Zunächst stellt der Autor Argumente für unterschiedliche Konzeptionen eines Familienlastenausgleichs vor. Hier geht es um Argumente für einkommenunabhängiges Kindergeld, einheitliches Kindergeld sowie den Abzug von Kinderfreibeträgen von der Steuer-Bemessungsgrundlage. Anschließend werden private und öffentliche Kinderkosten erörtert. Abschließend diskutiert der Autor familienpolitische Ideologien. Im Zentrum steht hierbei die Frage, ob Kinder als gemeinnütziges Privatgut anzusehen sind. (ICE)
In: Soziale Ausgestaltung der Marktwirtschaft: die Vervollkommnung einer "Sozialen Marktwirtschaft" als Daueraufgabe der Ordnungs- und Sozialpolitik ; Festschrift zum 65. Geburtstag für Heinz Lampert, S. 357-378
Der Autor beschreibt einleitend die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der Sozial- bzw. Krankenversicherung von 1845 bis heute, um das volkswirtschaftliche Wachstum des Gesundheitssektors zu verdeutlichen. Er diskutiert verschiedene Fragestellungen und stellt insbesondere die These auf, daß die Gesundheitsleistungen gegenwärtig ein höheres Wachstumspotential für das Bruttosozialprodukt und die Beschäftigungslage besitzen als die Warenproduktion. Er geht näher auf das Verhältnis zwischen Finanzierung, Wachstum und Beschäftigung ein, er stellt einzelne Daten zur Expansion des Gesundheitssektors dar und problematisiert die Verwendung der Krankenversicherungsbeiträge als Einkommen. Um die 'falsche Identifikation' von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in der Berechnung der Staatsquote am Bruttosozialprodukt aufbrechen zu können, plädiert der Autor für einen Übergang vom Modell der 'Zwangskassen' zu einem Modell des 'Kassenzwangs'. (ICI)
Der Autor skizziert zunächst das Modell der "breadwinner"-Familie: Sicherung des Familienunterhalts durch entsprechende Lohnhöhe, familiengerechte Einkünfte bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Invalidität des Familienvaters sowie Hinterbliebeneneinkünfte und die soziale Sicherung der Frau. In diesem Zusammenhang wird im Hinblick auf gegenwärtige Tendenzen festgestellt: Je häufiger nichteheliche Lebensgemeinschaften, Scheidungen und Wiederverheiratungen bei Jüngeren werden, desto verlassener sind die Alten, die keine verwandtschaftlich gebundene Generation mehr "vor sich" haben und die deshalb darauf angewiesen sind, entweder eine "Hilfsgemeinschaft" einzugehen oder "sich unzulänglichen öffentlichen Pflegeinstitutionen auszuliefern." Vor diesem Hintergrund werden unter dem Stichwort "Individualisierung vs. Vergemeinschaftung" familien- und sozialpolitische Überlegungen zur Alterssicherung der Frau und zum Unterhaltsverhältnis zwischen Eltern und Kindern vorgelegt. Diese werden sodann unter rechtspolitischen Gesichtspunkten im Sinne einer Koordination von Unterhaltsrecht, Steuerrecht und Sozialrecht weiterentwickelt. Das schwierigste Problem sozialpolitischer Theorie- und Modellbildung wird dabei nicht in dem Nebeneinander verschiedener familiärer Lebensformen gesehen, sondern in ihrem Nacheinander. Die Sozialpolitik, so das Fazit, steht vor der Alternative, entweder neu über eine Koordination von Unterhaltsrecht, Steuerrecht und Sozialrecht nachzudenken oder die gelebte Familienwirklichkeit zu ignorieren oder jedenfalls zu verfehlen. (ICD)
Der Autor nimmt zu dem vom Bundesarbeitsministerium vorgelegten Bericht über die Umsetzung des Gesundheits-Reformgesetzes Stellung. Er kritisiert die dort aufgestellten Erfolgsbilanzen als verfrüht und stellt in Frage, ob der Terminus "Kostendämpfung" dem Sachverhalt entspricht. Die Kommentierung einzelner Punkte des Berichts führt zu dem Ergebnis, daß diese Gesetzesänderung unwesentliche Bereiche neu geordnet, die Lasten zuungunsten der armen und ärmsten Bevölkerungsschichten verschoben und viele wesentliche Bereiche aus Gründen der Opportunität ausgelassen hat. (JO)
In: Der Wandel familiärer Lebensmuster und das Sozialrecht: Verhandlungen des Deutschen Sozialrechtsverbandes ; dritte Sozialrechtslehrertagung 20. bis 22. März 1985 in Bamberg, S. 114-137
Der Beitrag konzentriert sich auf die Reaktionen des Wohngeld- und Sozialhilferechts und auf den Wandel der familiären Lebensmuster. Analysiert werden drei Problemkomplexe: (1) Können Ansprüche auf Sozialhilfe familienrechtliche Unterhaltsansprüche verdrängen? Konkret ist diese Frage in der Diskussion geworden, ob Paragraph 91 I S. 1 BSHG eine Unterhaltspflicht zwischen Verwandten zweiten oder entfernten Grades ausschließt. (2) Inwieweit haben die Sozialhilfe und das Wohngeld die Funktion, die Auflösung von (gesetzlich geregelten und informellen) Ehen und Familien zu erleichtern, vielleicht sogar erst zu ermöglichen? Und inwieweit kann (und soll) sie die Neubildung von (gesetzlich geregelten und informellen) Ehen mit Partnern aus solchen aufgelösten Ehen fördern? (3) Inwieweit darf, soll und muß die informelle Ehe und Familie der gesetzlich geregelten gleichgestellt werden? Außerdem wird gezeigt, daß die Entwicklung im Bereich des Wohngelds und der Sozialhilfe Konsequenzen für die Jugendhilfe hat.
Der Autor vertritt zusammenfassend die These, daß die gegenwärtige Zwangslage des sozialen Sicherungssystems genutzt werden sollte, "endlich jene lange diskutierten, aber bei ständigem Wirtschaftswachstum überflüssig erscheinenden und politisch nicht durchsetzbaren Korrekturen an diesem System anzubringen, die sozialpolitisch gerechtfertigt, sinnvoll oder sogar notwendig sind. Einen Anlaß, sozialpolitisch nicht begründbare Anpassungen des sozialen Sicherungssystems aus purer Ausgabenphobie, aus der krankhaften Fixierung auf Sparzwänge heraus vorzunehmen," ist nicht zu erkennen und nicht anzuerkennen. (IAB2)