Recht auf Bildung, Schulorganisation
In: Sozialwissenschaftliche Informationen für Unterricht und Studium: sowi, Band 2, Heft 3, S. 76-80
Abstract
Die beiden Aufsätze behandeln die bildungspolitischen Implikationen des Grundgesetzes: M. Abelein: Recht auf Bildung. In: Die öffentliche Verwaltung 20 (1967), S. 375-379. K.D. Heymann, E. Stein: Das Recht auf Bildung. In: Archiv für öffentliches Recht 97 (1972), S. 185-232. Die von Ralf Dahrendorf 1965 erhobene Forderung nach einem 'Bürgerrecht auf Bildung' fand in der juristischen Diskussion kaum Widerhall. Auch der Aufsatz von Abelein aus dem Jahre 1967 blieb ohne Wirkung. Ausgehend von der veränderten Funktion des Bildungsprozesses (Verteilung von Sozialchancen und Beteiligung am Nationaleinkommen) entwickelt Abelein einen positiven Leistungsanspruch der Eltern gegen den Staat (Bereitstellung geeigneter Bildungsmöglichkeiten für die Kinder). Die zentrale Bedeutung des Sozialstaatsprinzips im Grundgesetz erfordert es, den Bildungsausgaben eine hohe Priorität einzuräumen. Der Beitrag von Heymann/Stein zeigt, daß die soziale Wirklichkeit auch von der rechtswissenschaftlichen Dogmatik Neuorientierungen erzwingt. Das Recht auf Bildung wird als paradigmatisch für den Bereich der sozialen Grundrechte betrachtet; diese sozialen Grundrechte werden verstanden als Leistungsansprüche an den Sozialstaat und als Partizipationsansprüche an alle gesellschaftlichen Institutionen. Die Autoren versuchen darzulegen, daß sich ein Recht auf Bildung widerspruchsfrei in das System des Grundgesetzes einordnet. Um das verfassungsrechtlich zu erfassende Problem deutlich zu machen, werden auch Ergebnisse der empirischen Bildungs- und Sozialisationsforschung herangezogen. (JL)
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Sprachen
Deutsch
ISSN: 0340-2304
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