In dem Beitrag wird die Entwicklung des deutschen Familienrechts seit 1945 nachgezeichnet. Es wird gezeigt, daß 1945 ein Familienrecht galt, das noch vom Geist des 19. Jahrhunderts geprägt war und den Reformbestrebungen der Weimarer Republik standgehalten hatte. Die neuen gesetzlichen Grundlagen nach 1945 in den Länderverfassungen und dem Grundgesetz werden beschrieben. Dabei wird vor allem der Gleichberechtigungsgrundsatz hervorgehoben. Es wird gezeigt, daß selbst das Gleichberechtigungsgesetz von 1958 noch patriarchale Elemente enthielt und das Leitbild der Hausfrauenehe proklamierte, so daß dieses Gesetz als Patriarchalismus mit Vermögensbildungsparität für begüterte Schichten bewertet wird. Die zwischen 1958 und 1977 vorgenommenen verschiedenen Korrekturen im Familienrecht insbesondere im Hinblick auf die ehelichen Pflichten und die Ehescheidung werden skizziert. Die Entwicklung zum 1. Eherechtsreformgesetz von 1977 wird nachgezeichnet. Von Veränderungen betroffen waren vor allem das Scheidungsrecht, das Recht der elterlichen Sorge für Kinder und das Recht der Alten. Das nächste größere Familienrechtsreformwerk steht für 1992 an. Abschließend werden einige der Schwierigkeiten erörtert, die sich angesichts der Vereinigung der beiden deutschen Staaten und der Vereinheitlichung des Familienrechts ergeben. (ICA)
Der Beitrag untersucht anhand einiger Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts dessen normatives Gerüst hinsichtlich des Schutzes von Ehe und Familie, wie er in Art. 6 Grundgesetz festgelegt ist. Diese Entscheidungen bewegen sich zwischen dem Schutz der Institution und dem Kindesschutz; es liegt ihnen ein bestimmtes Bild der Familie zugrunde, das im weiteren der sozialen Wirklichkeit und dem sozialen Wandel der Familie gegenübergestellt wird. Die Analyse ergibt folgendes Urteil: die Entscheidungen verraten ein Festhalten des Bundesverfassungsgerichts an den Leistungen der Kernfamilie, eine Unsicherheit im Umgang mit den Geschlechtsrollen bei der Kindererziehung und in der Unterscheidung der Fähigkeiten zur Verarbeitung von Partnerkonflikten und der Fähigkeit zur Erziehung und ein fehlendes Grundverständnis für den Ablösungsprozeß zwischen den Generationen. (SH)
Der Beitrag befasst sich nach einer Analyse der Einwilligungsfähigkeit Minderjähriger in den mit einem Schwangerschaftsabbruch verbundenen medizinischen Eingriff vor allem mit der Frage des Abschlusses des für den Abbruch erforderlichen Behandlungsvertrags. Die nur beschränkt geschäftsfähige Minderjährige bedarf dafür der Einwilligung oder Genehmigung (§§ 107, 108 BGB) ihrer gesetzlichen Vertreter. Verweigern die Eltern ihre Zustimmung, kann diese gemäß § 1666 Abs. 3 BGB durch das Familiengericht ersetzt werden, wenn die Verweigerung zu einer Gefährdung des Kindeswohls führt. Bei der Anwendung von § 1666 Abs. 3 BGB sind die in das Zivilrecht einstrahlenden Grundrechte der Eltern, vor allem ihre Gewissensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG, und diejenigen des Kindes (primär das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) zu berücksichtigen, sie müssen möglichst schonend ausgeglichen werden. Eine Verweigerung der Zustimmung durch die Eltern kann deshalb bei sonst bestehender Einwilligungsfähigkeit der Minderjährigen in den medizinischen Eingriff nur Bestand haben, wenn sie auf einer Gewissensentscheidung beruht und die Eltern ihrer Tochter geeignete und zumutbare Hilfsangebote machen, die sie bei der Versorgung des Kinds wesentlich entlasten. Der Autor befasst sich abschließend auch mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen gesetzlich und privat versicherte Minderjährige die Kosten für den Abbruch erstattet bekommen.
Auf die Bedürfnisse der Praxis ausgerichtet, erläutert das Werk unter Aufarbeitung der neuesten Rechtsentwicklungen systematisch das gesamte Bankrecht in Deutschland. Die Neuauflage wurde um weitere Beiträge ergänzt. Zudem werden die europäische Rechtsentwicklung und das Bankrecht der Staaten Europas in Länderberichten dargestellt. Auch Einrichtungen und Erscheinungen sowie Gebiete des Rechts, deren Bedeutung im Zuge der Finanzkrise in den letzten Jahren mehr hervorgetreten ist - zum Beispiel Rating oder Scoring oder auch Datenschutz und Bankgeheimnis -, werden verstärkt behandelt. Renommierte Autoren aus der Wissenschaft, häufig als Richter, Schiedsrichter oder Berater tätig und wissenschaftlich ausgewiesene Praktiker aus Justiz und Anwaltschaft gewährleisten eine ausgewogene Rechtsinterpretation und garantieren eine zuverlässige und aktuelle Aufbereitung der jeweiligen Teilgebiete in komprimierter Form, um dem Leser eine praxisnahe und kompetente Einarbeitung in kurzer Zeit zu ermöglichen. Band 1 beschäftigt sich mit den bankvertraglichen Grundlagen, den Krediten und Kreditsicherheiten sowie mit Konto und Zahlungsverkehr
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