Self-Defense in International Relations
In: Internationale Politik und Gesellschaft: IPG = International politics and society, Heft 3, S. 162-165
ISSN: 0945-2419
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In: Internationale Politik und Gesellschaft: IPG = International politics and society, Heft 3, S. 162-165
ISSN: 0945-2419
In: Schriften zum Völkerrecht, 222
Das Konzept der preemptive self-defense wurde erstmals im Rahmen der National Security Strategy der Bush-Administration im Jahr 2002 postuliert. Nach diesem sind militärische Maßnahmen bei einer Bedrohung durch internationale Terrororganisationen oder einem sogenannten Schurkenstaat mit Massenvernichtungswaffen, selbst wenn noch Unsicherheiten hinsichtlich Ort und Zeit des anzunehmenden Angriffs bestehen, vom völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht gedeckt. Im Rahmen der Debatte um den Irakkrieg im Jahr 2003 wurde das Konzept der preemptive self-defense fälschlicherweise als Rechtfertigungsgrundlage für die Invasion des Iraks diskutiert und weitgehend als mit dem Völkerrecht unvereinbar abgelehnt. Christian Richter weist in seiner Untersuchung nach, dass das Konzept der preemptive self-defense an sich durchaus mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Dies geschieht anhand einer grundlegenden Prüfung des Art. 51 UN-Charta, des Völkergewohnheitsrechts und der Staatenpraxis. Vor dem Hintergrund des massiven Erstarkens des internationalen Terrorismus und der jüngsten Atomwaffentests Nordkoreas im September 2016 gewinnt das Konzept der preemptive self-defense wieder an Bedeutung. »Preemptive Self-Defense – The Compatibility of the Concept of Preemptive Self-Defense with Public International Law« For the first time the concept of preemptive self-defense was promulgated in the National Security Strategy 2002. According to this concept the use of force against so-called rogue states or international terror organizations is consistent with the law of self-defense when there are uncertainties concerning the place and time of the assumed attack, especially in the case of an actual threat involving weapons of mass destruction. Within the debate concerning the legality of Operation Iraqi Freedom, the concept of preemptive self-defense was mistakenly discussed as a justification, and widely assessed as incompatible with public international law. Given the growing intensity of international terror organizations in the Middle East, as well as the latest North Korean nuclear weapon tests in September 2016, the concept of preemptive self-defense is of increasing importance. By analyzing Article 51 UN-Charta, the customary international law, as well as state practice, Christian Richter demonstrates that the concept of preemptive self-defense is in fact compatible with public international law. Das Konzept der preemptive self-defense wurde erstmals in der National Security Strategy 2002 postuliert. Nach diesem sind militärische Maßnahmen bei einer Bedrohung durch internationale Terrororganisationen oder einem sogenannten Schurkenstaat mit Massenvernichtungswaffen, selbst wenn noch Unsicherheiten hinsichtlich Ort und Zeit des anzunehmenden Angriffs bestehen, vom völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht gedeckt. Im Rahmen der Debatte um den Irakkrieg wurde das Konzept der preemptive self-defense fälschlicherweise als Rechtfertigungsgrundlage diskutiert und als mit dem Völkerrecht unvereinbar abgelehnt. Christian Richter weist in seiner Untersuchung des Art. 51 UN-Charta, des Völkergewohnheitsrechts und der Staatenpraxis nach, dass das Konzept der preemptive self-defense an sich mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Studium der Rechtswissenschaften sowie der Rechts- und Staatsphilosophie in Passau. Referendariat in Frankfurt am Main und Hamburg. Auslandsaufenthalte in Orléans (Frankreich), Washington D.C. (USA) und Philadelphia (USA). Promotion an der Johannes Kepler Universität Linz. Rechtsanwalt in einer auf internationales Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei in Hamburg. Dozent für Völkerrecht, Staatsrecht und Rechtsphilosophie an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg.
In: Schriften zum Völkerrecht Band 222
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Das Konzept der Preemptive self-defense wurde erstmals im Rahmen der National Security Strategy der Bush-Administration im Jahr 2002 postuliert. Nach diesem sind militärische Maßnahmen bei einer Bedrohung durch internationale Terrororganisationen oder einem sogenannten Schurkenstaat mit Massenvernichtungswaffen, selbst wenn noch Unsicherheiten hinsichtlich Ort und Zeit des anzunehmenden Angriffs bestehen, vom völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht gedeckt. Im Rahmen der Debatte um den Irakkrieg im Jahr 2003 wurde das Konzept der Preemptive self-defense fälschlicherweise als Rechtfertigungsgrundlage für die Invasion des Iraks diskutiert und weitgehend als mit dem Völkerrecht unvereinbar abgelehnt. Christian Richter weist in seiner Untersuchung nach, dass das Konzept der Preemptive self-defense an sich durchaus mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Dies geschieht anhand einer grundlegenden Prüfung des Art. 51 UN-Charta, des Völkergewohnheitsrechts und der Staatenpraxis. Vor dem Hintergrund des massiven Erstarkens des internationalen Terrorismus und der jüngsten Atomwaffentests Nordkoreas im September 2016 gewinnt das Konzept der Preemptive self-defense wieder an Bedeutung. / »Preemptive Self-Defense – The Compatibility of the Concept of Preemptive Self-Defense with Public International Law« -- For the first time the concept of preemptive self-defense was promulgated in the National Security Strategy 2002. According to this concept the use of force against so-called rogue states or international terror organizations is consistent with the law of self-defense when there are uncertainties concerning the place and time of the assumed attack, especially in the case of an actual threat involving weapons of mass destruction. -- Within the debate concerning the legality of Operation Iraqi Freedom, the concept of preemptive self-defense was mistakenly discussed as a justification, and widely assessed as incompatible with public international law. Given the growing intensity of international terror organizations in the Middle East, as well as the latest North Korean nuclear weapon tests in September 2016, the concept of preemptive self-defense is of increasing importance. By analyzing Article 51 UN-Charta, the customary international law, as well as state practice, Christian Richter demonstrates that the concept of preemptive self-defense is in fact compatible with public international law
In: Discussion Papers / Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Forschungsschwerpunkt Zivilgesellschaft, Konflikte und Demokratie, Abteilung Transnationale Konflikte und Internationale Institutionen, Band 2006-302
"Wenige Monate nach den verheerenden Terroranschlägen vom 11. September 2001 deklarierte die Regierung der Vereinigten Staaten ein Recht auf präventive Selbstverteidigung. Der von der Bush-Administration unilateral verkündete Anspruch auf ein solches Recht ist sowohl inner- als auch außerhalb der USA heftig umstritten. Sofern auf Grund der geringen Anschlussfähigkeit an klassische Politikansätze, akademische Theorieschulen, tradierte Moralvorstellungen und existierende Normensysteme die Legitimität präventiver Selbstverteidigung nicht per se bestritten werden soll, bedarf es für eine konstruktive Auseinandersetzung mit dieser Position zunächst einer genuinen Betrachtung des Weltbildes, vor dessen Hintergrund die Befürworter präventiver Selbstverteidigung argumentieren. In diesem discussion paper soll daher der Versuch unternommen werden, das hinter dem Anspruch auf präventive Selbstverteidigung stehende Weltbild zu rekonstruieren und umfassend darzustellen. Das Ziel des Aufsatzes ist es, eine gegenwärtig äußerst einflussreiche, in der bisherigen akademischen Literatur allerdings selten tatsächlich ernst genommene und häufig rasch als unterkomplex abgehandelte Weltanschauung aufzuarbeiten. Dies geschieht nicht zuletzt in der Hoffnung, den Boden für eine fruchtbare, frei von Polemik geführte Auseinandersetzung zu bereiten." (Autorenreferat)
World Affairs Online
In: Wasserwirtschaft: Hydrologie, Wasserbau, Boden, Ökologie ; Organ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, Band 107, Heft 12, S. 72-73
ISSN: 2192-8762
In: Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof 19/20
In: Kapitalistische Weltökonomie: Kontroversen über ihren Ursprung und ihre Entwicklungsdynamik, S. 317-336
Ziel des Aufsatzes ist es, einen Beitrag zur Diskussion und Beantwortung der Frage zu leisten, ob das Ziel einer autonomen kapitalistischen Entwicklung in den Ländern der Dritten Welt ein realistisches Ziel ist. Zunächst wird das Modell des metropolitanen Kapitalismus untersucht. Es wird festgestellt, daß die Vorstellung einer einzelne Stadien durchlaufenden Entwicklung zwar im großen und ganzen auf die allmähliche Konstituierung der Zentren, nicht aber auf die Peripherie zutrifft. Deshalb wird in einem nächsten Schritt der Frage nachgegangen, welche Stadien die Peripherien in ihrer Formierung und Evolution durchlaufen und welches ihre mutmaßlichen Zukunftsperspektiven sind. Dazu werden die Grundzüge der Theorie des ungleichen Tausches entwickelt. Als erste Phase des imperialistischen Systems wird die koloniale und halbkoloniale Form der Herrschaft über die Peripherie ausgemacht. Als Beginn der zweiten Phase wird der Sieg der nationalen Befreiungsbewegung unter Führung der Bourgeoisie genannt. Es wird allerdings herausgearbeitet, daß diese zweite Phase kein Stadium auf dem Weg zur Konstituierung einer eigenständigen Ökonomie darstellt, sondern lediglich die erste erweitert. Die Forderung nach einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung wird als Ausdruck der Krise der zweiten Phase des Imperialismus interpretiert. Es wird diskutiert, ob dies der Beginn einer dritten Phase des Imperialismus ist, in der Losungen von eigenständiger Entwicklung und kollektiver self-reliance von Bedeutung sind. Abschließend werden die Perspektiven einer alternativen Entwicklung in der neuen Phase des Imperialismus aufgezeigt. (KW)
In seinem Standardwerk - jetzt in 2., überarbeiteter und erweiterter Auflage - zeichnet Stefan Kühl die Entwicklung der internationalen wissenschaftlichen Bewegung von Eugenikern und Rassenhygienikern Anfang des 20. Jahrhunderts nach. Zudem beleuchtet er ihren Einfluss über 1945 hinaus auf die Etablierung der Humangenetik und der Bevölkerungswissenschaft. Noch heute - wie bei Thilo Sarrazin - lassen sich Spuren des Diskurses auffinden.
In: Sozialwissenschaften 2013
In seinem Standardwerk - jetzt in 2., überarbeiteter und erweiterter Auflage - zeichnet Stefan Kühl die Entwicklung der internationalen wissenschaftlichen Bewegung von Eugenikern und Rassenhygienikern Anfang des 20. Jahrhunderts nach. Zudem beleuchtet er ihren Einfluss über 1945 hinaus auf die Etablierung der Humangenetik und der Bevölkerungswissenschaft. Noch heute - wie bei Thilo Sarrazin - lassen sich Spuren des Diskurses auffinden.
hrsg. von Hannes Siegrist . ; Inhaltsverzeichnis ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- 99.33493
BASE
In: UTB für Wissenschaft 8211
Diese wissenschaftliche Publikation enthält eine Quellensammlung wichtiger Dokumente (in den Originalsprachen), die im Verlauf des 20. Jahrhunderts zur Sicherung der Menschenrechte international verfasst und vereinbart wurden und zugleich eine Aufarbeitung der Entwicklung, die die Menschenrechtsidee und ihre Durchsetzung in den letzten 100 Jahren genommen haben. Diese Entwicklung ist nicht abgeschlossen, sondern stellt einen ständigen Prozess dar, um den niedergelegten Grundsätzen international Geltung zu verschaffen und deren Verletzung zu sanktionieren. Hierbei konnten in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts große Fortschritte erzielt werden. Der Münchner Politologe Opitz bilanziert das Erreichte und benennt auch die zukünftigen Aufgaben. An den Dokumententeil schließt sich ein umfangreiches Literaturverzeichnis an. Die umfassende Darstellung wendet sich vorrangig an Studenten bzw. Experten. (3) (Reinhild Khan)
World Affairs Online
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In: Zeithistorische Forschungen 8.2011,3