Ziel der Arbeit ist die Untersuchung der Steuerverguenstigungen von Religionsgemeinschaften. Dabei wird zunaechst eine steuerrechtliche Systematisierung der Steuerverguenstigungen entwickelt. Die sich hieraus ergebende systematische Differenzierung der Steuerverguenstigungen nach dem Rechtsstatus der Religionsgemeinschaften in den unterschiedlichen Steuergesetzen wird in einem zweiten Schritt auf deren verfassungsrechtliche Begruendung hin ueberprueft, wobei der Autor zum Ergebnis einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung gelangt. Zuletzt folgt ein europarechtlicher Ausblick
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Die geopolitische Lage des Libanons als Schwelle zu Syrien, so der Verfasser, machte ihn zur ersten Station der Heere aller Herrscherländer, die ihre Religionen und Kulturen ins Land mitbrachten. Gleichzeitig boten seine schwer zu überwindenden Berge vielen verfolgten Minoritäten und Häretikern sicheres Asyl und ermöglichten ihnen, ihr religiöses Leben weit weg von den jeweiligen Orthodoxien und von der Zentralmacht frei zu gestalten. Hinter dem religiösem Diskurs kamen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung auch verdeckt politische und nationale Interessen zum Ausdruck, was zu Schismen innerhalb der jeweiligen Religionen und damit zur Entstehung der verschiedenen Religionsgemeinschaften geführt hat. Hinsichtlich seiner vielfältigen religiösen und konfessionellen Struktur unterscheidet sich der Libanon im Großen und Ganzen nicht wesentlich von den benachbarten arabischen Ländern. Seine Besonderheit besteht jedoch darin, dass zum einen 18 christliche und islamische Konfessionen wie ein Mosaik auf einer sehr kleinen Fläche zusammenleben. Zum anderen nehmen die Religionsgemeinschaften als solche im libanesischen Staat eine politische und gesellschaftliche Rolle ein. Die Macht geht nicht etwa vom Volk aus, sondern von den Konfessionen, die ein Bindeglied zwischen ihren Angehörigen und dem Staat bilden. Dazu kommt die Tatsache, dass die Religionsgemeinschaften auch im ganzen Staatsapparat vertreten sind. Eine Trennung von Religion und Politik existiert im Libanon nicht. Der ständige Verteilungskampf zwischen den Vertretern der Konfessionen trägt dazu bei, sie in Einflusssphären regionaler und internationaler Mächte zu verwandeln und eine integrierende Rolle des Staates unmöglich zu machen. Der Autor analysiert die Positionen der Maroniten, Sunniten und Schiiten, die gegenwärtig die Hauptakteure der libanesischen Politik sind. Abschließend wird argumentiert, dass die gegenwärtige schiitisch-sunnitische Polarisierung die innere Stabilität des Libanon gefährdet. Von der Stärke der Hisbollah können letztlich weder der Libanon noch die Schiiten profitieren. Die Machtspiele der Maroniten, Sunniten und Schiiten erwiesen sich bisher als die größte Bremse für die politische Stabilität und die Demokratie. Die konfessionelle Vielfalt im Libanon kann im Rahmen eines laizistischen Systems zu seiner kulturellen Bereicherung führen. Ihre Politisierung brachte den Libanesen nur Krieg und Elend. (ICF2)
In dem vorliegenden Artikel behandeln die Autoren die Frage der verfassungsrechtlichen Anerkennung des Islam in Deutschland als Religionsgemeinschaft. Sie legen dar, wie sich der Islam in Deutschland innerhalb des staatspolitischen Systems und der verfassungsrechtlichen Ordnung organisieren könnte. Dabei treten sie den Thesen entgegen, nach denen dem Islam eine aus der Perspektive des deutschen Verfassungsrechts erforderliche hierarchisierte Organisierung als Religionsgemeinschaft, wie dies beispielsweise bei den christlichen Kirchen der Fall ist, fremd ist. Dies belegen sie mit entsprechenden historischen Beispielen und vertreten den Standpunkt, dass der Islam durchaus die Fähigkeit besitze, sich in fest organisierten und durchstrukturierten Hierarchien zu institutionalisieren. Auf dieser Grundlage plädieren die Autoren für eine Anerkennung des Islam als Religionsgemeinschaft in Deutschland und mahnen notwendige Veränderungen, Kompromisse und Eingeständnisse, sowohl auf der Seite der gesellschaftspolitischen Akteure als auch auf der Seite der Muslime, an (Original übernommen).
Der Autor erörtert die verschiedenen gesetzestechnisch möglichen Maßnahmen gegenüber Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften. Nach einer Einführung in die Regelung des Art. 4 GG folgen Ausführungen zum Prinzip der Rechtssicherheit. Anschließend beschäftigt sich der Autor mit den Möglichkeiten einer Grundrechtseinschränkung durch ein einfaches Gesetz. Es folgt ein abschließendes Fazit