Die interdisziplinäre Literaturstudie gibt einen Überblick über die Entwicklung und den Bedeutungszuwachs neuer Arbeits- und Beschäftigungsformen seit der Jahrtausendwende. Erkennbare Trends sind der vermehrte Einsatz externer Arbeitskräfte, Tendenzen zu Erwerbshybridisierung und die damit verbundene Bedeutungszunahme von Solo-Selbständigkeit, Werkvertragsnahme und Crowdwork. Diese Entwicklungen fördern eine Zunahme arbeitsrechtlicher Graubereiche und stellen Arbeitsrecht und Sozialpolitik vor neue Herausforderungen.
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage nach dem Einfluss kulturell geprägter Normen und kultureller Werte hinsichtlich der idealen Ausgestaltung des Altersübergangs auf die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen zwischen 55 und 64 Jahren in Europa. Im Anschluss an die inhaltliche Konkretisierung des Begriffes der Altersübergangskultur, wird auf Basis des Modells der soziologischen Erklärung ein erweitertes Altersübergangsmodell entwickelt, in dem die Altersübergangskultur einer Gesellschaft explizite Berücksichtigung findet. Im Rahmen einer quantitativen Datenanalyse wird dann ein erster Versuch unternommen, das theoretische Modell empirisch zu plausibilisieren. Als Datengrundlage dient die dritte Runde des European Social Survey (ESS) aus dem Jahre 2006. Im Ergebnis zeigt sich, dass der Einfluss kultureller Normen und Werte auf die Altersübergangsentscheidung der Individuen sowohl theoretisch modellierbar, als auch empirisch belegbar ist. Theoretisch besitzt die Kultur eine doppelte Bedeutung für die Altersübergangsentscheidung, da sie sowohl handlungsbedingend als auch handlungsstrukturierend wirkt. In den empirischen Analysen zeigt sich ein positiver Zusammenhang zwischen den Einstellungen zur idealen Ausgestaltung des Altersübergangs und der individuellen Erwerbswahrscheinlichkeit im höheren Alter. In Hinblick auf spezifische Muster von Altersübergangskulturen weisen überdies Länder mit einer geringen Erwerbstätigenquote Älterer auch eine tendenziell ausstiegsorientierte Altersübergangskultur auf und umgekehrt.
Der Verfasser zeigt, dass für das Aufbrechen traditioneller Branchen- und Beschäftigungsstrukturen in der Bauindustrie entscheidend die Arbeitskräftewanderung innerhalb der EU ist, deren Förderung zu den Kernbestandteilen des EU-Binnenmarktprojekts gehört. Hinzu kommt die innerdeutsche Arbeitskräftewanderung, die durch die illegale Nutzung von Ost-West-Lohndifferenzialen eine starke Dynamik erhalten hat. Ebenso wie in der Automobilindustrie und im Einzelhandel knüpfen diese Arbeitskräftestrategien an Veränderungen der Arbeitsteilung und Arbeitsorganisation an - im Falle der Bauindustrie an der Verschachtelung von Zuliefer- und Werkvertragsketten. Die staatliche Politik interveniert hier unmittelbar (und nicht indirekt wie im Einzelhandel). Einerseits trägt wie die EU-Entsenderichtlinie aktiv zur Destabilisierung von Branchenarbeitsmärkten bei. Andererseits werden die Wirkungen dieser Politik auf nationaler Ebene mit dem Entsendegesetz teilweise eingedämmt. Eine stabilisierende, jedoch gefährdete Rolle kann bislang auch die Berufsbildung spielen. (ICF2)
Die Autoren gehen der Frage nach, welche Relevanz die gesetzliche Regelaltersgrenze, die derzeit noch bei 65 Jahren liegt, aber bis 2029 auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben wird, tatsächlich für den Renteneintritt der Versicherten hat. Nach einem kurzen Überblick über das Forschungsfeld wird die Lebensphase "Ruhestand" zunächst theoretisch im Kontext der Lebenslaufforschung verortet. Schließlich werden folgende drei Thesen generiert, die im weiteren Verlauf empirisch untersucht werden: Als erstes liegt dem Beitrag die These zugrunde, dass die gesetzliche Regelaltersgrenze, abgesehen von den ersten Jahren nach Einführung der dynamischen Rente im Jahre 1957, nie eine wirkliche Orientierungsmarke für die Versicherten dargestellt hat. Vielmehr erfolgte die Orientierung in erster Linie an den institutionellen Möglichkeiten zum vorzeitigen Rentenbezug, die es auch nach Inkrafttreten der Gesetzgebung zur "Rente mit 67" geben wird (These 2). Entsprechend wird sich die Orientierungsfunktion der Regelaltersgrenze, so die dritte These, perspektivisch durch die Einführung der Rente mit 67 Jahren und die parallel dazu beschlossene Schließung von zwei prominenten Frühverrentungspfaden, nämlich der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit und der Altersrente für Frauen, nicht verbessern, sondern aufgrund der Prekarisierungstendenzen eher verschlechtern. (ICI2)
"In modernen Industriegesellschaften wird der Verlauf eines Lebens ganz wesentlich von vier Komponenten geprägt: Erwerbstätigkeit, soziale Sicherung, Geschlecht und Alter. Das Zusammenspiel dieser Kerngrößen bedingt nicht nur die individuelle Lebenssituation, sondern entfaltet auch im gesamtgesellschaftlichen Kontext prägende Integrations- und Teilhabewirkungen. Im Zentrum steht dabei die individuelle Erwerbstätigkeit, da durch Arbeitsentgelte nicht nur Lebensunterhalt und Lebensstandard Einzelner gesichert werden, sondern durch Steuern und Beiträge auch staatliche Verwaltungsstrukturen und gesamtgesellschaftliche Sicherungsinstanzen finanziert werden. Sie gewähren im eingetretenen Schadensfall eine soziale (Ab-)Sicherung, die mindestens Armut vermeidet und maximal den Lebensstandard erhält. An der Wichtigkeit sozialstaatlicher Sicherungsinstanzen bestehen daher keine Zweifel, ihre handlungsleitende Relevanz - insbesondere für einzelne, individuelle Lebens(ver)läufe - ist jedoch umstritten. Zunehmend ungewisser wird vor allem die Prägekraft institutioneller 'Sollbruchstellen' (Solga 2009, S. 6), die (angeblich) dazu dienen, die verschiedenen Lebensphasen relativ deutlich voneinander zu trennen. Im Kontext der Rentenversicherung galt dementsprechend die Regelaltersgrenze lange als institutionelle Entscheidungshilfe, die den Zeitpunkt des Renteneintritts prägte." (Textauszug, IAB-Doku)
The COVID-19 pandemic is not only a challenge to public health structures and economies but also a touchstone for international solidarity. Due to the implicit cross-border nature of the outbreak, the international health imperative of "Leaving No One Behind" has become more categorical than ever before. Central Asia, however, still seems to be a white spot on the map of Coronavirus response activities, with sparse international media coverage and few, if any, scientific publications. Geographically and culturally remote, the five countries Kazakhstan, Kirgizstan, Tajikistan, Turkmenistan, and Uzbekistan of ex-Soviet Asia have often been overlooked and are indifferently considered to be among the most repressive and self-isolating countries in the world. While the pandemic ruthlessly unveiled many weaknesses of public health systems globally, it also disclosed hitherto unrecognised positive changes in foreign policy, including new affirmative approaches to international cooperation in COVID-19 outbreak response. With more than 33.5 million people, Uzbekistan is the region's most populous state and one example of a country in transition. Since the election of Shavkat Mirziyoyev as president in December 2016, it signalled not only its intention to improve relations with its neighbouring countries, but also a commitment to open Uzbekistan to the international community. ; Peer Reviewed