Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2010

Offene Methode der Koordinierung und Sozialrechtsvergleichung

In: Die Offene Methode der Koordinierung in der Europäischen Union, S. 115-133

Abstract

Von Koordinierung spricht man im europäischen Recht dann, wenn die verschiedenen nationalen Rechtsordnungen aufeinander abgestimmt werden sollen, ohne dass sie durch eine einheitliche supranationale Ordnung abgelöst werden. Wichtigster Bereich der Koordinierung im Sozialrecht ist die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer; durch zwingendes europäisches Recht werden Kollisionsregeln geschaffen, die verhindern sollen, dass das Bestehen verschiedener nationaler Sozialrechtsordnungen zu Nachteilen für die Wanderarbeitnehmer führt. Wie bei diesem Koordinierungsrecht soll durch die Offene Methode der Koordinierung (OMC) keine Harmonisierung (Angleichung) der nationalen Sozialrechtsordnungen bewirkt werden, vielmehr sollen mit Hilfe von "best practices" bestimmte sozialpolitische Ziele erreicht werden, was dann allerdings mittelbar zu einer gewissen Angleichung der nationalen Sozialordnung führen kann. Der Beitrag betrachtet die Offene Methode der Koordinierung als Instrument europäischer Sozialpolitik. Zunächst geht der Beitrag auf den Begriff ein, skizziert Ziele und Ursprünge der Methode und zeigt deren Anknüpfung an die sozialpolitische Konvergenzstrategie der EG auf. Anschließend widmet sich der Beitrag der Rechtsvergleichung als erprobter Methode - hier steht der Sozialrechtsvergleich im Mittelpunkt - und fragt schließlich, ob die Offene Methode der Koordinierung als Anwendungsfeld der Sozialrechtsvergleichung eine methodische Lücke der OMC zu füllen in der Lage ist. (ICB2)

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