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Abfassen von Schiedsklauseln in Verträgen mit saudiarabischen Parteien
In: Recht der internationalen Wirtschaft: RIW ; Betriebs-Berater international, Band 33, Heft 1, S. 23-27
ISSN: 0340-7926
Ein obsiegender Schiedsspruch muß aus tatsächlichen Gründen in Saudi-Arabien vollstreckt werden. Ein obsiegender Schiedsspruch muß aus tatsächlichen Gründen außerhalb Saudi-Arabiens vollstreckt werden. (HWWA)
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Die Schiedsfähigkeit von Rechtsstreitigkeiten zwischen einem Agenten und seinem Prinzipal in Saudi-Arabien
In: Recht der internationalen Wirtschaft: RIW ; Betriebs-Berater international, Band 31, Heft 6, S. 465-467
ISSN: 0340-7926
Nach dem in Saudi-Arabien ausschließlich zur Anwendung kommenden islamischen Recht nach der Hanbali-Rechtsschule sind Rechtsstreitigkeiten zwischen Agenten jeder Erscheinungsform und dem Prinzipal grundsätzlich schiedsfähig. (HWWA)
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Vollstreckbarkeit ausländischer Schiedssprüche im Königreich Saudi-Arabien
In: Recht der internationalen Wirtschaft: RIW ; Betriebs-Berater international, Band 29, Heft 11, S. 811-812
ISSN: 0340-7926
Ausländische Schiedssprüche, die unter vertraglichen und/oder gesellschaftlichen Vorschriften, die gegen zwingendes islamisches (Hanbali-) Recht verstoßen, gefällt wurden, werden vom Board of Grievances nicht für vollstreckbar erklärt werden (ausgenommen alle Beteiligten sind Ausländer). (DÜI-Ott)
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