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Gerichtsschutz gegen die Exekutive, 3, Comparative law, International law
In: Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht 52,3
German Banking Law/ German Banking Law 19. Ergänzungslieferung
In: German Banking Law
Recht und riskante Techniken
In: 23. Deutscher Soziologentag 1986: Sektions- und Ad-hoc-Gruppen, S. 269-271
Verschriftlichtes Recht und Sozialorganisation
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie im Oktober 1996 in Dresden ; Band 2: Sektionen, Arbeitsgruppen, Foren, Fedor-Stepun-Tagung, S. 430-434
"Bei der Betrachtung und Analyse von Gesellschaftstypen wird von soziologischer Seite ein Aspekt der gesellschaftlichen Entwicklung seltener thematisiert, der jedoch für die Sozialorganisation insgesamt von großer Bedeutung ist: Die Herausbildung von Schriftlichkeit als Medium der Wissensspeicherung und Informationsübertragung. Das bedeutet, daß, die (partielle) Umstellung von mündlicher auf schriftliche Kommunikation keinesfalls nur eine (mnemo-)technische Innovation darstellt, sondern die kulturellen und sozialstrukturellen Grundlagen der Gesellschaft tiefgreifend beeinflußt. Der Begriff 'kodifiziertes Recht' verweist bereits auf eine Unterscheidung, die als solche jedoch selten ins Blickfeld gerät, nämlich die Unterscheidung von Gewohnheitsrecht und schriftlich fixiertem Recht. Spricht man - vor allem im Kontext von modernen Gesellschaften - von Recht, so wird dieses mit kodifiziertem Recht gleichgesetzt. Durch diese Art der Betrachtung verschwinden die sozialen Implikationen, die mit der Einführung des kodifizierten Rechts einhergehen. Zunächst einmal stellt sich die Frage, inwiefern das Vorhandensein eines Schriftsystems die Herausbildung einer spezifischen Sozialstruktur und eines spezifischen Rechts bedingen und/oder ob man von einer allmählichen Transformation von Sozialstruktur und Recht durch den Einfluß einer Schrifttechnik ausgehen kann. Man könnte in diesem Sinne von einer (mindestens) doppelten Codierung von Normen sprechen, die erstens ihre Explizitheit und zweitens ihre Darstellung umfaßt. Die Form der (schriftlichen) Darstellung hat darüber hinaus eine eminente Bedeutung in bezug auf das Vertragsrecht, das seinerseits - wie von Durkheim bereits beschrieben - in enger Verbindung mit den differenzierenden und integrierenden Kräften der Gesellschaft gesehen werden muß. Darüber hinaus hat die Notwendigkeit des Vorhandenseins schriftlicher Dokumente weitreichende Konsequenzen etwa hinsichtlich der individuellen Rechtswahrnehmung, oder in bezug auf die Formen der Gemeinschaftsbildung." (Autorenreferat)
Patentrecht und technischer Fortschritt
In: 23. Deutscher Soziologentag 1986: Sektions- und Ad-hoc-Gruppen, S. 257-260
The Involvement of EU Law in Private Law Relationships
In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Band 81, Heft 2, S. 455
ISSN: 1868-7059
Learning to Remember: Civil Law in the Common Law
In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Band 76, Heft 4, S. 1101
ISSN: 1868-7059
'Foreign' law
In: Comparative Studies in Continental and Anglo-American Legal History 25,2
In: Ratio decidendi: guiding principles of judicial decisions Vol. 2
Failed Law
In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Band 63, Heft 1, S. 167
ISSN: 2569-4103
Sanktionseinstellungen bei Jura-Studierenden im Wandel
In: Soziale Probleme, Band 17, Heft 2, S. 210-231
'Die Arbeit präsentiert Ergebnisse aus einer seit 1989 (seit 1993 in regelmäßigen Abständen) durchgeführten Befragung von Jura-Studienanfängern zu Sanktionsvorstellungen, Strafzweckpräferenzen und Kriminalitätswahrnehmung. Ab Mitte der 90er Jahre lässt sich ein erheblicher Anstieg der gemessenen Punitivität nachweisen, der sich nur sehr bedingt mit einer veränderten Wahrnehmung von Kriminalität als bedrohlich erklären lässt. Dies gibt zu Überlegungen Anlass, veränderte Punitivität u.a. als Reaktion auf allgemeine Verunsicherung durch gesamtgesellschaftliche und globale Veränderungen oder aber als 'Pendelschlag-Phänomen' zu interpretieren.' (Autorenreferat)
Europäische Zeitschrift für Arbeitsrecht: EuZA = European journal of labour law : EJLL
ISSN: 1865-3030