Zum Stellenwert des gesetzlichen Jugendschutzes in der Jugendhilfe
In: Jugendschutz: Rechtsgrundlagen in der Bundesrepublik Deutschland., S. 9-19
Gernert führt in das Handlungsfeld "Kinder- und Jugendschutz" mit einem Überblick über die verschiedenen Bereiche (gesetzlicher, erzieherischer, struktureller Kinder- und Jugendschutz) ein. Der § 14 des KJHG wird im Wortlaut wiedergegeben. Daran schließen sich die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz erarbeiteten Kriterien für den Erlass von Ausführungsbestimmungen zur Ausgestaltung des § 14 KJHG vom 22. September 1992 an: 1. Inhalte und Ziele des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes 2. Zusammenwirken öffentlicher und freier Träger 3. Adressaten der Hilfe 4. Aufgabenfelder des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes 5. Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und 6. Konzertiertes Handeln -ih.