Agglomerationsregelungen in der Regionalplanung zur Steuerung des Einzelhandels
In: Regionalplanerische Steuerung des großflächigen Einzelhandels: Kleine Regionalplanertagung Baden-Württemberg 2009, S. 17-44
Agglomerationsregelungen in Regionalplänen zur Steuerung des Einzelhandels finden
in Baden-Württemberg immer stärkere Verbreitung. In ihrer rechtlichen Ausgestaltung
als Ziele der Raumordnung intendieren sie eine strikte Bindung der kommunalen Bauleitplanung.
Die in einzelnen Regionalplänen unterschiedlich formulierten Regelungen
werfen eine Vielzahl rechtlicher Zweifelsfragen auf. Zum Einen im Hinblick auf die
Vereinbarkeit und die Grenzen entsprechender Steuerungsbemühungen mit der Garantie
der kommunalen Selbstverwaltung. Zum anderen wirft die Formulierung der Agglomerationsregelungen,
die auf die Beurteilung konkreter Genehmigungsvorhaben zugeschnitten
sind, Fragen dahingehend auf, unter welchen Voraussetzungen dies überhaupt
bei der Neuaufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen Anwendung finden. Da
sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW) bisher nur in seiner
"Kuppenheim-Entscheidung" vom 27.09.2007 mit entsprechenden Regelungen befasst
hat, besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die Planungspraxis. Der Beitrag erörtert
die sich stellenden Zweifelsfragen mit dem Ziel einer Klärung, um größere Rechtssicherheit
bei Formulierung und Anwendung der Agglomerationsregelungen zu erreichen.