Die Bodennutzungshaupterhebung wird jährlich durchgeführt. In den Jahren, in denen eine Agrarstrukturerhebung stattfindet, ist sie Teil dieser Erhebung. Gemäß dem Agrarstatistikgesetz wird die Erhebung bundesweit bei einer Stichprobe von höchstens 80.000 Betrieben durchgeführt. Zu den Erhebungsinhalten der Bodennutzungshaupterhebung gehören Angaben zur selbstbewirtschafteten Gesamtfläche nach Hauptnutzungs- und Kulturarten, zum Anbau auf dem Ackerland nach Pflanzenarten, zum Anbau von gentechnisch veränderten Kulturen sowie zum Zwischenfruchtanbau. Im Rahmen der Bodennutzungshaupterhebung 2011 wurde zusätzlich die Erhebung zur Wirtschaftsdüngerausbringung 2010 erhoben. Für das Jahr 2011 liegen daher für eine Unterstichprobe der Betriebe der Bodennutzungshaupterhebung 2011 auch Informationen zur Ausbringung von flüssigem und festem Wirtschaftsdünger im Kalenderjahr 2010 vor. Für diese Statistik werden keine weiteren Erhebungsjahre aufbereitet.
Im AFiD-Panel für Industriebetriebe aus dem Bereich des Verarbeitenden Gewerbes, des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden wurden die folgenden Erhebungen verknüpft: • die Jahresergebnisse im Monatsbericht für Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden, • die Daten der jährlichen Investitionserhebung bei Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden, • die Daten der vierteljährlichen Produktionserhebung im Verarbeitenden Gewerbe (Jahresergebnis) und • die Daten der Industriellen Kleinbetriebserhebung. Die zuletzt genannte Erhebung wurde im Jahr 2002 eingestellt. Für den Monatsbericht, die Produktionserhebung und die Investitionserhebung ist vorgesehen, das Panel zukünftig sukzessive um aktuelle Erhebungsjahre zu erweitern. Die aufgebauten Paneldaten stellen unter anderem Informationen der Betriebe zum Wirtschaftszweig, zu Beschäftigtenzahlen, Umsatz (In- und Auslandsumsatz), Investitionen, geleisteten Arbeitsstunden, gezahlten Löhnen und gezahlten Gehältern sowie zum Absatzproduktionswert bereit. Sie ermöglichen zum Beispiel differenzierte Analysen zur Arbeitsplatz- und Investitionsdynamik im Verarbeitenden Gewerbe. Weitere Informationen zu den einzelnen Statistiken erhalten Sie auf den Internetseiten des Monatsberichts, der Investitionserhebung, der Vierteljährlichen Produktionserhebung, der Erhebung für industrielle Kleinbetriebe und dem Jahresbericht für Betriebe.
Die Verdienststrukturerhebung bzw. Gehalts- und Lohnstrukturerhebung ist ein Linked Employer-Employee-Datensatz, d. h. die Angaben zu den Beschäftigten lassen sich mit den Merkmalen des Betriebes verknüpfen. Der Datensatz eignet sich gut zur Analyse geschlechtsspezifischer Lohnunterschiede sowie zur Untersuchung der Verdienstunterschiede in tarifgebundenen Betrieben im Vergleich zu solchen, die nach freier Vereinbarung vergüten. Da die Stichprobenauswahl auf Bundeslandebene erfolgt, lassen sich für kleinräumigere regionale Gliederungen keine repräsentativen Ergebnisse erzielen. Die Gehalts- und Lohnstrukturerhebung wird ab 2006 durch die Verdienststrukturerhebung abgelöst. Auch die Verdienststrukturerhebung wird alle 4 Jahre als Stichprobe in den Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes und im Dienstleistungsbereich durchgeführt. Mit der Erhebung 2006 wurden erstmalig, die Wirtschaftsabschnitte M (Erziehung und Unterricht), N (Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen) und O (Erbringung sonstiger öffentlicher und persönlicher Dienstleistungen) erhoben. Für Abschnitt M wurden die Angaben direkt aus der Personalstandsstatistik übernommen. Während 2001 durchschnittlich 22.000 Betriebe mit ca. 846.000 Beschäftigten befragt wurden, beinhaltet die Verdienststrukturerhebung 2006 Informationen über gut 28.500 Betriebe und knapp 3,2 Millionen Beschäftigte. Im Gegensatz zur Gehalts- und Lohnstrukturerhebung unterscheidet die Verdienststrukturerhebung nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten. Die Statistik enthält Informationen zur Person (Geschlecht, Alter, Ausbildung), zur Tätigkeit (Berufsschlüssel der Sozialversicherung, Stellung im Beruf, Leistungsgruppe, Arbeitszeit, Dauer der Betriebszugehörigkeit) und zum Verdienst (Brutto, Netto, Zulagen für Schicht-/Nachtarbeit, Sonderzahlungen, Lohnsteuer, Sozialabgaben, ggf. Tarifvertrag). Auf Betriebsebene gibt es zusätzlich Angaben darüber, ob die öffentliche Hand am Unternehmen beteiligt ist, sowie zur Anzahl der Beschäftigten differenziert nach Geschlecht. Zur Evaluierung des gesetzlichen Mindestlohns wurde erstmals im Berichtsjahr 2015 die Sondererhebung Verdienste im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführt. Es handelt sich dabei um eine Substichprobe der Betriebe aus der VSE 2014. Die Teilnahme an der Verdiensterhebung (VE) war nach § 7 I BStaG freiwillig; die Teilnahmequote lag bei 12,8 %.
Die Verdienststrukturerhebung bzw. Gehalts- und Lohnstrukturerhebung ist ein Linked Employer-Employee-Datensatz, d. h. die Angaben zu den Beschäftigten lassen sich mit den Merkmalen des Betriebes verknüpfen. Der Datensatz eignet sich gut zur Analyse geschlechtsspezifischer Lohnunterschiede sowie zur Untersuchung der Verdienstunterschiede in tarifgebundenen Betrieben im Vergleich zu solchen, die nach freier Vereinbarung vergüten. Da die Stichprobenauswahl auf Bundeslandebene erfolgt, lassen sich für kleinräumigere regionale Gliederungen keine repräsentativen Ergebnisse erzielen. Die Gehalts- und Lohnstrukturerhebung wird ab 2006 durch die Verdienststrukturerhebung abgelöst. Auch die Verdienststrukturerhebung wird alle 4 Jahre als Stichprobe in den Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes und im Dienstleistungsbereich durchgeführt. Mit der Erhebung 2006 wurden erstmalig, die Wirtschaftsabschnitte M (Erziehung und Unterricht), N (Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen) und O (Erbringung sonstiger öffentlicher und persönlicher Dienstleistungen) erhoben. Für Abschnitt M wurden die Angaben direkt aus der Personalstandsstatistik übernommen. Während 2001 durchschnittlich 22.000 Betriebe mit ca. 846.000 Beschäftigten befragt wurden, beinhaltet die Verdienststrukturerhebung 2006 Informationen über gut 28.500 Betriebe und knapp 3,2 Millionen Beschäftigte. Im Gegensatz zur Gehalts- und Lohnstrukturerhebung unterscheidet die Verdienststrukturerhebung nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten. Die Statistik enthält Informationen zur Person (Geschlecht, Alter, Ausbildung), zur Tätigkeit (Berufsschlüssel der Sozialversicherung, Stellung im Beruf, Leistungsgruppe, Arbeitszeit, Dauer der Betriebszugehörigkeit) und zum Verdienst (Brutto, Netto, Zulagen für Schicht-/Nachtarbeit, Sonderzahlungen, Lohnsteuer, Sozialabgaben, ggf. Tarifvertrag). Auf Betriebsebene gibt es zusätzlich Angaben darüber, ob die öffentliche Hand am Unternehmen beteiligt ist, sowie zur Anzahl der Beschäftigten differenziert nach Geschlecht. Zur Evaluierung des gesetzlichen Mindestlohns wurde erstmals im Berichtsjahr 2015 die Sondererhebung Verdienste im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführt. Es handelt sich dabei um eine Substichprobe der Betriebe aus der VSE 2014. Die Teilnahme an der Verdiensterhebung (VE) war nach § 7 I BStaG freiwillig; die Teilnahmequote lag bei 12,8 %.
Die Baufertigstellungsstatistik ist eine monatlich durchgeführte Erhebung, in der alle genehmigungspflichtigen und ihnen gleichgestellten Baumaßnahmen im Hochbau, bei denen Wohn- oder Nutzraum geschaffen oder verändert wird, erfasst werden. Diese Statistik charakterisiert im Wesentlichen die Zugänge zur Bausubstanz anhand solcher Indikatoren wie z. B. Anzahl der Gebäude, Wohnungen, Wohnfläche, Nutzfläche und umbauter Raum. Bei der Errichtung neuer Gebäude werden darüber hinaus weitere Informationen, beispielsweise über die verwendeten Baustoffe, die Beheizung und die Heizenergie, geliefert. Die Statistik der Baufertigstellungen dient der Beurteilung der Lage des Baumarktes. Die Erhebung stellt damit unverzichtbare Unterlagen für die Arbeit der gesetzgebenden Körperschaften, der Bundes- und Landesregierung, der Bau und Handwerksverbände sowie der Kammern zur Verfügung und ist somit eine unentbehrliche Grundlage für zahlreiche Entscheidungen auf dem Gebiet der gesamten Wirtschaftspolitik, insbesondere der Baupolitik. Hauptnutzerinnen und -nutzer der Statistik der Baufertigstellungen sind Ministerien, Wirtschaftsverbände, Bundesbank, OECD, EUROSTAT, UN, Unternehmen, Forschungsinstitute, Handelskammern sowie Universitäten / Studentinnen und Studenten. Die Baufertigstellungsstatistik ist eng an die Baugenehmigungsstatistik gekoppelt.
Die Baufertigstellungsstatistik ist eine monatlich durchgeführte Erhebung, in der alle genehmigungspflichtigen und ihnen gleichgestellten Baumaßnahmen im Hochbau, bei denen Wohn- oder Nutzraum geschaffen oder verändert wird, erfasst werden. Diese Statistik charakterisiert im Wesentlichen die Zugänge zur Bausubstanz anhand solcher Indikatoren wie z. B. Anzahl der Gebäude, Wohnungen, Wohnfläche, Nutzfläche und umbauter Raum. Bei der Errichtung neuer Gebäude werden darüber hinaus weitere Informationen, beispielsweise über die verwendeten Baustoffe, die Beheizung und die Heizenergie, geliefert. Die Statistik der Baufertigstellungen dient der Beurteilung der Lage des Baumarktes. Die Erhebung stellt damit unverzichtbare Unterlagen für die Arbeit der gesetzgebenden Körperschaften, der Bundes- und Landesregierung, der Bau und Handwerksverbände sowie der Kammern zur Verfügung und ist somit eine unentbehrliche Grundlage für zahlreiche Entscheidungen auf dem Gebiet der gesamten Wirtschaftspolitik, insbesondere der Baupolitik. Hauptnutzerinnen und -nutzer der Statistik der Baufertigstellungen sind Ministerien, Wirtschaftsverbände, Bundesbank, OECD, EUROSTAT, UN, Unternehmen, Forschungsinstitute, Handelskammern sowie Universitäten / Studentinnen und Studenten. Die Baufertigstellungsstatistik ist eng an die Baugenehmigungsstatistik gekoppelt.
Die Bauabgangsstatistik ist eine fortlaufend durchgeführte Erhebung im gesamten Bundesgebiet. Erfasst werden alle Gebäude/Gebäudeteile, die durch ordnungsbehördliche Maßnahmen, Schadensfälle oder Abbruch der Nutzung entzogen werden oder deren Nutzung zwischen Wohn- und Nichtwohnzwecken geändert wird. Erhoben werden Angaben zum Eigentümer, Art und Alter des Gebäudes, Umfang des Abgangs, Art und Ursache des Abgangs sowie die Größe des Abgangs. Als Bestandteil der Bautätigkeitsstatistik liefert die Abgangsstatistik Ergebnisse zum Abgang von Gebäuden/Gebäudeteilen und Wohnungen. Sie dient vor allem zur Fortschreibung des Wohnungsbestandes und stellt auch Daten z. B. für die Planung in den Gebietskörperschaften, für Wirtschaft, Forschung und den Städtebau bereit. Hauptnutzerinnen und -nutzer der Statistik des Bauabgangs sind Ministerien, Wirtschaftsverbände, Bundesbank, Unternehmen, Forschungsinstitute, Handelskammern, Universitäten/Studentinnen und Studenten sowie Gemeinden.
Die Bauabgangsstatistik ist eine fortlaufend durchgeführte Erhebung im gesamten Bundesgebiet. Erfasst werden alle Gebäude/Gebäudeteile, die durch ordnungsbehördliche Maßnahmen, Schadensfälle oder Abbruch der Nutzung entzogen werden oder deren Nutzung zwischen Wohn- und Nichtwohnzwecken geändert wird. Erhoben werden Angaben zum Eigentümer, Art und Alter des Gebäudes, Umfang des Abgangs, Art und Ursache des Abgangs sowie die Größe des Abgangs. Als Bestandteil der Bautätigkeitsstatistik liefert die Abgangsstatistik Ergebnisse zum Abgang von Gebäuden/Gebäudeteilen und Wohnungen. Sie dient vor allem zur Fortschreibung des Wohnungsbestandes und stellt auch Daten z. B. für die Planung in den Gebietskörperschaften, für Wirtschaft, Forschung und den Städtebau bereit. Hauptnutzerinnen und -nutzer der Statistik des Bauabgangs sind Ministerien, Wirtschaftsverbände, Bundesbank, Unternehmen, Forschungsinstitute, Handelskammern, Universitäten/Studentinnen und Studenten sowie Gemeinden.
Die Körperschaftsteuerstatistik ist eine Bundesstatistik, die seit 1995 regelmäßig im Abstand von drei Jahren durchgeführt wird. Grundlage für diese Statistik sind die Angaben zur Körperschaftsteuerveranlagung. Im Rahmen der Körperschaftsteuerstatistik werden alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen erfasst, die im jeweiligen Berichtsjahr unbeschränkt und beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind. Die Körperschaftsteuerstatistik ist eine Vollerhebung. Sie gibt sowohl über Einkünfte und Einkommen einer Körperschaft Auskunft als auch über etwaige Sondervergünstigungen sowie die Höhe der Körperschaftsteuer. Aus den Einzeldaten der Körperschaftsteuerstatistik lassen sich auch Informationen über die Rechtsform, den Wirtschaftszweig, die Art der Steuerpflicht oder die Veranlagungsart gewinnen. Mit Hilfe der Körperschaftsteuerstatistik können Aussagen zu Quantität und Wirkungsweise der Körperschaftsteuer in Deutschland gewonnen werden. Die Körperschaftsteuerstatistik dient im Speziellen auch der Analyse von Steueraufkommen sowie einer Bewertung von Unternehmensbelastungen durch diese Steuer. Darüber hinaus lassen sich mit der Statistik allgemeine Beobachtungen ökonomischer Zusammenhänge durchführen und Schlussfolgerungen für eine Weiterentwicklung des Steuersystems ziehen. Bei einem Vergleich von Daten aus unterschiedlichen Erhebungen sind die wiederholten Änderungen der deutschen Steuergesetzgebung sowie die Abstände zwischen zwei Erhebungen zu berücksichtigen.
Die von den Standesämtern erhobenen Informationen zu Eheschließungen werden in den Statistischen Ämtern im Rahmen einer gemeinsamen Bundesstatistik aufbereitet. In der Statistik der Eheschließungen sind alle Ehen erfasst, die vor einem deutschen Standesbeamten geschlossen wurden, unabhängig davon, ob die Ehegatten die deutsche oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Ausnahmen gelten lediglich für die Fälle, in denen beide Ehegatten Mitglieder von im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften sind. Neben demographischen Merkmalen wie dem Geburtsdatum, dem bisherigen Familienstand oder gemeinsamen Kindern, enthält die Statistik unter anderem Angaben zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie zu Staatsangehörigkeit und Religion der beiden Ehegatten. Aufgrund der hohen Fallzahlen in dieser Vollerhebung eignet sich die Statistik auch für die Untersuchung von Teilpopulationen. Für Analysen, bei denen der räumliche Aspekt im Vordergrund steht, lassen sich regionalisierte Ergebnisse bis hinunter auf die Gemeindeebene erzeugen. Die zeitliche Konstanz vieler erhobener Merkmale ermöglicht es darüber hinaus, Auswertungen über längere Perioden durchzuführen. Mit den Einzeldaten der Statistik der Eheschließungen können Entwicklungen des Heiratsgeschehens für die gesamte Bevölkerung, aber auch für verschiedene Bevölkerungsgruppen oder einzelne Regionen Deutschlands aufgezeigt werden.
Die Lebenslagenbefragungen des Statistischen Bundesamtes liefern Informationen zum Kontakt der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen mit der der öffentlichen Verwaltung und zu ihrer Zufriedenheit mit der Dienstleistungserbringung durch die zuständigen Behörden. Die Ergebnisse ergänzen die objektive Ermittlung der Bürokratiekosten und des Erfüllungsaufwands um eine subjektive Komponente. Die Bundesregierung nutzt die Ergebnisse, um Maßnahmen für Verbesserungen in den Bereichen zu entwickeln, die aus Sicht der Betroffenen am dringlichsten sind und spürbare Entlastungen erzielen. Darüber hinaus leisten die Befragungen einen Beitrag zur Datenlieferung Deutschlands zum Nachhaltigkeitsziel (Sustainable Development Goal) der Vereinten Nationen "Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen". Seit 2015 fanden die Erhebungen alle zwei Jahre statt. Die dritte Welle an Personen und Unternehmen wurde 2019 befragt. Diese Daten können auch erstmals der Wissenschaft über faktische Anonymisierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. 2019 gab eine Stichprobe von rund 6 000 Personen und 2 700 Unternehmen detailliert Auskunft zu Ihren Erfahrungen im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung. Die Befragten beantworteten unter anderem Fragen zu Häufigkeit und Art ihrer Behördenkontakte, ihrer Zufriedenheit mit der Erbringung von behördlichen Dienstleistungen insgesamt und für 17 einzelne Faktoren von Fachkompetenz bis Verfahrensdauer. Auch gaben Sie Auskunft zu den von ihnen genutzten Informationsangeboten, etwaigen aufgetretenen Problemen, und zu ihren soziodemographischen Merkmalen und konnten Verbesserungsvorschläge benennen.
Der Mikrozensus ist eine seit 1957 jährlich durchgeführte Befragung von einem Prozent aller Haushalte in Deutschland. Insgesamt nehmen etwa 370.000 Haushalte mit 810.000 Personen an der Erhebung teil. Als Mehrthemenumfrage konzipiert, liefert der Mikrozensus wichtige statistische Angaben in tiefer fachlicher Gliederung über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte, den Arbeitsmarkt, die berufliche Gliederung und die Ausbildung der Erwerbsbevölkerung sowie die Wohnverhältnisse. Für den Großteil der Fragen besteht Auskunftspflicht. Aufgrund des breiten Spektrums an Erhebungsmerkmalen und des großen Stichprobenumfangs eignet sich der Mikrozensus für die Analyse kleinerer Subpopulationen wie einzelner Migrations- oder Berufsgruppen. Die Bedeutung von (tief) regionalisierten Analysen, beispielsweise im Hinblick auf die Lebenschancen unterschiedlicher sozialer Gruppen, rückt zunehmend in den Vordergrund wissenschaftlicher Untersuchungen. Regionalisierte Ergebnisse lassen sich zum Beispiel auf Ebene der sog. regionalen Anpassungsschichten – räumliche Einheiten von durchschnittlich 500.000 Einwohnerinnen und Einwohnern – darstellen. Darüber hinaus ermöglicht die hohe Kontinuität des Erhebungsdesigns neben Querschnittsanalysen auch Untersuchungen im Zeitverlauf (Trendanalysen), mit denen sich historische Entwicklungen aufzeigen lassen. Dabei können einige Jahre des Mikrozensus, der als rotierendes Panel angelegt ist, ebenfalls für Panelanalysen genutzt werden. Der Mikrozensus eignet sich auch für Vergleiche im internationalen Kontext, da für verschiedene Themenbereiche internationale Standards (z.B. Labour-Force-Konzept) existieren. Der Mikrozensus stellt mit seinem hohen Auswahlsatz, der thematischen Breite und zeitlichen Kontinuität eine wichtige Datenquelle für die Sozialwissenschaft dar.
Die von den zuständigen Behörden erhobenen Informationen zu Einbürgerungen werden seit 2000 in den Statistischen Ämtern im Rahmen einer gemeinsamen Bundesstatistik aufbereitet. In dieser Statistik werden alle Fälle erfasst, in denen Personen im Berichtszeitraum die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erworben haben. Die Einbürgerungsstatistik erfasst keine Fälle, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben wird (§ 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz, im Inland geborenes Kind ausländischer Eltern). Dies gilt ebenfalls für Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland per Gesetz erhalten (z. B. Spätaussiedler). Neben Merkmalen wie Alter, Geschlecht oder Familienstand finden sich in dieser Statistik auch Angaben zu vorherigen und verbleibenden Staatsangehörigkeiten, zur Rechtsgrundlage der Einbürgerung sowie zur Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet. Die Einbürgerungsstatistik ist eine Vollerhebung. Durch die Analyse von Einzeldaten dieser Statistik können umfangreiche Aussagen über die Auswirkungen gesetzlicher Maßnahmen zur Einbürgerung in Deutschland getroffen werden. Für Untersuchungen, bei denen der räumliche Aspekt im Vordergrund steht, lassen sich regionalisierte Ergebnisse bis hinunter auf die Gemeindeebene erzeugen. Die Einbürgerungsstatistik bildet somit einen wichtigen Ausgangspunkt für die Beantwortung von Fragen zum Staatsangehörigkeitsrecht.
Die von den Standesämtern erhobenen Informationen zu Eheschließungen werden in den Statistischen Ämtern im Rahmen einer gemeinsamen Bundesstatistik aufbereitet. In der Statistik der Eheschließungen sind alle Ehen erfasst, die vor einem deutschen Standesbeamten geschlossen wurden, unabhängig davon, ob die Ehegatten die deutsche oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Ausnahmen gelten lediglich für die Fälle, in denen beide Ehegatten Mitglieder von im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften sind. Neben demographischen Merkmalen wie dem Geburtsdatum, dem bisherigen Familienstand oder gemeinsamen Kindern, enthält die Statistik unter anderem Angaben zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie zu Staatsangehörigkeit und Religion der beiden Ehegatten. Aufgrund der hohen Fallzahlen in dieser Vollerhebung eignet sich die Statistik auch für die Untersuchung von Teilpopulationen. Für Analysen, bei denen der räumliche Aspekt im Vordergrund steht, lassen sich regionalisierte Ergebnisse bis hinunter auf die Gemeindeebene erzeugen. Die zeitliche Konstanz vieler erhobener Merkmale ermöglicht es darüber hinaus, Auswertungen über längere Perioden durchzuführen. Mit den Einzeldaten der Statistik der Eheschließungen können Entwicklungen des Heiratsgeschehens für die gesamte Bevölkerung, aber auch für verschiedene Bevölkerungsgruppen oder einzelne Regionen Deutschlands aufgezeigt werden.
Die Kinder- und Jugendhilfe hat die Aufgabe, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen abzubauen sowie die Erziehungsberechtigten zu beraten und zu unterstützen. Die Daten aus den Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe dienen daher zur Beobachtung der Entwicklung von unterstützenden und familienstabilisierenden Aktivitäten sowie des finanziellen Aufwandes der Kinder- und Jugendhilfe. Sie finden unter anderem für Planungsaufgaben und die Fortentwicklung des Jugendhilferechts Verwendung. Das Gesamtkonzept der Kinder- und Jugendhilfestatistiken umfasst vier getrennte Erhebungsteile. Erhoben werden in Teil I die Daten zu verschiedenen Hilfen zur Erziehung sowie administrativen Aufgaben der Jugendämter, Teil II die Daten zu den Maßnahmen der Jugendarbeit von öffentlichen und freien Trägern, Teil III die Daten zur Kinderbetreuung in diversen Einrichtungen der Jugendhilfe und den dort tätigen Personen sowie zur öffentlich geförderten Kindertagespflege, Teil IV die Ausgaben und Einnahmen für die Kinder- und Jugendhilfe.