Die Vorbereitung von zivilem Personal für internationale Einsätze durch das Auswärtige Amt
In: OSZE-Jahrbuch, Band 6, S. 387-397
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In: OSZE-Jahrbuch, Band 6, S. 387-397
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In: Reihe: Kleine Texte 70
In: Zivil oder militärisch? - Beiträge zur Debatte
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In: Europäische Hochschulschriften. Reihe 3. Geschichte und ihre Hilfswissenschaften 162
In: OSZE-Jahrbuch, Band 6, S. 387-400
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 3, Geschichte und ihre Hilfswissenschaften = Histoire, sciences auxiliaires de l'histoire = History and allied studies 162
In: Nomos eLibrary
In: Öffentliches Recht
Die Bundeswehrverwaltung muss nach dem Grundgesetz von den Streitkräften getrennt sein. Dieses Trennungsgebot gerät nicht zuletzt im Kontext der "Zeitenwende" zunehmend unter Druck. In seiner Untersuchung zeigt Jörg Philipp Terhechte, dass eine sukzessive Aushöhlung des Trennungsgebots verfassungsrechtlich problematisch ist. Dieser Befund wird insbesondere anhand der Führung ziviler Ämter durch Soldatinnen und Soldaten, der Fachaufsicht von Soldatinnen und Soldaten über die zivile Bundeswehrverwaltung, der Einrichtung sog. "Systemhäuser", der Stellung des Generalinspekteurs der Bundewehr, der Inanspruchnahme ziviler Wechselstellen durch Soldatinnen und Soldaten und der Einrichtung des neuen Planungs- und Führungsstabes festgemacht.
In: Materialien zur Stadtentwicklung Kaiserslautern, 34
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In: Lateinamerika-Nachrichten: die Monatszeitschrift, Heft 353, S. 4-8
ISSN: 0174-6324
Er hielt dem Druck nicht stand: Am 17. Oktober 2003 trat der bolivianische Präsident Gonzalo Sánchez de Lozada zurück und floh aus dem Land. Sein Nachfolger ist der bisherige Vizepräsident Carlos Mesa. Eine sich rasant entwickelnde Protestwelle hatte das Land seit Ende August überzogen. Umfassende Straßenblockaden und Generalstreiks legten Bolivien lahm, woraufhin die Regierung Militär einsetzte. Über 70 zivile Todesopfer waren die traurige Bilanz der brutalen Militäreinsätze der Regierung. (Lat.am Nachr/DÜI)
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In: Wehrtechnik: WT, Band 24, Heft 9, S. 57-62
ISSN: 0043-2172
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Die mangelhafte Personalausstattung der deutschen Zollverwaltung ist kein Geheimnis. Die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft hat mehrfach öffentlich darauf hingewiesen, dass mehr als 3 000 Planstellen in den Jahren 2018 und 2019 nicht besetzt gewesen sind. Es kommt in der Praxis der Zollverwaltung zu personellen Unterdeckungen von z. T. mehr als 30 Prozent in einzelnen Zollämtern und Sachgebieten. Das ist insbesondere in den Bereichen von großer Gefahr, in denen Straftaten verfolgt werden, namentlich bei der Generalzolldirektion (GZD) DVIII im Zollkriminalamt (ZKA) bei der Financial Intelligence Unit (FIU), bei den Zollfahndungsämtern sowie den Hauptzollämtern in den Sachgebieten E und F, in den Zollvollzugsbereichen, insbes. der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und dem Sachgebiet Ahndung. Hier kann es aufgrund der dauerhaften Personalmangelsituation zur sog. "Strafvereitelung im Amt" kommen. Besonders dramatisch und öffentlich kritisiert wird die Personalmangelsituation bei der FIU. Bei der FIU war ursprünglich ein Personalansatz von 165 Arbeitskräften (AK) vorgesehen - inzwischen ist aufgrund der großen Rückstände und der einhergehenden (strafrechtlichen) Konsequenzen eine Aufplanung auf 475 AK vorgesehen; diese personelle Stärkung der FIU hat die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft wiederholt gefordert. Dieser Beitrag beleuchtet die Strafvereitelung im Amt und die sog. Überlastungsanzeige für Zollbeamte, da diese schwerpunktmäßig als sog. "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft" bei der Verfolgung von (Steuer-)Straftaten eingesetzt werden - nach der ständigen Rechtsprechung des obersten deutschen Zivil- und Strafgerichts, des Bundesgerichtshofs (BGH), kann nur diese Überlastungsanzeige den einzelnen Beamten vor dem Tatvorwurf der persönlichen Strafvereitelung im Amt schützen. Eine Aufklärung der Zollbeamten über die Folgen der Personalmangelpolitik des Dienstherren und ihre eigene Verantwortung zum Selbstschutz ist lange überfällig. Die Überlastungsanzeige wird von den Zollbeamten häufig als persönliche Leistungsschwäche verstanden. Der Beitrag versucht Aufklärung zum Erfordernis und der Verpflichtung der Abgabe der Überlastungsanzeigen zu leisten: Zum Schutz des Beamten und der Tarifbeschäftigten (sog. Entlastungsanzeige) und des Dienstherrn.
BASE
In: Friedensgutachten, S. Friedensgutachten 2004. / Institut für Entwicklung und Frieden ...-Münster ...
ISSN: 0932-7983
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Spätestens die dramatischen Bilder vom Abzug des internationalen Militärs und der Machtübernahme der Taliban im August 2021 zeigten, dass das internationale Engagement zum Aufbau eines demokratischen und friedlichen Afghanistans der vergangenen 20 Jahre nicht erfolgreich war. Neben dem Militäreinsatz als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA sollten insbesondere mit zivilen Mitteln die Grundlagen dafür gelegt werden, Afghanistan als friedlichen und möglichst demokratischen Staat in der internationalen Gemeinschaft zu etablieren. Dieses zivile Engagement in Afghanistan wurde von einer Vielzahl internationaler Akteure getragen, wobei Deutschland im Evaluierungszeitraum von 2013 bis 2021 den zweitgrößten Anteil der bilateralen Unterstützungsleistungen finanzierte. Die bereits 2021 beschlossene ressortgemeinsame Evaluierung beschränkt sich auf die drei Ministerien, die das zivile Engagement Deutschlands in Afghanistan maßgeblich trugen: das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Neben dem ressortgemeinsamen Bericht wurden zudem drei ressortspezifische Berichte verfasst. Gegenstand des hier vorliegenden Berichts sind die Ergebnisse der Evaluierung zum Engagement des BMZ. Hauptziel der Evaluierung war es, eine unabhängige und umfassende Analyse und Bewertung des zivilen Afghanistan-Engagements der Bundesregierung von 2013 bis 2021 vorzunehmen, um Erkenntnisse für zukünftige zivile Engagements der Bundesregierung in sehr fragilen und von gewaltsamen Konflikten geprägten Kontexten zu gewinnen. Die Evaluierung soll dementsprechend auf politischer und strategischer Ebene primär von den drei Ressorts AA, BMI und BMZ sowie vom Deutschen Bundestag genutzt werden können. Die Evaluierung fand parallel zu zwei weiteren nationalen Aufarbeitungsprozessen zu Afghanistan statt: (1) der 2022 eingerichteten Enquete-Kommission des Bundestags zu "Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands" und (2) dem Untersuchungsausschuss des Bundestags zu Afghanistan.
In: Gemeinsames Ministerialblatt des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Band 49, Heft 22, S. 456
ISSN: 0939-4729, 0939-4729
In: Gemeinsames Ministerialblatt des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Band 48, Heft 1, S. 23
ISSN: 0939-4729, 0939-4729