Main description: This volume examines the most important political features of the European Union, as they were established in the Lisbon Treaty. The prominent position of union citizenship underscores the fact the EU has developed into a political community. At the same time, the "classical" policy areas of the single European market continue to be key economic fields of activity for the Union, as presented in this volume.
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Abstract The German Basic Law constitutes federalism as a unique political system which is characterised by intertwined decision-making of the Federation (Bund) and the component units (Länder). The executives of the two federal tiers and the Länder executives within the Bundesrat play a major role in making joint decisions. They are forced to make decisions in the 'joint-decision mode' (Politikverflechtung) which is detrimental to accountability. Reform efforts were made to unbundle competences and to reduce the number of bills which require the Bundesrat's consent. Due to the dominance of the executives and the distribution of powers between the federal tiers (legislation is dominated by the Bund, execution is dominated by the Länder), German federalism is rightly called 'executive federalism'. German federalism can even be regarded as an embodiment of that concept since it covers all possible aspects of 'executive federalism'. The Bundesrat has an important share in that classification.
Der Beitrag betrachtet den Raum von der polnisch-ukrainischen Grenze bis nach Schengen im Kontext des RFSR (Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts) und der polnischen EU-Ratspräsidentschaft. Ziel des Beitrags ist es, im Rahmen des thematisch-geographischen Kontextes (v. a. unter Einbeziehung Polens und der Ukraine sowie des gegenseitigen Verhältnisses) die Konturen des RFSR zu verdeutlichen und seine aktuelle Problematik und Reichweite sichtbar zu machen. Zu diesem Zweck erfolgen zunächst einige Erläuterungen zur Freizügigkeit und zur Arbeitnehmerfreizügigkeit polnischer Staatsangehöriger, welche den materiellen Hintergrund der Abschaffung der Personenkontrollen bildet. Anschließend wird ein Überblick über die bisherige Entwicklung des RFSR gegeben. Sodann wird wegen seiner besonderen Bedeutung für den RFSR der Grundrechtsschutz behandelt. Es folgt ein Blick auf die Bestimmungen betreffend den Kontrollen an den Binnengrenzen und an den Außengrenzen. Eine Bilanz und ein Ausblick schließen den Beitrag ab. (ICA2)
Die Slowakische Republik ist eine repräsentative Demokratie in Form eines parlamentarischen Regierungssystems, welches über einen vergleichsweise hohen Anteil direktdemokratischer Elemente verfügt. Dem viel versprechenden Verfassungstext steht eine ernüchternde Verfassungspraxis gegenüber. Häufig dienen Referenden auf nationaler Ebene als Mittel des Kampfes der politischen Parteien, so dass das Referendum als Institution nachhaltig in Verruf geraten ist. In der slowakischen Literatur wird gar festgestellt, das Referendum an sich und die Art und Weise seiner Nutzung sei eine der "most important questions of society" geworden. Um diese Aussage einordnen zu können, wird der verfassungsrechtlichen Rahmen von Referenden in der Slowakischen Republik skizziert. Dabei werden auch Referenden auf subnationaler Ebene einbezogen. Anschließend wird die bisherige Referendumspraxis geschildert, wobei wiederum zwischen der nationalen und der subnationalen Ebene unterschieden wird. Einige Rechtsfragen slowakischer Referenden auf nationaler Ebene werden sodann vertieft behandelt, bevor eine Bewertung den Beitrag abschließt. (ICB2)
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009 hat ergänzend zum Lissabon-Vertrag eine herausragende Rolle. Das höchste deutsche Gericht hat unmissverständlich eine stärkere Mitwirkung des parlamentarischen Gesetzgebers in EU-Angelegenheiten eingefordert, und in der Folge kam es zu einer umfangreichen Reform der Mitwirkungsgesetzgebung bezogen auf die Rolle des Deutschen Bundestags und des Bundesrats. Der Autor diskutiert die Integrationsverantwortung von Bundestag und Bundesrat nach dem Lissabon-Urteil und interpretiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als "politisches Urteil". Er erörtert die Implikationen des proklamierten Prinzips der Integrationsverantwortung der Gesetzgebungskörperschaften sowie dessen Umsetzung durch das Integrationsverantwortungsgesetz, welches er aus europarechtlicher Sicht für nicht unproblematisch hält, aber letztlich als "Sonntagsgesetz" bewertet. Auch die Frage nach dem Umgang mit Neuerungen von konstitutioneller Reichweite, die im Lissabon-Vertrag angelegt sind, verdient seiner Meinung nach eine stärkere Beachtung. Als problematisch bewertet er die Tatsache, dass der Lissabon-Vertrag die bisherige Unterscheidung zwischen Regelungen konstitutioneller Natur und alltäglichen europarechtlichen Regelungen aufzuweichen droht, was erhebliche Konsequenzen für die Beteiligung des deutschen Gesetzgebers hat. (ICI2)
In: Europa ethnica: Zeitschrift für Minderheitenfragen ; mit offiziellen Mitteilungen d. Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen, Band 66, Heft 1-2, S. 31-42