Suchergebnisse
Filter
61 Ergebnisse
Sortierung:
Warum die AfD-nahe Stiftung bei der staatlichen Finanzierung nicht benachteiligt werden darf
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 59, Heft 2, S. 147-152
ISSN: 2366-6757
Das "Immunsystem" reagiert gereizt: Corona-Proteste und Verfassungsschutz
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 57, Heft 2, S. 192-197
ISSN: 2366-6757
"Kein Bett für Nazis"?
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 56, Heft 4, S. 526-530
ISSN: 2366-6757
"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" – dieser allgemeine Gleichheitssatz gehört seit der amerikanischen und französischen Revolution zum Traditionsbestand der modernen Verfassungen, und er galt auch für dieWeimarer Reichsverfassung von 1919. Das Grundgesetz von 1949 knüpfte daran an, ging aber einen Schritt weiter. "Niemand", heißt es dort in Art. 3 Abs. 3, "darf wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden". Das ausdrückliche Verbot der politischen Diskriminierung ist eine Reaktion auf die Entrechtungspolitik, die das Naziregime gegen Andersdenkende betrieb. Mit dem Grundgesetz – das in Kraft treten konnte, weil die Alliierten Nazideutschland besiegt hatten –, wollte man jegliche Form von Willkür und Benachteiligung beenden.
Über die Versammlungsfreiheit in der Corona-Krise – eine Zwischenbilanz
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 56, Heft 3, S. 282-285
ISSN: 2366-6757
Infektionsgeschehen, Quarantäne, Herdenimmunität – seit dem Ausbruch der Corona-
Krise sind seltsam klingende Begriffe in aller Munde: Kontaktverbot, Ausgangssperre,
Reproduktionszahl. Mittlerweile erfreuen sich viele an zahlreichen Lockerungen,
und das wiedererwachende öffentliche Leben verleitet zu Sorglosigkeit. In den
Ländern und Gemeinden versucht man, örtliche Ausbrüche einzudämmen. Bundesweit
ausgebrochen ist unterdessen der Sommerurlaub. Droht jetzt, nach dem ersten
Lockdown, eine zweite Infektionswelle? Oder wird es durch Abstandsregeln und Gesichtsmasken
gelingen, so etwas wie eine neue Normalität zu konsolidieren? Nur so viel
ist klar: Nach dem Primat einer Seuchenprävention, die im Schock der erstenWochen
alles überwölbte, ist heute etwas anderes gefragt: eine Langzeitstrategie für denUmgang
mit dem Virus – bis denn wirksame Medikamente und Impfstoffe gefunden sind.
Die AfD und der Verfassungsschutz – ein deutsches Extremistenspiel oder Der lange Abschied von der fdGO
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 55, Heft 4, S. 375-386
ISSN: 2366-6757
"Streitbare" oder liberale Demokratie?: Wie man in Deutschland und den USA mit "nichtgewalttätigen Extremisten" umgeht
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 51, Heft 4, S. 193-199
ISSN: 2366-6757
Mit Rechts leben: Horst Meier im Gespräch mit Bernhard Schlink
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 50, Heft 4, S. 191-198
ISSN: 2366-6757
KULTUR UND KRITIK - » Geistiges Eigentum « im digitalen Zeitalter
In: Neue Gesellschaft, Frankfurter Hefte: NG, FH. [Deutsche Ausgabe], Band 60, Heft 3, S. 62-63
ISSN: 0177-6738
Protestfreie Zonen? Variationen über Bürgerrechte und Politik
In: Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften: ZSE ; der öffentliche Sektor im internationalen Vergleich = Journal for comparative government and european policy, Band 10, Heft 2, S. 295
ISSN: 1610-7780
Contra: Vorsicht, Parteiverbot!
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 48, Heft 1, S. 19
ISSN: 0344-7871
Pro & Contra: Neuen Anlauf zum NPD-Verbot wagen? -Contra: Vorsicht, Parteiverbot!
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 48, Heft 1, S. 19-20
ISSN: 0344-7871
Integrierte industrielle Dienstleistungen
In: Werkstattstechnik: wt, Band 102, Heft 7-8, S. 440-440
ISSN: 1436-4980
Restrisiko: die Atomtechnik und das Recht
In: Merkur: deutsche Zeitschrift für europäisches Denken, Band 65, Heft 8, S. 729-734
ISSN: 2510-4179
Hinter dem Streit um Risikoanalysen und Rechtsbegriffe steht eine durchaus legitime, ja notwendige Interessenabwägung - die zwischen Sicherheit von Leib und Leben einerseits und dem Energiehunger einer Industriegesellschaft andererseits. Die Kritik zielt nicht auf die Interessenabwägung als solche, sondern vielmehr auf das Subjekt dieser Abwägung. So mündet die Kritik der Restrisikoformel in die Forderung, der Gesetzgeber möge die Sache in die Hand nehmen. Denn wenn gewiss ist, dass es in der Technik keine absolute Sicherheit gibt; wenn jedes noch so kleine Restrisiko eine Restgefahr darstellt, die sich in übergroßen Schäden niederschlagen kann; wenn weitere Schutzvorkehrungen unmöglich oder nicht verhältnismäßig erscheinen; wenn dennoch auf die Atomtechnik nicht verzichtet werden kann oder soll - wenn all dies zusammenkommt, dann hilft juristische Argumentation herzlich wenig. Dann ist das Problem nicht mehr von Gerichten durch Interpretation zu lösen, sondern nur durch eine autoritative Setzung: Allein das demokratisch legitimierte Parlament kann der Allgemeinheit die Pflicht auferlegen, ein gewisses Risiko zu tragen. Es muss offen deklarieren, dass und inwieweit den Bürgern die Restgefahr einer atomaren Katastrophe zugemutet wird. (ICF2)