Zeichen der Unfreiheit: Zur Theorie und Messung sozialer Sanktionen
In: Sociology: the journal of the British Sociological Association, Band 4, Heft 3, S. 432-433
ISSN: 1469-8684
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In: Sociology: the journal of the British Sociological Association, Band 4, Heft 3, S. 432-433
ISSN: 1469-8684
In: Sozialwissenschaft in Theorie und Praxis
In: Recht und Gesellschaft Band 10
In: Empirische Rechtssoziologie, S. 28-39
In: Psychologie - Forschung - aktuell Bd. 11
In: "Fördern und Fordern" im Diskurs: Einstellungen in der Bevölkerung zu Hartz IV und aktivierender Arbeitsmarktpolitik, S. 41-64
Im Zuge des Wandels vieler europäischer Wohlfahrtsstaaten von aktiver hin zu aktivierender Arbeitsmarktpolitik werden soziale Rechte vermehrt an Bedingungen geknüpft. Die Legitimität der Konditionalisierung sozialer Rechte und insbesondere die Legitimität von Sanktionen wurden jedoch erst in begrenztem Maße untersucht. Dieser Beitrag widmet sich explorativ dieser Forschungslücke: Anhand der Analyse von Gruppendiskussionen und Fragebogendaten, die 2017 im Rahmen eines Deliberativen Forums erhoben wurden, werden Begründungsmuster für Einstellungen zu Sanktionen betrachtet. Die Analyse zeigt, dass sowohl ethisch-moralische Erwägungen bezüglich der Legitimität von Sanktionen als auch praktische Erwägungen bezüglich des antizipierten Nutzens bzw. der Folgen von Sanktionen eine Rolle spielen. Gleichzeitig wird gezeigt, dass oft eine Abwägung zwischen teils widersprüchlichen Dimensionen stattfindet: sowohl zwischen distributiven und retributiven Gerechtigkeitserwägungen als auch zwischen ethisch-moralischen und praktischen Erwägungen.
In: Soziale Probleme: Zeitschrift für soziale Probleme und soziale Kontrolle, Band 24, Heft 1, S. 5-10
ISSN: 2364-3951
Dieser Band dokumentiert die Ergebnisse mehrjähriger Untersuchungen, die Kriminologen aus Ost- und Westdeutschland auf der Grundlage repräsentativer Bevölkerungsbefragungen und persönlicher Interviews zum Einzug der Kriminalität in den neuen Bundesländern gewonnen haben. Dabei stand der Zusammenhang mit den dort ablaufenden Umbruchprozessen im Mittelpunkt des Interesses. Die alten Bundesländer wurden in vielen Bereichen berücksichtigt, was zu aufschlußreichen Vergleichsmöglichkeiten mit dem Ergebnis großer Kontraste und unerwarteter Übereinstimmungen führte. Die Erhebungen bezogen sich zum einen auf die Struktur und Entwicklung der Kriminalität, ermittelt durch Opfer- und Täterbefragungen, ebenso auf die Einstellungen gegenüber dem neuen Kriminalitätserleben, das insbesondere als Kriminalitätsfurcht und Strafbedürfnis geäußert wird. Zum anderen war die Umbruchswelt der Bürger der ehemaligen DDR mit ihren ökonomischen Problemen, sozialen Verfremdungen und anomischen Belastungen der Hintergrund spezifischer Lebensmilieus in subjektiven Befindlichkeiten und Einstellungen, etwa zur Delinquenzbereitschaft oder unkonventionellen politischen Partizipation, sowie in individuellen Problemlösungsstrategien wider. Des weiteren wurde durch die Befragung von Richtern, Staatsanwälten und Polizisten aus der Zeit vor und nach der Wende ein plastisches Bild vom Niedergang und Neubeginn sozialer Kontrolle gewonnen, das die Erkenntnisse aus den Bevölkerungsbefragungen wesentlich ergänzt. Die Kooperation ost- und westdeutscher Wissenschaftler auf einem derart sensiblen Gebiet war in Anbetracht entgegengesetzter Ausgangspunkte ein großes Experiment. Sein von anfänglichen Ressentiments, Konflikten und Mißverständnissen, doch letztlich von Annäherung und Freundschaft bestimmter Verlauf wird in seinen Grundzügen nachgezeichnet. - Kooperation als Experiment ; Sozialer Umbruch, Modernisierungsrisiken und Kriminalität ; Soziale Problembewältigung und Umgang mit Kriminalität in einer sich wandelnden Struktur sozialer Milieus ; Opfererleben in Deutschland nach der Wende ; Die Täterbefragung im Kontext "Sozialer Umbruch und Kriminalität" ; Kriminalitätseinstellungen, soziale Milieus und sozialer Umbruch ; Strafeinstellungen zum Umbruch ; Soziale Kontrolle im Wandel der Einstellungen von ostdeutschen Polizisten und Strafjuristen ; Kriminologische Forschung im sozialen Umbruch.
In: Jahrbuch internationale Politik: Jahrbücher des Forschungsinstituts der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, Band 24, S. 224-225
ISSN: 1434-5153
Aufgrund der steigenden Fallzahlen in der Sozialhilfe und den zunehmend knappen finanziellen Ressourcen des Staates wird der Druck auf die Sozialarbeitenden, ihre Klientel bei Pflichtverletzungen oder mangelnder Kooperation zu sanktionieren, immer grösser. Umso wichtiger ist es, dass die Profession Soziale Arbeit ihren Standpunkt in den öffentlichen Diskursen mittels begründeter Fachpolitik einbringt und durch qualifiziertes Personal einen professionellen Umgang mit Sanktionen gewährleistet. Das dritte Mandat der Sozialen Arbeit, bestehend aus dem Beschreibungs- und Erklärungswissen, der Professionsethik und Axiologie (Wertelehre) sowie aus den mit der Menschenwürde begründeten Menschenrechten, ermöglicht eine professionelle Reflexion von Sanktionen. Unter Einbezug dieser Aspekte wurde herausgearbeitet, dass die Umsetzung von Sanktionen durch die Einschränkung der finanziellen Leistungen die grundlegende Bedürfnisbefriedigung der Sozialhilfeempfänger/innen und damit die Menschenwürde oft tangiert. Sozialhilferechtliche Sanktionen können somit seitens der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession nur in wenigen Fällen gutgeheissen werden. ; + Code Diss LU: hslusa basa 2010 + Fussnote: Bachelor-Arbeit, Hochschule Luzern - Soziale Arbeit, Ausbildungsgang Sozialarbeit 2010
BASE
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 24, Heft 1, S. 1-23
ISSN: 0023-2653
Theorien des abweichenden Verhaltens unterscheiden sich in solche, die den Ursprung des abweichenden Verhaltens im Einzelnen sehen und in solche, die die Ursache in den gesellschaftlichen Verhältnissen finden. Allen so zusammengef. Theorien (bioanthropologische Theorien, psychodynamische Kontrolltheorien, psychodynamische Abwehrtheorien, Anomietheorien, kulturelle Übertragungstheorien, Stigmatheorien) ist die ethnozentrische Ausrichtung gemeinsam. Sie sind z.B. für die Untersuchung abweichenden Verhaltens in kleineren schriftlosen Gesellschaften unbrauchbar, weil sie im Hinblick auf einige wenige Gesellschaften entwickelt worden sind. Eine allgemeine Definition abweichenden Verhaltens darf nicht auf bestimmte, normativ fixierte Arten des Verhaltens ausgerichtet sein, sondern soll einen Gesichtspunkt jeglichen sozialen Verhaltens, jeder sozialen Beziehung darstellen können. Die hier vertretene Theorie geht von dem Axiom aus, daß zwischen abweichendem Verhalten, sozialen Sanktionen und sozialer Integration ein Zusammenhang besteht: abweichendes Verhalten ist der Gesichtspunkt sozialer Beziehungen, der sich auf die Sanktionswahrscheinlichkeiten bezieht. Die Begriffe der sozialen Sanktion und der sozialen Integration werden bestimmt und der Zusammenhang einiger Theoreme entwickelt. Es wird der Standpunkt vertreten, daß erst aufgrund der vorgestellten Integrationstheorie kulturspezifische Theorien des abweichenden Verhaltens in die allgemeine soziologische Theorie eingeordnet werden können. (MM)
In: Gerechtigkeit - Demokratie - Frieden: Eindämmung oder Eskalation von Gewalt?, S. 79-93
Der Autor zeichnet zunächst die Diskussion um Armut als Konfliktursache in der Friedens- und Konfliktforschung nach. Er diskutiert anschließend die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Prozesse sozialer Ausgrenzung zu Konflikten führen. Nach seiner These ist das Konfliktpotenzial davon abhängig, ob eine Ausgrenzung als kollektive negative Sanktion und damit als Folge von Machthandeln wahrgenommen wird. Dies trifft seines Erachtens dann zu, wenn bestimmte Handlungsbedingungen, wie z.B. Illegitimität, negative soziale Vergleiche, normative Inklusionserwartungen, Organisation und plausible Kausalitäten, eine spezifische Art der Konfliktkommunikation und besondere Strukturbedingungen vorliegen. Gewaltkonflikte lassen sich demnach als eskalierte Machtkonflikte verstehen, die auf einer spezifischen Wahrnehmung sozialer Exklusion beruhen. Der Autor bezieht diese vorgeschlagene Charakterisierung abschließend auf die Diskussion um Armut als Ursache für den internationalen Terrorismus. (ICI2)
In: Soziale Probleme: Zeitschrift für soziale Probleme und soziale Kontrolle, Band 24, Heft 1, S. 11-41
ISSN: 2364-3951
"Seit alters her versucht man mit Strafen unerwünschtes, vor allem auch straffälliges Verhalten zu verhindern. Im Mittelalter wurden brutale Sanktionen eingesetzt - und wie sich bereits da zeigte, mit geringem Erfolg. Die Wirkung von Kriminalsanktionen ist, wenn überhaupt vorhanden, gering, insbesondere dann, wenn sie nicht verbunden werden mit Resozialisierungsmaßnahmen. Das wird am Beispiel empirischer Forschungsergebnisse aus den USA, Finnland, Deutschland, der Schweiz und Portugal und anhand unterschiedlicher Kriminalitätsbereiche gezeigt. Sämtliche Ergebnisse belegen einen fehlenden oder bestenfalls geringen kriminalpräventiven Effekt von Strafen. Die Gründe hierfür werden kurz diskutiert. Alternativen zu harten Sanktionen sind meist billiger und ebenso erfolgreich wie ein hartes Vorgehen. Trotzdem fordern Kriminalpolitiker nach wie vor vielfach eine Verschärfung von Sanktionen, wobei hier populistische Überlegungen eine wesentliche Rolle spielen dürften." (Autorenreferat)