Die Verfassung des Transnationalen: reflexive Ordnungsbildung jenseits des Staates
In: Studien zur politischen Soziologie 12
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In: Studien zur politischen Soziologie 12
World Affairs Online
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Heft 36, S. 377-396
ISSN: 0032-3470
"Die inkrementellen und subkutanen Konstitutionalisierungsprozesse der Europäischen Politik sind in normativer Hinsicht höchst prekär. Ein Akteur, der in diesem Zusammenhang besondere Beachtung verdient, ist der Europäische Gerichtshof (EuGH), der die Konstitutionalisierung der EU maßgebend vorangetrieben hat. Der Beitrag setzt sich zum einen in demokratietheoretischer Hinsicht mit der Möglichkeit auseinander, den EuGH als 'Verfassungs- und Bürgergerichtsbarkeit' zu konzipieren. Zum anderen wird seine Rechtsprechungspraxis auf ihre demokratieermöglichenden und legitimitätsverbürgenden Potentiale hin untersucht. Dabei wird die These entfaltet, dass es mit der Judikative gelingen kann, prozedurale und reflexive Rechtsstrukturen zu etablieren, die den positiven, politisch wirksamen Rechtsstatus des europäischen Bürgers stärkt und ihn zum aktiven Mitgestalter europäischen Rechts macht." (Autorenreferat)
In: Zeitschrift für internationale Beziehungen: ZIB, Band 9, Heft 1, S. 139-154
ISSN: 0946-7165
In: Zeitschrift für internationale Beziehungen: ZIB, Band 9, Heft 1, S. 139-154
ISSN: 0946-7165
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 50, Heft 52/53, S. 22-30
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 50, Heft 52-53, S. 22-30
ISSN: 0479-611X
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 52/53, S. 22-30
ISSN: 2194-3621
"Die europäische Rechtsordnung hat sich weitgehend von ihrer 'völkerrechtlichen' Grundlage gelöst und versucht, die Rechtsverhältnisse der Mitgliedstaaten und weite Bereiche der nationalen Rechtsordnungen umzugestalten und diese ihren 'eigenständigen' normativen Beschränkungen zu unterwerfen. Zentraler Akteur im Prozess der Konstitutionalisierung der europäischen Gründungsverträge ist der Europäische Gerichtshof (EuGH), der im Verlauf seiner Rechtsprechungstätigkeit unter der Selbstbeschreibung als 'umfassende Rechtsschutzinstanz' zum 'Hüter und Förderer der Integration' avancierte. Die Qualifizierung des Gerichtshofs als Quasi-Verfassungsgerichtsbarkeit ergibt sich sowohl aus seiner spezifischen Qualität und Stellung im institutionellen 'Mehrebenensystem' als auch aus den Rechtsprechungsergebnissen, die nach Art und Umfang maßgeblich traditioneller innerstaatlicher Verwaltungs- und Verfassungsrechtsprechung entsprechen." (Autorenreferat)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 52-53/2000
ISSN: 0479-611X
In: Politik und Geschlecht
Die Autorinnen beleuchten zwei Bereiche der gesellschaftlichen Verantwortung für systematisch organisiertes vergangenes Unrecht: die Bewältigung historischen Unrechts in postkolonialen und Post-Apartheits-Gesellschaften und die Bewältigung von Verbrechen in kriegerischen Konflikten in "Post"-Konfliktgesellschaften. Sie berücksichtigen dabei insbesondere Fragen der Geschlechtergerechtigkeit.
In: Zeitschrift für Menschenrechte: Zfmr = Journal for human rights, Band 9, Heft 1, S. 86-107
ISSN: 1864-6492
"Der Artikel behandelt die gerechtigkeitstheoretische Frage, inwiefern Betroffenen von gravierenden Menschenrechtsverletzungen Wiedergutmachung für individuelle Leiderfahrungen zuteilwerden kann. Das Augenmerk liegt hierbei auf Tatbeständen der sexualisierten Gewalt im Rahmen sog. Kernverbrechen. Untersucht werden unterschiedliche Zugänge zur Beförderung und Etablierung von Geschlechtergerechtigkeit in Postkonflikt- und Transformationsgesellschaften. Ausgehend von dem durch zahlreiche Studien gestützten Befund, dass sich über verschiedene geographische, politische und kulturelle Diversifizierungen gesellschaftlicher Konflikte hinaus bestimmte Gemeinsamkeiten geschlechtsspezifischer Strukturasymmetrien aufzeigen lassen, wird insbesondere die Rolle der Internationalen Strafgerichtsbarkeit als potentielle Hoffnungsträgerin für die Wiederherstellung von Gerechtigkeit für Betroffene humanitärer Völkerrechtsverletzungen kritisch diskutiert." (Autorenreferat)
In: Demokratie in Europa und europäische Demokratien: Festschrift für Heidrun Abromeit, S. 304-331
Ziel des Beitrags ist es, das analytische Potenzial der normativen Diskurstheorie in theoretischer und konzeptioneller Hinsicht zu plausibilisieren und die zugrunde liegenden Realisierungsbedingungen sowie den notwendigen Kontext zu spezifizieren. Dabei stehen drei Fragen im Mittelpunkt. Zum ersten werden die gegenstandsbezogenen, handlungsbezogenen und institutionellen Kontexte normativ gehaltvoller Kommunikationsprozesse erläutert. Zum zweiten werden die Bedingungen und Voraussetzungen bestimmt, unter denen Normativität wirksam und beobachtbar werden kann. Drittens werden die Bedingungen und Anforderungen eines empirisch anwendbaren und aussagekräftigen diskursanalytischen Instrumentariums thematisiert. Abschließend wird das analytische Instrumentarium an einem konkreten Beispiel, dem Recht auf Zugang zu Informationen im Rahmen der EU, illustriert. Die Verfasser zeigen, dass Recht diskursiv generiert wird, dass dabei normative Gehalte in diskursiven Prozessen ausgeweitet werden und dass der "zwanglose Zwang des besseren Arguments" analytisch und empirisch fassbar ist. (ICE2)
In: Demokratie in Europa und europäische Demokratien, S. 7-8
In: Demokratie in Europa und europäische Demokratien, S. 304-331