Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext:
Alternativ können Sie versuchen, selbst über Ihren lokalen Bibliothekskatalog auf das gewünschte Dokument zuzugreifen.
Bei Zugriffsproblemen kontaktieren Sie uns gern.
66902 Ergebnisse
Sortierung:
In: Magisterarbeit
Aus der Einleitung: 'The general problem is that intervention, even when it is justified, even when it is necessary to prevent terrible crimes, even when it poses no threat to regional or global stability, is an imperfect duty – a duty that does not belong to any particular agent. Somebody ought to intervene, but no specific state or society is morally bound to do so. And in many of these cases, no one does. People are indeed capable of watching and listening and doing nothing. The massacres go on, and every country that is able to stop them decides that it has more urgent tasks and conflicting priorities; the likely costs of intervention are too high', Michael Walzer, Just and Unjust Wars. Ob Bosnien, Ruanda oder Srebrenica – allein die letzten Jahre des vergangenen Jahrhunderts zeigen, dass die internationale Staatengesellschaft bei schweren Menschenrechtsverletzungen bis hin zu Völkermord regelmäßig in der Rolle des Zuschauers verharrt. Im März 1998, vier Jahre nach dem Völkermord in Ruanda, entschuldigt sich der US-Präsident Clinton in Kigali für die Tatsache, 'that we the United States and the world community did not do as much as we could have and should have done to try to limit what occurred.' Für 800.000 Ruander, die Opfer des 100-tägigen Völkermords wurden, kam diese Einsicht jedoch zu spät. Sie warteten vergeblich darauf, dass die internationale Staatengesellschaft die Verantwortung für sie übernehmen würde. Humanitäre Interventionen werden oft mit dem Argument abgelehnt, dass sie in Angelegenheiten eingreifen, die im alleinigen Kompetenzbereich des Staates liegen. Eine absolute (westfälische) Souveränität wird jedoch sowohl von moralischer als inzwischen auch von völkerrechtlicher Seite nicht mehr akzeptiert. Bei schweren Verletzungen der Menschenrechte wie Völkermord verspielt eine Regierung ihr Recht auf Souveränität – die Verantwortung für den Schutz der potenziellen Opfer geht auf die internationale Gesellschaft über. Zwar existiert kein allgemeines Recht auf humanitäre Interventionen, der UN-Sicherheitsrat kann aber militärische Maßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta autorisieren, um einen Völkermord zu verhindern bzw. zu beenden. Die Autorisierung hängt davon ab, ob ein Veto-Staat Interessen hat, die gegen eine Intervention sprechen, und ob Staaten bereit sind, Eingreiftruppen für eine Intervention zur Verfügung zu stellen. Ob die internationale Gesellschaft bei Völkermorden eingreift, ist also keine Frage der Moral oder des Völkerrechts, sondern in der Regel eine Frage des politischen Willens. Der politische Wille hängt von nationalen Interessen wie Sicherheit der eigenen Soldaten oder Wohlstand der Bevölkerung ab. Die Bereitschaft, humanitäre Interventionen durchzuführen, ist in der Regel nur vorhanden, wenn im gleichen Zug nationale Interessen verwirklicht werden können. Es ist daher das Ziel dieser Arbeit, ein Instrument zu entwickeln, das Völkermord effektiv verhindert bzw. beendet, ohne dabei vom politischen Willen der Staaten und somit von kurzfristigen nationalen Interessen abhängig zu sein. Dieses legitime Regime humanitärer Interventionen muss sich schließlich den entscheidenden Fragen stellen, ob es den an sie gestellten Erwartungen gerecht werden kann und ob es eine reelle Chance hat, realisiert zu werden. Eine unabhängige und objektive Völkermordkommission, die anhand der Völkermorddefinition der Völkermordkonvention feststellt, ob ein Völkermord stattfindet, sowie eine eigens rekrutierte UN-Eingreiftruppe, die bei Völkermord humanitäre Interventionen durchführt, bilden ein effektives Instrument, um Völkermord zu verhindern. In der Gegenwart dieses legitimen Regimes humanitärer Interventionen können sich Staaten nicht mehr darauf verlassen, dass die internationale Gesellschaft passiv bleibt und Völkermord stillschweigend hinnimmt. Der Interventionsautomatismus hat daher das Potenzial, Völkermord zu einem Kapitel der Geschichte zu machen. Sollte dennoch ein Eingreifen notwendig sein, ist die UN-Eingreiftruppe auf Grund ihrer Spezialisierung nicht nur besser ausgebildet, sie kann auch viel schneller eingreifen als Truppen, die von Staaten gestellt werden. Die Staatengesellschaft wird sich aus Angst vor einer mächtigen Weltpolizei jedoch nur dann auf das legitime Regime einigen, wenn das Aufgabenfeld eng und klar auf die Beendigung bzw. Verhinderung von Völkermord begrenzt ist. Aus dieser Bedingung entstehen zwei Konflikte: Wenn der Interventionsautomatismus dazu führt, dass Völkermorde ausbleiben, ist der Ruf nach einer Erweiterung des Aufgabenfelds und somit eine Gefahr für den Konsens der Staaten die logische Folge. Weiterhin umfasst das legitime Regime weder Konfliktprävention noch post-conflict Peace building. Eine humanitäre Intervention ohne Nachbereitung ist jedoch in der Sache sinnlos und moralisch unverantwortlich. Eine entsprechende Erweiterung des Aufgabenfelds als logische Folge macht eine Einigung jedoch unwahrscheinlicher als sie ohnehin schon ist. Außerdem können Interventionen nur durchgeführt werden, wenn eine begründete Aussicht auf Erfolg besteht. Unter dieser Bedingung sind Interventionen wieder von einer subjektiven Entscheidung abhängig, das könnte im Einzelfall dazu führen, dass trotz eines legitimen Regimes Völkermorde stattfinden können. Diese Schwierigkeiten führen zu der Schlussfolgerung, dass eine Realisierung des legitimen Regimes nur sinnvoll ist, wenn es in einen Kontext der Prävention und des post-conflict Peace building eingebettet wird. Eine Tendenz der Staaten, eine entsprechende zentrale Durchsetzungsinstanz zu akzeptieren, ist derzeit jedoch nicht zu erkennen. Im ersten Teil werde ich den Status quo humanitärer Interventionen von moralischer, völkerrechtlicher und politischer Seite betrachten. Auf Grundlage der Hindernisse, die aus politischer Sicht gegen Interventionen zur Beendigung von Völkermord sprechen, entwickle ich im zweiten Teil das legitime Regime humanitärer Interventionen. In Teil drei untersuche ich mit Hilfe der liberalen Theorie Internationaler Beziehungen von Andrew Moravcsik und des neoliberalen Institutionalismus von Robert O. Keohane, a) unter welchen Bedingungen eine Präferenz, Völkermorde aktiv zu verhindern, entstehen kann, b) welche Hindernisse einer entsprechenden Kooperation auf internationaler Ebene entgegen stehen und c) wie ein Regime diese Hindernisse überwinden kann. Im abschließenden vierten Teil wende ich die theoretischen Erkenntnisse auf das legitime Regime humanitärer Interventionen an, um letztendlich das legitime Regime und dessen Realisierungsmöglichkeiten bewerten zu können.
In: Lehr- und Handbücher der Politikwissenschaft
Dieses Lehrbuch versteht sich als Einsteigerlektüre in den Theorienbereich der internationalen Politik und stellt ihre wichtigsten Theorieansätze und Methoden in der Lehre der Internationalen Beziehungen systematisch vor.In einem einführenden Teil widmet sich der Autor zunächst den grundlegenden Fragen der Theorien der internationalen Beziehungen - einschließlich Theorie und Theoriebildung, Theorieklassifikation und Theoriegeschichte. Daran anschließend werden die Theorieansätze in vier Denkrichtungen eingeteilt und kurz, aber prägnant dargestellt: "Realistische Schule", "Liberal-institutionalistische Schule", "Behavioristische Schule" und "Alternativ-Oppositionelle Schule". Ihre Kategorisierung erfolgt dabei entsprechend ihres Blicks auf ein Grundproblem der Staatenwelt: die Anarchie im Sinne einer fehlenden Regelungsinstanz für zwischenstaatliche Beziehungen und deren Konsequenzen für die Beschaffenheit der internationalen Politik.Die 3. Auflage wurde um die veröffentlichten Neuforschungsergebnisse im Bereich der Internationalen Beziehungen erweitert.
In: Lehr- und Handbücher der Politikwissenschaft
Frontmatter -- Inhalt -- Vorwort -- Teil a: grundlegende fragen -- 1 theorie und theoriebildung -- 2 klassifikation von theorien -- 3 theoriengeschichte -- Teil b: realistische schule -- 4 klassischer realismus -- 5 neorealismus -- 6 gleichgewichtstheorie -- Teil c: liberal-institutionalistische schule -- 7 klassischer liberalismus -- 8 neoliberalismus -- 9 interdependenztheorie -- 10 regimetheorie -- 11 integrationstheorie -- Teil d: behavioristische schule -- 12 aggressionstheorie -- 13 systemtheorie -- 14 spieltheorie -- 15 entscheidungstheorie -- Teil e: alternativ-oppositionelle schule -- 16 konstruktivismus -- 17 marxismus -- 18 kritische theorien -- 19 schlussbetrachtung: die anwendbarkeit der theorien -- Abkürzungsverzeichnis -- Auswahlbibliographie -- Stichwortverzeichnis
In: Einführung in die Internationale Politik: Studienbuch, S. 31-81
Zu den zentralen Bestandteilen oder Stationen eines vollständigen Erkenntnisprozesses in den Internationalen Beziehungen (IB) gehören folgende grundsätzliche Fragestellungen: (1) wie sollte die (politische) Welt sein, (2) wie erkennt man die (politische) Welt, (3) wie ist die (politische) Welt beschaffen und (4) wie soll man in der (politischen) Welt handeln bzw. wie kann man das eigene Handeln (oder das Handeln anderer) rechtfertigen und beurteilen? Mit der ersten und der vierten Dimension beschäftigen sich in den Internationalen Beziehungen nicht nur explizit normative Theorien oder Forschungen, die sich an völkerrechtlich oder ethisch begründeten Kriterien für Außenpolitik, internationale Politik, Weltordnung oder Weltpolitik orientieren. Die zweite Dimension ist das Gebiet der Erkenntnistheorie und der Methodologie. Auch in den IB spiegeln sich die großen sozialwissenschaftlichen Kontroversen darüber, welche Gültigkeit gewonnene Erkenntnisse für sich in Anspruch nehmen können und wie, mit welchen Methoden man überhaupt zu gültigen Aussagen gelangen kann. So etwa zwischen "Traditionalismus" (stärker geisteswissenschaftlich orientiert und von der Ideengeschichte, der Diplomatie und dem Völkerrecht inspiriert, Vorrang hermeneutischer Methoden) und "Szientismus" (stärker am Vorbild der Naturwissenschaften orientiert, Vorrang quantitativer Methoden) in den sechziger und siebziger oder zwischen "Positivismus" und "Postpositivismus" in den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts. Noch allgemeiner als diese Bereichstheorien sind diejenigen Gedankengebäude oder Denktraditionen in den Internationalen Beziehungen, die als Großtheorien oder Weltbilder bezeichnet werden. Diese Großtheorien beziehen sich auf die internationalen Beziehungen insgesamt. Großtheorien in den IB verwenden unterschiedliche zentrale Kategorien, formulieren allgemeine Annahmen und machen unterschiedliche Aussagen über die entscheidenden Akteure und ihre Ziele oder Präferenzen, über die Qualität und die Struktur ihres Handlungsumfeldes, über die zentralen Antriebsmomente der internationalen Politik, ihre grundlegenden Probleme und ihre Entwicklungsperspektiven. (ICF2)
In: Politikwissenschaft in Deutschland, S. 317-338
Der Verfasser zeigt, dass für die vielfach behauptete Professionalisierung der Internationalen Beziehungen (IB) die konsequente Theorieorientierung entscheidend war, dass sich damit allerdings ein bestimmtes Theorieverständnis durchsetzte, das zu einer problematischen Grenzziehung zwischen professioneller und nicht-professioneller Forschung führte. Weiter wird gezeigt, dass die Emanzipation von US-amerikanischen Paradigmen über eine Differenzierung der Theorieentwicklung stattfand, die es den deutschen IB erlaubte, eigenständige Akzente zu setzen, dass aber gleichzeitig die Gefahr einer theoretischen Engführung entstand. Drittes wird gezeigt, wie gegenwärtig die Governance-Forschung zwar als thematischer Fokus dient und vielfältige interdisziplinäre Anknüpfungspunkte bietet, dass aber gleichzeitig der Charakter der IB als Subdisziplin der Politikwissenschaft problematisch wird. (ICE2)
In: UTB 2315
In: Politikwissenschaft, Internationale Beziehungen
In: Piper Sozialwissenschaft 18
In: Politologie
In: Reader zur Politologie, Soziologie und Ökonomie
In: Politische Vierteljahresschrift Sonderheft
In: Handwörterbuch Internationale Politik, S. 450-482
In: Handwörterbuch Internationale Politik, S. 416-448
In: Handwörterbuch Internationale Politik, S. 451-464
In: Handwörterbuch Internationale Politik, S. 298-309
In: Aspekte der Asymmetrie: Reflexionen über ein gesellschafts- und sicherheitspolitisches Phänomen, S. 33-41
Der Beitrag analysiert das Phänomen der Asymmetrie in seiner Bedeutung für die Theorien der internationalen Politik. Die sich ständig verändernden internationalen Beziehungen (IB) haben Auswirkungen auf die Analysefähigkeit der Theorien der IB (TIBs). Es entstehen Asymmetrien zwischen Realentwicklung und theoretischen Annahmen. Solche Asymmetrien werden zwischen den Theorien und innerhalb der Theorien selbst sichtbar. Diese Beobachtung untersuchend, werden hier Grundannahmen, Instrumente, Akteure und der oft versteckte normative Gehalt der TIBs (Realismus, Interdependenztheorie, funktionalistische Theorien, Integrationstheorien, Globalisierungstheorie) beleuchtet. Dabei gliedern sich die Ausführungen in folgende Aspekte: (1) die Asymmetrie zwischen Realismus und Postmodernismus, (2) die Asymmetrie der Machtverteilung und (3) die Asymmetrie der angenommenen Wahrscheinlichkeit eines großen Krieges zwischen den TIBs, (4) die Konkurrenz zwischen den großen Theorien, (5) die Frage nach der Symmetrie durch Machtzentralisierung sowie (6) die These des 'demokratischen Friedens'. Der Aufsatz macht deutlich, dass Asymmetrien zwischen TIBs häufig ein Spiegel der Machtverteilung auf den verschiedenen Analyseebenen sind. (ICG2)
In: Zeitschrift für internationale Beziehungen: ZIB, Band 1, Heft 1, S. 45-63
ISSN: 0946-7165
World Affairs Online