Die neue Richtlinie zur Patientenmobilität
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 10
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
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In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 10
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri, Band 90, Heft 102, S. 9-11
ISSN: 1424-4004
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 11
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
EuGH-Judikatur zur Patientenmobilität in der Europäischen Union. ; European case law - cross-border healthcare in the European Union. ; vorgelegt von Thomas Franz Feichter ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2010 ; (VLID)211482
BASE
In: Europarecht, Band 45, Heft 2, S. 165-188
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 9
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 8
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 328
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Die Arbeit widmet sich der Patientenmobilität, deren Rechtsentwicklung mit den grundlegenden EuGH-Urteilen Decker und Kohll im Jahr 1998 ihren Anfang nahm und in dem Erlass der RL 2011/24/EU ihren vorläufigen Höhepunkt fand. Die auf der Auslegung der Dienstleistungs- und Warenverkehrsfreiheit beruhende Rechtsprechung führte zu beachtlichen Fortbildungen im Recht der Grundfreiheiten und sah sich von Beginn an dem schwerwiegenden Vorwurf ausgesetzt, die mitgliedstaatliche Souveränität im Bereich der Gesundheitsversorgung zu unterlaufen. Die Arbeit erfasst das dreischichtige unionsrechtliche Regelungsgefüge bestehend aus Grundfreiheiten, RL 2011/24/EU sowie VO (EG) Nr. 883/2004 und untersucht die zugrundeliegenden grundfreiheits- und kompetenzdogmatischen Fragestellungen. Bei der Überprüfung der Umsetzung der Vorgaben in das deutsche SGB V werden einzelne Umsetzungsdefizite aufgezeigt. Abschließend blickt die Arbeit auf tatsächliche und ökonomische Aspekte der Patientenmobilität.
In: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, 328
Die Arbeit widmet sich der Patientenmobilität, deren Rechtsentwicklung mit den grundlegenden EuGH-Urteilen Decker und Kohll im Jahr 1998 ihren Anfang nahm und in dem Erlass der RL 2011/24/EU ihren vorläufigen Höhepunkt fand. Die auf der Auslegung der Dienstleistungs- und Warenverkehrsfreiheit beruhende Rechtsprechung führte zu beachtlichen Fortbildungen im Recht der Grundfreiheiten und sah sich von Beginn an dem schwerwiegenden Vorwurf ausgesetzt, die mitgliedstaatliche Souveränität im Bereich der Gesundheitsversorgung zu unterlaufen. Die Arbeit erfasst das dreischichtige unionsrechtliche Regelungsgefüge bestehend aus Grundfreiheiten, RL 2011/24/EU sowie VO (EG) Nr. 883/2004 und untersucht die zugrundeliegenden grundfreiheits- und kompetenzdogmatischen Fragestellungen. Bei der Überprüfung der Umsetzung der Vorgaben in das deutsche SGB V werden einzelne Umsetzungsdefizite aufgezeigt. Abschließend blickt die Arbeit auf tatsächliche und ökonomische Aspekte der Patientenmobilität. »Cross-Border Healthcare in the European Union« Since the cases Kohll/Decker in 1998, the ECJ has been establishing principles of European cross-border healthcare. These judgements raised numerous questions on the interpretation of the fundamental freedoms and the Union's competences. The ECJ's case law, the Regulation (EC) No 883/2004 on the coordination of social security systems and the recently adopted Directive 2011/24/EU now constitute a three-layered legal framework that has to be transposed into German social security law. Die Rechtsentwicklung zur Patientenmobilität begann im Jahr 1998 mit den grundlegenden EuGH-Urteilen Decker und Kohll. Die auf der Auslegung der Dienstleistungs- und Warenverkehrsfreiheit beruhende Rechtsprechung warf in grundfreiheits- und kompetenzrechtlicher Hinsicht zahlreiche Fragen auf. Neben der bestehenden VO (EG) Nr. 883/2004 ist mit Erlass der RL 2011/24/EU nun ein dreischichtiges unionsrechtliches Regelungsgefüge entstanden, dessen Vorgaben in das deutsche SGB V umzusetzen sind. Von 2005 bis 2010 Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; Erste juristische Prüfung im Jahr 2010. Von 2007 bis 2010 studentische Hilfskraft, von 2011 bis 2014 zunächst wissenschaftliche Hilfskraft, danach wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Lehrstuhl Professor Dr. Waltermann. Zwischen 2011 und 2014 Anfertigung einer Dissertation unter der Betreuung von Herrn Professor Dr. Waltermann; Promotion zum Doktor der Rechte im Jahr 2014 durch die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Bonn. Seit Dezember 2013 Rechtsreferendar am Landgericht Köln.
eingereicht von: Dr. Marie-Therese Blazek ; Mit einer Zusammenfassung in deutscher Sprache ; Universität Linz, Diplomarbeit, 2015 ; (VLID)843540
BASE
In: Europarecht, Band 47, Heft 2, S. 149-183
Die vorliegende Master Thesis beschäftigt sich mit dem Thema "grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen innerhalb der Europäischen Union", wobei der Hauptfokus auf der Patientenmobilitätsrichtlinie liegt. Möchte ein Versicherter eines Mitgliedstaates in einem anderen Mitgliedstaat eine Gesundheitsdienstleistung in Anspruch nehmen, so stellen sich ihm primär folgende Fragen: 1. Welches Recht gelangt zur Anwendung? 2. Wie muss er/sie vorgehen, um Kostenersatz zu erlangen? Vorrangiges Ziel dieser Arbeit ist es, diese Fragen zu klären und einen für Patienten und Versicherte verständlichen Überblick zu geben. Die Arbeit schafft eine gute Abgrenzung der geltenden Regelungssysteme, untersucht die Auswirkungen des EU-Gesundheitsrechts auf das österreichische Recht und erklärt das Verfahren gegenüber den österreichischen Krankenversicherungsträgern. Als Quelle diente unter anderem ein Experteninterview mit dem stellvertretenden Leiter der Leistungsabteilung der Tiroler Gebietskrankenkasse. Final beschäftigt sich die Arbeit mit der Frage nach dem aktuellen Stellenwert der grenzüberschreitenden Patientenmobilität. Diese mündet im Ergebnis, dass der grenzüberschreitenden Patientenmobilität in der EU quantitativ gesehen nach wie vor eine geringe Bedeutung zukommt. Es bleibt abzuwarten, ob seitens der Mitgliedstaaten in Zukunft Initiativen gesetzt werden, um dies zu ändern. ; This masters thesis deals with the topic of "cross-border health services within the European Union", with the main focus being on the Patient Mobility Directive. If an insured person from one member state would like to make use of a health service in another member state, the following questions are primarily asked: 1. Which law applies? 2. How do I have to proceed in order to obtain reimbursement? The primary goal of this work is to clarify these questions and to provide an understandable overview for patients and insured persons. The work creates a good delimination of the applicable regulatory systems, examines the effects of EU health law on Austrian law and explains the procedure to the Austrian health insurance carriers. One of the sources was an expert interview with the deputy head of the benefits department of the Tyrolean regional health insurance fund. Finally, the thesis deals with the question of the current status of cross-border patient mobility. This leads to the result that the cross-border patient mobility is still of little importance in quantitative terms within the EU. It remains to be seen whether future iniatives will be taken by the member states to change this. ; vorgelegt von: Mag. iur. Christine Cottogni ; Abstract in englischer Sprache ; Universität Innsbruck, Universitätslehrgang Medizinrecht, Masterarbeit, 2021 ; (VLID)5800579
BASE
In: Europäisches Gemeinwohl - historische Dimension und aktuelle Bedeutung: wissenschaftliche Konferenz, Universität Siegen, 24.-25. Juni 2004, S. 205-270
Erst mit dem Maastrichter Vertrag erlangte die EG eine originäre Zuständigkeit dafür, in den Bereichen Verbraucher- und Gesundheitsschutz die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu ergänzen, zu unterstützen und zu koordinieren. Im Gefolge der BSE-Krise ist das gemeinschaftliche Lebensmittelrecht vor allem durch die lebensmittelrechtliche Basisverordnung auf eine neue Grundlage gestellt worden, die sich entschieden an der Gesundheit der Verbraucher orientiert und dabei ein modernes Konzept der Risikoabschätzung, der Risikokommunikation und des Risikomanagements nutzt. Die Politik zur Gewährleistung der Verbrauchersicherheit und Gesundheit mündete in einer reformierten Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit; sie schafft - wenngleich nur in Grenzen mit einem vergleichbaren Ansatz zur wissenschaftlichen Beurteilung von Risiken - ähnliche Strukturen einer gemeinsamen Risikoverwaltung der Gemeinschaftsorgane und der Mitgliedstaaten. Die ergänzende gemeinschaftliche Gesundheitspolitik verfolgt einen präventiven Ansatz und setzt - in Parallele zum Verbraucherschutz - auf die Information und die Stärkung der Rechte der Patienten, die darin unterstützt werden, grenzüberschreitend Gesundheitsversorgungsdienste in Anspruch zu nehmen. Hier setzen Patientenmobilität, Kosten- und Leistungskonkurrenz, angenäherte Erwartungen der Bevölkerung in ganz Europa und die Verbreitung neuer medizinischer Technologien und Verfahren die nationalen Gesundheitsdienste unter Anpassungsdruck. (ICA2)