Sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für die Ausgliederung älterer und/oder leistungsgeminderter Arbeitnehmer aus dem Betrieb
In: Ältere Arbeitnehmer zwischen Unternehmensinteressen und Sozialpolitik, S. 237-282
Gegenstand der Untersuchung ist die Funktionalisierung von sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für die Interessen "des betrieblichen Personalmanagements und für dessen personalpolitische Strategien". Interessen des Personalmanagements an hoher Disponibilität, effizienter Nutzung und niedrigen Kosten des Arbeitskräftepotentials stehen Sicherungsinteressen des Arbeitnehmers hinsichtlich Arbeitsverhältnis, Einkommen und sozialen Status gegenüber. Möglichkeiten zur Funktionalisierung der Sozialversichungsleistungen liegen in der Berufsunfähigkeitsrente (Lohnzuschlag entsprechend dem Konzept der Halbinvalidität). Anspruchsvoraussetzungen, Rentenhöhe und Bewilligungsverfahren schränken diese Funktionalisierung jedoch ein. Gekoppelt mit der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente ist die tarifvertragliche Alterssicherung (Bestandsschutz). Eine weitere Möglichkeit stellt die endgültige Verrentung wegen vollständiger Erwerbsunfähigkeit dar, wobei jedoch ebenfalls Anspruchsvoraussetzungen, bürokratisches Verfahren und geringe Rentenhöhe hinderlich wirken. Als "Ausgliederungsmittel zur Rückgewinnung personalpolitischer Flexibilität" bieten sich vor allem "Vorzeitpensionierungen durch flexible Altersgrenze und vorgezogenes Altersruhegeld" ("59er-Regelung") an. Vor allem die 59er-Regelung in Verbindung mit Sozialplänen scheint sich zu einer "Form der ständigen Frühverrentung" auf der Basis einer "stillschweigenden Übereinkunft zwischen Unternehmensleitung, Arbeitsämtern, Betriebsräten und Beschäftigten zur Umgehung des Arbeitsförderungsgesetzes" zu entwickeln. (IB)