Menschliche Endlichkeit: In Erinnerung an Georg Lohmann (1948–2021)
In: Zeitschrift für Menschenrechte: Zfmr = Journal for human rights, Band 16, Heft 2, S. 215-221
ISSN: 2749-4845
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In: Zeitschrift für Menschenrechte: Zfmr = Journal for human rights, Band 16, Heft 2, S. 215-221
ISSN: 2749-4845
In: Zeitschrift für Menschenrechte: Zfmr = Journal for human rights, Band 15, Heft 2, S. 215-225
ISSN: 2749-4845
In: Edition moderne Postmoderne
Was bedeutet es, Integrität zu besitzen? In der kapitalistischen Spätmoderne wird es zunehmend schwieriger, »integer« zu sein und auch zu bleiben. Wachsende soziale Desintegration und Entfremdung lassen personale Attribute wie »Unbestechlichkeit«, »Selbsttreue«, »Rechtschaffenheit«, »Ganzheit« und »Unversehrtheit« an Bedeutung gewinnen. Bislang fehlte eine philosophische Theorie, die diese und weitere Bedeutungsdimensionen des Integritätsbegriffes umfassend zu erhellen und zu vermitteln vermochte. Mit »Integrität« liegt nun die erste deutschsprachige Monographie zum Thema vor. Sie gibt den Blick frei auf Integritätsgefährdungen und -verletzungen, die für unsere Zeit typisch sind.
In: Edition Moderne Postmoderne
In: Edition Moderne Postmoderne
Was bedeutet es, Integrität zu besitzen? In der kapitalistischen Spätmoderne wird es zunehmend schwieriger, »integer« zu sein und auch zu bleiben. Wachsende soziale Desintegration und Entfremdung lassen personale Attribute wie »Unbestechlichkeit«, »Selbsttreue«, »Rechtschaffenheit«, »Ganzheit« und »Unversehrtheit« an Bedeutung gewinnen. Bislang fehlte eine philosophische Theorie, die diese und weitere Bedeutungsdimensionen des Integritätsbegriffes umfassend zu erhellen und zu vermitteln vermochte. Mit »Integrität« liegt die erste deutschsprachige Monographie zum Thema vor. Sie gibt den Blick frei auf Integritätsgefährdungen und -verletzungen, die für unsere Zeit typisch sind.
In: Handbuch Gerechtigkeit, S. 287-294
In: Politische Theorie: 25 umkämpfte Begriffe zur Einführung, S. 241-256
Ziel des Verfassers ist es, den Zusammenhang zwischen Würde und Menschenrechten enger zu fassen. Er beginnt mit der Idee der Menschenrechte, um dann in einem zweiten Schritt zu klären, wie genau sich die durch die gegenwärtige Biopolitik aufgeworfene Würdediskussion dazu verhält. Hier wird zwischen vier verschiedenen Grundverständnissen von Menschenwürde unterschieden: Anerkennung a piori/graduierbar oder nicht graduierbar, Zuerkennung a posteriori/graduierbar oder nicht graduierbar. So kann ein Begriff der Menschenwürde skizziert werden, der eine doppelte Begründungslast zu tragen vermag: Er soll einer Allgemeingültigkeit beanspruchenden Menschenrechtskonzeption als normatives Fundament dienen und zugleich einen geeigneten Bezugspunkt für die gegenwärtige bioethische Diskussion abgeben. (ICE2)
In: Zeitschrift für Menschenrechte: Zfmr = Journal for human rights, Band 4, Heft 1, S. 26-45
ISSN: 1864-6492
"Nach 1945 hat es die moderne Menschenrechtsdiskussion mit einem grundlegend veränderten Begriff von Menschenwürde zu tun, der dem Umstand Rechnung trägt, dass der europäische Totalitarismus die fundamentale Verletzbarkeit und Zerbrechlichkeit menschlicher Würde bewiesen hat. Der Begriff 'Würde' steht so nicht länger für eine 'unverlierbare Mitgift', die der Mensch niemals einbüßen kann. Er zielt vielmehr auf ein äußerst anfälliges, jedem Menschen qua Menschsein innewohnendes 'Potenzial' zu einem gelingenden Leben in Achtung und Selbstachtung, dessen notwendige soziale Bedingungen durch korrespondierende Menschenrechte geschützt werden müssen. Daraus folgt: Das menschenwürdige Leben ist das Ziel oder das 'Worumwillen' heutiger Menschenrechtsvereinbarungen. Deshalb sollte die Rechtsphilosophie auch nicht den Fehler begehen, von einem kategorischen Besitz universeller Menschenrechte auf einen ebenso kategorischen 'Besitz' der Menschenwürde kurzschließen zu wollen. Vielmehr haben alle Menschen dieselben Menschenrechte, weil sie gerade nicht schon von vornherein alle auf dieselbe Weise ein Leben in Würde führen." (Autorenreferat)
In: Zeitschrift für Politik: ZfP, Band 56, Heft 1, S. 35-50
ISSN: 0044-3360
"Die Menschenrechte beanspruchen nicht nur 'universelle', sondern auch 'egalitäre', 'kategorische', 'identische' sowie 'unteilbare' Geltung. Dass aber all diese normativen Geltungsansprüche mit den Menschenrechten verknüpft sind, bedeutet nicht, dass diese Ansprüche bereits überall eingelöst wären. Dies wären sie vielmehr erst dann, wenn die Menschenrechte weltweit faktisch zur Durchsetzung kämen - was aber in absehbarer Zeit kaum der Fall sein dürfte. Demnach ist der Universalismus der Menschenrechte als ein 'Projekt' zu verstehen; als ein Universalismus in the making. Die Menschenrechte sind nicht schon universell gültig, aber sie wollen universell gültig werden. Dies führt zu der Einsicht, dass der Universalismus der Menschenrechte als ein politischer Prozess der 'Universalisierung' verstanden werden sollte." (Autorenreferat)
In: Zeitschrift für Politik: ZfP, Band 56, Heft 1, S. 35-50
ISSN: 0044-3360
Human rights do not only claim for 'universal', but also for 'egalitarian', 'categorical', 'identical' and 'indivisible' validity. But the fact that those normative validity claims do belong to the very idea of human rights does not mean, that those claims were already achieved or realized. This would only be the case when human rights were in fact globally enforced -- which might not happen in the near Future. Therefore the universalism of human rights should be understood as a 'project'; as universalism 'in the making'. Human rights are not universal yet, but they claim to become so. That leads to the conclusion, that the universalism of human rights is best be seen as a political process of 'universalization'. Adapted from the source document.
In: Zeitschrift für Politik: ZfP ; Organ der Hochschule für Politik München, Band 56, Heft 1, S. 35-50
ISSN: 0044-3360
Rezensiertes Werk: Genealogie des Staates : Prämissen des neuzeitlichen Politikdenkens. - Berlin : Duncker & Humblot, 2003. - 940 S. - (Beiträge zur politischen Wissenschaft ; 130) Zugl.: Berlin, Freie Univ., Habil.-Schr., 2002 ISBN: 3-428-11117-6
BASE
I. Der Sinn sozialer Menschenrechte II. Zur Begründung sozialer Menschenrechte III. Inhalt IV. Umfang V. Reichweite VI. Rangordnung
BASE
In: Zeitschrift für Politik: ZfP, Band 56, Heft 1, S. 35-50
ISSN: 0044-3360