SUP-Monitoring in der Regionalplanung: Anspruch, Realität und operationalisierte Vorschläge für das Monitoring gemäß der EU-Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung
In: Beiträge zur Umweltgestaltung
In: A 166
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In: Beiträge zur Umweltgestaltung
In: A 166
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Volume 121, Issue 21, p. 1345-1355
ISSN: 0012-1363
In: Impact assessment and project appraisal, Volume 30, Issue 1, p. 15-24
ISSN: 1471-5465
In: Impact assessment and project appraisal, Volume 37, Issue 3-4, p. 219-232
ISSN: 1471-5465
In: Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung, p. 1563-1575
Monitoring bezeichnet das Sammeln, Auswerten, Interpretieren und Zuverfügungstellen von relevanten Daten/Indikatoren als Grundlage für Entscheidungen. Es soll Informationen über die tatsächliche Entwicklung prognostizierter Wirkungen liefern. Im Kontext der Raumentwicklung fallen darunter Aktivitäten aus den Bereichen Raum- und Umweltbeobachtung, Überwachung, Evaluation und Controlling.
In: BMVI-Online-Publikation 06/2015
In: E-Paper der ARL 1
Für Raumordnungspläne, deren Aufstellung nach dem 20. Juli 2004 förmlich eingeleitet wurde, ist nach dem Bundesraumordnungsgesetz eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Zielsetzung der Umweltvorsorge in der Richtlinie 2001/42/EG über die Umweltprüfung bestimmter Pläne und Programme ist zwar keineswegs neu für die deutsche Planungspraxis, dennoch ergeben sich durch die Inhalte der Richtlinie erhöhte Anforderungen auch an die Verfahren der Raumplanung. Mittlerweile liegen erste Erfahrungen der Planungspraxis mit der Umweltprüfung in der Regionalplanung vor. Diese fallen aufgrund der Spezifika der einzelnen Regionen und des jeweiligen Planungsauftrags zum Teil sehr unterschiedlich aus - eine einzige richtige Art der Durchführung der Umweltprüfung kann und wird es nicht geben. Die Arbeitshilfe "Umweltprüfung in der Regionalplanung" stellt mögliche Lösungsansätze sowie Erfahrungen der Planungspraxis bei der Durchführung der einzelnen Schritte der Umweltprüfung vor. Diese werden durch Beispiele ausgewählter Regionalplanungsstellen veranschaulicht. Die Arbeitshilfe soll Anregungen und Hilfestellung bei der Durchführung der Umweltprüfung im Rahmen der Aufstellung von Regionalplänen geben. Die bisherigen Erfahrungen machen deutlich, dass die Umweltprüfung in der Regel gut in die bestehenden Planungsverfahren integrierbar ist, eine sinnvolle Vorarbeit für raumordnerische Abwägungen darstellt und die Begründungsqualität der Regionalpläne sowie die Transparenz ihrer Erarbeitungsprozesse verbessern kann. Insgesamt kann die Umweltprüfung somit Effizienz und Qualität der Regionalplanung noch verstärken - neben ihrem langfristigen Beitrag zur Steigerung der Umwelt- und Lebensqualität in den Regionen. Dabei greift die Umweltprüfung auf viele bereits vorhandene Ansätze zurück, gleichwohl besteht in einigen Bereichen noch methodischer Weiterentwicklungsbedarf. Die Arbeitshilfe richtet sich insbesondere an die für die Regionalplanung zuständigen Stellen. Ziel ist, Anregungen zur Gestaltung des "Prozesses Umweltprüfung" und inhaltliche Hilfestellungen bei der ggf. erforderlichen Beauftragung von Planungsbüros zu geben.
In: E-Paper der ARL, Volume 1
Für Raumordnungspläne, deren Aufstellung nach dem 20. Juli 2004 förmlich eingeleitet
wurde, ist nach dem Bundesraumordnungsgesetz eine Umweltprüfung durchzuführen.
Die Zielsetzung der Umweltvorsorge in der Richtlinie 2001/42/EG über die Umweltprüfung
bestimmter Pläne und Programme ist zwar keineswegs neu für die deutsche Planungspraxis,
dennoch ergeben sich durch die Inhalte der Richtlinie erhöhte Anforderungen
auch an die Verfahren der Raumplanung. Mittlerweile liegen erste Erfahrungen der Planungspraxis mit der Umweltprüfung in der Regionalplanung vor. Diese fallen aufgrund der Spezifika der einzelnen Regionen und des jeweiligen Planungsauftrags zum Teil sehr unterschiedlich aus – eine einzige richtige Art der Durchführung der Umweltprüfung kann und wird es nicht geben. Die
Arbeitshilfe "Umweltprüfung in der Regionalplanung" stellt mögliche Lösungsansätze
sowie Erfahrungen der Planungspraxis bei der Durchführung der einzelnen Schritte der
Umweltprüfung vor. Diese werden durch Beispiele ausgewählter Regionalplanungsstellen
veranschaulicht. Die Arbeitshilfe soll Anregungen und Hilfestellung bei der Durchführung
der Umweltprüfung im Rahmen der Aufstellung von Regionalplänen geben. Die bisherigen Erfahrungen machen deutlich, dass die Umweltprüfung in der Regel gut in die bestehenden Planungsverfahren integrierbar ist, eine sinnvolle Vorarbeit für raumordnerische Abwägungen darstellt und die Begründungsqualität der Regionalpläne sowie die Transparenz ihrer Erarbeitungsprozesse verbessern kann. Insgesamt kann die Umweltprüfung somit Effizienz und Qualität der Regionalplanung noch verstärken - neben ihrem langfristigen Beitrag zur Steigerung der Umwelt- und Lebensqualität in
den Regionen. Dabei greift die Umweltprüfung auf viele bereits vorhandene Ansätze
zurück, gleichwohl besteht in einigen Bereichen noch methodischer Weiterentwicklungsbedarf.
Die Arbeitshilfe richtet sich insbesondere an die für die Regionalplanung zuständigen
Stellen. Ziel ist, Anregungen zur Gestaltung des "Prozesses Umweltprüfung" und inhaltliche
Hilfestellungen bei der ggf. erforderlichen Beauftragung von Planungsbüros zu geben.
In: ELNI review, p. 6-11
Based on 143 case studies from Germany from 2005 to 2018, the paper presents findings from an evaluation of the Strategic Environmental Assessment's (SEA) effectiveness and efficiency in practice. The results show that SEA has a significant impact on planning. On the other hand, there are a number of deficits in its application. The study therefore develops design options for a more efficient and effective application. Most of the options can be realised through administrative-organisational measures; others require changes at the legal level. The paper is based on a research study commissioned by the German Environment Protection Agency.
In: Texte 2023, 112
In: Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Die Studie dient der wissenschaftlichen Evaluation der Praxis der Strategischen Umweltprüfung (SUP) in Deutschland. Maßstab der Evaluation sind die gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und weiterer Fachgesetze zur SUP. Neben der Untersuchung der positiven Wirksamkeit der SUP als gesetzliches Instrument der Umweltvorsorge wurden insbesondere auch Defizite ermittelt und Gestaltungsoptionen für einen effizienten und effektiven Vollzug aufgezeigt. Zur weiteren Optimierung der SUP-Praxis kommen administrativ-organisatorische Maßnahmen in Betracht, die im Bericht vorgestellt werden. Zudem werden punktuelle Änderungen auf gesetzlicher Ebene vorgeschlagen. Die Studie basiert auf der Untersuchung von 143 Fallstudien Strategischer Umweltprüfungen der Jahre 2005 bis 2018. Die Fallstudien aus den Bereichen Raumordnungsplanung, Bauleitplanung und Fachplanung repräsentieren einen breiten Querschnitt der SUP-Praxis in Deutschland.