Gesellschaft: feministische Krisendiagnosen
In: Forum Frauen- und Geschlechterforschung Bd. 37
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In: Forum Frauen- und Geschlechterforschung Bd. 37
In: Innsbrucker gender lectures 2.2013
In: Demokratie im 21. Jahrhundert 5
In: Gleichstellungspolitik in Europa 1
In: Demokratie im 21. Jahrhundert 1
World Affairs Online
In: Für sich und andere sorgen: Krise und Zukunft von Care in der modernen Gesellschaft, S. 103-115
In: Elder Care: intersektionelle Analysen der informellen Betreuung und Pflege alter Menschen in Österreich, S. 55-76
In: Europäisch Denken und Lehren. Festschrift für Heinrich Neisser., S. 13-21
Der Ausgang des Ersten Weltkrieges wurde, so die Verfasserin, von den Deutschen überwiegend als nationale Schmach angesehen - in Österreich bedeutete er überhaupt den Zusammenbruch der alten Gesellschaftsordnung. Diese dramatischen Erfahrungen waren es, welche die Gründungsväter der Europäischen Einigung zur Überzeugung kommen ließen, dass die Zukunft Europas nur in einem langfristig angelegten Verständigungsprozess liegen kann. Dieser Prozess ist heute weit fort geschritten, aber keineswegs abgeschlossen. Zwar ist mit dem Vertrag von Maastricht eine Unionsbürgerschaft für alle Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten eingeführt worden. Trotzdem fehlen der EU - und auf Grund der Souveränitätsübertragung gleichfalls den heutigen europäischen Nationalstaaten wesentliche Merkmale eines souveränen Staates. Im Sinn des Mehrebenen-Diskurses, ist die EU eine weitere Staatsebene über dem Nationalstaat. In vielen Bereichen können Normen und Anordnung nur im Verbund mit den Nationalstaaten mittels Zwang durchgesetzt werden. Letztlich wird die Entwicklung eines Europabewusstseins davon abhängen, so die These, ob es gelingt authentische Formen der demokratischen Einflussnahme und Kontrolle sowie erfolgreiche Varianten eines europäischen Gesellschaftsmodells durchzusetzen. (ICF2). Die Untersuchung enthält quantitative Daten.
In: Europäisch Denken und Lehren: Festschrift für Heinrich Neisser, S. 13-21
Der Ausgang des Ersten Weltkrieges wurde, so die Verfasserin, von den Deutschen überwiegend als nationale Schmach angesehen - in Österreich bedeutete er überhaupt den Zusammenbruch der alten Gesellschaftsordnung. Diese dramatischen Erfahrungen waren es, welche die Gründungsväter der Europäischen Einigung zur Überzeugung kommen ließen, dass die Zukunft Europas nur in einem langfristig angelegten Verständigungsprozess liegen kann. Dieser Prozess ist heute weit fort geschritten, aber keineswegs abgeschlossen. Zwar ist mit dem Vertrag von Maastricht eine Unionsbürgerschaft für alle Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten eingeführt worden. Trotzdem fehlen der EU - und auf Grund der Souveränitätsübertragung gleichfalls den heutigen europäischen Nationalstaaten wesentliche Merkmale eines souveränen Staates. Im Sinn des Mehrebenen-Diskurses, ist die EU eine weitere Staatsebene über dem Nationalstaat. In vielen Bereichen können Normen und Anordnung nur im Verbund mit den Nationalstaaten mittels Zwang durchgesetzt werden. Letztlich wird die Entwicklung eines Europabewusstseins davon abhängen, so die These, ob es gelingt authentische Formen der demokratischen Einflussnahme und Kontrolle sowie erfolgreiche Varianten eines europäischen Gesellschaftsmodells durchzusetzen. (ICF2)
In: L' homme: European review of feminist history : revue europénne d'histoire féministe : europäische Zeitschrift für feministische Geschichtswissenschaft, Band 18, Heft 1
ISSN: 2194-5071
In: L' homme: European review of feminist history : revue europénne d'histoire féministe : europäische Zeitschrift für feministische Geschichtswissenschaft, Band 11, Heft 2
ISSN: 2194-5071
In: L' homme: European review of feminist history : revue europénne d'histoire féministe : europäische Zeitschrift für feministische Geschichtswissenschaft, Band 10, Heft 1
ISSN: 2194-5071
In: Das geheime Glossar der Politikwissenschaft: geschlechtskritische Inspektion der Kategorien einer Disziplin, S. 114-136
Verbergen sich hinter der politikwissenschaftlichen Terminologie Annahmen über die soziale und politische Wirklichkeit, die nicht transparent gemacht werden? Verhindert die Terminologie die politische Wahrnehmung von Frauen? Reproduziert diese Terminologie die Verhältnisse, die sie kritisch zu analysieren vorgibt? Dies sind Fragen, die dem Beitrag zugrunde liegen. Um zu illustrieren, was die Ausblendung von Frauen aus der Theoriebildung heißt, greift die Autorin eines der klassischen Konzepte der politischen Philosophie heraus: das Konzept des Gesellschaftsvertrages und der Staatsbürgerschaft. Sie legt den andokratischen Gehalt dieser Konzepte dar und analysiert die androzentrische Generalisierung des Staatsbürgerstatus. Exemplarisch zeigt sie am Gesellschaftsvertrag, daß es um die Festschreibung und Tabuisierung der Geschlechterhierarchie geht. Im weiteren diskutiert sie die Frage, ob das Konzept des Vertrages als androzentrische Konzeption für eine feministische Theoriebildung unbrauchbar ist oder ob es Sinn macht, feministische Versionen des Gesellschaftsvertrages zu entwickeln. Dies heißt auch, nach Konzeptionen zu suchen, die Frauen in den fiktiven "Urvertrag" einbeziehen. Dies ändert sowohl die fiktive Zusammensetzung der Vertragspartner als auch die Inhalte des Grundvertrages, lautet ein Fazit. (rk)