Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung: die Rolle wirtschaftlicher Akteure
In: Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit: Anspruch und politische Wirklichkeit, S. 67-103
In erster Linie sind die Regierungen für die Einhaltung menschenrechtlicher Standards und nachhaltiger Entwicklungsperspektiven verantwortlich. Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung und der Liberalisierung der Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalströme kommt jedoch auch auf die privatwirtschaftlichen Unternehmen als "global players" eine Verantwortung für die weltweite Förderung und Sicherung der Menschenrechte zu. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass international Instrumente entwickelt werden, die die Verantwortung wirtschaftlicher Akteure sicherstellen. Hierzu gibt es eine Reihe von Ansätzen, u.a. den Global Compact der UNO und die Leitsätze der OECD. Ein bindendes Instrument im System des internationalen Menschenrechtsschutzes könnte sich am Ehesten auf der Basis der "Draft Norms on the Responsibility of Transnational Corporations and other Business Enterprises with Regard to Human Rights" entwickeln lassen. (ICE2)