Der Mensch ist nicht für den Staat, sondern der Staat für den Menschen da
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 40, Heft 3, S. 383-404
ISSN: 0038-884X
Der Beitrag rekonstruiert die innen- und außenpolitische Konstellation, in der der Parlamentarische Rat in den Jahren 1947/48 das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schuf. Der westdeutsche Nachkriegsparlamentarismus war von der ersten Stunde an darauf angewiesen, pragmatische und realisierbare Lösungen zu finden, die zugleich dokumentierten, dass man aus der Geschichte seine Lehren gezogen hatte. Darüber hinaus mußte ständig - wie sich Carlo Schmidt 1979 erinnert - bei jedem Artikel gefragt werden: Besteht eine Chance, dass die Alliierten das genehmigen oder werden sie "Nein" sagen? Dieses integrative und stark auf die NS-Erfahrung bezogene parlamentarische Selbstverständnis wurde - im Unterschied zum "autoritär verformten Nationalstaat" von 1871 und zur "unvollendeten Demokratie" von Weimar - ein Grundzug der parlamentarischen und politischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland. (ICA)