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In: Arbeit und Recht: AuR ; deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Band 54, Heft 12, S. 423-428
ISSN: 0003-7648
"Veränderungen des Arbeitsrechts haben in Frankreich einen 'Aufstand der Massen' verursacht: Es geht um den sog. Einstellungsvertrag (Contrat premiere embauche) sowie den sog. Neueinstellungsvertrag (Contrat nouvelles embauches). Ersterer erlaubte es den Unternehmen, mit Jugendlichen unter 26 Jahren einen Vertrag abzuschließen, den sie frei und ohne Grund während der 2 ersten Jahre einfach beenden konnten. Dieses Gesetz ist nach sozialen Protesten wieder zurückgezogen worden. Der sog. Neueinstellungsvertrag erlaubt einen weitgehenden Ausschluss des gesetzlichen Kündigungsschutzes in kleinen Unternehmen mit höchstens 20 Beschäftigten. Kritiker rügen dessen Vereinbarkeit mit internationalem Recht. Der Artikel informiert über die gesetzlichen Regelungen und erste dazu ergangene Rechtsprechung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
In: Arbeit und Recht: AuR ; deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Band 46, Heft 11, S. 437-440
ISSN: 0003-7648
In Frankreich wird die Arbeitszeit seit dem Ende des 19. Jahrhunderts eher durch Gesetze und Verordnungen als durch Verhandlungen der Sozialpartner geregelt. Mit dem am 19.5.1998 verabschiedeten Gesetz "zur Orientierung und Anregung bei der Verkürzung der Arbeitszeit" - nach dem Namen der zuständigen Ministerin auch "Aubry-Gesetz über die 35 Stunden" genannt - soll der Prozeß der Arbeitszeitverkürzung auf dem Verhandlungsweg wieder in Gang kommen. Neben der Arbeitszeitverkürzung behandelt der Text die effektive Arbeitszeit, die Pausen- und Ruhezeiten und die Teilzeitarbeit. (IAB)
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 37, Heft 9, S. 551-555
ISSN: 0342-300X
World Affairs Online
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 40, Heft 4, S. 213-218
ISSN: 0342-300X
"Neben der Flexibilisierung des Arbeitsrechts durch den Gesetzgeber ist in Frankreich eine schleichende Flexibilisierung auf dem Wege der Rechtsprechung im Gange. Die Aufweichung von angeblich 'verfestigten' arbeitsrechtlichen Vorschriften ist Teil einer rechtspolitischen Linie, auf der sich Regierung, Gesetzgeber, Verfechter des Wirtschaftsliberalismus und hohe Richter treffen. Dennoch sind Konfliktbereitschaft in der Arbeiterbewegung und Kritik in der Wissenschaft spürbar, die keinesfalls ohne Wirkung bleiben." (Autorenreferat)
In: Études, mélanges, travaux
Prof. Dr. Ulrich Zachert gehörte zu den großen deutschen Arbeitsrechtlern. Vor allem zur Koalitionsfreiheit, zum Tarifvertragsrecht, zur betrieblichen Mitbestimmung und der Unternehmensmitbestimmung hat er umfangreich publiziert. Sein Schriftenverzeichnis legt davon ein beredtes Zeugnis ab. Angeregt durch und Bezug nehmend auf das Wirken Ulrich Zacherts untersucht die Gedächtnisschrift in 46 Beiträgen von 56 Autorinnen und Autoren die verschiedensten Aspekte des supranationalen und des nationalen Arbeitsrechts, dort vor allem das vertragliche und kollektive Arbeitsrecht. Bei den arbeitsrechtlichen Fragen werden besonders die verfassungsrechtlichen, rechtsvergleichenden und sozialwissenschaftlichen Perspektiven behandelt. Den namhaften Autorinnen und Autoren gelingt es deutlich zu machen, dass Ihre Beiträge einerseits Resonanz der wissenschaftlichen Lebensleistung Ulrich Zacherts sind, diese zugleich aber auch weiterentwickeln. Sie zeigen damit auch, in wie vielen Bereichen Ulrich Zachert in seinem sehr produktiven wissenschaftlichen Leben tätig war
In: Arbeitsrecht im Betrieb: AiB : Fachzeitschrift für den Betriebsrat, Band 10, Heft 12, S. 372-406
ISSN: 0174-1225
World Affairs Online