Die Schweiz ist ein Land, das seit der Industrialisierung und des damit einhergehenden wirtschaftlichen Aufschwungs am Ende des 19. Jahrhunderts Zuwanderer anzieht. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung lag 2009 bei 22,9 Prozent und damit höher als in vielen anderen europäischen Staaten. Trotz dieser Tatsachen hat die Schweiz es lange Zeit abgelehnt, sich als Einwanderungsland zu sehen. Eine systematische Integrationspolitik wurde daher erst in den letzten Jahren konzipiert. Während seit den 1990er Jahren die Zuwanderungsbedingungen für EU-Staatsangehörige sukzessiv erleichtert wurden, beschränkt sich die Zuwanderung aus Drittstaaten aktuell auf Hochqualifizierte und den Familiennachzug.
Catch-22 des irregulären Aufenthalts. Handlungspraxen zwischen Abschiebung und NiederlassungFür Österreich kann - ebenso wie für andere westliche Industrieländer - von der Etablierung eines Abschieberegimes als Teil der Migrationspolitik gesprochen werden. Diese ist durch Ein- und Ausschließungsprozesse gekennzeichnet. Durch Abschiebungen wird Exklusion erreicht; rechtliche Inklusion erfolgt über das System der Niederlassungsbewilligungen. Migrant_innen, die (noch) keinen legalen Aufenthaltstitel haben und von einer Abschiebung bedroht sind, leben "unautorisiert" in Österreich. In dieser sozialwissenschaftlichen Studie wurde der Frage nachgegangen, welche Handlungsspielräume Menschen in einer solchen Lebenssituation haben. Mit Hilfe der Grounded Theory Methodologie wurde ein Modell entwickelt, welches die Handlungspraxen unautorisierter Migrant_innen beschreibt. Diese befinden sich in einer Situation des Catch-22 des irregulären Aufenthalts. Darunter wird verstanden, dass die unautorisierten Migrant_innen in ihren Handlungsentscheidungen vor einem Dilemma stehen: Die Handlungen, die sie setzen müssten um ein legales Aufenthaltsrecht zu erhalten, sind auf die Partizipation in der Gesellschaft (Deutsch lernen, einer Arbeit nachgehen, soziale Beziehungen aufbauen etc.) und die Compliance mit behördlichen Anforderungen ausgerichtet. Um hingegen einer gleichzeitig drohenden Abschiebung zu entgehen, müssen sie entgegengesetzt handeln und sich möglichst aus der Öffentlichkeit und vor dem behördlichen Kontakt zurückziehen. In dieser Studie werden die strukturellen Ursachen für den Catch-22 des irregulären Aufenthalts diskutiert und die konkreten Handlungspraxen der Migrant_innen sowie die intervenierenden Bedingungen (wie etwa die Handlungen der Mitarbeiter_innen der Fremdenpolizeibehörde und die Rolle von Unterstützer_innen und Vereinen) beschrieben. Abschließend wird auf die Folgen des Catch-22 für die Migrant_innen eingegangen. ; Catch-22 of irregular stay. Social practices between deportation and residencyAs in other western industrialised countries, in Austria a so called deportation regime is part of the actual migration policy. This migration policy is characterised by processes of inclusion and exclusion. Deportations fulfil the target of exclusion; legal inclusion is realised via the system of residence rights. Migrants who do not have (yet) achieved a residence permit and who fear a deportation, live unauthorised in Austria. In this social scientific study the question is raised which scope of action people have who live under such conditions. With the help of the Grounded Theory Methodology a model was developed which describes the social practices of unauthorised migrants. Their situation can be explained as Catch-22 of irregular stay. This means that unauthorised migrants face a dilemma when they have to decide how they act: If they want to attain a legal residency permit, they have to participate actively in society (that is to learn German, to work, to build up social ties etc.) and to comply with the demands of public authorities. However, if they want to escape a pending deportation, they have to act contrarily and have to avoid the public and the contact to authorities. In this study the structural causes of catch-22 of irregular stay are discussed and the concrete social practices of migrants and their intervening conditions (such as the actions of the agents of the aliens police and the role of private supporters and NGOs) are described. In conclusion, the consequences of catch-22 for the migrants are illustrated. ; Brigitte Kukovetz ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Zsfassungen in dt. und in engl. Sprache ; Graz, Univ., Diss., 2015 ; OeBB ; (VLID)789614
Bericht vom letzten "EOSCpilot Stakeholders Forum", 21. und 22. November 2018 im Austria Center in Wien. Einen Tag vor dem Launch der "European Open Science Cloud" (EOSC) unter österreichischer EU-Ratspräsidentschaft wurde hier vorgestellt, wie weit die Initiativen zur Implementierung dieses ambitionierten Projekts schon gekommen sind. Präsentationen zu Governance und technischer Umsetzung wechselten mit Diskussionen über noch ungeklärte oder unfertige Themen ab und gaben einen Vorgeschmack darauf, wie die ab jetzt "Stakeholders Forum" genannte Veranstaltung zukünftig über die Weiterentwicklung der EOSC mitbestimmen wird. ; Report from the last "EOSCpilot Stakeholders Forum", 21st and 22nd November 2018 at the Austria Center in Vienna. One day before the launch of the "European Open Science Cloud" (EOSC) under the Austrian EU Council Presidency, this event presented how far the initiatives for implementing this ambitious project have come. Presentations on governance and technical implementation alternated with discussions on unresolved or unfinished topics and gave a foretaste of how meetings like this, now called "Stakeholders Forum", will in future be instrumental in defining the further development of the EOSC.
Die 321 Soldaten, die an der nur 22 Stunden währenden »Meuterei« beteiligt gewesen sind - nun stehen sie vor Gericht. Und auch wenn kein Schuss gefallen ist, niemand ums Leben gekommen ist und die Regierung nicht gestürzt wurde, so hat die Wirtschaft doch erwartungsgemäß Blessuren davon getragen.
E-Portfolios sind die neuen Werkzeuge zur Dokumentation und Reflexion von Kompetenzen in der beruflichen Bildung. Sie werden von der Berufsvorbereitung bis zu Weiterbildungsberatung eingesetzt. Der Band stellt maßgebliche Konzepte und Umsetzungen von E-Portfolios in unterschiedlichen Bereichen der Bildungspraxis vor. Dazu gehören u.a. der eProfilPASS, das mobile Ausbildungsportfolio, das Online-Berichtsheft BLok und der Berufswahlpass. Weitere Beiträge analysieren den Stellenwert und die berufspädagogischen Potenziale von E-Portfolios. Abschließend werden technologische, konzeptionelle und bildungspolitische Herausforderungen beim Einsatz von E-Portfolios benannt und Denkanstöße für die Weiterentwicklung gegeben.
Psoriasis vulgaris ist eine chronische Erkrankung mit charakteristischen Hautveränderungen, unter welcher in Deutschland ca. 3 % der Bevölkerung leidet. Die typischen psoriatischen Hautveränderungen präsentieren sich als scharf begrenzte, leicht erhabene, rötliche Läsionen, die mit silbrig glänzenden Schuppen bedeckt sind. Diese schmerzhaften und juckenden Läsionen erschrecken oft Uneingeweihte und führen zur Stigmatisierung der Patienten. Dieses ist häufig mit Arbeitsplatzverlust, depressiver Verstimmung, Rückzug aus dem aktiven Leben, sozialem Abstieg, Alkoholmissbrauch und Suizidgedanken verbunden. Als Konsequenz hat Psoriasis vulgaris einen enormen negativen Einfluss auf die Lebensqualität der Betroffenen und - angesichts der verursachten direkten und indirekten Kosten - eine enorme gesellschaftspolitische Bedeutung. Mikroskopisch unterscheiden sich die psoriatischen Läsionen wesentlich von der gesunden Haut, insbesondere im Bereich der Epidermis. So ist das Stratum spinosum der psoriatischen Läsionen deutlich verdickt (Akanthose) und die Reteleisten sind beträchtlich verlängert. Im Weiteren fehlt das Stratum granulosum und das Stratum corneum besteht nicht - wie in der gesunderen Haut - aus kernlosen, kompakten, hexagonalen Korneozyten, sondern aus Strukturen mit Zellkernresten (Parakeratose) und ist ebenfalls verdickt (Hyperkeratose). Sowohl in der Epidermis als auch Dermis der psoriatischen Läsionen ist eine ausgeprägte Infiltration mit Immunzellen vorzufinden. Die oben beschriebenen epidermalen Veränderungen werden unmittelbar durch zwei Prozesse hervorgerufen: eine deutlich gesteigerte Proliferation der basalen Keratinozyten und eine gehemmte und gestörte terminale Differenzierung der Keratinozyten. Die terminale Differenzierung ist ein Prozess, der zur Entstehung von Korneozyten aus den lebenden, sich ursprünglich teilenden Keratinozyten führt. Er beinhaltet unter anderem: a) die Synthese von spezifischen Proteinen wie Keratin (K)1, K10, Profilaggrin und late cornified envelope protein (LCEs), die ...
Am Potsdamer MenschenRechtsTag – zeitlich in Nähe zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember gelegen – diskutiert das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam wichtige Menschenrechtsthemen mit einem konkreten gesellschafts- und oder rechtspolitischen Bezug. Ende 2012 lag der Fokus auf den Menschenrechten von Zuwanderern. Aus einer grundlegenden philosophischen Perspektive wurde erläutert, dass Beschränkungen des menschenrechtlichen Status dieser Personengruppe nur schwer und in Einzelfällen begründbar sind; eine praktische und rechtspolitische Sichtweise legte konkreten Reformbedarf im Asylverfahren offen, dem inzwischen immerhin zum Teil entsprochen wurde.
Gewalt ist ein grundmenschliches Thema und auch in der Bibel anzutreffen. Der Psalm 2 Sam 22 beinhaltet viele verschiedene Formen von Gewalt und eignet sich deshalb, der Frage nachzugehen, wie man mit Gewaltdarstellungen in der Bibel konstruktiv umgehen kann. Dieser Band nimmt die textlich dargestellte Gewalt in ihren Facetten wahr und zeigt durch die Sichtweisen aus den Humanwissenschaften eine mögliche Hermeneutik auf. Gegliedert in drei Arbeitsschritte wird ein Überblick über Hermeneutiken bei biblischen Gewalttexten und die eigene Positionierung gegeben, eine Sichtung von Erklärungsmodellen und Ergebnissen der Gewaltforschung aus Soziologie und Psychologie geboten sowie der Text 2 Sam 22 unter Einbeziehung dieser exegetisch durchgearbeitet. ; As a topic fundamental to humanity, violence is also to be encountered in the Bible: Psalm 2 Sam 22 covers many different forms of violence and is therefore suitable for elucidating the question as to how we can constructively deal with presentations of violence in the Bible. This volume illuminates the facets of the textual presentation of violence, using human scientific perspectives to reveal potential hermeneutics. The book is divided into three methodological steps: an overview of hermeneutics in biblical passages on violence juxtaposed against the author's own position, a review of explanatory models and of findings from violence research in the fields of sociology and psychology. Thirdly, an examination of the wording of 2 Sam 22 is undertaken, including an exegetic interpretation thereof.
Der Beitrag beruht auf einem Vortrag am Achten Deutsch-Österreichisch-Schweizerischen Symposium für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht vom Juni 2017 im Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Dürfen Unternehmen Mittel ihrer Gesellschaft unentgeltlich für soziale, politische oder kulturelle Zwecke investieren? Der Beitrag geht der Frage nach, ob politisches Engagement von Unternehmen und insbesondere korporative Freigiebigkeit wie Spenden zulässig sind. Unter anderem wird auch auf die Frage eingegangen, ob staatliche Regulierung von politischem Engagement von Unternehmen erforderlich und wünschenswert ist. ; + ID der Publikation: unilu_26601 + Reihe: ZSR-Beiheft + Sprache: Deutsch + Letzte Aktualisierung: 2018-08-22 11:03:56
Das Spotlight von Hans-Georg Dederer analysiert das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 25.07.2018 mit Blick auf die Urteilsbegründung und prozessuale Situation. Das genannte Urteil habe zur Folge, dass genomeditierte Organismen als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einzustufen seien. Mit dieser Einstufung gingen umfangreiche Auflagen für die Freisetzung und das Inverkehrbringen dieser Organismen einher, welche dem Autor zufolge Probleme des Normvollzugs nach sich zögen. So entstünden u. a. hohe Hürden für die Genehmigung und Durchführung von Feldversuchen, aufwendige Kennzeichnungspflichten und Schwierigkeiten der Nachweisbarkeit bestimmter Mutationen, die bspw. bei Haftungsfragen wegen "gentechnischer Kontamination" relevant werden könnten. Des Weiteren dürften sich negative welthandelsrechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen ergeben, wobei der Autor das unterschiedliche Schutzniveau von genomeditierten Organismen gegenüber weitaus stärker und unspezifischer veränderten Mutageneseorganismen als inkonsistent und mit dem Recht der Welthandelsorganisation unvereinbar sowie als schwer zu rechtfertigende Handelshemmnisse für Drittstaaten einstuft. Der Beitrag endet mit einem Appell an die Politik, die relevante Richtlinie 2001/18/EG zu ändern.
Was Sie erwartet, liebe Anwesende, ist ein Plädoyer für das Lesen, und zwar, ganz dezidiert, für das textbasierte Lesen von Büchern – wie könnte man es auch anders von einem Autoren erwarten. Ich möchte durch einen Vergleich zwischen textbasiertem Lesen auf der einen und multimedialen Inhalten auf der anderen Seite aufzeigen, warum ich eine Lanze immer eher fürs schwarzweiße Buch breche denn für eine verlockend bunte Wundertüte. Es soll aber auch, was folgt, ein Plädoyer für jedes Kind sein, das zu lesen ablehnt und Bücher bestenfalls als Türstopper benutzt. Warum erschreckt so viele Menschen die Vorstellung vom nicht lesenden, nicht lesen wollenden Kind? Welches Ideal ist es, dem wir nachtrauern, wenn es heißt, der kleine Laurenz sei ja an sich ganz pfiffig mit seinen neun Jahren, aber lesen … lesen will er einfach nicht, obwohl wir doch nun wirklich alles versucht haben? Angesichts nicht nur der Vehemenz, sondern beinahe schon der Penetranz, mit der seit jeher das lesende Kind zum Maß aller guten Dinge erklärt wird, ist es an er Zeit, den mythologisch überfrachteten Begriff Kinderbuch auf ein gerechtes Maß zurechtzustutzen. Und jene erwachsenen Menschen gleich dazu, die aus Lesen und Lesen zwei ganz verschiedene Begrifflichkeiten gemacht haben.
Im Sommer 1794 verschickte Schiller eine in Folio gedruckte Einladung zur Mitarbeit für seine geplante Zeitschrift "Die Horen", Schillers letztes und bedeutendstes Zeitschriftenprojekt. Programmatisch teilt Schiller dort die Welt in die politische Welt und in die des Schönen auf. "Vorzüglich aber und unbedingt", schreibt Schiller, werde die Zeitschrift "sich alles verbieten, was sich auf Staatsreligion und politische Verfassung bezieht. Man widmet sie der schönen Welt zum Unterricht und zur Bildung und der gelehrten zu einer freien Forschung der Wahrheit und zu einem fruchtbaren Umtausch der Ideen; und indem man bemüht sein wird, die Wissenschaft selbst, durch den innern Gehalt, zu bereichern, hofft man zugleich den Kreis der Leser durch die Form zu erweitern".
Im Frühjahr 2011 wurde rechtzeitig zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft ein neues Wahlrecht eingeführt, das eine bessere Sichtbarkeit des Willens der Wählerinnen und Wähler gewährleisten soll: An die Stelle der reinen Listenwahl trat die Möglichkeit, Stimmen zu kumulieren und zu panaschieren und damit Listen und Personen gleichermaßen zu wählen. Dieses neue personalisierte Verhältniswahlrecht wurde von einem Großteil der WählerInnenschaft auch angenommen. Aber inwiefern erfüllt es auch den Anspruch, die Repräsentation von Frauen und Männern gleichermaßen zu fördern? Dies ist die klare und interessante Frage, der sich Larissa Krümpfer in dieser Arbeit widmet. Schon durch ihre Fragestellung und Anlage leistet sie damit einen originellen und empirisch sehr gut fundierten Beitrag zu einer hochaktuellen Diskussion. Die Arbeit beginnt mit einer Klarstellung der Grundbegriffe der â deskriptiven Repräsentationâ und der Parität und einer Darstellung der Faktoren, die sich auf die Repräsentation von Frauen auswirken: Auf Basis der Forschungsansätze von Hoecker (2006) und Holtkamp (2008) wird argumentiert, dass für die Repräsentation von Frauen nicht nur das Wahlrecht ausschlaggebend ist, sondern ebenso die Verfahren der Nominierung, d.h. die Regeln und Prozesse der Erstellung von Wahllisten, in denen â weicheâ Faktoren zum Tragen kommen, wie etwa die politische Kultur und Sozialisation. Die Parteien, so die nun fundierte theoretische Annahme, fungierten als â gate-keeperâ bei der Förderung einer paritätischen Repräsentation von Frauen. Diesen theoretischen Überlegungen folgen eine konzise Darstellung des Bremischen Landeswahlrechts, und eine Analyse der Landeswahlergebnisse vom Mai 2011. Es wird deutlich herausgearbeitet, dass Frauen in geringerem Maße vom neuen personalisierten Verhältniswahlrecht profitiert haben (nur fünf der 17 allein durch die Personenwahl gewählten Abgeordneten sind Frauen). Zudem wird argumentiert, dass das Wahlrecht möglicherweise sogar Rückwirkungen auf die Vergabe der Listenplätze zu Ungunsten der Frauen hatte. Die Regeln und Prozesse der Listenerstellung für jede der in der Bremischen Bürgerschaft vertretenen Parteien werden im Einzelnen daraufhin untersucht, inwiefern sie die Beteiligung der Frauen fördern oder erschweren. Die Analyse kommt zu folgendem Ergebnis: Das neue Wahlrecht erfordert, um die paritätische Repräsentation zu gewährleisten und nicht Bemühungen der Parteien zu unterminieren, eine Revision der Nominierungsverfahren der meisten Parteien. Allein die Kombination einer â harten Quoteâ in den Kandidierendenlisten, mit einem Nominierungsverfahren durch eine Mitgliederversammlung, die die Benennung von KandidatInnen aus dem lokalen Kontext herauslöst, wie sie bei den Grünen zur Anwendung kommen, könne eine paritätische Repräsentation fördern. Überraschend ist zum einen der Befund, dass gerade die WählerInnen der Grünen im unterdurchschnittlichen Maße vom personalisierten Wahlrecht Gebrauch machten â obwohl die Grünen zu den Betreibern der Wahlrechtsreform gehörten. Zum anderen waren bei den Grünen als einziger Partei die allein durch die Personenwahl gewählten Personen zu gleichen Anteilen Frauen und Männer (2:2). Ist ein â frauenfreundlichesâ Nominierungsverfahren, das anscheinend zu einer höheren Akzeptanz der Kandidierendenliste durch die WählerInnen führt, demnach ein besserer Weg zur paritätischen Repräsentation als eine geschlechtersensible Revision des Landeswahlrechts? Interessanterweise widerlegen die Ergebnisse der Analyse einen Befund einer aktuellen Untersuchung im Auftrag der Bremischen Bürgerschaft, die einen negativen Effekt des neuen Wahlrechts auf die Repräsentation von Frauen verneinte. Die von Frau Krümpfer angewandte Vorgehensweise, die Geschlechterstruktur v.a. über die Personenwahl in die Bürgerschaft gewählter Personen zu betrachten und außerdem die Nominierungsverfahren kritisch zu beleuchten, stellt diese Erkenntnis jedoch in überzeugender Weise in Frage. Die Arbeit verbindet theoretische Überlegungen mit einer konzisen Darstellung von Sachverhalten und einer eigenen empirischen Analyse und bietet zudem neue und interessante Erkenntnisse zu einem aktuellen Thema der Bremischen Politik. ; Bremen
Das Sozialwissenschaftliche Institut der Bundeswehr (SOWI), seit 20130101 integriert in das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw), wurde am 20121015 vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit der Durchführung eines breit angelegten Forschungsprojekts zum Thema Soldatenfamilien beauftragt. Der vorliegende Bericht ist Teil dieser modular angelegten Untersuchung. Er basiert auf einer Wiederholungsbefragung von Angehörigen des 22 Kontingents ISAF, die bereits in den Jahren 2010 bis 2011 und nun Anfang 2013 nochmals vom ZMSBw befragt wurden.
Der Tagungsband des Siebten Heidelberger Kunstrechtstags behandelt unter dem Generalthema "Neue Kunst – neues Recht" Grundfragen und aktuelle Brennpunkte des Kunstrechts: Erläuterung des Kunstrechtsbegriffes, Eigentum an religiösen und sakralen Kulturgütern, Entsorgung und Vernichtung 'ausgedienter Kunst' durch staatliche Institutionen, Konservierung digitaler Kunst im Spannungsfeld zwischen materieller und ideeller Substanz des Kunstwerkes, urheberrechtlicher Rahmen der Restaurierung digitaler Kunstwerke, neue Anforderungen an die Kunstversicherung von Digital Art und Installationen, kollektive Rechtswahrnehmung, Wettbewerbspolitik und kulturelle Vielfalt, Creative Commons – alternatives Lizenzsystem, Urheberpersönlichkeitsrecht, neues Recht für überlieferte Kunst sowie der "Schwabinger Kunstfund" an der Schnittstelle von Strafverfolgung und Sachenrecht.