Die Wirtschaftskraft der Stadtstaaten im Vergleich mit Großstädten
In: Bremer Diskussionsbeiträge zur Finanzpolitik 1
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In: Bremer Diskussionsbeiträge zur Finanzpolitik 1
Der Länderfinanzausgleich in Deutschland ist ein mehrstufiges Verfahren zur Angleichung der unterschiedlichen Finanzkraft der Länder auf ein aus politischer Sicht angemessenes Niveau. Parallel zur Erfüllung verfassungsrechtlicher und politischer Vorgaben sollten auch ökonomische Zielsetzungen erreichbar sein. Diesbezüglich weist der gegenwärtige Länderfinanzausgleich einige Schwachstellen auf.
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2009 hat der Gesetzgeber die Übertragung der Ertragskompetenz bei der Kraftfahrzeugsteuer von der Länderebene auf den Bund beschlossen. Gleichzeitig hat er vertikale 'Kompensationsbeträge' mit dem neu geschaffenen Art. 106b im Grundgesetz verankert. Damit hat der Gesetzgeber die föderale Finanzverteilungsarchitektur in Deutschland verändert, die im Zusammenhang mit den dauerhaften Streitigkeiten um die vertikale Steuerzuordnung zu sehen sind. Der Autor geht auf die fi skalischen Wirkungen für die Länderhaushalte und die Bund-Länder-Einigung zum bundesstaatlichen Finanzausgleich Ende 2016 ein. ; In 2009, the German federal parliament ('Bundestag') and the German federal council ('Bundesrat') reassigned the German vehicle tax from the level of Laender to the federal level ('Bund'). The new Article 106b of the German basic law contents permanent vertical 'compensation amounts' from the federal level to the level of Laender. It has created a new vertical financial flow between the Bund and the Laender. This change in the architecture of the German federal system of financial relations must be analysed in the context of permanent fiscal disputes between the Bund and the Laender. The author shows the fiscal outcomes for the Laender budgets in recent years and the meaning in the context of further changes of vertical fiscal relations in context of the agreement with the Laender and the Bund on the reform of the federal fiscal equalisation scheme from 2020.
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Nach der Föderalismusreform II wird immer deutlicher, dass mit Blick auf das Auslaufen der gegenwärtigen Grundlagen des Finanzausgleichs zum 31.12.2019 eine Föderalismusreform notwendig wird. Ins Visier kommt dabei zwangsläufig auch der Länderfinanzausgleich und sein Umverteilungsvolumen. Eine bloße Reform des Länderfinanzausgleichs im engeren Sinne in einem ansonsten unveränderten Gesamtsystem würde jedoch wieder einmal zu kurz greifen und erneut lediglich eine Symptomtherapie bedeuten. ; This article focuses on the background of the beginning debate on the German fiscal federalism reform. After a short description of the current vertical and horizontal fiscal relationships in Germany, the paper discusses general aspects of the relationship between two levels of state government in a federal system. Apart from a microeconomics-based explanation of the current horizontal revenue sharing dispute, findings from institutional economics support the thesis that a pure vertical fiscal equalisation scheme in Germany is possible and useful from an economic perspective. Finally, basic elements of a fiscal equalisation system reform are presented.
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In: Verwaltung & Management: VM ; Zeitschrift für moderne Verwaltung, Band 15, Heft 3, S. 136-145
ISSN: 0947-9856
In: Verwaltung & Management: VM ; Zeitschrift für moderne Verwaltung, Band 15, Heft 3, S. 136-145
ISSN: 0947-9856
Die Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Föderalismuskommission II) hatte unter anderem das Thema Verstärkte Zusammenarbeit und Möglichkeiten zur Erleichterung des freiwilligen Zusammenschlusses von Ländern auf die Agenda gesetzt. Zum einen bestehen verfassungsrechtlich sehr hohe Hürden für Länderfusionen. Zum anderen werden regelmäßig auch die hohen fiskalischen Belastungen bei Fusionen insbesondere von Stadtstaaten mit den sie umgebenden Flächenländern im gegenwärtigen bundesstaatlichen Finanzverteilungssystem als Argument gegen Länderfusionen angeführt.
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In: Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung, S. 1277-1289
Der Länderfinanzausgleich in Deutschland ist ein mehrstufiges Verfahren zur Angleichung der unterschiedlichen Finanzkraft der Länder auf ein aus politischer Sicht angemessenes Niveau. Parallel zur Erfüllung verfassungsrechtlicher und politischer Vorgaben sollten auch ökonomische Zielsetzungen erreichbar sein. Diesbezüglich weist der gegenwärtige Länderfinanzausgleich einige Schwachstellen auf.
Seit seiner Einführung 1991 hat der Solidaritätszuschlag immer wieder zu Kontroversen geführt. Soll er, wie vorgesehen, 2019 auslaufen oder unbegrenzt weiter erhoben werden? Nach Ansicht von Gisela Färber, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, ist der Solidaritätszuschlag als Dauersteuer ungeeignet und seine Abschaffung spätestens 2020 aus fiskalföderalen und steuerrechtlichen/-systematischen Gründen geboten. Die Abschaffung sollte aber mit den Verhandlungen um den Solidarpakt III resp. in einer Föderalismusreformkommission III eingebracht werden. Bis 2020 sollte die Verwendung der Mittel im Sinne des Föderalen Konsolidierungsprogramms aus dem Jahr 1993 erfolgen: Mit den Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag, die zunehmend nicht mehr für SoBEZ zugunsten der neuen Länder benötigt werden, könnte zeitlich begrenzt die Sanierung der Infrastruktur vor allem in den strukturschwachen westdeutschen Ländern finanziert werden. André W. Heinemann, Universität Bremen, unterstreicht, dass der Solidaritätszuschlag eine Ergänzungsabgabe, und damit eine Steuer, ist, die allgemeine Einnahmen für die öffentliche Hand generiert, ohne zweckgebunden zu sein. Da der »Soli« ausschließlich der Bundesebene zukommt, ist er eine Möglichkeit für den Bund, Mittel zur Erfüllung von Bundesaufgaben zu erhalten, ohne dabei schwierige Abstimmungsverfahren mit den Ländern bei den Gemeinschaftsteuern durchführen zu müssen. Auch Tanja Kasten, Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, Essen, betont, dass der Solidaritätszuschlag »schlicht eine Bundessteuer« ist. Ihrer Meinung nach ist die Abschaffung des Zuschlags sowohl haushaltspolitisch vertretbar als auch im Hinblick auf ein einfaches, gerechtes und transparentes Steuersystem wünschenswert. Für Reiner Holznagel, Bund der Steuerzahler, und Jens Lemmer, Deutsches Steuerzahlerinstitut, ist der Solidaritätszuschlag ein Anachronismus: Es sei höchste Zeit, ihn abzuschaffen. Dies wäre auch kurzfristig realisierbar, we
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