Zulässigkeit einer Beschwerde
In: Journal für Strafrecht: JSt ; Zeitschrift für Kriminalrecht, Polizeirecht und soziale Arbeit, Heft 2, S. 181-182
ISSN: 2312-1920
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In: Journal für Strafrecht: JSt ; Zeitschrift für Kriminalrecht, Polizeirecht und soziale Arbeit, Heft 2, S. 181-182
ISSN: 2312-1920
In: Journal für Strafrecht: JSt ; Zeitschrift für Kriminalrecht, Polizeirecht und soziale Arbeit, Heft 4, S. 369-370
ISSN: 2312-1920
In: Die Personalvertretung: PersV : Fachzeitschrift des gesamten Personalwesens für Personalvertretungen und Dienststellen, Heft 11
ISSN: 1866-0185, 1868-7857
In: Der Landkreis: Zeitschrift für kommunale Selbstverwaltung, Band 70, Heft 4, S. 344-346
ISSN: 0342-2259, 0342-2259
In: Journal für Strafrecht: JSt ; Zeitschrift für Kriminalrecht, Polizeirecht und soziale Arbeit, Heft 6, S. 573-581
ISSN: 2312-1920
In: Der Personalrat: Personal-Recht im öffentlichen Dienst, Band 30, Heft 6, S. 236-238
ISSN: 0175-9299
In: Grundrechte und extraterritoriale Hoheitsakte; Europainstitut Wirtschaftsuniversität Wien Schriftenreihe / Europainstitut Wirtschaftsuniversität Wien Publication Series, S. 35-55
In: Monatsschrift für Deutsches Recht, Band 59, Heft 8, S. 430
ISSN: 2194-4202
In: Schriftenreihe der Juristischen Studiengesellschaft Hannover 4
Die verschiedensten Formen von Sonderabgaben sind in der Rechtswissenschaft seit Jahrzehnten in der Diskussion. Ausgehend von seiner ersten bedeutenden Entscheidung zur Berufsausbildungsabgabe im Jahr 1980 hatte sich dasBundesverfassungsgericht immer wieder mit der Zulässigkeit neuer Formen von Sonderabgaben zu beschäftigen, zuletzt mit der Zulässigkeit der sog. Altenpflegeumlage. Die Entscheidungen folgen dabei häufig nicht einer klaren und vorhersehbaren Linie, sondern sind starkkasuistisch geprägt. Das Buch zeigt die Entwicklung der bisherigen Dogmatik zur Beurteilung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit in Literatur und Rechtsprechung auf.Der vorherrschende Ansatz des Bundesverfassungsgerichts wird dabei grundlegend in Frage gestellt und im Ergebnis abgelehnt (Teil B). Es wird sodann eine eigenständige umfassende Lösungskonzeption erarbeitet und in den verfassungsrechtlichen Rahmen eingefügt (Teil C). Die praktische Tragfähigkeit der neuenLösungskonzeption wird schließlich anhand einiger Beispiele von Sonderabgaben im Umweltrecht, im Wirtschaftsrecht und in sonstigen Rechtsgebieten erprobt (Teil D)
In: Schriften zum Öffentlichen Recht, 1320
Unter dem Ordnungsbegriff der finanziellen Einheimischenprivilegierung beschäftigt sich Tobias Langeloh mit der verfassungs- und unionsrechtlichen Zulässigkeit finanzieller Privilegierungen zum einen von Einwohnern einer Gebietskörperschaft (Bund, Land, Kommune) gegenüber gebietsfremden Personen und zum anderen von deutschen Staatsangehörigen gegenüber ausländischen Staatsangehörigen. Die Untersuchung vollzieht sich anhand von repräsentativen Privilegierungsformen. Beispielhaft genannt seien eine PKW-Maut für Ausländer, eine Auswärtigenstudiengebühr oder kommunale Einheimischentarife. Schwerpunkt der verfassungsrechtlichen Untersuchung ist die Frage, ob der allgemeine Gleichheitssatz eine Rechtfertigung aus finanziellen Gründen erlaubt und welche Auswirkungen sich aus der Eingliederung der jeweiligen Gebietskörperschaft in übergeordnete Finanzausgleichssysteme ergeben. Ansätze für finanzielle Rechtfertigungserwägungen entnimmt der Verfasser aus einer rechtsvergleichenden Analyse der Rechtfertigung von Auswärtigenstudiengebühren in den USA. »Financial Discrimination of Non-Residents and Foreign Citizens« The author deals with the question of whether financial discrimination of non-residents and foreign citizens is lawful under the German Constitution and the Law of the European Union. In addition, the thesis contains a legal comparison of the constitutionality of non-resident tuitions in the United States of America. Unter dem Ordnungsbegriff der finanziellen Einheimischenprivilegierung beschäftigt sich Tobias Langeloh mit der verfassungs- und unionsrechtlichen Zulässigkeit finanzieller Privilegierungen zum einen von Einwohnern einer Gebietskörperschaft (Bund, Land, Kommune) gegenüber gebietsfremden Personen und zum anderen von deutschen Staatsangehörigen gegenüber ausländischen Staatsangehörigen. Tobias Langeloh studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg sowie der Katholieke Universiteit Leuven in Belgien. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Seit 2015 ist Tobias Langeloh als Rechtsanwalt in Hamburg tätig.
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 1320
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Unter dem Ordnungsbegriff der finanziellen Einheimischenprivilegierung beschäftigt sich Tobias Langeloh mit der verfassungs- und unionsrechtlichen Zulässigkeit finanzieller Privilegierungen zum einen von Einwohnern einer Gebietskörperschaft (Bund, Land, Kommune) gegenüber gebietsfremden Personen und zum anderen von deutschen Staatsangehörigen gegenüber ausländischen Staatsangehörigen. Die Untersuchung vollzieht sich anhand von repräsentativen Privilegierungsformen. Beispielhaft genannt seien eine PKW-Maut für Ausländer, eine Auswärtigenstudiengebühr oder kommunale Einheimischentarife. Schwerpunkt der verfassungsrechtlichen Untersuchung ist die Frage, ob der allgemeine Gleichheitssatz eine Rechtfertigung aus finanziellen Gründen erlaubt und welche Auswirkungen sich aus der Eingliederung der jeweiligen Gebietskörperschaft in übergeordnete Finanzausgleichssysteme ergeben. Ansätze für finanzielle Rechtfertigungserwägungen entnimmt der Verfasser aus einer rechtsvergleichenden Analyse der Rechtfertigung von Auswärtigenstudiengebühren in den USA