die Versorgung von Kriegsbeschädigten, Kriegerwitwen und Kriegswaisen in der Habsburgermonarchie und in der Ersten Republik organisiert war. Ganz wesentlich beeinflusst wurde dieser Rahmen nach dem Krieg von den Kriegsopfern selbst, die über ihre Vertretungsorgane in einer bis dahin unbekannten Weise auf Augenhöhe mit dem Staat verhandelten. Das österreichische Invalidenentschädigungsgesetz von 1919 war europaweit einzigartig. Das Versorgungssystem für Kriegsopfer umfasste neben Renten auch viele sozialfürsorgerischer Maßnahmen. Verena Pawlowsky und Harald Wendelin analysieren die Entstehung dieses Systems als einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zum modernen Sozialstaat
Das Buch nimmt die Kriegsopfer des Ersten Weltkriegs in den Blick. Es rekonstruiert die Entwicklung des normativen Rahmens, innerhalb dessen die Versorgung von Kriegsbeschädigten, Kriegerwitwen und Kriegswaisen in der Habsburgermonarchie und in der Ersten Republik organisiert war. Ganz wesentlich beeinflusst wurde dieser Rahmen nach dem Krieg von den Kriegsopfern selbst, die über ihre Vertretungsorgane in einer bis dahin unbekannten Weise auf Augenhöhe mit dem Staat verhandelten. Das österreichische Invalidenentschädigungsgesetz von 1919 war europaweit einzigartig. Das Versorgungssystem für Kriegsopfer umfasste neben Renten auch viele sozialfürsorgerischer Maßnahmen. Verena Pawlowsky und Harald Wendelin analysieren die Entstehung dieses Systems als einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zum modernen Sozialstaat.
Preface : entering a gray zone -- Introduction -- Being-on-the-mountains -- The two sovereignties : masculinity and the state -- Of gazis and beggars -- Communities of loss -- Prosthetic revenge -- Prosthetic debts -- Epilogue : bodies and temporalities of political violence.
In: Contemporary military, strategic, and security issues