Kinderrechte und Schule in Europa – aus Sicht der Menschenrechtsvertragsorgane der Vereinten Nationen
In: Zeitschrift für Menschenrechte: Zfmr = Journal for human rights, Band 16, Heft 1, S. 174-201
ISSN: 2749-4845
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In: Zeitschrift für Menschenrechte: Zfmr = Journal for human rights, Band 16, Heft 1, S. 174-201
ISSN: 2749-4845
In: Zeitschrift für Menschenrechte: Zfmr = Journal for human rights, Band 13, Heft 1, S. 118-132
ISSN: 2749-4845
Registering a child immediately after birth is a State obligation under article 7(1) of the UN Convention on the Rights of the Child. Registration serves to identify a newborn and is a prerequisite for enjoying other rights. In practice, registering the children of refugees born in Germany often takes several months if their parents cannot adequately prove their own identity. This paper provides recommendations on how to implement the provisions of the Convention on registering births.
In: Information / Deutsches Institut für Menschenrechte, Band 18
Bislang darf der Verfassungsschutzverbund Minderjährige in seinen Informationssystemen erst dann erfassen, wenn sie 14 Jahre alt sind. Aktuell wird über die Aufhebung dieser Mindestaltersgrenze diskutiert. Welche Auswirkungen das auf betroffene Kinder und Jugendliche haben könnte und was aus menschenrechtlicher Sicht problematisch ist, wird im Folgenden aufgezeigt.
In jüngster Zeit mehren sich in Deutschland die Rufe nach einem generellen Kopftuchverbot für muslimische Mädchen an Schulen. Begründet werden diese Forderungen insbesondere mit dem Schutz vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung sowie dem Schutz vor elterlichem Zwang. Dies sind gewichtige kinderrechtliche Positionen, die bei der Entscheidung über ein Kopftuchverbot zu berücksichtigen sind. Ausgangspunkt für die grund- und menschenrechtliche Bewertung eines Kopftuchverbots für Schülerinnen ist die Religionsfreiheit von Kindern. Die Information stellt den Anwendungsbereich des Rechts auf Religionsfreiheit von Kindern aus Art. 14 UN-KRK dar und gibt eine kinderrechtliche Perspektive auf die aktuelle Debatte über Kopftuchverbote für muslimische Schülerinnen.
In: Position / Deutsches Institut für Menschenrechte, Band 18
Ein Kind unverzüglich nach seiner Geburt zu registrieren, ist eine Staatenverpflichtung aus Art. 7 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention. Die Registrierung dient der Identifizierung eines Neugeborenen und ist Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Rechte. In der Praxis beansprucht die Registrierung in Deutschland geborener Kinder von Geflüchteten oft mehrere Monate, wenn deren Eltern ihre eigene Identität nicht ausreichend nachweisen können. Das Papier gibt Empfehlungen, wie sich die kinderrechtlichen Vorgaben zur Geburtenregistrierung umsetzen lassen.
Viele geflüchtete und migrierte Kinder müssen in Deutschland häufig längere Zeit in Sammelunterkünften für geflüchtete Menschen leben. Mit dem "Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" hat der Bundesgesetzgeber die Bundesländer dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten. Rund ein Jahr nach Inkrafttreten dieser gesetzlichen Verpflichtung haben UNICEF Deutschland und das Deutsche Institut für Menschenrechte beschlossen herauszuarbeiten, wie es aktuell um den Gewaltschutz in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften bestellt ist und welche Maßnahmen die Länder ergriffen haben.
Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Dieses Recht gilt auch, wenn durch eine Inhaftierung der Umgang erschwert ist. Welche Vorgaben die UN-Kinderrechtskonvention hierzu macht, was eine Haft für das Kindeswohl bedeutet und wie der Kontakt zwischen Kind und inhaftiertem Elternteil gestaltet werden kann, erläutert diese Information.
Die 1989 verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention basiert auf dem Grundgedanken, dass Kinder eigenständige Persönlichkeiten sind, mit eigenen Rechten, mit eigener Würde und eigenen Bedarfen. Im Zentrum der UN-Konvention, die eine Vielzahl von verbindlichen Schutz-, Fürsorge- und Beteiligungsrechten vorsieht, steht die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls. In der vorliegenden Publiaktion werden die Grundlagen eines kinderrechtebasierten Verständnisses des Kindeswohls sowie die Bezüge zum Recht auf Beteiligung erläutert.
Die Geburtsurkunde ist das zentrale Dokument, um die eigene Identität nachzuweisen. Die UN-Kinderrechtskonvention sieht in Artikel 7 vor, dass Kinder "unverzüglich" nach ihrer Geburt in ein Register einzutragen sind. Was "unverzüglich" jedoch bedeutet, darauf gibt der Text der UN-Kinderrechtskonvention keine direkte Antwort, und auch im weiteren deutschen Recht gibt es hier keine nähere Konkretisierung. Eine solche Konkretisierung wird jedoch dringend benötigt. Mit dieser Analyse möchte die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention die Frage klären, welcher Zeitraum als "unverzüglich" im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention anzusehen ist. Im zweiten Teil geht es um die konkrete Durchsetzung der Rechte in der Praxis.