Integration ausländischer Arbeitnehmer, Schulbildung ausländischer Kinder
In: Studien zur Kommunalpolitik 14
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In: Studien zur Kommunalpolitik 14
In: Handbücherei des Standesbeamten 7
In: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 482
In: Mohr Siebeck Rechtswissenschaft
Bei der Abänderung ausländischer Unterhaltstitel stellen sich verschiedene Fragen, die für den Unterhaltsberechtigten und -verpflichteten große Bedeutung erlangen können. Katharina Elisabeth Beißel untersucht diese unter Berücksichtigung der Wertungen der maßgeblichen Rechtsakte. Hierzu zählt etwa die zum Haager Unterhaltsprotokoll aktuell viel diskutierte Frage, ob und inwiefern der Unterhaltsverpflichtete durch die Einleitung eines Abänderungsverfahrens Einfluss auf das anwendbare Unterhaltsrecht nehmen kann. Auch erfordern noch ungeklärte Fragen der gerichtlichen Zuständigkeit eine Auseinandersetzung mit den der Europäischen Unterhaltsverordnung zugrundeliegenden Wertentscheidungen. Die Abänderung ausländischer Unterhaltstitel berührt zudem grundlegend die Rechtskraft und die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen.InhaltsübersichtEinleitungDie maßgeblichen RechtsquellenDie Auslegung des Unterhaltsprotokolls und der UnterhaltsverordnungVorfragen in der AbänderungsentscheidungGrundlagen der Anerkennung und Abänderung ausländischer UnterhaltsentscheidungenDas für die Abänderung zuständige Gericht – Fortwirkende Zuständigkeit des Gerichts der Erstentscheidung?Methodischer AnsatzDer gesetzgeberische Hintergrund von Art. 8 EuUnthVO: Der Zusammenhang mit dem Haager Unterhaltsübereinkommen 2007Die Entscheidung des EuGH und die Argumentation mit dem Kindeswohl im Kontext der UnterhaltsverordnungZiele der Europäischen UnterhaltsverordnungZugang zu Gericht bei WideranträgenDas auf die Abänderung in der Sache anwendbare Recht – Wandelbarkeit des Unterhaltsstatuts?Die Wandelbarkeit der Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt nach Art. 3 HUPDie Wandelbarkeit der Anknüpfung in Art. 4 Abs. 3 S. 1 HUPDie Auswirkungen eines Statutenwechsels auf UnterhaltsvereinbarungenDas auf die Abänderungsregelungen anwendbare RechtVorüberlegungenDie Qualifikation der maßgeblichen Umstandsänderung (§ 238 Abs. 1 FamFG)Die Qualifikation der Präklusionswirkung (§ 238 Abs. 2 FamFG) und der damit verbundenen Bindung an die Grundlagen der Erstentscheidung (§ 238 Abs. 4 FamFG)Die Qualifikation der Grenzen für die rückwirkende Abänderung (§ 238 Abs. 3 FamFG)Zusammenfassende BetrachtungDer Statutenwechsel als Abänderungsgrund – Anforderungen an eine Abänderungsentscheidung im Sinne der UnterhaltsverordnungDer MeinungsstandEinflüsse der Haager Übereinkommen und der Unterhaltsverordnung auf nationale Abänderungsgründe?Das nationale Recht: § 238 Abs. 1 S. 2 FamFGZusammenfassende BetrachtungAbschließende Betrachtung
Demographische und den Studienablauf betreffende Angaben über
ausländische Studenten in der Bundesrepublik.
Themen: Staatsangehörigkeit; Jahr der Hochschulreifeprüfung;
Sprachnachweis; Studium im Ausland; fördernde Institution; Fachrichtung
und Studienfach; Semesterzahl; abgelegte Zwischenprüfungen und
Abschlußprüfungen; Gesamtausbildungsdauer in Deutschland;
Unterbrechungen; zuerst besuchte Hochschule und Gründe für das Verlassen
dieser Hochschule.
Demographie: Alter; Geschlecht.
GESIS
In: Schnell informiert
In: Schriftenreihe des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit 95
In: Berichte aus der Betriebswirtschaft
In: Kleine Fachbibliothek für Verwaltung und Recht 6
In: Kleine Fachbibliothek des Standesbeamten
In: Die Neue Gesellschaft, Band 20, S. 583-585
Nine articles; Western Europe.
In: Beiträge zum wissenschaftlichen Sozialismus, Band 3, Heft 29, S. 121-137
ISSN: 0343-2815
Im dritten konjunkturellen Nachkriegszyklus setzt die Anwerbung und Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer massiv ein. Aus der relativen Stärke der Arbeiterbewegung in der BRD in einer Phase sich beschleunigender Akkumulation erklärt sich, daß das Kapital gezwungen war, die exploitable Arbeitsbevölkerung aus weniger entwickelten Ländern zu vergrößern, deren Lebensansprüche unter denen der Arbeiterklasse in der BRD lagen. Diese Entwicklung setzt sich im vierten Konjunkturzyklus fort, dessen Ende durch eine Krise gekennzeichnet ist. Der fünfte Zyklus zeichnet sich durch eine schwache Nachfrage nach Arbeit und eine relativ große Reservearmee aus. Seit dem sechsten Zyklus sinkt die Erwerbsquote der ausländischen Bevölkerung, die Wohnbevölkerung bleibt dagegen konstant. Die Verfasser gehen auf die veränderten Bedingungen der Emigration in dieser Phase ein. Obwohl die ausländischen Arbeiter in besonderem Maße den Belastungen der kapitalistischen Produktion ausgesetzt sind, ist ihr gewerkschaftlicher Organisationsgrad zunächst verhältnismäßig niedrig, er erhöht sich mit dem Übergang zum sechsten Zyklus. Der DGB nahm, was die Vertretung der Interessen der ausländischen Arbeitnehmer anbelangt, erst im Übergang zu der 70er Jahren Abschied von der Vorstellung einer kurzfristigen Beschäftigung ausländischer Arbeiter und einer bloßen Vertretung ihrer aus dem Arbeitsleben entspringenden Interessen. Die Verfasser gehen auf die Aktivitäten des DGB in diesem Bereich ein. (SD)
In: Die Verwaltung 12