Das Financial Stability Board in der internationalen Finanzarchitektur
In: Beiträge zum transnationalen Wirtschaftsrecht 111
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In: Beiträge zum transnationalen Wirtschaftsrecht 111
In: Beiträge zum transnationalen Wirtschaftsrecht 89
In: Schriften zum transnationalen Wirtschaftsrecht 20
Der Beitrag untersucht aus der Perspektive des Welthandelsrechts die Anpassung der indirekten Steuern und Abgab en nach dem Bestimmungslandprinzip. Diese sog. Border Tax Adjustments sind ein klassisches Instrument des Außenhandels. Im Mittelpunkt steht grundsätzlich die Wettbewerbsfähigkeit einer einzelnen Ware. Besondere Probleme bereitet die Einordnung umweltpolitisch motivierter Abgaben. Der Gang der Untersuchung entspricht auch in chronologischer Hinsicht der Entwicklung der wissenschaftlichen Debatte um Border Tax Adjustments. Die Debatte der 90er Jahre aufgreifend wird erläutert, dass Umweltsteuern, die nicht eine Ware als solche betreffen, sondern die bei der Herstellung verbrauchten Ressourcen, zu den ausgleichsfähigen indirekten Steuern zählen. Gegenstand aktueller Debatten ist die Frage, ob Border Tax Adjustments auch geeignet sind, die Wettbewerbsnachteile, die den europäischen Produzenten durch den Handel mit Emissionszertifikaten drohen, auszugleichen. Hier wird dargelegt, dass die Kosten für den Erwerb der Zertifikate ebenso wie Umweltsteuern zu den ausgleichsfähigen indirekten Steuern zählen. Damit gewinnen Border Tax Adjustments als eigenständiges Instrument der Umweltpolitik an Bedeutung. Denn Umweltabgaben können einen globalen Lenkungseffekt nur erzielen, wenn sie den globalen Wettbewerb nicht zugunsten weniger umweltpolitisch ambitionierter Länder beeinflussen. Der Ausgleich der Umweltabgaben kann aber bei Beachtung der Vorgaben des Meistbegünstigungsprinzips nur schematisch, ohne Rücksicht auf die Umweltpolitik und den Entwicklungsstand des Herkunftslandes erfolgen. Eine flexible Ausgestaltung der Border Tax Adjustments ist aber über eine Rechtfertigung nach Art. XX GATT möglich. The article addresses border tax adjustment from the perspective of world trade law. This classical instrument of foreign trade prov ides a level playing field for certain goods by adjusting the indirect taxes and charges to the level of the destination country. Particular problems have arisen with environmental ...
BASE
SSRN
Working paper
In: Texte 2023, 154
In: Ressortforschungsplan of the Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation, Nuclear Safety and Consumer Protection
The EU has adopted legislation that introduces a Carbon Border Adjustment mechanism (CBAM) to impose similar costs for embedded carbon emissions on imports as those faced by production covered by the European Emissions Trading Scheme (EU ETS). This plan raises complex issues regarding practical and legal feasibility, including potential legal challenges with respect to international trade law. A key aspect of the CBAM are effective rules for the monitoring, reporting and verification, (MRV) of emissions from imports. The creation of such standards has to meet seemingly contradictory objectives: On the one hand, MRV for a CBAM should ideally be as reliable and accurate as it is in the European ETS. If not, there would be a risk of importers declaring less emissions for imported products than is actually embedded in them. This would give competitive advantages to imports, which would exacerbate the risks of carbon leakage - the shift of emission-intensive production to less regulated countries - which the CBAM is supposed to mitigate. Such arguments could speak for applying the EU's MRV rules to the CBAM. On the other hand, there are strong arguments in favour of applying trans- or international standards: extending EU rules to imports could face opposition based on their lack of political legitimacy, and it might at first sight entail higher legal risks regarding WTO-law. This study analyses this state of affairs in detail and thus develops a general perspective towards a solution that keeps both objectives in mind.
In: Fact sheet
Ende 2023 veröffentlichte die Internationale Standard Organisation (ISO) eine neue Norm zur Treibhausgasneutralität: ISO 14068-1. Sie enthält von internationalen Fachleuten abgestimmte Begriffe, Prinzipien und Anforderungen für THG-neutrale Organisationen und Produkte. Sie hat aber auch erhebliche Schwächen, da sie Aussagen zur THG-Neutralität auch bei hohen fossilen THG-Emissionen und umweltschädlichen THG-Entnahmen erlaubt. In einem Factsheet beschreibt und bewertet das Umweltbundesamt diesen Standard. Sein Fazit: Aussagen zur THG-Neutralität tragen nur dann sinnvoll zum Klimaschutz bei, wenn Unternehmen mehr tun als die Norm verlangt. Sie müssen vor allem ihre THG-Emissionen konsequent verringern.
In: Fact sheet
In late 2023, the International Standard Organization (ISO) published a new standard on carbon neutrality: ISO 14068-1. It provides terminology, principles and requirements for GHG-neutral organizations and products, agreed by international experts. However, it contains significant shortcomings as it allows GHG-neutrality claims to be made using high fossil based GHG emissions and environment-damaging GHG removal methods . In a factsheet, the German Environment Agency (UBA) describes the new carbon neutrality standard and concludes: Credible GHG-neutrality claims must go beyond the standard. Above all, companies must consequently reduce their GHG emissions.
In: Texte 2020, 34
In: Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Es handelt sich hier um eine Sammlung von rechtvergleichenden Steckbriefen zur Anwendungspraxis und Zusammenarbeit von Behörden in Belgien, Dänemark, Frankreich, Polen und Spanien im Bereich des Umweltstrafrechts. Die Steckbriefe wurden im Rahmen des Forschungsvorhabens "Status quo und Weiterentwicklung des Umweltstrafrechts und anderer Sanktionen" erstellt. Die Erkenntnisse flossen in den Abschlussbericht dieses Vorhabens ein und unterstützten die Erarbeitung der Empfehlungen zur besseren Anwendung des Umweltstrafrechts in Deutschland in diesem Projekt.
In: Texte 2019, 135
In: Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Der vorliegende Bericht befasst sich mit Umweltkriminalität und ihrer Bekämpfung in Deutschland. Er ist Ergebnis eines vom Umweltbundesamt aus den Mitteln des Ressortforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit geförderten Forschungsprojekts. Der Bericht beruht auf einer Auswertung von wissenschaftlicher Literatur und anderen relevanten Dokumenten, Daten zu umweltbezogenen Ordnungswidrigkeiten, die von mehreren Bundesländern zur Verfügung gestellt wurden, und mehr als 30 qualitativen Forschungsinterviews mit MitarbeiterInnen von Justiz, Staatsanwaltschaften, Polizei/Zoll und Umweltbehörden in fünf Bundesländern sowie auf Bundesebene. Der Bericht gibt einen Überblick über die politische Diskussion zu Umweltkriminalität auf internationaler, europäischer und deutscher Ebene. Er diskutiert die Datenlage zu Umweltstraftaten sowie Umweltordnungswidrigkeiten in Deutschland und präsentiert ausgewählte Daten. Weitere Teile stellen zentrale Erkenntnisse der ökonomischen Analyse des Rechts vor und fassen die Literatur zur Anwendungspraxis der deutschen Behörden zusammen. Die Ergebnisse der Forschungsinterviews werden ebenfalls vorgestellt. Der Bericht identifiziert zudem weiteren Forschungsbedarf. Er endet mit einer Zusammenfassung zentraler Ergebnisse und Handlungsempfehlungen. Der Bericht bestätigt bisherige Erkenntnisse aus der Literatur, die davon ausgehen, dass in Deutschland ein Defizit beim Vollzug des Umwelt(straf)rechts besteht. Wichtige Faktoren, die dieses befördern sind Personalmangel in Behörden, fehlende Spezialisierung von Behörden, der technisch-naturwissenschaftliche Charakter von Ermittlungen zu Umweltstraftaten, der komplexe Rechtsrahmen sowie die Tatsache, dass Umweltstraftaten im Vergleich zu anderen Typen von Kriminalität häufig keine hohe Priorität beim Vollzug haben.
In: Texte 2021, 102
In: Ressortforschungsplan of the Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation and Nuclear Safety
Based on a stocktake of existing governance, we present options to improve international governance of resource efficiency (RE) in the short, medium and long term. The study provides a legal and political science perspective to anchoring RE more strongly at the international level. We assess how public international law and other international governance mechanisms could be used more effectively to increase RE and reduce resource consumption along the value chain. The scope includes abiotic resources such as metals, sand, gravel, potassium salts, quartz sand, and fossil raw materials. Our stocktake of existing international governance provides a mixed picture: RE is on the international agenda, but it is hardly addressed by clear guidance or binding standards. Political initiatives and non-binding mechanisms mostly use recommendations and high-level political statements with strategic priorities. Non-state governance approaches include mainly reporting and other information and management tools regarding products and production processes. The second part develops policy options and recommendations to strengthen international governance of resource efficiency. While the existing non-binding processes and mechanisms such as in the G20 could be strengthened, binding options could show a new level of commitment and also better contribute to more certainty and a level playing field. Mid- to long-term, the existing political support for RE might be increased and translated into a potential treaty framework. The annex includes an outline for a framework treaty text on resource efficiency.
In: Position September 2023
Das UBA-Positionspapier beurteilt den Nutzen des Abscheidens und Speicherns von CO2 (kurz CCS, für Englisch "Carbon Capture and Storage") als Klimaschutzinstrument und beschreibt Leitplanken für einen nachhaltigen Einsatz, ebenso wie das nötige Monitoring und die Risikovorsorge. Auswirkungen von CCS auf menschliche Gesundheit und die Umwelt werden ebenfalls betrachtet. CCS kann laut Papier Treibhausgasminderungen und den schnellen Ausstieg aus fossilen Techniken nicht ersetzen. CCS darf auch nicht dazu führen, fossile Energieversorgungsstrukturen zu verfestigen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu behindern. Das UBA schlägt daher vor, die Technik zunächst in Müllverbrennungsanlagen zu testen, in denen aus nicht recycelbarem Abfall Wärme und Strom erzeugt wird, aber auch CO2 anfällt.
In: Climate change 2023, 04
Die klimapolitischen Anstrengungen in verschiedenen Teilen von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft weisen in die richtige Richtung und stellen wichtige Weichen für einen ambitionierten Klimaschutz in Deutschland. Ein Scheitern ist in der Umsetzung jedoch weiterhin möglich, besonders solange Klimaschutz nicht als gesellschaftliche Transformationsaufgabe verstanden wird. Da eine fortwährende Gestaltung der Transformation unerlässlich ist, wird gefragt welche Fallstricke für einen ambitioniert angegangenen Klimaschutz bestehen und welche Bedingungen das Gelingen ermöglichen. Klimaschutz als Transformationsaufgabe zu verstehen, weitet den Blick für eine vernetzte Problemlösung. Auf diese kennen bisherige klimapolitische Strategien kaum Antworten. Viele implementierte Klimaschutzmaßnahmen und ‑instrumente zeigen Folgewirkungen und lösen neue Aushandlungsprozesse in der Gesellschaft aus. Einige dieser Dynamiken werden explorativ anhand der Dimensionen Zeit, Individuum, Gesellschaft und Wirtschaft, Wechselwirkungen zu anderen Umweltbereichen und Globalisierung diskutiert und auf konkrete Fallstricke bezogen. Lösungsansätze - von ersten Debattenanstößen bis hin zu konkreten Umsetzungsoptionen - existieren bereits in zahlreichen Fällen, wie dieses Papier zeigt.