Recht auf Bildung: Unterfordert
In: Bildung Schweiz: Zeitschrift des LCH, Heft 19
ISSN: 1424-6880
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In: Bildung Schweiz: Zeitschrift des LCH, Heft 19
ISSN: 1424-6880
In: Sozialwissenschaftliche Informationen für Unterricht und Studium: sowi, Band 2, Heft 3, S. 76-80
ISSN: 0340-2304
Die beiden Aufsätze behandeln die bildungspolitischen Implikationen des Grundgesetzes: M. Abelein: Recht auf Bildung. In: Die öffentliche Verwaltung 20 (1967), S. 375-379. K.D. Heymann, E. Stein: Das Recht auf Bildung. In: Archiv für öffentliches Recht 97 (1972), S. 185-232. Die von Ralf Dahrendorf 1965 erhobene Forderung nach einem 'Bürgerrecht auf Bildung' fand in der juristischen Diskussion kaum Widerhall. Auch der Aufsatz von Abelein aus dem Jahre 1967 blieb ohne Wirkung. Ausgehend von der veränderten Funktion des Bildungsprozesses (Verteilung von Sozialchancen und Beteiligung am Nationaleinkommen) entwickelt Abelein einen positiven Leistungsanspruch der Eltern gegen den Staat (Bereitstellung geeigneter Bildungsmöglichkeiten für die Kinder). Die zentrale Bedeutung des Sozialstaatsprinzips im Grundgesetz erfordert es, den Bildungsausgaben eine hohe Priorität einzuräumen. Der Beitrag von Heymann/Stein zeigt, daß die soziale Wirklichkeit auch von der rechtswissenschaftlichen Dogmatik Neuorientierungen erzwingt. Das Recht auf Bildung wird als paradigmatisch für den Bereich der sozialen Grundrechte betrachtet; diese sozialen Grundrechte werden verstanden als Leistungsansprüche an den Sozialstaat und als Partizipationsansprüche an alle gesellschaftlichen Institutionen. Die Autoren versuchen darzulegen, daß sich ein Recht auf Bildung widerspruchsfrei in das System des Grundgesetzes einordnet. Um das verfassungsrechtlich zu erfassende Problem deutlich zu machen, werden auch Ergebnisse der empirischen Bildungs- und Sozialisationsforschung herangezogen. (JL)
In: Forum Erwachsenenbildung: die evangelische Zeitschrift für Bildung im Lebenslauf, Heft 4, S. 18-24
ISSN: 1433-769X
In: Halt! Leichte Sprache
Blog: www.jmwiarda.de Blog Feed
Wie blickt eine Lehrerin aus Neukölln auf ihre Schüler, die Schulpolitik und ihren Job? Ein Podcast über Erfahrungen und Überzeugungen einer Berliner Pädagogin.
SIE ist Lehrerin für Englisch und Kunst an einer Sekundarschule in Berlin-Neukölln. Von der Sorte, wie sie in Medien schnell als "Brennpunktschule" bezeichnet wird. Doch Ada M. Hipp, die in
Wirklichkeit anders heißt, glaubt an ihre Schüler. In Gastbeiträgen hier im Blog hat sie über ihren täglichen Kampf gegen die Leseschwäche ihrer damaligen Siebtklässler berichtet, über das
Klassenzimmer als Ort des Rassismus – und über einen Besuch im Potsdamer Museum Barberini, als schon die Hinfahrt zu einem Abenteuer wurde. Hipp glaubt an das, wie sie sagt, "verdammte Recht"
ihrer Schüler, alle sich bietenden Möglichkeiten zur Bildung zu nutzen.
In einer neuen Folge von "Gipfel der Bildung" stellt sie sich nun den Fragen von Jan-Martin Wiarda und Patrick Honecker. Sie erzählt, wie es war, als in der DDR aufgewachsene Lehrkraft erst
an einer Schule im Ostteil Berlins zu arbeiten, wo rechtsradikales Gedankengut unter den Schülern kursierte, und dann nach Neukölln an eine Schule zu kommen, wo 100 Prozent ihrer Schüler aus
Einwandererfamilien stammen. Und sie sagt, warum sie ihre Beiträge unter einem Pseudonym verfasst hat – um im Podcast-Gespräch dann doch ihren echten Namen zu nennen.
Als Download:
20240328_GdB_Lehrkraft Neukoelln_mixdown
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55.5 MB
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In: Die Wiedergewinnung des Humanen: Beiträge zur gesellschaftlichen Relevanz der Menschenrechte, S. 150-162
In: Forum Wissenschaft, Band 24, Heft 3
ISSN: 0178-6563
In: Wann ist Bildung gerecht? Ethische und theologische Beiträge im interdisziplinären Kontext., S. 73-89
In: Verwaltung und Wirtschaft 39
In: Völkerrecht, Europarecht, vergleichendes öffentliches Recht Band 14
In: Völkerrecht, Europarecht, vergleichendes öffentliches Recht Band 14
Schon in den Jahren vor der Veröffentlichung von PISA 2000 wurde von nationalen und internationalen Studien dem deutschen Schulsystem Leistungsschwäche und massive soziale Auslese bescheinigt und über Strukturreformen nachgedacht, die den Schulstreit "hierarchisch gegliedertes System vs. Gesamtschule" entschärfen sollten. Neben einer sechsjährigen Grundschule, wie sie nur in Berlin die Schulreform nach 1945 überlebt hat, wurde auch die Frage erörtert, ob nicht der Streit der politischen Lager zu schlichten wäre, indem man das drei- bzw. viergliedrige System in der Sekundarstufe I auf ein zweigliedriges reduziert, um so vor allem die wachsenden Probleme an Hauptschulen in den Griff zu bekommen. Schließlich war unser Schulsystem ja schon einmal zweigliedrig, als es neben dem Gymnasium, der einstigen "Gelehrtenschule", nur die Volkschule gab, ehe in der zweiten Hälfte des 19.Jahrhundert die Realschule als "Mittelschule" hinzukam und in den 1960er Jahren sozialdemokratisch geführte Landesregierungen die Gesamtschule, zwar nicht in Fläche, aber als vierte Regelschule, durchsetzte. Die Debatte über Zweigliedrigkeit war eine unter Experten, keine öffentliche. Erst die PISA-Studien lenkten die Aufmerksamkeit auf die bereits bestehenden zweigliedrigen Systeme in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, in Ländern, die nach der Wende nicht bereit waren, die vollständige Anpassung an das Schulsystem im Westen zu vollziehen. Diese drei Länder waren in PISA 2003 die eigentlichen Sieger im innerdeutschen Vergleich, sowohl was das Problem der "Risikogruppe" als auch der sozialen Auslese betraf. Seitdem ist Zweigliedrigkeit ein Thema auch in der öffentlichen Debatte, - verstärkt, wie gesagt, durch die Probleme an der Hauptschule, die von immer weniger Eltern akzeptiert wird, weil sie, mit oder ohne ihren Abschluss, kaum noch eine Perspektive bietet für eine erfolgreiche Bewerbung um einen Ausbildungsplatz. So zwingt das Hauptschulproblem auch unionsregierte Länder, selbst im Süden der Republik, über Strukturveränderungen nachzudenken, und was liegt da näher, wenn man die Gesamtschule bis Ende 10 nicht will, das Gymnasium aber auch in der Sekundarstufe I erhalten möchte, über eine gemeinsame Schule für die Leistungsschwächeren nachzudenken, neben einer Schule für die "Leistungsträger".
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In: Einheit: Zeitschrift für Theorie und Praxis des Wissenschaftlichen Sozialismus, Band 33, Heft 11, S. 1121-1128
ISSN: 0013-2659
Die Autorin skizziert grundlegende Anforderungen des Menschenrechts auf Bildung mit Blick auf qualitative und quantitative Aspekte. Dabei bezieht sie die normativen Grundlagendokumente aus dem Kontext der Vereinten Nationen und der UNESCO mit ein und verdeutlicht am Beispiel der Alphabetisierung den weltweiten Stand zur Umsetzung des Menschenrechts auf 'Bildung für alle'. (DIPF/Orig.)
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