Gleichberechtigung als Verfassungsauftrag: eine Dokumentation zur Entstehung des Gleichberechtigungsgesetzes vom 18. Juni 1957
In: Dokumente und Texte 2
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In: Dokumente und Texte 2
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 35, Heft 18, S. 15-28
ISSN: 0479-611X
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 1985, Heft B. 18, S. 15-28
ISSN: 0479-611X
"Die Mitbestimmungsfrage stellte die Bundesrepublik schon bald nach ihrer Gründung vor eine der schwierigsten Bewährungsproben in ihrer bisherigen Geschichte. Vor allem das 1951 verabschiedete Montanmitbestimmungsgesetz zählt bis heute zur innenpolitischen Fundamentalgesetzgebung. Mit der Einigung zwischen Unternehmern und Gewerkschaften und der Anerkennung durch den Gesetzgeber erfuhr der neue Staat, kaum zwei Jahre nach seiner Gründung, eine wesentliche Festigung. Von entscheidender Bedeutung für das Zustandekommen des Montanmitbestimmungsgesetzes war die 1947 in den von den Alliierten entflochtenen Eisen- und Stahlgesellschaften mit Bewilligung der britischen Besatzungmacht eingeführte paritätische Mitbestimmungsregelung. Ohne diese Vorgabe wäre es wohl kaum zur Krisensituation im Winter 1950/51 gekommen, als sich die Gewerkschaften zum Kampf für den Bestand der Montanmitbestimmung entschlossen hatten. Ausschlaggebend für die insbesondere die Gewerkschaften befriedigende Beilegung des Konflikts war letztlich der Kontext der innen- und außenpolitischen Situation, vorrangig die Verhandlungen zum Schumanplan und die Beratungen über die Neuordnung der Montankonzerne. Diese Gegebenheiten wußten sowohl Adenauer wie Böckler mit größtem Geschick einzuschätzen und für die eigenen Interessen zu nutzen. Daß letztlich diese äußeren Umstände, nicht aber die Kampfentschlossenheit der Gewerkschaften maßgebend waren für das Zustandekommen des Montanmitbestimmungsgesetzes, zeigte sich spätestens bei den folgenden Beratungen zum Betriebsverfassungsgesetz. Da inzwischen die Rahmenbedingungen für die Gewerkschaften weitaus weniger günstig waren, vermochten auch die jetzt tatsächlich durchgeführten Streikaktionen nicht zum Erfolg zu führen. Die Taktik der Gewerkschaftsführung, auf dem Wege der Kooperation mit der Bundesregierung ihre Ziele zu erreichen, scheiterte in dem Moment, als für die Regierung keine Veranlassung mehr zu besonderer Rücksichtsnahme bestand. Über Jahre hinweg blieb fortan das Bemühen der Gewerkschaften auf die Ausweitung der in der Montanindustrie geltenden Mitbestimmungsrechte auch auf den übrigen Bereich der Wirtschaft gerichtet." (Autorenreferat)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 31, Heft 44, S. 11-24
ISSN: 0479-611X
In: Veröffentlichungen des Stadtarchivs Bonn 25
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 36, Heft 3, S. 484
ISSN: 0038-884X
Entwicklung der evangelischen Minderheit in einer vorwiegend
katholischen Stadt und deren wirtschaftliche und kulturelle
Bedeutung für die Stadtentwicklung.
Themen: Name, Geschlecht, Geburtsjahr, Mischehe,
Familienstand, Wahlabteilung, Beruf, Anschrift, Hausbesitz,
Kindererziehung in Mischehen, Haushaltsvorstand, Einkommen,
Geburtsort.
GESIS