Zur "offenen Methode der Koordinierung" als Mittel der Politikgestaltung in der Europäischen Union
In: Europarecht, Band 40, Heft 3, S. 381-396
ISSN: 0531-2485
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In: Europarecht, Band 40, Heft 3, S. 381-396
ISSN: 0531-2485
World Affairs Online
In: Die Offene Methode der Koordinierung in der Europäischen Union, S. 301-329
In der Gemeinschaftsrechtsordnung der EU wurde die Harmonisierung durch die Richtlinien lange Zeit als grundlegendes Mittel für die Koordinierung der Handlungen der Mitgliedstaaten und für die Sicherung der regulatorischen Einheitlichkeit verwendet. Jedoch hat der Prozess der Integration Europas eine Phase erreicht, welcher diese traditionelle Integrationsmethode, begleitet mit ihren zahlreichen Beschränkungen, nicht genügend Rechnung tragen kann. Als Reaktion auf verschiedene Defizite der bisherigen EU-Regulierung ist die offene Methode der Koordinierung als eine Art "neuer Regierung" entstanden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die offene Methode der Koordinierung, zeigt die Unterschiede zur Gemeinschaftsmethode auf und wendet sich schließlich dem Anwendungsbereich des Verbraucherschutzes zu. Hier werden die bisherigen Bemühungen um Harmonisierung skizziert und es wird aufgezeigt, welchen Beitrag die offene Methode der Koordinierung im Verbraucherschutzbereich leisten kann. (ICB2)
In: Die Offene Methode der Koordinierung in der Europäischen Union, S. 115-133
Von Koordinierung spricht man im europäischen Recht dann, wenn die verschiedenen nationalen Rechtsordnungen aufeinander abgestimmt werden sollen, ohne dass sie durch eine einheitliche supranationale Ordnung abgelöst werden. Wichtigster Bereich der Koordinierung im Sozialrecht ist die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer; durch zwingendes europäisches Recht werden Kollisionsregeln geschaffen, die verhindern sollen, dass das Bestehen verschiedener nationaler Sozialrechtsordnungen zu Nachteilen für die Wanderarbeitnehmer führt. Wie bei diesem Koordinierungsrecht soll durch die Offene Methode der Koordinierung (OMC) keine Harmonisierung (Angleichung) der nationalen Sozialrechtsordnungen bewirkt werden, vielmehr sollen mit Hilfe von "best practices" bestimmte sozialpolitische Ziele erreicht werden, was dann allerdings mittelbar zu einer gewissen Angleichung der nationalen Sozialordnung führen kann. Der Beitrag betrachtet die Offene Methode der Koordinierung als Instrument europäischer Sozialpolitik. Zunächst geht der Beitrag auf den Begriff ein, skizziert Ziele und Ursprünge der Methode und zeigt deren Anknüpfung an die sozialpolitische Konvergenzstrategie der EG auf. Anschließend widmet sich der Beitrag der Rechtsvergleichung als erprobter Methode - hier steht der Sozialrechtsvergleich im Mittelpunkt - und fragt schließlich, ob die Offene Methode der Koordinierung als Anwendungsfeld der Sozialrechtsvergleichung eine methodische Lücke der OMC zu füllen in der Lage ist. (ICB2)
In: Die Offene Methode der Koordinierung in der Europäischen Union, S. 151-171
Die Bedeutung der EU in der Gesundheitspolitik nimmt neben dem Einfluss der Grundfreiheiten und des europäischen Wettbewerbsrechts auch durch die Offene Methode der Koordinierung (OMK) im Sozialschutz und bei der sozialen Eingliederung stetig zu. Das Ziel dieser Methode ist dabei nicht die Harmonisierung, sondern die Förderung der Konvergenz der Gesundheitssysteme in der EU. Die OMK soll die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten verbessern und ihren notwendigen Reformbestrebungen eine gemeinsame Richtung geben, ohne allerdings direkt in ihre Politiken einzugreifen. Die Mitgliedstaaten legen - unterstützt von der Kommission - auf freiwilliger Basis gemeinsame Leitlinien mit Zielen und Indikatoren für die Zielerreichung fest. Die Art und Weise, wie jeder Mitgliedstaat das festgelegte Ziel erreicht, bleibt dabei den Staaten überlassen. Der Beitrag geht zunächst auf die öffentliche Gesundheit im EG-Vertrag ein: In diesem Bereich besitzt die EG nur sehr begrenzte Kompetenzen. Europäischer Einfluss lässt sich hier vor allem durch die OMK erreichen. Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die Zuständigkeiten der Gemeinschaft in der öffentlichen Gesundheitspflege. Im zweiten Teil wird ein Überblick über die Offene Methode der Koordinierung gegeben und im dritten wird die Methode im Bereich des Gesundheitswesens und in der Altenpflege betrachtet. Abschließend erfolgt ein Blick auf die Mitteilung der Kommission zur Stärkung der OMK Soziales von 2008. (ICB2)
In: Die Europäische Verfassung in der Analyse, S. 136-148
Die Europäische Integration ist ein Prozess, der auf Dynamik und Innovation setzt. Das jüngste dieser innovativen Instrumente ist die Entwicklung der "Offenen Methode der Koordinierung". Diese ist im Vorfeld des Vertrags von Amsterdam entstanden, um unterschiedliche beschäftigungspolitische Ambitionen der Mitgliedstaaten aufzufangen.Mit der Verankerung der Offenen Methode der Koordinierung in der Verfassung hat die Union ihren "Instrumentenkasten" auch offiziell erweitert. Die Autorin erörtert die Fragen, ob der offenen Methode eine ähnliche Geschichte bevorsteht wie der einstigen Innovation der "Verstärkten Zusammenarbeit", bei der eine Verankerung in den Verträgen einen Prozess der Optimierung und Spezifizierung des Instruments und eine Ausweitung der Rechte der Gemeinschaftsinstitutionen nach sich gezogen hat. Finden die praktischen Erfahrungen mit der "Offenen Methode" auch Niederschlag in den Verfassungsbestimmungen? Zu dieser Fragestellung eröffnet der neue Verfassungsvertrag von 2004 eine Reihe von Anknüpfungspunkten. (ICA2)
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 54, Heft 5/6, S. 136-142
ISSN: 0038-609X
"Nationale soziale Dienstleistungen stehen unter dem Anpassungsdruck durch das EU-Recht. Das gilt insbesondere für die Binnenmarktidee und das europäische Wettbewerbsregime. Sie legen eine Marktproduktion der 'Dienstleistungen von allgemeinem Interesse' (DAI) im Gewährleistungsstaat nahe. Dieser ökonomischen Hegemonie steht eine grundrechtliche Interpretation des EU-Verfassungsverbundes gegenüber. Im Hinblick auf dieses Spannungsverhältnis wird argumentiert, dass Binnenmarkt und Wettbewerb rein instrumentelle Funktion haben. Sie dienen dem Rawlsschen Inklusionsgebot, das in der Präambel der EU-Verfassung zum Ausdruck kommt. Im Ergebnis stellt sich die Frage, ob es gelingt, die europäische Binnenmarktorientierung in ein europäisches Gesellschaftsmodell einzubetten. Entscheidend wird dabei sein, wie sich die europäische Sozialpolitik im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung (OMK) entwickelt." (Autorenreferat)
In: Die Offene Methode der Koordinierung in der Europäischen Union, S. 11-19
In der europäischen Sozialpolitik spielt die Offene Methode der Koordinierung eine erheblich Rolle. Von den einen wird sie als einzige Perspektive für Fortschritt in der europäischen Sozialpolitik gepriesen und von den anderen als Angriff auf die Souveränität der Mitgliedstaaten oder gar als Rechtsangleichung durch die Hintertür kritisiert. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Grundlagen und den Hintergründen der Offenen Methode der Koordinierung. Zunächst betrachtet der Beitrag die historische Entwicklung und geht auf die Grundlagen des EG-Vertrags bzw. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ein. Anschließend wird die Lissabon-Strategie und das Weißbuch des "Europäischen Regierens" skizziert, in dem die Offene Methode der Koordinierung eingeführt wird. Es handelt sich hier um eine Strategie unterhalb der rechtlichen Angleichung, die sich im Rahmen der Ziele des Vertrags halten muss. Der Subsidiaritätsgrundsatz wird ebenso betont wie der Umstand, dass eine Umsetzung in Gesetzgebung durch die Mitgliedstaaten hier nur freiwillig erfolgt. Die Umsetzung der Offenen Methode der Koordinierung erfolgt, indem in einem Prozess unter den Mitgliedstaaten zunächst gemeinsame Zielvorgaben ermittelt und definiert werden. Die Mitgliedstaaten legen auch gemeinsam die anzuwendenden Messinstrumente fest. Dies ermöglicht dann ein Benchmarking. Der Beitrag skizziert diesen Prozess und zieht ein abschließendes Resümee. (ICB2)
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 59, Heft 10, S. 540-546
ISSN: 0342-300X
"Nach dem Verfassungsdebakel versucht die EU, die Bürger durch das 'Europa der Projekte' für sich zu gewinnen. Eine ähnliche Absicht führte nach den Ratifizierungsschwierigkeiten des Maastrichter Vertrags zur Entwicklung der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit beschloss man, die nationalen Politiken zu koordinieren. Der in der Beschäftigungspolitik entwickelte Ansatz, europäische Ziele zu vereinbaren, die national umgesetzt werden, wurde unter dem Namen 'Offene Methode der Koordinierung' zwischen 1997 und 2002 auf mehr als zehn Politikbereiche ausgeweitet. Heute zeigt sich allerdings, dass die meisten Mitgliedstaaten noch weit von den vereinbarten Zielen entfernt sind und die unverbindliche Koordinierung zu scheitern droht. Die Mitgliedstaaten erreichen die meisten der vereinbarten Ziele nicht. Der Beitrag erläutert den Aufstieg und die Grenzen der Offenen Methode der Koordinierung." (Autorenreferat)
In: Schriftenreihe Schriften zum Sozial-, Umwelt- und Gesundheitsrecht 1
In: Schriften zur europäischen Arbeits- und Sozialpolitik 6
In: Schriften zur europäischen Arbeits- und Sozialpolitik 6
In: Kulturpolitische Mitteilungen: Zeitschrift für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V, Heft 2/137, S. 22-24
ISSN: 0722-4591
World Affairs Online
In: Europäische (Bildungs-)Union., S. 373-396
Die EU ist "entschlossen, durch umfassenden Zugang zur Bildung und durch ständige Weiterbildung auf einen möglichst hohen Wissensstand ihrer Völker hinzuwirken". Trotz dieser anspruchsvollen Formulierung im AEUV gehört das Bildungswesen, genauso wie etwa die Kulturpolitik, weiterhin zum absoluten Kernbestand nationaler Kompetenzen. Der Wortlaut der Art. 165 und 166 AEUV (ex-Art. 149 und 150 EGV) ist eindeutig: Die Tätigkeit der EU im Bildungsbereich, die lediglich aus einer Förderung, Unterstützung und Ergänzung besteht, hat unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für Inhalt und Gestaltung des Bildungssystems zu erfolgen. Die EU besitzt keine eigenständigen inhaltlichen Kompetenzen im Bildungsbereich. Nichtsdestotrotz haben die nationalen Bildungssysteme im vergangenen Jahrzehnt eine zunehmende Europäisierung erfahren. Einer der Hauptgründe, wenn auch bei weitem nicht der einzige, ist die im Bildungsbereich angewendete "offene Methode der Koordinierung" (OMK). Ziel des folgenden Beitrages ist die Darstellung und Bewertung der OMK als Methode und in ihrer Anwendung im Bildungsbereich. (DIPF/Orig.).
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 54, Heft 5/6, S. 149-152
ISSN: 0038-609X
"Auf der Tagung des Europäischen Rates im März 2000 in Lissabon haben die Regierungschefs sich für das kommende Jahrzehnt das strategische Ziel gesetzt, die Union zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen bei gleichzeitig großem sozialen Zusammenhalt. Die Umsetzung soll mit einem neuen Verfahren geleistet werden, das die Zusammenarbeit ohne Harmonisierung von Gesetzes- und Verwaltungsvorschriften ermöglicht und das offene Methode der Koordinierung genannt wird. Für die notwendigen Reformen im Gesundheitswesen haben sich die Regierungschefs zu den drei folgenden Prinzipien bekannt: Zugänglichkeit, Qualität und langfristige Finanzierbarkeit. BMGS unterstützt die Weiterentwicklung des europäischen Sozialmodells und setzt sich insbesondere für seine Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung im Rahmen der Lissabon-Strategie ein. Eine Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme ist zwar notwendig, den Menschen muss aber gleichzeitig die Sicherheit zur Bewältigung dieses Wandels vermittelt werden. Bei der Fortschreibung der Lissabon-Strategie ist deshalb darauf zu achten, Gesundheits- und Sozialausgaben nicht einseitig als Kostenfaktor zu sehen, sondern ein angemessenes soziales Sicherungsnetz auch als relevanten Wirtschafts- und Standortfaktor zu begreifen." (Autorenreferat)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft 18, S. 35-41
ISSN: 0479-611X
"Beleuchtet wird die Praxis der 'Offenen Methode der Koordinierung' in der Rentenpolitik. Es zeigt sich, dass die EU-Ziele zwar umgesetzt werden, das Verfahren spielt im nationalstaatlichen Politikprozess aber kaum eine Rolle." (Autorenreferat)