Article(electronic)2007

Umweltprüfung in der Regionalplanung: Arbeitshilfe zur Umsetzung des § 7 Abs. 5 bis 10 ROG

In: E-Paper der ARL, Volume 1

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Abstract

Für Raumordnungspläne, deren Aufstellung nach dem 20. Juli 2004 förmlich eingeleitet
wurde, ist nach dem Bundesraumordnungsgesetz eine Umweltprüfung durchzuführen.
Die Zielsetzung der Umweltvorsorge in der Richtlinie 2001/42/EG über die Umweltprüfung
bestimmter Pläne und Programme ist zwar keineswegs neu für die deutsche Planungspraxis,
dennoch ergeben sich durch die Inhalte der Richtlinie erhöhte Anforderungen
auch an die Verfahren der Raumplanung. Mittlerweile liegen erste Erfahrungen der Planungspraxis mit der Umweltprüfung in der Regionalplanung vor. Diese fallen aufgrund der Spezifika der einzelnen Regionen und des jeweiligen Planungsauftrags zum Teil sehr unterschiedlich aus – eine einzige richtige Art der Durchführung der Umweltprüfung kann und wird es nicht geben. Die
Arbeitshilfe "Umweltprüfung in der Regionalplanung" stellt mögliche Lösungsansätze
sowie Erfahrungen der Planungspraxis bei der Durchführung der einzelnen Schritte der
Umweltprüfung vor. Diese werden durch Beispiele ausgewählter Regionalplanungsstellen
veranschaulicht. Die Arbeitshilfe soll Anregungen und Hilfestellung bei der Durchführung
der Umweltprüfung im Rahmen der Aufstellung von Regionalplänen geben. Die bisherigen Erfahrungen machen deutlich, dass die Umweltprüfung in der Regel gut in die bestehenden Planungsverfahren integrierbar ist, eine sinnvolle Vorarbeit für raumordnerische Abwägungen darstellt und die Begründungsqualität der Regionalpläne sowie die Transparenz ihrer Erarbeitungsprozesse verbessern kann. Insgesamt kann die Umweltprüfung somit Effizienz und Qualität der Regionalplanung noch verstärken - neben ihrem langfristigen Beitrag zur Steigerung der Umwelt- und Lebensqualität in
den Regionen. Dabei greift die Umweltprüfung auf viele bereits vorhandene Ansätze
zurück, gleichwohl besteht in einigen Bereichen noch methodischer Weiterentwicklungsbedarf.
Die Arbeitshilfe richtet sich insbesondere an die für die Regionalplanung zuständigen
Stellen. Ziel ist, Anregungen zur Gestaltung des "Prozesses Umweltprüfung" und inhaltliche
Hilfestellungen bei der ggf. erforderlichen Beauftragung von Planungsbüros zu geben.

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