Inhaltsangabe:Einleitung: "Der Anfang aller Dinge ist das Wasser; aus dem Wasser ist alles, und ins Wasser kehrt alles zurück" (Thales von Milet ca. 650-560 v. Chr.). Wasser ist Leben, Quelle der Kultur, das erste Element, das blaue Gold – vielfältig sind die Begriffe, mit denen die herausragende Bedeutung von Wasser als grundlegendes und lebensnotwendiges Element für die ökonomische und menschliche Entwicklung beschrieben wird. Süßwasser wurde zu allen Zeiten von den verschiedensten Völkern angebetet, als göttlich verehrt und für heilig gehalten. Die Assyrer und Chaldäer beteten Flüsse an, die Ägypter verehrten den Nil, die Phönizier huldigten den Quellen des Adonis-Flusses, die Griechen opferten der Quellgöttin Artemis und die Buddhisten erklärten den Ganges zum heiligen Fluss (Hauser 2000). Weltweite, aktuelle aber auch historische Gedanken, Berichte und Meinungen um das lebensnotwendige «Blaue Gold» füllen die Medien und Diskussionen der heutigen Gesellschaft. Sauberes Trinkwasser – unsere wichtigste Lebensgrundlage - soll im neuen Jahrtausend das Erdöl als notwendigsten globalen Rohstoff ablösen. Dass Wasserknappheit in vielen Regionen der Erde eines der größten ungelösten Probleme ist, war für die Vereinten Nationen Anlass genug, bereits im Jahr 1994 den "Tag des Wassers" – einmal jährlich, am 22. März – einzuführen und das Jahr 2003 als das "Internationale Jahr des Süßwassers" auszurufen. Somit konnte die Brisanz des Problems unterstrichen werden und es war wichtig, das Thema zu sensibilisieren, um das Verständnis für die Probleme der Wasserbewirtschaftung zu fördern. Da unser gesamter Lebensstandard auf einen funktionierenden Kreislauf des Wassers angewiesen ist, sollte dieses ökologische Gleichgewicht auf keinen Fall zerstört werden. In industrialisierten Ländern, welche hauptsächlich in dieser Arbeit angesprochen werden, beinhaltet die ökonomische Diskussion, dass die Ressource Wasser, als lebensnotwendiges Gut, in ausreichender Qualität und Quantität für konkurrierende Nutzungen (Landwirtschaft, Industrie, Haushalte) zur Verfügung stehen sollte. Aufgrund von gesellschafts- und gesundheitspolitischen Überlegungen (Versorgungssicherheit, sozial verträgliche Tarife, etc.) und der Beobachtung, dass die Wasserwirtschaft ein natürliches Monopol darstellt, wird die Wasserver- und Abwasserentsorgung traditioneller Weise meist von der Öffentlichen Hand geregelt. Ungeachtet davon, dass die Wasserwirtschaft einen hohen Infrastrukturbedarf voraussetzt und daher für die Privatwirtschaft finanziell untragbar sein könnte. Erst in den letzten Jahren kam es zur Hinterfragung, ob die Leistungserbringer auch ökonomisch effizient diesen Markt betreiben können. Aus umweltökonomischen Gründen ergibt sich somit die Aufgabe preisliche Anreize für eine "nachhaltige Nutzung" (die Sicherstellung der Versorgung mit Wasser in ausreichender Qualität und Quantität für die jetzige und künftige Generation) zu setzen. Problemstellung: Das Diplomarbeitsthema "Ökonomische Möglichkeiten einer Trinkwasserpolitik" ist sehr breit gehalten und kann somit in viele verschiedene Richtungen der wirtschaftlichen Betrachtung gehen. Das Thema leitet sich von der grundlegenden Überlegung ab, dass menschliches Leben ohne Entnahme der natürlichen Ressource Süßwasser nicht möglich ist und dieses somit einen immensen Wert in unserer Gesellschaft hat. In der Ökonomie stellt sich die Frage, inwieweit das marktwirtschaftliche System in der Lage ist Knappheitssituationen zu entschärfen, ehe sie für die Menschheit lebensbedrohend werden. Ausgehend von den Argumenten der ökonomischen Literatur werden in dieser Arbeit kontroverse Lösungsansätze zur wirtschaftlich und gesellschaftlich optimalen Nutzung von Trinkwasser betrachtet. Im Hauptteil (Teil E) wird dazu die Situation europäischer Industrieländer (England, Niederlande, Frankreich) erläutet und im Anschluss daran wird in einigen Punkten auf das Beispiel Österreich eingegangen. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: Einleitende ImpressionII InhaltsübersichtIII Verzeichnis der AbbildungenVIII Verzeichnis der AbkürzungenX Teil AEinführung in die Thematik02 1.Erläuterung der Forschungsfrage03 2.Kurze Vorschau der zu erwarteten Ergebnisse04 3.Grundinformation zum Thema "Süßwasser"04 3.1Begriffserklärung05 3.2Wasserhaushalt der Erde07 3.3Ressourcenverfügbarkeit09 3.4Internationale Lage der Wasserversorgung11 3.5Nahrung – Wasser – Gesundheit12 3.5.1Internationale Beispiele12 3.5.2Wasser als Lifestyle-Produkt13 3.6Klimawandel und Wasser14 3.7Problematik von Süßwasserreserven14 3.7.1Wasserknappheit15 3.7.2Grundwasserabsenkung15 3.7.3Wasserverschmutzung16 3.8Süßwasserprobleme in Europa17 3.9Zahlen – Daten – Fakten zu Österreich17 Teil BWirtschaftstheoretischer Hintergrund - Ressourcenökonomik20 4.Charakteristika des Gutes Wasser20 4.1Erschöpfbare Ressource22 4.2Erneuerbare Ressource22 4.3Bioenergetische Ressource22 5.Ökonomische Theorien in diesem Zusammenhang23 5.1Gleichgewichtsmodell – erschöpfbare Ressource23 5.2Gleichgewichtsmodell – erneuerbare Ressource26 5.2.1Berücksichtigung der Fassungskosten28 5.2.2Ausrottung einer erneuerbaren Ressource bei klar definierten Eigentumsrechten29 5.3Probleme im Zusammenhang mit der Ressourcenallokation29 5.4Umweltpolitische Eingriffe in die Ressourcenallokation30 Teil CNutzung der natürlichen Ressource Süßwasser32 6.Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen33 6.1Dynamische Effizienz34 6.1.1Das Zwei-Perioden-Modell34 6.1.2Die Hartwick-Regel34 6.2Management von Wasserressourcen – Kriterien35 6.2.1Nachfragesteuerung35 6.2.2Finanzielle Grenzen36 6.2.3Grenzen der Wasserressourcen36 6.2.4Umweltschutzaspekte36 6.2.5Zeitliche und räumliche Aspekte der Wassernutzung36 7.Problematik: Wasser – grenzüberschreitende Konflikte37 Teil DRechtliche Bestimmungen und Wasserwirtschaft39 8.Die Rechtsfrage39 8.1Wasser – Recht auf Nahrung39 8.2Wasser und Naturrecht40 8.3Wasser und Völkerrecht40 8.4Rechtsvorschriften der EU41 8.5Standpunkt Österreich - rechtliche Rahmenbedingungen43 8.5.1EU-Wasserrahmenrichtlinie in Österreich45 8.5.2Wasser - frei verfügbares Privateigentum oder öffentliches Gut?45 9.Die Wasserwirtschaft48 9.1Aufgaben48 9.2Organisation49 9.3Wasserwirtschaft in der modernen Industriegesellschaft49 Teil EMöglichkeiten einer Trinkwasserpolitik52 10.Theoretische Grundlagen wirtschaftspolitischer Eingriffe53 10.1Marktversagen infolge von Unteilbarkeiten53 10.1.1Unteilbarkeiten54 10.1.2Subadditivität55 10.1.3Sunk costs56 10.1.4Marktbarrieren57 10.2Wann sollte ein natürliches Monopol reguliert werden?58 10.3Marktdenken59 11.Staatliche Lösung60 11.1Strategien und Handlungsfelder einer Wasserpolitik60 11.2Erfahrungsbericht: Länderbeispiel Niederlande62 12.Privatisierung der Trinkwasserversorgung64 12.1Begriffserklärungen65 12.2Private Sector Participation66 12.3Das Betreibermodell und ihre besonderen Formen66 12.4Effekte einer Privatisierung68 12.5Erfahrungsbericht: Länderbeispiel England und Wales69 13.Mischsysteme72 13.1Public Private Partnership72 13.2Das Kooperationsmodell72 13.3Das Konzessionsmodell74 13.4Erfahrungsbericht: Länderbeispiel Frankreich74 14.Ökonomischer Vergleich der erarbeiteten Möglichkeiten77 15.Ein Blick auf Österreich78 15.1Freier Wettbewerb in Österreich78 15.2Möglichkeiten eines Trinkwasserverkaufs79 16.Meinungen und Positionen in der öffentlichen Diskussion80 Teil FSchlussdiskussion84 17.Zusammenfassung der Haupterkenntnisse und Kernaussagen84 18.Perspektiven der österreichischen Wasserpolitik87 18.1Know-how Transfer ins Ausland88 18.2Trinkwasserexport in Flaschen89 19.Wirtschaftspolitische Schlussfolgerung und Bedeutung89 20.Ausblick91 Literaturverzeichnis93 Internetquellen [Online]96 Weiterführende Literatur97 Empfohlene Seiten im Internet98 Eidesstattliche Erklärung99
Leseprobe: Die Basishypothese dieser Arbeit ist die von Barcelona als einem Kulturstandort. Dass die Stadt ein solcher Standort ist, und dass dieses auch durch das Kulturmanagement und die Stadtplanung Barcelonas so projektiert wurde, soll im Verlauf der Arbeit belegt werden. Die Dynamik der diesbezüglichen Planung wird insbesondere im Hinblick auf den Stand der Gegenwart und den Zielsetzungen für die Zukunft analysiert. Gang der Untersuchung: Da das Verhältnis von Kultur und Raum in Barcelona besonderer Natur ist, wird auch die städtebauliche und raumstrukturelle Umsetzung der Kulturstandortpolitik und dessen Konsequenzen im Stadtraum von Barcelona untersucht werden. Der Stadtraum Barcelonas wird dabei als kulturelles, urbanes Artefakt betrachtet. Dabei werden auch diejenigen geographischen Eigenheiten des Stadtraumes berücksichtigt, die einen Beitrag zur Erklärung der Verteilung und Anordnung kultureller Standorte leisten. Ergänzt wird dies durch die Darstellung wichtiger städtebaulicher Erneuerungsprozesse, die Auswirkungen auf den Kulturstandort haben. Der Darstellung der formalen Lageverhältnisse und Verbreitungsmuster der urbanen Kulturstandorte kommt jedoch kein spezifisches Gewicht zu. Vielmehr geht es schwerpunktmäßig um die Untersuchung des vorhandenen (kulturellen) Standortpotentials und dessen konzeptioneller Einbindung in die Inszenierung des Stadtraumes Barcelonas als Kulturstandort. Deshalb wird sowohl die Frage nach der dahinterliegenden theoretischen Fundierung der Kulturstandortplanung bzw. der kulturpolitischen Zielsetzungen (Leitlinien), als auch die nach der Umsetzung (Kulturmanagement und Kommunikationspolitik) aufgeworfen. Weitere Schwerpunkte bilden die Untersuchungen zu den Strukturen der Kulturpolitik in Barcelona (Akteure, Verwaltungen, etc.) und denen des (öffentlich-rechtlichen) Kulturbetriebes. Dabei werden die kulturellen Aktivitäten bzw. die ´großen Ereignisse´ des Kulturbetriebes im besonderen analysiert. Die Erläuterung der Dimension der barcelonesischen Kulturindustrie wird sich auf die Darstellung der öffentlich-rechtlichen Förderung dieser Industrie konzentrieren. Es werden aber auch die Grundzüge der privatwirtschaftlich-kommerziellen Kulturindustrie dargestellt. In dem Kapitel 2.5 werden einige Besonderheiten der barcelonesischen bzw. katalanischen Kulturpolitik erläutert. Dies betrifft insbesondere den Aspekt Kultur und Katalanismus, da diesem eine gewisse Schlüsselrolle bei der Klärung der Frage nach dem ´Warum´ des hohen Stellenwertes der barcelonesischen Kulturpolitik zukommt. Die unternommene Profilierung Barcelonas als Kulturstandort von europaweiter bzw. internationaler Bedeutung wird hinsichtlich des Gelingens dieser Image-Kampagne begutachtet werden. Dies soll zum einen anhand der Darstellung der Wahrnehmung und Bewertung der Kulturpolitik bzw. des Leitbildes in der lokalen, regionalen, nationalen und internationalen -wissenschaftlichen wie nicht-wissenschaftlichen Öffentlichkeit geschehen. Zum anderen anhand der Darstellung der von den unterschiedlichen Kräften des Kultursektors ausgehenden Synergieeffekte für die Stadtentwicklung Barcelonas zu Anfang des 21. Jahrhunderts. Indirekt geht es in diesem Zusammenhang auch um die Frage, ob Barcelona wirklich die Stadt ist, die für die "Gleichheit der Möglichkeiten, für Integration und Solidarität" arbeitet und ob die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Kulturinstitutionen, den zivilgesellschaftlichen Gruppen und der Öffentlichkeit wirklich so reibungslos verläuft wie es die Stadt bewirbt (AJUNTAMENT -BARCELONA INFORMACIÓ-, 1999). Die Arbeit schließt mit einem Ausblick und einem Resümee ab. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: ErklärungI DanksagungII Einleitendes ZitatIII Einleitungsfoto (Foto 1)IV InhaltsverzeichnisV-VIII 1.Einleitung1 1.1Der Aufbau der Arbeit1 1.1.1Ziel der Arbeit1 1.1.2Vorgehensweise1 1.1.3Einleitende Anmerkungen2 1.1.4Methodisches Vorgehen4 1.1.5Zur Frage der Messbarkeit der Dimension des Kultursektors5 1.1.6Theoriebezug6 1.2Grundlegende Aspekte der räumlichen Verhältnisse Barcelonas11 1.2.1Topographische Rahmenbedingungen Barcelonas11 1.2.2Die urbane Struktur Barcelonas12 1.2.3Administrative und territoriale Gliederung Barcelonas14 1.2.4Der metropolitane Großraum Barcelona16 1.3Neueste Projekte in der Stadtentwicklung Barcelonas18 1.3.1Plan del Delta del Llobregat20 1.3.2Transformation der altindustriellen Zone im Nordosten von Barcelona - der Plan 22@BCN21 1.3.3TAV S24 1.3.4Pla d´actuació Municipal (2000-2003)24 2.1Zum Begriff der Kultur25 2.2Kulturpolitik in Barcelona26 2.2.1Institutionelle Rahmenbedingungen der lokalen Kulturpolitik26 2.2.2Die Akteure der Kulturpolitik27 2.3Kulturmanagement in Barcelona29 2.3.1Kulturpolitische Zielsetzungen des Kulturmanagements der Diputació de Barcelona29 2.3.1Kulturpolitische Zielsetzungen des Kulturmanagements des Ajuntament de Barcelona30 2.4Kommunikationspolitik der Kulturverwaltungen33 2.4.1Schaffung von kulturellen Netzwerken35 2.4.2Überregionale Netzwerke auf Initiative der Diputació de Barcelona35 2.4.3Fòrum Metropolità de Regidors de Cultura (FMRC)35 2.4.4Canal Cultura36 2.4.5Comunitat Cultura36 2.4.6Kulturdebatten im Palau de la Virreina37 2.4.7Taula d´associacions culturals37 2.5Besonderheiten der politischen Kultur in Barcelona37 2.5.1Dauerhafte Konsenspolitik37 2.5.2Zum Verhältnis von Kultur und Nation in Katalonien39 a)Nationalismus und katalanistische Kulturpolitik39 b)Identität und katalanistische Kulturpolitik41 c)Europa und katalanistische Kulturpolitik43 d)Die besondere Bedeutung der Traditions- und Volkskultur44 2.6Ökonomische Bedingungen der Kulturpolitik46 2.6.1Kommerzialisierung der Kultur46 2.6.2Kultur als Wirtschaftsfaktor47 2.6.3Wirtschaft als Kulturfaktor49 2.6.4Finanzierung der Kulturpolitik49 2.6.5Die öffentlich-rechtliche Kultur- und Künstlerförderung51 2.6.6Die Förderung des Kulturtourismus in Barcelona55 2.7Der Kulturbetrieb in Barcelona56 2.7.1Beziehungen zum privatrechtlichen Kulturbereich57 2.7.2Der privatrechtlich-kommerzielle Kulturbetrieb59 2.7.3Der privatrechtlich-gemeinnützige Kulturbetrieb60 2.7.4Der öffentlich-rechtliche Kulturbetrieb62 a)Einrichtungen/Kulturstandorte62 b)Kulturelle Aktivitäten- Festivals und Große Ereignisse63 c)Fòrum de les Cultures 2004 Barcelona67 2.8Leitlinien für den 'Kulturstandort Barcelona' zu Beginn des 21.Jahrhunderts72 2.8.1Leitbilder72 2.8.2Kultur als Imagefaktor der Stadt73 2.8.3Die Inszenierung Barcelonas als Kulturstandort74 2.8.4Die Fundierung des 'Kulturstandortes Barcelona'75 2.8.5Die Formulierung der Leitlinien für den 'Kulturstandort Barcelona'-der Plan estratégico del sector cultural de Barcelona (PESC)77 a)Phase 1 des PESC: Diagnose80 b)Phase 2 des PESC: Festlegung der Basisstrategien82 c)Vision für 201082 2.9Städtebauliche Umsetzung zur Schaffung des 'Kulturstandortes Barcelona'84 2.9.1Kultur-Cluster84 2.9.2Kulturdistrikte87 2.9.3Kulturrouten87 2.9.4Kulturpolitik für Stadtquartier und metropolitane Region88 2.9.5Die Highlights unter den Kultureinrichtungen89 2.10Zielgruppen bei der Schaffung des 'Kulturstandortes Barcelona'90 2.11Wahrnehmung des 'Kulturstandortes Barcelona' in der Öffentlichkeit93 2.11.1Lokale Wahrnehmung93 2.11.2Der Zusammenhang zwischen dem 'Kulturstandort Barcelona' und dem Städtetourismus94 2.11.3Internationale Wahrnehmung94 2.12Generierte Synergieeffekte am 'Kulturstandort Barcelona'96 2.13Perspektiven für den 'Kulturstandort Barcelona'98 2.14Resümee101 2.14.1Bewertung der Leitlinienplanung101 2.14.2Defizite des Kulturstandortes102 2.14.3Abschließende Bemerkungen103 3.1Bücher107 3.2Aufsätze und Artikel109 3.3Gesetze116 3.4Internetquellen117 3.5Cd-Roms123 3.6Weitere Quellen123 3.7Liste der Face to Face-Experteninterviews127 3.8Liste der telefonisch geführten Experteninterviews128 3.9Verwendete Abkürzungen128 a)Allgemeine Abkürzungen128 b)Namensbezeichnungen128 c)Verkürzte Schreibweisen130 d)Glossar katalanischer bzw. spanischer Wörter131
Inhaltsangabe:Einleitung: Das Stück, Titel: "New Economy", ist nicht vorbei, aber wir befinden uns mittlerweile im zweiten Akt. Die neuen Hauptdarsteller sind hier die Größen Umsatz und Gewinn. Eine euphorische und aktionsgeladene Szenerie des ersten Aktes wurde zurückgelassen und die Geschichte hat sich bis dato weit von ihrem Eingangsmotiv "Fantasie, Fun und Firlefanz ziemlich entfernt. [...D]as Leitmotiv zum zweiten Akt des Dot-com-Schauspiels heißt P2P, für: Path to Profitability." Die Akteure treten hierzu von der mittlerweile ramponierten Bühne der New Economy herunter und mischen sich unter das Publikum. Ab jetzt läuft das Stück "genau wie das richtige Leben in der Old Economy: Man muss profitabel arbeiten und nicht erst viel Geld verbrennen." Für die Mehrzahl der Zuschauer hat es den Anschein, das Theater habe sein Ende gefunden und "die Realität Einzug gehalten[. ... Viele] haben erst jetzt begriffen, dass die Regeln der Old Economy auch für die neue Wirtschaft gelten", dass das Publikum und die Schauspieler den gleichen Gesetzen unterliegen - das sollte daraus gelernt werden. Warum haben sich diese Orientierungen "aber um 180 Grad gedreht"? Waren die strategischen Kalkulationen der Analysten, der Investoren, der Unternehmer und der Professoren die Jahre zuvor unrealistisch oder gar irreal?" Soweit Ausschnitte aus der Einleitung dieser Arbeit. Sie beschäftigt sich, exemplarisch an der New Economy, mit der Frage, weshalb strategisches, rationales Handeln in Märkten radikalen Änderungen unterworfen ist und oftmals retrospektiv als unverständlich und irrational geschrieben wird. Um dieser Frage nachzugehen greift die Arbeit auf insgesamt 34 Experteninterviews zurück, welche in der Zeit von Mitte 2001 bis Anfang 2002 im Rahmen eines Forschungsseminars ["Soziologie der Internetfirma. Ein Blick auf die Hinterbühne der New Economy." Leiter: Stefan Kühl in Kooperation mit Alexander Schulze-Fielitz. Am Institut für Soziologie der Ludwig-Maximilians-Universität München.] erhoben wurden. 22 der Interviews fanden in 11 verschiedenen Internet-Firmen der New Economy statt, welche 12 bis 300 Mitarbeiter beschäftigten. Weitere 12 Interviews wurden mit Vertretern von 9 Venture Capital Firmen gehalten, um eine andere Perspektive auf die Unternehmen zu ermöglichen und um der einflussreichen Rolle, welche das Risikokapital zu dieser Zeit gespielt hat, gerecht zu werden. Zusätzlich fanden, in Form von Sekundäranalysen, große Teile der Fachliteratur des untersuchten Zeitraums Verwendung. Anhand des auf diese Weise vertieften Einblicks entstand die Einsicht, dass sich die "hypeartige" Entwicklung der New Economy weder durch Veränderungen der ökonomischen Rahmenbedingungen, noch durch das strategische Handeln der einzelnen Unternehmen in ihrer vollen Ausprägung fassen lässt. Vielmehr bietet die Betrachtung der, der New Economy zugrundeliegenden, handlungsleitenden Annahmen eine Erklärung von wesentlich tiefgreifenderer Stärke. Diese Herangehensweise beweißt sich sowohl in der Analyse der Beziehungsverhältnisse zur "äußeren Umwelt" der Unternehmen (Mitbewerber, Medien, Kapitalgeber und Investoren usw.), wie auch darin, die Veränderung der inneren Arbeitsprozesse (Entscheidungsverhalten, Motivation, Klima usw.) zu fassen. Des weiteren deckt sie eine der Betriebswissenschaft völlig fremde Methodik auf, wie Unternehmen auf veränderte Unsicherheit und Komplexität im Markt reagieren und wie "flexibel" Vorstellungen rationalen Handelns in diesem Zusammenhang sein können. Um die Auswirkungen herrschender "Rationalitätsannahmen" auf das Handeln der einzelnen Unternehmen, Organisationen und Institutionen der New Economy theoretisch zu fassen, zu systematisieren und zu erklären, fand die noch junge Theorieperspektive des Neo-Institutionalismus Verwendung. Der Anspruch der Arbeit, eine Dynamik nachzuzeichnen, hat auch eine relativ großzügige bis gar erweiternde Auslegung der verwendeten Theorieperspektive des Neo-Institutionalismus zur Folge, da dieser nicht die Eigenschaft nachgesagt wird, Wandel konsistent fassen zu können. Insofern findet auch eine tiefergehende, oft eng am praktischen Beispiel orientierte Theoriediskussion statt. Nach Ausschnitten aus der soziologischen Diskussion des Rationalitätsbegriffs, folgt in 11 Seiten kapp eine Zusammenfassung der neo-institutionalistischen Theorie und eine Klärung der wichtigsten Begriffe. Auf eine kurze Erläuterung des methodischen Vorgehens folgt dann der Hauptteil der Arbeit, welcher die Entwicklung der New Economy anhand eines aus dem Interviewmaterial entwickelten typischen Unternehmens nachzeichnet und neo-institutionalistisch erklärbar macht. Hierbei wird sehr eng am original Interviewtext entlang vorgegangen, was einen starken Einblick in die jeweilige Situation der Personen und des Unternehmens gewährt. Genauer ist der Aufbau und teilweise auch der Inhalt noch aus der folgenden Gliederung ersichtlich. Inhaltsverzeichnis: 1.Einleitung4 2.Rationalitätsmythen - theoretische Heranführung8 2.1Die Entwicklung entlang der Rationalität8 2.2Die wichtigsten Begriffe des Neo-Institutionalismus17 2.2.1Institutionelle Umwelten und das organisationale Feld17 2.2.2Rationalitätsannahmen sind Regeln und Ideologien18 2.2.3Isomorphismen18 2.2.3.1Isomorphismus durch Zwang19 2.2.3.2Isomorphismus durch mimetische Prozesse20 2.2.3.3Isomorphismus durch normativen Druck21 2.2.4Entkopplung bzw. lose Kopplung22 2.2.5Die vier Glieder und ihre Zusammenhänge24 2.2.6Mythen26 3.Rationalitätsmythen der New Economy28 3.1Methode und Vorgehen28 3.2Das Feld32 3.2.1Entstehung durch Technik, neue Begriffe, Inhalte und Visionen32 3.2.2Neue Akteure, welche sich gemeinsam wahrnehmen36 3.3Das New Economy Unternehmen am Anfang39 3.3.1Rationalitätsannahmen bzw. Mythen39 3.3.2Venture Capital finanziertes Unternehmensmodell und warum41 3.3.3Das Unternehmensmodell am Anfang43 3.3.4Die neo-institutionalistische Konstruktion44 3.3.4.1Vertrauen und guter Glaube extern45 3.3.4.2Zufriedenheit extern48 3.3.4.3Vertrauen und guter Glaube intern50 3.3.4.4Zufriedenheit intern54 3.3.4.5Anfang: Hohe Legitimität62 3.3.4.6Starke Isomorphismen64 3.3.4.7Niedrige bzw. hohe Entkopplung67 3.3.5Erfolg68 3.4Der Wandel68 3.4.1Die Blase bläht sich auf69 3.4.2Die Entkopplungen nehmen zu71 3.4.2.1Beispiele für Entkopplungen (Legitimation extern)72 3.4.2.2Beispiele für Entkopplungen (Legitimation intern)79 3.4.3Grenzen der Entkopplung84 3.4.4Misstrauen und Unzufriedenheit85 3.4.4.1Misstrauen und Unzufriedenheit extern85 3.4.4.2Misstrauen und Unzufriedenheit intern87 3.4.5Die Blase platzt93 3.4.6Letzte Rettungsversuche93 3.5Das Ende95 3.5.1Selbstbeschreibung96 3.5.2Zusammenfassende Neo-institutionalistische Betrachtung99 3.5.3Erklärungspotential des Neo-Institutionalismus106 3.5.4"Neue" Rationalitätsannahmen und Mythen107 3.5.5Verlierer/Gewinner?109 3.5.6Kritik Venture Capital-Logik110 3.6Zusammenfassung der Ergebnisse112 4.Schluss114 5.Anhang116 5.1Exkurse116 5.1.1Exkurs: Technische und Institutionelle Umwelten116 5.1.2Exkurs: Entstehung, Wandel und Ende von Mythen117 5.1.3Exkurs: Strategie122 5.2Die Annahmen von Meyer und Rowan126 5.3Methodik127 5.4Kritik an der Arbeit136 6.Literatur139
Wie können Staaten zur Sicherstellung ihres right to regulate ihr jeweiliges Verständnis eines angemessenen Ausgleichs zwischen Investorenschutz- und Regulierungsinteressen in einer Neuen Generation von Investitionsschutzabkommen verankern? Werden diese vertraglichen Vorgaben in künftigen Investor-Staat-Verfahren Beachtung finden oder sind sie vergebliche oder gar risikoträchtige Bemühungen? Entgegen pessimistischerer Stimmen sind in diese Prognose und die Bewertung der vertraglichen Gestaltungsoptionen die gewandelten Interessenslagen der Akteure und die Entwicklung der Schiedspraxis infolge eines massiven, vielfältigen und ausdauernden Widerspruchs gegen eine immer expansivere Auslegung des Investorenschutzes einzubeziehen. So belegt die Analyse der Schiedspraxis zu indirekten Enteignungen um zum Fair and Equitable Standard, dass dieser Widerspruch in Teilen bereits das bewirkt hat, was die Gestaltungsbemühungen bezwecken: Eine Rekalibrierung zugunsten staatlicher Regulierungsinteressen. Dies spricht dafür, dass vertragliche Präzisierungen, mit denen fortbestehende Auslegungsunsicherheiten ausgeräumt werden sollten, auch zukünftig bei den Schiedsgerichten nicht auf taube Ohren stoßen werden. »The Balancing of Investor Rights and the Right to Regulate in International Investment Agreements« How can states articulate their understanding of what is the right balance of investors' interests and their own interest in regulating in the public interest in a new generation of international investment agreements? Will these provisions be complied with by arbitral tribunals in future investor-state disputes or are they futile or even risky? Contrary to rather pessimistic views, assessing the contractual options and predicting their prospects of success must take account of the change in the interests of the actors involved and arbitral practice. Such change, so the author argues, has been brought about by a massive, manifold and persistent opposition to an increasingly broad interpretation of investor rights and already resulted in a recalibration to the benefit of the right to regulate in the public interest. Wie können Staaten zur Sicherstellung ihres »right to regulate« ihr jeweiliges Verständnis eines angemessenen Ausgleichs zwischen Investorenschutz- und Regulierungsinteressen in einer »Neuen Generation« von Investitionsschutzabkommen verankern? Werden diese vertraglichen Vorgaben in künftigen Investor-Staat Verfahren Beachtung finden oder sind sie vergebliche oder gar risikoträchtige Bemühungen? Entgegen pessimistischerer Stimmen sind in diese Prognose und die Bewertung der vertraglichen Gestaltungsoptionen die gewandelten Interessenslagen der Akteure und die Entwicklung der Schiedspraxis infolge eines massiven, vielfältigen und ausdauernden Widerspruchs gegen eine immer expansivere Auslegung des Investorenschutzes einzubeziehen. Dieser Widerspruch hat nach Ansicht des Autors bereits eine gewisse Rekalibrierung und Kurskorrektur zugunsten staatlicher Regulierungsinteressen bewirkt. Christian Zielonka absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften ab 2003 in Tübingen mit Schwerpunkt Internationales Wirtschaftsrecht. In 2006/2007 studierte er an der Paul Cézanne Université, Aix-En-Provence, Frankreich, mit Abschluss »Maîtrise en Droit International et Européen«. Nach dem Ersten Staatsexamen 2010 in Tübingen folgten das Rechtsreferendariat und das Zweite Staatexamen 2012 in Stuttgart. Anschließend promovierte Christian Zielonka bei Prof. Dr. Martin Nettesheim, Universität Tübingen, zum Internationalen Investitionsschutzrecht. 2014 arbeitete er für seine Promotion als Visiting Fellow am Lauterpacht Centre for International Law, University of Cambridge, UK. Christian Zielonka ist tätig als Rechtsanwalt.
Die veröffentlichte Wahrnehmung des Islams wird von Tabus beherrscht, die eine freimütige, intellektuell redliche Beschäftigung mit den Eigenheiten dieser Religion und mit den Machtansprüchen vieler ihrer Funktionsträger behindern, wenn nicht gar verhindern. Dieser Umstand ermöglicht das Heranwachsen einer Parallelgesellschaft, durch die das freiheitliche, säkularisierte Gemeinwesen, dessen Vorzüge der erdrückenden Mehrheit eine Selbstverständlichkeit sind, schroff abgelehnt wird. Angesichts dieses Sachverhalts plädiert Tilman Nagel für eine tabufreie Auseinandersetzung mit den Merkmalen des Islams, die seinen Bekennern eine fruchtbare Teilhabe an unserem Gemeinwesen erschweren. Aus verschiedenen Blickwinkeln beschreibt der Autor die geschichtliche wie auch die gegenwartsbezogene Dimension dieser Merkmale. Denn erst deren zuverlässige Kenntnis befähigt zu einer Analyse der Probleme, vor die Europa durch die Zuwanderung von Muslimen gestellt wird. Probleme, die durch Beschönigen und Beschweigen nicht zum Verschwinden gebracht werden. »Fear of Allah? Intellectual examination of Islam« The public perception of Islam is dominated by taboos which hinder, if not entirely prevent, a frank, intellectually honest examination of the peculiarities of this religion and of the claims to power of many of its functionaries. This favours the emergency of a parallel society which brusquely rejects the liberal, secular community whose advantages are self-evident for an overwhelming majority. In view of this, Tilman Nagel advocates a taboo-free discussion of the characteristics of Islam, which makes it difficult for its confessors to fruitfully participate in our society. The author describes the historical and contemporary dimension of these characteristics from different angles. Because only a solid understanding of these characteristics makes it possible to analyse the problems which Europe faces as a result of Muslim immigration. Problems which cannot be made to disappear by glossing over them or silencing them. Der Islam gehört zu Deutschland? Wenn Deutschland auf wesentliche Bestimmungen seiner Verfassung verzichtet, dann ja. Nimmt man mit den Muslimen an, der Koran enthalte ewig gültige Normen, dann wird man über kurz oder lang um einen solchen Verzicht nicht herumkommen. Tilman Nagel vermittelt in seinem Buch einen wissenschaftlich fundierten Einblick in die politischen und gesellschaftlichen Vorstellungen des Islams, die im veröffentlichten Diskurs über diese Religion fast immer verschwiegen werden. Tilman Nagel, geb. am 19. April 1942 in Cottbus; 1962 Abitur am Alten Gymnasium in Oldenburg i.O.; Studium der Orientalistik, Zentralasienkunde und Religionswissenschaft in Bonn; dort 1967 Promotion zum Dr. phil. sowie 1971 Habilitation im Fach Islamwissenschaft; von 1981 bis 2007 o. Prof. der Arabistik und Islamwissenschaft in Göttingen; seit 1989 ordentliches Mitglied der historisch philologischen Klasse der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen. Nagel veröffentlichte zahlreiche Bücher sowie Aufsätze in Fachzeitschriften zur islamischen (Religions)Geschichte. Von 1981 bis 2009 arbeitete er in verschiedenen staatlichen Gremien mit, die sich mit den Problemen der Integration der Muslime sowie mit der Gestaltung des islamischen Religionsunterrichts befaßten.
Die Amerikanerin Rachel Dolezal war bis ins Jahr 2015 als Afroamerikanerin bekannt. Als Aktivistin der National Association for the Advancement of Colored People setzte sie sich für die Rechte der afroamerikanischen Bevölkerung ein, lebte in einem schwarzen Umfeld und lehrte an einer Universität Afroamerikanische Studien. "I identify as black" antwortete sie auf die Frage eines amerikanischen Fernsehmoderators, ob sie Afroamerikanerin sei. Ihre Kollegen und ihr näheres Umfeld identifizierten sie ebenfalls als solche. Erst, als regionale Journalisten auf sie aufmerksam wurden und ihre Eltern sich zu Wort meldeten, wurde deutlich, dass Dolezal eigentlich eine weiße Frau ist. Dolezals Eltern bestätigten dies, indem sie Kindheitsfotos einer hellhäutigen, blonden Rachel veröffentlichten. Dolezals Verhalten entfachte daraufhin eine rege mediale Diskussion über ihre Person im Kontext von Ethnizität und »Rasse«. Die Verfasserin greift Dolezals Fall exemplarisch auf, um der Frage nachzugehen, ob ein Doing Race nach Belieben möglich ist. Darf sich Dolezal als schwarz identifizieren, obwohl sie keine afrikanischen Vorfahren hat? Welche gesellschaftliche Wissensvorräte schränken diese Wahl ein und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Anhand einer Diskursanalyse amerikanischer Zeitungsartikel geht die Verfasserin diesen Fragen nach. Hierbei werden »Rasse« und Ethnizität als soziale Konstruktionen, basierend auf dem Konzept von Stephen Cornell und Douglas Hartmann, betrachtet. The American Rachel Dolezal was known as an African American woman until 2015. As an activist of the National Association for the Advancement of Colored People, she spoke up for the right of the African American population, lived in a black community and taught African American Studies at university. "I identify as black" she gave answer to a TV moderator after she was asked if she is African American. Her coworkers and her closer environment also identified her like that. It was only when a regional journalist became aware of her and her parents made a statement, that Dolezal actually was a white woman. Dolezal' s parents reinforced that by publishing childhood photographs of a light-skinned, blond Rachel. Dolezal' s behavior then aroused a lively discussion at the media about her person in the context of ethnicity and race. The author picks Dolezal' s case up as an example, to investigate whether a Doing Race is a possible alternative. Is Dolezal allowed to identify as black, even though she has no African ancestry? Which kind of social knowledge restricts this choice and which consequences evolve? On the basis of a discourse analysis of American newspaper articles the authors examine these questions. Race and ethnicity are defined as social constructions, based on the concept of Stephen Cornell and Douglas Hartmann.
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Die Methoden medizinisch assistierter Reproduktion zur Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit haben sich in den letzten Jahrzehnten rasant fortentwickelt und erfreuen sich einer immer größer werdenden Beliebtheit. Sehr häufig angewandt und vielfach diskutiert wird die sog. heterologe Insemination. Eine solche liegt vor, wenn ein Kind durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt wird. Sie führt dazu, dass der soziale und gegebenenfalls rechtliche Vater nicht identisch mit dem genetisch-biologischen Vater ist.Die Reproduktionsmedizin stellt die Rechtsordnung vor neue Herausforderungen und gibt Anlass dazu, das Familienrecht auf seine Aktualität hin zu überprüfen. Vor diesem Hintergrund arbeitet das Werk den für die heterologe Insemination geltenden Rechtsrahmen unter Einbeziehung allgemeiner Fragen moderner Reproduktionsmedizin umfassend heraus, hinterfragt kritisch und macht konkrete Vorschläge für Gesetzesreformen.
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Gegenstand der Arbeit ist – gerade vor dem Hintergrund des Verfahrens des Bundeskartellamts gegen Facebook betreffend die Zusammenführung von (Nutzer-)Daten aus verschiedenen Quellen – die Frage, ob und inwieweit Bestimmungen des AGB- und Lauterkeitsrechts als Maßstab der Missbrauchsaufsicht herangezogen und insofern kartellrechtlich durchgesetzt werden können. Hierbei soll auch überprüft werden, ob allfällige Durchsetzungsdefizite durch das Kartellrecht überwunden werden mögen. Damit betrifft die Arbeit das rechtspolitisch bedeutsame Thema der richtigen Regulierung der monopolaffinen Digitalökonomie.
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Inhaltsangabe:Einleitung: 'We are here to mark an extraordinary achievement: a comprehensive, first stage, U.S.-EU Air Transport Agreement.' Diese Worte richtete Condoleezza Rice in ihrer Rede zur Verkündung des Abschlusses des ersten einheitlichen Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union am 30. April 2007 an die Öffentlichkeit. Damit fanden die seit viereinhalb Jahren andauernden Verhandlungen über die weitere Öffnung des transatlantischen Luftverkehrsmarktes im Luftverkehrsabkommen 'Open Skies' ein erstes Ergebnis. Der Begriff 'Open Skies' - Abkommen wird standardmäßig für ein Vertragsmodell verwendet, welches eine Mustervorlage zur Vereinbarung von Luftverkehrsrechten zwischen zwei Nationen darstellt. Dieser Abschluss eines bilateralen Vertrages dient zur Liberalisierung des Luftverkehrs zwischen zwei Staaten. Es handelt sich um weniger restriktiv gestaltete Konventionen, deren Ziel die Schaffung eines freien Luftverkehrsmarktes zwischen den zwei unterzeichnenden Nationen ist. Den Luftverkehrsgesellschaften jeder Vertragspartei wird die uneingeschränkte Bedienung von Strecken zwischen einem Städtepaar der beiden Länder gewährt. Darüber hinaus sieht ein solches Abkommen den Wegfall von Restriktionen hinsichtlich Kapazität bzw. Code Sharing vor. Der 'Open Skies' - Standard wird als geeignete Vertragsform zur Öffnung des Luftverkehrsmarktes zwischen zwei Staaten betrachtet, da hier die Marktkräfte frei wirken können. Die folgende Arbeit beschäftigt sich mit einem wesentlichen Aspekt der Liberalisierung des transatlantischen Luftverkehrsmarkts und den ihr zugrundeliegenden regulativen Rahmenbedingungen. Obzwar in der Vergangenheit weltweit zahlreiche bilaterale Luftverkehrsabkommen nach dem 'Open Skies' - Standard abgeschlossen wurden – die z. T. bis heute in Kraft sind – liegt der Fokus der vorliegenden Analyse auf dem Luftverkehrsabkommen 'Open Skies' zwischen den USA und der EU, welches am 30. März 2008 in Kraft getreten ist. Gang der Untersuchung Zunächst soll die Historie des transatlantischen Luftverkehrsrechts in Grundzügen dargestellt werden. Gegenstand der Untersuchung bildet dabei die luftverkehrsrechtliche Entwicklung der beiden Vertragspartner USA und Europäische Union. In diesem Teilstück der Arbeit soll herausgestellt werden, welche Notwendigkeiten zum Abschluss des 'Open Skies' - Abkommens USA - EU geführt haben. Gegenstand des zweiten Kapitels stellt das Abkommen selbst dar. Im ersten Abschnitt wird die Zielsetzung der Verhandlungen herausgearbeitet. Dem schließt sich im zweiten Abschnitt die inhaltliche Darstellung des Vertrages – mit besonderem Augenmerk auf die Deregulierung der Eigentümer- und Kontrollklausel sowie die Einräumung unternehmerischer Freiheiten –an. Der dritte Abschnitt widmet sich der Evaluation der Zukunftsfähigkeit des Abkommens sowie dessen möglicher Weiterentwicklung. Im dritten Kapitel der Arbeit wird auf die Bedeutung dieses Vertrages für den transatlantischen Luftverkehrsmarkt eingegangen sowie eine Aussage zu ersten ökonomischen Auswirkungen getroffen. Abschließend folgt eine Gesamtbetrachtung, in welcher die Ergebnisse der Arbeit zusammenfassend aufgeführt werden.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: I.Einleitung6 1.Definition und Abgrenzung6 2.Gang der Untersuchung7 II.Die Deregulierung des transatlantischen Luftverkehrs im Überblick8 1.Entwicklung bilateraler Luftverkehrsabkommen8 a)Manifestierung des Hoheitsprinzips8 b)Liberalisierung des US-amerikanischen Luftverkehrsmarkts10 c)Schaffung eines Luftverkehrsbinnenmarkts innerhalb der EU11 d)Entwicklung des transatlantischen Luftverkehrsmarkts12 aa)Bilaterale Luftverkehrsabkommen nach dem 'Open Market' – Standard13 bb)Bilaterale Luftverkehrsabkommen nach dem 'Open Skies' – Standard14 2.Das Erfordernis eines Gemeinschaftsabkommens16 a)Nachteilige Auswirkungen der bilateralen Luftverkehrsabkommen vor Abschluss eines einheitlich geltenden Vertrages16 b)Die 'Open Skies' - Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 5. November 200218 aa)Verletzung der Niederlassungsfreiheit gem. Art. 43 EGV19 bb)Verletzung der EU-Außenkompetenz gem. Art. 10 EGV19 cc)Auswirkungen der 'Open Skies' – Urteile20 c)Die Verhandlungen zum Abschluss eines einheitlich geltenden Luftverkehrsabkommens20 d)Exkurs: Das Bermuda II - Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und den USA22 III.Das Luftverkehrsabkommen 'Open Skies'23 1.Zielsetzung des Abkommens gem. Präambel23 2.Inhaltliche Schwerpunkte des Abkommens26 a)Aufbau und Anwendungsbereich (Präambel, Art. 18, Art. 22, Anhang 4 des Abkommens)26 b)Gewährung von Rechten zugunsten der Vertragsparteien (Art. 3, Anhang 1 des Abkommens)28 c)Erlass und Widerruf von Genehmigungen (Art. 4 - 5 des Abkommens)30 d)Sicherheitsbestimmungen (Art. 8 - 9 des Abkommens)32 e)Eigentümer- und Kontrollklausel (Art. 6, Anhang 4 des Abkommens)33 f)Wettbewerbsbestimmungen (Art. 2, Art. 20, Anhang 2 - 3 des Abkommens)36 g)Unternehmerische Freiheiten (Art. 10, Anhang 5 des Abkommens)37 h)Gebühren- und Preisgestaltung (Art. 11 - 14 des Abkommens) 42 i)Gemeinsamer Ausschuss (Art. 18 des Abkommens)43 j)Inkrafttreten, Streitschlichtung, Kündigung (Art. 19, Art. 23, Art. 25 - 26 des Abkommens)45 3.Erste Wertung46 IV.Bedeutung des Abkommens und erste ökonomische Auswirkungen52 1.Evaluation des 'Open Skies' - Abkommens EU-USA52 2.Slotallokation54 3.Wirtschaftliche Auswirkungen des Abkommens57 V.Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse60 Literatur- und Quellenverzeichnis62 Anhang69Textprobe:Textprobe: Kapitel 3, Erste Wertung: Den Liberalisierungsbestrebungen der Europäischen Union gingen bereits Ende der 1990er Jahre Überlegungen zur Entwicklung eines freien transatlantischen Luftverkehrsmarkts, einer 'Transatlantic Common Aviation Area - TCAA' voraus. Dies hätte die Schaffung eines einheitlich geltenden Rechtsrahmens, innerhalb dessen der Luftverkehr hätte stattfinden sollen, impliziert. Es sollte eine umfassende Reform erfolgen. An die Stelle der bisher geltenden traditionellen Luftverkehrsabkommen sollte ein Rechtsregime treten, welches zwingend gleichermaßen für die Luftfahrtgesellschaften beider Seiten gelten sollte. Dazu hätte die Kompetenz zur Setzung einheitlicher Rechtsvorschriften von den Vertragsstaaten auf ein gemeinsames normgebendes Organ übertragen werden müssen. Einzelne Interessengruppen der Vertragspartner leisteten jedoch politischen Widerstand, unter anderem wegen sicherheitstechnischer Fragen und möglicher negativer Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechte. Weiterhin stellten die Anforderungen an Eigentum und Kontrolle an die Unternehmen beider Vertragspartner entscheidende Hindernisse dar, da eine rechtliche Angleichung eine vollständige Öffnung des Marktes bedeutet hätte. Dies schlösse auch den US-amerikanischen Inlandsmarkt ein. Es war daher von vornherein eher unwahrscheinlich, dass sich die USA einer supranationalen Rechtsordnung unterwerfen würden. Demgegenüber stellte der Abschluss eines 'Open Skies' - Abkommens die realistische Möglichkeit dar, einen freien transatlantischen Luftverkehrsmarkt zu schaffen, jedoch unter Beibehaltung der jeweilig geltenden Rechtsordnungen. Mit der Vereinbarung des Luftverkehrsabkommens 'Open Skies' zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika wurde ein erster Schritt zur Liberalisierung des transatlantischen Luftverkehrsmarkts getan, welcher als '… unprecedented breakthrough in the global aviation industry' gilt, '(but) several issues remain to be addressed in second stage negotiations'. Die erste Stufe des 'Open Skies' - Abkommens zwischen der EU und den USA hat, wie bereits erwähnt, nicht alle angestrebten Verhandlungsziele in die Tat umsetzen können. Von Seiten der Europäischen Union waren u. a. der Zugang zum Inlandsluftverkehrsmarkt der USA sowie einheitliche Regelungen bei der Vergabe staatlicher Beihilfen erklärte Ziele zu Beginn der Verhandlungen. Beides konnte nicht erreicht werden. Der Zugang zum US-amerikanischen Inlandsluftverkehrsmarkt bleibt weiterhin verschlossen und staatliche Beihilfen können zwar bemängelt werden, jedoch liegen keine einheitlichen Vorschriften zur Vergabe vor. Hingegen konnten auch Neuerungen in der Luftverkehrspolitik geschaffen werden, indem es beispielsweise erstmals Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gestattet wird, eine Strecke von einem Punkt außerhalb ihres Heimatlandes in die USA zu bedienen. Im Ergebnis sind zwar die ersten Schritte gemacht worden, die den Weg zur Liberalisierung des transatlantischen Luftverkehrsmarkts beschreiten. Eine Reihe von Verhandlungseckpunkten sind jedoch auf die Entwicklung einer zweiten Stufe des Abkommens vertagt worden. Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen sollten gem. Art. 21 des Abkommens spätestens 60 Tage nach dem Beginn der Interimsanwendung des Abkommens, damit im Mai 2008, beginnen, um rasch Fortschritte zu erreichen. Wichtigstes Ziel ist eine weitere Öffnung der Märkte zur Schaffung von Vorteilen für die Verbraucher, Luftfahrtgesellschaften und Arbeitnehmer. Darüber hinaus sollen die Vorschriften für ausländische Investitionen weiter gelockert werden, um Bedingungen zu schaffen, die der globalen Luftfahrtindustrie eher entsprechen. Dies soll auch Drittländer dazu ermutigen, ihre eigenen Luftverkehrsmärkte dem freien Wettbewerb zu öffnen. Zur Erreichung deutlicher Fortschritte haben die Vertragsparteien die Agenda für die weiterführenden Verhandlungen bereits in der ersten Stufe des Abkommens festgelegt. Folgende Zielsetzungen werden in den kommenden Verhandlungen prioritär behandelt: - eine weitere Liberalisierung der Verkehrsrechte; - die Erweiterung der Möglichkeiten für Auslandsinvestitionen; - durch Umweltschutzmaßnahmen und infrastrukturelle Grenzen hervorgerufene Effekte; - ein breiterer Zugang zu staatlich subventioniertem Luftverkehr und wet leasing-Bestimmungen. Um hinsichtlich der genannten Tagesordnungspunkte hinreichend zügig entsprechende Fortschritte zu machen, soll ein genau festgelegter Zeitplan die Entwicklung des Nachfolgeabkommens sichern. Art. 21 Abs. 3 des Gemeinschaftsabkommens legt daher fest, dass spätestens 18 Monate nach der Aufnahme der Verhandlungen über eine zweite Stufe des Abkommens die ersten Weiterentwicklungen überprüft werden sollen. Weitere 12 Monate später soll ein Nachfolgeabkommen vereinbart worden sein. Ist dies nicht der Fall, so haben die Vertragsparteien die Option, die in diesem Abkommen gewährten Rechte zu suspendieren. Eine solche Aussetzung träte jedoch frühestens mit der Flugplanperiode in Kraft, welche ein Jahr nach Notifizierung der Aussetzung der Rechte beginnt. Der ehemalige EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot äußerte sich gegenüber der Financial Times Deutschland in einem Interview optimistisch: 'Ich bin guter Hoffnung, dass die USA Mehrheitsbeteiligungen zulassen. Es kommen starke Impulse von den Unternehmen'. Damit erwartet die Europäische Union, dass die Regierung der Vereinigten Staaten die Eigentümer- und Kontrollvorschriften weiter lockern wird und Mehrheitsbeteiligungen an US-amerikanischen Luftfahrtgesellschaften seitens Fluggesellschaften der Mitgliedsländer der EU gestattet werden und damit eine tatsächlich Kontrolle durch ein ausländisches Unternehmen ermöglicht wird. Die Verhandlungen zur Vereinbarung einer zweiten Stufe des Abkommens, welche im Mai 2008 im slowenischen Ljubljana begonnen haben, finden vor dem Hintergrund einer schwachen Konjunktur in den USA und einer signifikanten Dollar-Schwäche statt, wodurch die US-Fluggesellschaften mit immer stärker ansteigenden Treibstoffkosten umzugehen haben. Barrot rechnet mit einem Entgegenkommen der Vereinigten Staaten und verleiht seinen Worten Nachdruck, indem er auf die Möglichkeit der EU verweist, entsprechende Anflugrechte der USA wieder zurückzuziehen. Auch Lufthansa-Chef Wolfgang Mayrhuber sieht Konsequenzen von großer Tragweite voraus, falls sich die USA nicht zur Öffnung ihres Inlandsluftverkehrsmarkts entscheiden werden. Seinen Worten zufolge verhindere dies Fusionen von Luftfahrtgesellschaften der USA mit denen der EU und begünstige damit eine beschleunigte Konsolidierung auf dem Luftverkehrsmarkt der EU. Dies führe womöglich rasch zur Schaffung eines Gegengewichts auf der EU-Seite gegenüber den bereits erfolgten Zusammenschlüssen US-amerikanischer Airlines. Sollten Joint Ventures zwischen den Luftfahrtgesellschaften der Vertragspartner verboten bleiben, so drohen möglicherweise Ankäufe von Mitbewerbern aus dem Nahen Osten. Hierbei gilt die Airline Emirates als potentieller Kandidat, die gewinnträchtigste und größte Luftfahrtgesellschaft der Erde zu werden, der die Gelegenheit nicht ungenutzt verstreichen lassen wird, die Verzögerung zu seinen Gunsten zu nutzen und Marktanteile zu gewinnen. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen tatsächlich freien transatlantischen Luftverkehrsmarkt zu schaffen, damit eine Konsolidierung der Branche dazu genutzt werden kann, wettbewerbsfähig zu bleiben. Zusätzlich sei eine Haltungsänderung seitens der US-Amerikaner hinsichtlich des Handels mit Verschmutzungsrechten im Luftverkehr laut Aussage des französischen Kommissars mit dem Präsidentschaftswechsel zu erhoffen. Die Europäische Union will den Flugverkehr ab dem Jahr 2011 mit in den Emissionshandel einbeziehen und möchte mit den Vereinigten Staaten an einem Strang ziehen. Bisher stoßen die Vorhaben zum Klimaschutz jedoch bei US-Partnern auf Kritik. Für die Zukunft gibt es seitens der Europäischen Union große Pläne. Man arbeitet seit über 15 Jahren an dem Projekt Single European Sky, das die Aufteilung des Luftraums in größere, funktionale Gebiete als bisher entlang der Landesgrenzen vorsieht. Damit wären wesentlich weniger Überwachungsstellen notwendig, was einer Kosteneinsparung in Höhe von über vier Milliarden Euro gleichkommen würde. Zudem könnten Flüge pünktlicher sein und hätten den Vorteil eines höheren load factors. Die Umsetzung dieses Projektes wird notwendig, um überhaupt eine vergleichbare Situation zu den Vereinigten Staaten zu schaffen. Innerhalb Europas bestehen mehrere hundert Kontrollzonen, die unter nationaler Überwachung stehen. Das sind weitaus mehr als in den USA, welche nur neun Kontrollzonen besitzen. Diese werden von Kontrollzentralen mit nur einem Betriebssystem überwacht, dessen Programmierung einzig in englischer Sprache umgesetzt wird. In der EU hingegen werden 22 Computersysteme zur Überwachung betrieben, welche untereinander unvereinbar sind und mit 30 verschiedenen Programmiersprachen betrieben werden. Damit betrugen zu Beginn dieses Jahrtausends die Kosten für die Luftraumüberwachung auf der EU-Seite 667 USD pro Flug, in den Vereinigten Staaten lagen die Kosten bei nur 380 USD pro Flug. Der ehemalige EU-Verkehrskommissar arbeitete intensiv an diesem Projekt, damit das zukünftige Luftverkehrsmanagement effizienter gestaltet werden kann. Seinen Worten zufolge 'kann (man) den Luftraum nicht mehr entlang nationaler Grenzen kontrollieren. Die Airlines machen starken Druck, diesen Zustand zu ändern.' Die Vervollständigung des freien Binnenmarktes ist von enormer Bedeutung, um eine gemeinsame Luftverkehrspolitik gegenüber Drittstaaten wie den USA umsetzen zu können. Die Europäische Union muss dazu als einheitlicher Markt akzeptiert werden. Dem Handelsblatt gegenüber äußerte Barrot, dass eine zweite Stufe des Abkommen genauso wichtig sein wird wie die erste. 'Mehr als eine Milliarde Flugreisende im Jahr ist in Europa und den Vereinigten Staaten unterwegs. Wenn es uns gelingt, die Hindernisse ein für alle Mal zu beseitigen, die dem Wettbewerb auf den beiden Märkten entgegenstehen, auf die mehr als 50 Prozent des internationalen Luftverkehrs entfallen, werden wir eine neue Ära der modernen Luftfahrt einleiten'.
Inhaltsangabe: Problemstellung: "Die Vereinigten Autodefensas Kolumbiens gibt es nicht mehr." Mit diesen Worten kündigte Luis Carlos Restrepo, Hochkommissar für den Frieden der kolumbianischen Regierung, am 17. April 2006 das vorläufige Ende des Demobilisierungsprozesses der größten paramilitärischen Gruppierung, der "Autodefensas Unidas de Colombia" (AUC) an. Nach einem zögerlichen Beginn hatte die Demobilisierung des Paramilitärs zu Beginn des Jahres 2006 eine Eigendynamik erreicht, die alle Erwartungen übertraf. Das Büro des Hochkommissars zog im Juni 2006 folgende Bilanz: statt der erwarteten 20.000, hatten sich 30.151 Personen demobilisiert und dabei 17.000 Waffen abgegeben. Die Euphorie über diesen "Erfolg" hielt sich jedoch insbesondere bei Nichtregierungsorganisationen und internationalen Beobachtern in Grenzen. Dass sich der ehemalige "Störenfried" der Friedensgespräche mit den Rebellen in den ersten Verhandlungspartner der Regierung verwandelt und die Waffen niedergelegt hat, war für viele (inter)nationale Beobachter ein Rätsel. Denn zum einen schien sich das Paramilitär nach einer starken Wachstumsphase unter Präsident Pastrana (1998 – 2002) in bester finanzieller und militärischer Verfassung zu befinden: "During their major growth phase of 1998 – 2002 the paramilitaries became one of the best-stocked and largest non – state armed group in the world [ ]." Zum anderen war es von seinem ursprünglichen Ziel, der Vernichtung der Guerilla, noch weit entfernt. Während das Paramilitär seine Waffen abgab, verfügten die beiden größten kolumbianischen Guerillabewegungen, die "Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia" (FARC) und das "Ejército de Liberación Nacional" (ELN), noch insgesamt über 20.000 bewaffnete Mitglieder. Und so bemerkte Carlos Castaño, ehemaliger politischer Kopf der AUC, in einer Pressemitteilung selbst: "Wir Autodefensas haben immer gesagt, dass unsere Demobilisierung eine Konsequenz aus dem Ende der Guerilla sein würde, so wie unsere Geburt eine Antwort auf ihre Entstehung war. [ ] Nichtsdestotrotz verhandeln wir heute mit der Regierung und die Kolumbianer fragen sich: was und warum verhandeln die Autodefensas?" Um diese Fragen zu beantworten argumentiert vorliegende Arbeit wie folgt: Das Paramilitär hat sich im Laufe seiner Geschichte von einem staatlich geplanten in einen vom Staat autonom handelnden, von einem militärischen in einen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Akteur, von einem Aufstandsbekämpfungs- in ein kriminell-mafioses Projekt verwandelt. Demgemäß haben sich die Ziele des Paramilitärs radikal geändert. Anstelle der Unterstützung der staatlichen Aufstandsbekämpfung und der Verfolgung der Guerilla stehen längst privatwirtschaftliche und machtpolitische Interessen im Vordergrund der paramilitärischen Aktivitäten. Und diese schienen durch die Aufnahme von Verhandlungen keineswegs gefährdet zu sein. Im Gegenteil: Präsident Uribe bot den Paramilitärs eine günstige Gelegenheit, unter großzügigen rechtlichen Bedingungen in das zivile Leben zurückzukehren und dabei ihren illegal – größtenteils durch den Drogenhandel - erworbenen Reichtum zu legalisieren. Mit den Worten Schumanns suchten die Paramilitärs mit den Demobilisierungsverhandlungen also: " [ ] einen bequemen Weg zurück ins Zivilleben, denn sie wollen endlich ihren immensen Reichtum legalisieren. Präsident Uribe bietet ihnen mit seinem Demobilisierungsplan eine einzigartige Chance." Für diese These spricht auch das mangelnde "Was?" der Verhandlungen: Hauptthema des Verhandlungsprozesses bildeten keinesfalls politische Reformen, noch Forderungen des Paramilitärs nach einem Regierungsplan gegen die Guerilla oder Ähnliches. Die Forderungen des Paramilitärs beschränkten sich auf die (geringe) Höhe ihrer Haftstrafen, die Garantie nicht ausgeliefert zu werden und die Frage nach dem Erhalt ihrer Besitztümer. Um diese Argumentation zu beweisen und damit auch die "Rätselhaftigkeit" der Verhandlungen zu widerlegen, wird wie folgt vorgegangen. Die Erörterung der grundlegenden Begriffe – "Paramilitär", "Störenfried", "(Friedens)Verhandlungen", – dient als theoretische Basis für das anschließende Fallbeispiel Kolumbien (1.4). Dieses gliedert sich in vier Abschnitte. Einer kurzen Übersicht über die Geschichte des bewaffneten Konflikts und seine Akteure (2.1) folgt die chronologische Darstellung der Entwicklung des Paramilitärs: unter welchen Bedingungen entstand dieses, wie kam es zu seiner Ausbreitung, wer waren seine Förderer, wie und warum änderten sich seine Ziele und Motive? Am Beispiel der Friedensverhandlungen der Regierungen Betancur und Pastrana soll auf die Rolle des Paramilitärs als "Störenfried" eingegangen werden. Das Kapitel abschließend fragt ein Überblick nach seiner heutigen Natur. Denn erst mit der Antwort auf die Frage "Mit wem wird eigentlich verhandelt?" wird das "Warum" der Verhandlungen verständlich (2.2). Um die anscheinende Rätselhaftigkeit der Demobilisierung der Paramilitärs zu widerlegen, sollen die (vorgeblichen) Gründe für deren Verhandlungsbereitschaft systematisch analysiert und gegeneinander abgewogen werden. Dabei werden insbesondere drei Faktoren berücksichtigt: der internationale Kontext, das nationale Umfeld sowie die innere Schwächung des Paramilitärs (2.3). Die These, das Paramilitär habe in den Verhandlungen mit der Regierung Uribe eine einmalige Chance gesehen, auf bequemen Weg ins Zivilleben zurückzugelangen und dabei seinen immensen Reichtum zu legalisieren, soll durch die abschließende Darlegung seiner heutigen Situation, seines wirtschaftlichen, politischen und sozialen Einflusses, belegt werden (2.4). Längst durch andere als reine Gewaltmechanismen in der Gesellschaft verankert, hat sich das Paramilitär auch nach seinem offiziellen Ende eine breite Einflusssphäre in Politik und Wirtschaft bewahrt. Das Fazit beschäftigt sich daher mit der Frage nach der Bedeutung seiner Demobilisierung für die Herstellung eines dauerhaften Friedens in Kolumbien (2.5). Welche Lehren lassen sich nun abschließend aus dem Verhandlungsprozess ziehen? Ein Ausblick überprüft, inwieweit der kolumbianische Fall auf andere Länder übertragbar ist (3). Aus einem methodischen Gesichtspunkt heraus behandelt die vorliegende Arbeit ein einzelnes Fallbeispiel. Eine vergleichende Analyse zum Umgang mit "Störenfrieden" wäre zwar durchaus interessant gewesen, hätte den Rahmen dieser Arbeit jedoch gesprengt. Aus diesem Grund sollen vergleichende Elemente nur im Ausblick angerissen werden. Sich auf das Fallbeispiel Kolumbien konzentrierend, stützt sich die Arbeit sowohl auf die Analyse von wissenschaftlicher Literatur, als auch auf empirische Forschungsergebnisse. Seit der ersten Fallstudie über paramilitärische Strukturen aus dem Jahr 1990 ist das wissenschaftliche Interesse am Phänomen Paramilitär zumindest in Kolumbien selbst stark gewachsen; die kolumbianische Fachliteratur bietet hier eine breite Auswahl an Veröffentlichungen. Zum aktuellen Verhandlungs- und Demobilisierungsprozess liegen jedoch bisher kaum wissenschaftliche Publikationen vor. Ein großer Teil der Arbeit beruht daher auf der Analyse der Informationen aus aktuellen Kolumbienberichten internationaler Organisationen sowie auf den von der Autorin zusammengestellten Angaben kolumbianischer Behörden und Informationsmedien. Um die Ereignisse und Debatten um den Verhandlungs- und Demobilisierungsprozess zu rekonstruieren, wurde systematisch die Berichterstattung der größten kolumbianischen Tageszeitung, "El Tiempo", sowie der drei größten politischen Wochenzeitschriften "Cambio", "Semana" und "El Espectador" im Zeitraum 2002 bis 2006 verglichen. Letztlich stützt sich die Autorin im Verlauf der gesamten Arbeit auch auf die insgesamt vierzehn Experteninterviews, die sie vor Ort führen konnte. Die Interviews wurden im Juni/Juli 2006 in Bogotá durchgeführt und umfassen Gespräche mit Hochschulprofessoren, Analysten verschiedener NGOs, Mitarbeiten internationaler Beobachterorganisationen sowie offiziellen Regierungsbehörden. Zu der Arbeit gehören eine 15seitige Zusammenfassung auf französisch sowie zahlreiche Graphiken und Abbildungen. Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis 1.Untersuchungsgegenstand und Fragestellung2 1.1Hintergrund: das kolumbianische Paramilitär – ein Störenfried am Verhandlungstisch2 1.2Fragestellung: Warum verhandelt das Paramilitär?4 1.3Konzept und Methodik5 1.4Begriffsbestimmungen7 1.4.1Begriffserklärung Paramilitär8 1.4.2Wer oder was ist ein Störenfried?10 1.4.3Friedensverhandlungen?12 2.Die Demobilisierung des Paramilitärs – ein kolumbianisches Rätsel14 2.1Hintergrund: Vier Jahrzehnte bewaffneter Konflikt in Kolumbien14 2.1.1Geschichte des bewaffneten Konflikts14 2.1.2Und seine bisherige Bilanz16 2.2Das kolumbianische Paramilitär: die Entstehung eines Störenfriedes19 2.2.1Ein uneheliches Kind des Staates? Die staatlich geplante Entstehung des Paramilitärs20 2.2.2Die Entstehung privat finanzierter Autodefensas als Reaktion auf die Friedensverhandlungen der Regierung Betancur (1982 – 1986)22 2.2.3Ausbreitung und Konsolidierung des Paramilitärs: der Einfluss des Drogenhandels und die Gründung der AUC25 2.2.4Spielverderber AUC: Die Friedensverhandlungen der Regierung Pastrana (1998 – 2002) mit der Guerilla28 2.2.5Das Paramilitär vor der Demobilisierung. Mit wem wird eigentlich verhandelt?34 2.3Die Verhandlungen mit dem Paramilitär: Ein Rätsel?40 2.3.1Der Verhandlungsprozess: Schlüsselelemente und Verlauf40 2.3.2Motive des Paramilitärs46 2.3.2.1Ein zunehmend unvorteilhafter internationaler Kontext46 2.3.2.2Ein veränderter nationaler Kontext47 2.3.2.3Die AUC in internen Schwierigkeiten51 2.3.2.4Ein Wolf im Schafspelz? Die Konsolidierung wirtschaftlicher, politischer und sozialer Macht55 2.4.1Wirtschaftliche Macht des Paramilitärs55 2.4.2Soziale und politische Kontrolle59 2.5Fazit: ein Blick in die Zukunft Kolumbiens67 3.Ausblick: Kolumbien als Modell?71 3.1Die Demobilisierung des Paramilitärs – übertragbar auf zukünftige Verhandlungen mit der Guerilla?71 3.2Störenfriede am Verhandlungstisch – Kolumbien als Beispiel?72 Resumé (in französicher Sprache): Des perturbateurs à la table des négociations. La démobiliation des groupes paramilitaires – une énigme colombienne?76 Quellenangaben92 Anhang107 Abkürzungsverzeichnis110 Abbildungsverzeichnis111 Erklärung114Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis 1.Untersuchungsgegenstand und Fragestellung2 1.1Hintergrund: das kolumbianische Paramilitär – ein Störenfried am Verhandlungstisch2 1.2Fragestellung: Warum verhandelt das Paramilitär?4 1.3Konzept und Methodik5 1.4Begriffsbestimmungen7 1.4.1Begriffserklärung Paramilitär8 1.4.2Wer oder was ist ein Störenfried?10 1.4.3Friedensverhandlungen?12 2.Die Demobilisierung des Paramilitärs – ein kolumbianisches Rätsel14 2.1Hintergrund: Vier Jahrzehnte bewaffneter Konflikt in Kolumbien14 2.1.1Geschichte des bewaffneten Konflikts14 2.1.2Und seine bisherige Bilanz16 2.2Das kolumbianische Paramilitär: die Entstehung eines Störenfriedes19 2.2.1Ein uneheliches Kind des Staates? Die staatlich geplante Entstehung des Paramilitärs20 2.2.2Die Entstehung privat finanzierter Autodefensas als Reaktion auf die Friedensverhandlungen der Regierung Betancur (1982 – 1986)22 2.2.3Ausbreitung und Konsolidierung des Paramilitärs: der Einfluss des Drogenhandels und die Gründung der AUC25 2.2.4Spielverderber AUC: Die Friedensverhandlungen der Regierung Pastrana (1998 – 2002) mit der Guerilla28 2.2.5Das Paramilitär vor der Demobilisierung. Mit wem wird eigentlich verhandelt?34 2.3Die Verhandlungen mit dem Paramilitär: Ein Rätsel?40 2.3.1Der Verhandlungsprozess: Schlüsselelemente und Verlauf40 2.3.2Motive des Paramilitärs46 2.3.2.1Ein zunehmend unvorteilhafter internationaler Kontext46 2.3.2.2Ein veränderter nationaler Kontext47 2.3.2.3Die AUC in internen Schwierigkeiten51 2.3.2.4Ein Wolf im Schafspelz? Die Konsolidierung wirtschaftlicher, politischer und sozialer Macht55 2.4.1Wirtschaftliche Macht des Paramilitärs55 2.4.2Soziale und politische Kontrolle59 2.5Fazit: ein Blick in die Zukunft Kolumbiens67 3.Ausblick: Kolumbien als Modell?71 3.1Die Demobilisierung des Paramilitärs – übertragbar auf zukünftige Verhandlungen mit der Guerilla?71 3.2Störenfriede am Verhandlungstisch – Kolumbien als Beispiel?72 Resumé (in französicher Sprache): Des perturbateurs à la table des négociations. La démobiliation des groupes paramilitaires – une énigme colombienne?76 Quellenangaben92 Anhang107 Abkürzungsverzeichnis110 Abbildungsverzeichnis111 Erklärung114Textprobe:Textprobe: Kapitel 2.3.1, Der Verhandlungsprozess: Bevor der Verlauf der Verhandlungen geschildert wird, ist es sinnvoll einen Blick auf die Schlüsselelemente von Verhandlungen im Allgemeinen zu werfen. Laut der Verhandlungstheorie von Dupont müssen fünf Faktoren berücksichtigt werden: Kontext, Verhandlungsobjekt, Einsatz der Verhandlungsparteien, eventuelle Asymmetrien und die an den Verhandlungen beteiligten Personen wie Vertragsparteien und Vermittler. Während der internationale Kontext der Verhandlungen durch die wachsende Forderung des Auslands, insbesondere der USA, gegen das Paramilitär vorzugehen, gekennzeichnet war, wurde die innenpolitische Situation von der Wahl Álvaro Uribes bestimmt. Trotz seines neuen nationalen Sicherheitsprogramms erklärte sich dieser prinzipiell zu Verhandlungen mit den Paramilitärs bereit. Unmittelbares Verhandlungsobjekt war die Entwaffnung des Paramilitärs; die Regierung wollte zumindest einen Gewaltakteur des bewaffneten Konflikts ausschalten. Durch die Aufnahme von Verhandlungen mit den Paramilitärs erhoffte sie sich außerdem, ihr hartes Vorgehen gegen die Guerilla zu legitimieren und diese letztendlich als "friedensunwillige Terroristen" zu enttarnen. Das Paramilitär erhoffte sich als Gegenleistung für seine Demobilisierung eine möglichst straffreie Rückkehr ins zivile Leben. Dabei stand für die Paramilitärs einiges auf dem Spiel (Verhandlungseinsatz). Sie befanden sich in einem Sicherheitsdilemma: Die Weiterexistenz der Guerilla würde für das entwaffnete Paramilitär eine Bedrohung darstellen. Weitere wichtige Punkte waren für sie ihre mögliche Auslieferung und die Angst vor hohen Haftstrafen. Die Regierung ihrerseits riskierte ihren politischen Erfolg im Falle des Scheiterns der Verhandlungen. Die Asymmetrie der Verhandlungen drückte sich in der Informationsasymmetrie aus. Ein Beispiel hierfür bietet der große Unterschied zwischen den Schätzungen der Regierung und der tatsächlichen Zahl der Demobilisierten. Die Regierung verfügte über nur mangelhafte Informationen bezüglich Truppenstärke, Besitztümer und Stationierung des Paramilitärs. Sie war oftmals gezwungen, deren Verhandlungsführern Glauben zu schenken. Auf der Ebene der Verhandlungsführer stand der Hochkommissar für den Frieden einer ganzen Verhandlungsdelegation der Paramilitärs gegenüber. Letztere setzte sich aus verschiedenen Blockanführern zusammen, was oftmals Probleme schuf, da diese sich untereinander nicht einigen konnten. Als Vermittlerin diente vor und während des Prozesses die Katholische Kirche; als internationale Beobachterin wirkte die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS). Laut Romero handelte es sich bei der Aufnahme von Verhandlungen mit den Paramilitärs um eine 180 Grad Drehung der bisherigen Regierungspolitik. Die fünf Verhandlungsgeneigten Vorgänger Álvaro Uribes hatten stets nur Gespräche mit den linken Aufständigen in Betracht gezogen. In der Tat hatte es lange Zeit weder eine rechtliche Grundlage für Verhandlungen mit den Paramilitärs, noch den politischen Willen dazu gegeben. Erste zaghafte Kontakte zwischen der Regierung Pastrana und dem Paramilitär führten zu keinem nennenswerten Ergebnis und sind wenig dokumentiert. Ein Grund für das Scheitern der Gespräche war die absolute Priorität, die sowohl die Regierung als auch die wissenschaftliche Fachwelt den Gesprächen mit den FARC einräumte. Lange herrschte die Analyse vor, das Paramilitär sei nur ein "Symptom" der "Krankheit Guerilla". Erst die Erkenntnis, dass dieses bereits selbst zu einer Krankheit ausgeufert war, öffnete den Weg für die Aufnahme von Verhandlungen.
The present manuscript is intended to be part I of a publication in two volumes, which deals with the historic architecture in the region of "Semmering" in southern Lower Austria from the point of view of art history, cultural history and history of architecture. The study was attempted in continuation of the FWF-project P 13959 under scientifical direction and supervision of the applicant (Prof.Dr. Mario Schwarz). Main topic of this study is the role and importance of the "Suedbahngesellschaft" (Southern Railway Company) in the process of the formation of the Semmering-region as a first-rate holiday resort of the Viennese society during the late 19th century up to the beginning of World War I. The study shows that the forming of this region mainly depended on the initiative of Friedrich Schueler, the Southern Railways Company's director, and Franz Schoenthaler, sculptor in duty of the Imperial Court. The materialization of the planning in the field of hotel-architecture in the first phase was due to architect Franz Wilhelm - collaborator of Wilhelm Flattich, who designed the railway-station of the Southern Railway Company at Vienna, in the second phase due to the architects Alfred Wildhack and Robert v. Morpurgo. The author's research brought a lot of new insight in work and biographies of these architects, who have been neglected so far by the art history. New, important results were achieved by this study concerning the links between the Semmering hotel-architecture and the grand hotel-resorts at Dobiacco (Toblach; architect: Wilhelm Flattich) and Opatija (Abbazia; architect: Alfred Wildhack e.a.), built by the Southern Railway Company as well, which have to be seen as activities in sense of the company's "corporate identity". Thus the company appears among the leading entrepreneurs in the world as founder of railway-hotels. The author presents several famous examples of this kind of hotels from Great Britain to the USA. Here the study is entering a field of architectural research, which still stands at the beginning. There are also important relations between the Semmering hotel-architecture and the historical hotels of Switzerland. In a large panorama the author includes the Semmering hotels in the general regional development of the "Wiener Hausberge" (hills and mountains near Vienna) during the second half of 19th century, especially in the time after the construction of the Semmering railway. The study comprehensively is illustrated with photographs of the object's exteriors and the interiors, historic views, plans and comparative illustrations.
At the beginning of this volume, an introductory chapter, written by the applicant (Prof.Dr.Mario Schwarz), refers on new studies to the phenomenon of landscape aesthetification in view of the construction of the Semmering railway. The main topic is the factor of sensual apperception of the landscape during the continuous movement of a railway-ride and its genial exploitation by the railway's architects. This motivation has to be seen as climax and terminus of a development, which derived from the ideology of English landscape gardening in the age of romanticism. On the other hand the phenomenon is compared with the theories of aestheticism, as they were discussed at the Vienna university in the middle of l9th century. - Das vorgelegte Werk ist als 1. Band einer zweiteilig geplanten Publikation verfasst worden, die sich mit den kulturhistorischen und architekturgeschichtlichen Aspekten der Hotel- und Villenbauten am Semmering im südlichen Niederösterreich beschäftigt. Die Arbeit ist eine Fortsetzung eines vom FWF geförderten Forschungsprojekts (Nr. P 13959 ) unter der wissenschaftlichen Leitung und Begutachtung des Antragstellers (Univ.-Prof.Dr. Mario Schwarz). Gegenstand der Untersuchungen und Ausführungen dieses Bandes ist die kulturgeschichtliche Stellung und Bedeutung der Südbahngesellschaft bei der Erschließung der Semmering-Region als erstrangig bedeutendes Naherholungsgebiet des Wiener Bürgertums im späten 19. Jahrhundertwende bis zum Ersten Weltkrieg. Die Untersuchung zeigt, dass die Aufschließung dieses Gebiets hauptsächlich auf die Initiative des Direktors der Südbahngesellschaft Friedrich Schüler sowie auf den Hofbildhauer Franz Schönthaler zurückgeht. Die Umsetzung der Planungen im Bereich der Hotelarchitektur ist in der ersten Phase auf Architekt Franz Wilhelm, den Mitarbeiter des Erbauers des Wiener Südbahnhofes Wilhelm Flattich zurückzuführen, in einer zweiten Phase auf die Architekten Alfred Wildhack und Robert v. Morpurgo. Die Forschungen der Verfasserin erschließen sowohl zu den bisher gänzlich unbearbeiteten Werken dieser Architekten, als auch zu ihren Biographien wichtige Erkenntnisse. Völlig neue, wichtige Ergebnisse brachte die Untersuchung hinsichtlich der Zusammenhänge der Hotelbauten am Semmering mit den großen Hotelanlagen der Südbahngesellschaft in Toblach (Dobiacco; von Wilhelm Flattich) und Abbazia (Opatija; von Alfred Wildhack u.a.) als Aktivitäten einer corporate identity der Bahngesellschaft. Diese Ergebnisse stellen die Südbahngesellschaft mit an die Weltspitze der berühmten Hotelaanlagen von Eisenbahngesellschaften, für die die Autorin zahlreiche Vergleichsbeispiele von Großbritannien bis in die USA anführt. Die Verfasserin erschließt damit den Bereich eines bisher erst in wenigen Ansätzen erforschten Gebiets der Architekturgeschichte. Sowohl vom Ambiente als auch von den gewählten Stileigenschaften der Bauten bestehen jedoch auch wichtige Bezüge der Hotelarchitektur des Semmering zu den Hotelbauten in der Schweiz. In einem großangelegten Überblick bindet die Autorin die Semmeringhotels in die kulturgeschichtliche Entwicklung der Region um die "Wiener Hausberge" in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, insbesondere seit der Erbauung der Semmeringbahn, ein. Die Arbeit ist reich mit Außen- und Innenansichten der Objekte, historischen Ansichten, Plandokumenten und zahlreichen Vergleichsabbildungen ausgestattet.
Dem geplanten Band wird ein Einleitungskapitel des Antragstellers (Univ.-Prof.Dr. Mario Schwarz) vorangestellt, in welchem das Phänomen der Aesthetisierung der Landschaft im Zusammenhang mit der Anlage der Semmeringbahn neu untersucht wurde. Dabei werden vor allem jene Aspekte herausgearbeitet, die die geniale baukünstlerische Einbeziehung des Landschaftsmoments als Erlebnisfaktor aus der Bewegung der Bahnfahrt in das Gestaltungskonzept des Bahnbaues belegen. Die Entwicklung wird einerseits als Höhepunkt und Endpunkt jener Form der Landschaftsgestaltung dargestellt, die aus dem Ideenschatz des Englischen Landschaftsgartens der Romantik hervorgegangen ist, andererseits aber auch mit der um die Mitte des 19. Jahrhunderts in Wien an der Universität gelehrten Theorie der Aesthetik begründet.