Insolvenzstrafrechtliche Konsequenzen der gesellschaftsrechtlichen Anerkennung von „Drittstaatsgesellschaften“
In: Menschenrechte und Strafrecht, S. 111-122
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In: Menschenrechte und Strafrecht, S. 111-122
In: Schriftenreihe zum deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsstrafrecht 19
In: Schriftenreihe zum deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsstrafrecht Band 19
Die Arbeit befasst sich mit den Problemen der Strafbarkeit des Leiters einer russischen Kapitalgesellschaft mit Tätigkeitsschwerpunkt in Deutschland und des Geschäftsführers einer deutschen GmbH mit einem solchen in Russland nach deutschem Insolvenzstrafrecht. Die Untersuchung ergibt, dass sowohl der Zuzug russischer Gesellschaften nach Deutschland als auch der Wegzug deutscher Gesellschaften nach Russland (beides unter Beibehaltung ihrer heimatrechtlichen Rechtsform) bereits auf der Grundlage des geltenden Rechts möglich ist. Von dieser Basis ausgehend ist der Gegenstand dieser Arbeit, den insolvenzstrafrechtlichen Problemen in Beziehung zu Russland aus deutscher Sicht nachzugehen. Der Ausgangspunkt dieser Untersuchung ist also ein rein praktischer und betrifft das transnationale Insolvenzstrafrecht im Verhältnis zu Russland dergestalt, dass dem Begriff der "transnationalen Insolvenz" zwei selbständige strafrechtliche Anwendungsbereiche subsumiert werden: Es geht um die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts zum einen auf die "Inlandsinsolvenz von Auslandsgesellschaften" und zum anderen auf die "Auslandsinsolvenz von Inlandsgesellschaften"
Rezensiertes Werk: Roßkopf, Ulrich: Die innere Tatseite des Völkerrechtsverbrechens : ein Beitrag zur Auslegung des Art. 30 IStGH-Statut. - Berlin : Berliner Wissenschafts-Verl., 2007, 235 S. - (Berliner Juristische Universitätsschriften : Strafrecht ; 30) Zugl.: Berlin, Humboldt-Univ., Diss., 2007 ISBN: 978-3-8305-1475-6
BASE
In: Schriften zum deutschen und russischen Strafrecht 1
Der vorliegende erste Band der Reihe "Schriften zum deutschen und russischen Strafrecht" beschäftigt sich mit der für die Rechtsordnungen Deutschlands und Russlands gleichermaßen aktuellen Frage nach der zutreffenden Bestimmung des Subjekts bei den Sonderdelikten im Wirtschaftsstrafrecht. Da das russische Strafrecht keine allgemeine Vorschrift zur "Überwälzung" besonderer persönlicher Merkmale enthält, muss der Adressatenkreis von Sonderdelikten durch – im Einzelnen strittige – dogmatische Konstruktionen bestimmt werden; besondere Schwierigkeiten bereitet die Einordnung des Insolvenzverwalters. Für das deutsche Strafrecht sind dagegen die Probleme bei der Anwendung des § 14 StGB, der eine für alle Sonderdelikte geltende Vorschrift darstellt, zu erörtern; ein Schwerpunkt liegt ebenfalls bei der Untersuchung der Stellung des Insolvenzverwalters. Der Band enthält eine deutsch- und eine russischsprachige Fassung des Beitrages.