Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext:
Alternativ können Sie versuchen, selbst über Ihren lokalen Bibliothekskatalog auf das gewünschte Dokument zuzugreifen.
Bei Zugriffsproblemen kontaktieren Sie uns gern.
56 Ergebnisse
Sortierung:
In: Soziologische Revue: Besprechungen neuer Literatur, Band 47, Heft 2, S. 115-117
ISSN: 2196-7024
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 69, Heft 1, S. 27-50
ISSN: 1861-891X
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 64, Heft 3, S. 606-609
ISSN: 0023-2653
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 61, Heft 2, S. 159-182
ISSN: 1861-891X
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 61, Heft 2, S. 159-182
ISSN: 0023-2653
"Handlung als subjektiv sinnhaftes Verhalten und Handlung als Zuschreibungskategorie werden in der Regel als konkurrierende Handlungsbegriffe verstanden (Abschnitt 1). Im Gegensatz dazu argumentiert der vorliegende Beitrag, dass die soziologische Handlungstheorie beide Handlungsbegriffe benötigt. Bereits für den Begriff des sozialen Handelns ist es erforderlich, neben dem subjektiv gemeinten Sinn des eigenen Handelns, die Deutung, und damit auch die Zuschreibung fremden Handelns zu berücksichtigen (Abschnitt 2). Zugeschriebene Handlungen sind keine bloßen Vorstellungen, sondern sie können eine eigenständige Realität darstellen, dann nämlich, wenn sie dem sozial Handelnden als diejenigen Handlungen gelten, auf die hin er seine Anschlusshandlungen entwirft (Abschnitt 3). Im sozialen Verkehr der Akteure gewinnt Handlungszuschreibung diese Handlungswirksamkeit, wenn sie im Bezugsrahmen intersubjektiv gültiger Situationsdefinitionen erfolgt (Abschnitt 4). Dies können gemeinsam geteilte oder handlungswirksam durchsetzbare Situationsdefinitionen sein. Zudem lassen sich zwei Modi der Handlungszuschreibung unterscheiden: Zuschreibung auf Gründe und Zuschreibung maßgeblicher Verursachung (Abschnitt 5). Auf der Grundlage dieser beiden Unterscheidungen werden Ansatzpunkte für eine Analyse der Wirksamkeit zugeschriebener Handlungen im sozialen Handeln vorgestellt (Abschnitt 6)." (Autorenreferat)
In: Doing Culture: neue Positionen zum Verhältnis von Kultur und sozialer Praxis, S. 108-126
Der gemeinsame Nenner praxistheoretischer Ansätze besteht darin, dass sie sich für Regelmäßigkeiten sozialen Handelns interessieren, die nicht Ausdruck einer bewusst regelhaften Handlungsorientierung sind. Mit der praxistheoretischen Herangehensweise verbindet sich eine Regelskepsis: Zum einen ein Vorbehalt gegen sozialwissenschaftliche Erklärungen, die auf regelhaften Beschreibungen der Regelmäßigkeiten des sozialen Geschehens beruhen. Vor diesem Hintergrund thematisiert der Beitrag die Frage des Verhältnisses der impliziten Logik der Praxis und der expliziten Logik der Befolgung kodifizierter Regeln. Dazu wird in einem ersten Schritt kurz auf die bei Bourdieu aus der Regelskepsis geborene praxistheoretische Erklärung von Regelmäßigkeiten des Handelns eingegangen. Dabei wird auf eine charakteristische Eigenschaft der impliziten Logik der Praxis hingewiesen: auf den Umstand, dass es sich um eine "Logik des Unscharfen und Ungefähren" handelt. Dieser Sachverhalt führt zu der Folgerung, dass es Situationen geben kann, in denen es im Interesse der Erwartungssicherheit sinnvoll oder erforderlich sein kann, von habituell hervorgebrachtem auf regelgeleitetes Verhalten umzustellen. Anschließend wird betrachtet, unter welchen Bedingungen explizite Regeln die Chance besitzen, verhaltenswirksam zu werden. Die Mechanismen, die hier von Bedeutung sind, konstituieren das, was der Autor als den technischen Kern eines Regel-Wirkungs-Zusammenhangs bezeichnet. Abschließend werden einige verallgemeinernde Folgerungen aus diesen Befunden für das Verhältnis zwischen den regelhaften Abläufen regelgeleiteten Verhaltens und den Regelmäßigkeiten praktischen Handelns gezogen. (ICA2)
In: Zeitschrift für Rechtssoziologie, Band 25, Heft 2, S. 141-174
"Bis heute bringt die Rechtssoziologie für die Rechtsdogmatik, also für die Tätigkeit und die Erzeugnisse der methodisch kontrollierten Auslegung des kodifizierten Rechts, wenig Interesse auf. Ihren Gegenstand sieht die Rechtssoziologie in der Erforschung der empirischen sozialen Rechtswirklichkeit. Die gültigen Regeln der Auslegung des geltenden Rechts sind, sofern sie in der Rechtspraxis Beachtung finden, Bestandteil der Konstitution dieser Rechtswirklichkeit. Dem rechtssoziologischen Desinteresse an der Rechtsdogmatik liegt mithin explizit oder implizit die Annahme zu Grunde, dass die Rechtsdogmatik keinen beachtenswerten Beitrag dieser Art zur Konstitution der Rechtswirklichkeit leistet. Der vorliegende Beitrag untersucht einige Entwicklungslinien der Rechtssoziologie, die dieser Annahme Vorschub geleistet haben. In der Auseinandersetzung mit ihnen wird argumentiert, dass Anlass zu einer veränderten Bewertung der soziologischen Relevanz der dogmatischen Jurisprudenz besteht." (Autorenreferat)
In: Zeitschrift für Soziologie, Band 31, Heft 3, S. 232-251
"Eine frühe soziologische Antwort auf die Frage danach, wie das Neue in die Welt kommt, lautet: im Wesentlichen durch Rekombination von Bekanntem. Eine auf wissenschaftliche Neuerungen bezogene Variante dieses Erklärungsmusters besagt, dass wissenschaftliche Innovationen in günstigen Fällen durch Übertragung bewährten Wissens aus einem gut beherrschten Forschungsgebiet auf ein anderes, bislang weniger gut beherrschtes Gebiet erfolgen. Grundlage hierfür ist eine angenommene Strukturgleichheit zwischen den Phänomenen der beiden Forschungsgebiete, die es erlaubt, etabliertes Wissen aus dem einen Forschungsgebiet in geeignet modifizierter Form als theoretische Innovation in das andere Gebiet zu importieren. Der vorliegende Beitrag unternimmt den Versuch, dieses Konzept auf technische Innovationen zu übertragen. Es wird argumentiert, dass im Fall technikbezogener Konzeptübertragungen die Annahme einer Problemähnlichkeit der aufeinander bezogenen Bereiche in ähnlicher Weise konstitutiv ist wie dort die der Strukturgleichheit: die Annahme nämlich, dass sich eine bereits bewährte Problemlösung für Probleme eines neuen Technikfeldes deshalb als fruchtbar erweisen konnte, weil sich die jeweils zu lösenden Probleme in relevanten Hinsichten ähneln. Ein Rekurs auf Strukturgleichheit, so wird gezeigt, kann die Analogiebeziehung im Fall technikbezogener Konzeptübertragungen dagegen nicht fundieren. Dass entsprechende Annahmen über Strukturgleichheit unter Umständen dennoch getroffen werden, ist eine scheinbare Widersprüchlichkeit, für die der Beitrag eine Antwort sucht. Die konzeptionellen Überlegungen werden anhand einer empirischen Studie über Konzeptübertragungen in der Multiagentensystem-Forschung exemplarisch veranschaulicht." (Autorenreferat)
In: Campus
In: Forschung 803
Der Autor bietet einen Überblick über die wichtigsten theoretischen Ansätze der neueren sozialwissenschaftlichen Beschäftigung mit dem Thema Technik. Es gelingt ihm, bisher unverbundene oder konkurrierende Betrachtungen der sozialen Bedeutung gegenständlicher Technik aufeinander zu beziehen und einen neuen integrativen Ansatz zu entwickeln.
In: Zeitschrift für Soziologie, Band 28, Heft 6, S. 409-428
"Das zentrale Theorieproblem der Soziologie mit der Technik ist die Frage der sozialen Bedeutung gegenständlicher Technik. Der vorliegende Beitrag schlägt einen Antwortversuch vor, der Sachtechnik als eine Ausprägung eines Zusammenhanges begreift, der als Dualität von Ressourcen und Routinen bezeichnet wird. Das Konzept der Dualität von Ressourcen und Routinen besagt, dass Ressourcen verändernden Handelns auf zwei Strukturaspekten beruhen: auf der Einrichtung gesicherter Ereigniszusammenhänge, die sich als Mittel der Erreichung zukünftiger Handlungsziele eignen, weil man sich auf Regeln verlassen kann, die ihr Verhalten beschreiben; und auf der Etablierung gemeinsamer Regelpraktiken des Umgangs mit ihnen. Nutzbare Ressourcen entstehen, wenn diese beiden Strukturaspekte in einem wechselseitigen Bedingungs- und Ermöglichungsverhältnis aufeinander bezogen sind, also eine Dualität bilden. Analysiert man Sachtechnik innerhalb dieses Theorierahmens, so lässt sich eine Kontroverse überwinden, die die techniksoziologische Theoriediskussion gleichsam als roter Faden durchzieht: Die Frage, ob die soziale Bedeutung gegenständlicher Technik primär in den Praktiken des Umgangs mit den Artefakten zu suchen ist oder aber ob die Artefakte selbst verfestigte Formen des Sozialen darstellen, muss nun nicht mehr kontrovers diskutiert werden. Beide Positionen können vielmehr als einander ergänzende Sichtweisen reformuliert werden." (Autorenreferat)
In: Wissenschaft in der Wissensgesellschaft, S. 9-23
"Das Konzept der Wissensgesellschaft gehört zu den prominenten zeitdiagnostischen
Angeboten in der gegenwärtigen soziologischen Debatte. Wer auch wollte leugnen,
dass die entwickelten Gegenwartsgesellschaften und die sich entwickelnde Weltgesellschaft
sich von ihren Vorläufern wesentlich unterscheidet (1) durch die gewachsene
Bedeutung von Wissen als Ressource wirtschaftlicher und gesellschaftlicher
Wertschöpfung und Innovation, (2) durch eine beträchtliche Ausdehnung öffentlicher
und privater Forschungsaktivitäten, (3) durch einen steigenden Anteil von
hochqualifizierten Arbeitskräften ('Wissensarbeitern'), (4) durch einen beträchtlichen
Anstieg des allgemeinen Bildungsniveaus und (5) durch eine enorme Zunahme
der Zirkulation und Zugänglichkeit gespeicherten, also etwa schriftlich niedergelegten
Wissens? Und wer wollte die Prognose wagen, dass der Prozess des Eindringens
wissensbasierter Aktivitäten in immer mehr gesellschaftliche Bereiche bereits zum
Abschluss gekommen ist oder in naher Zukunft kommen wird?
Betrachtet man die Wissensgesellschaft unter dem Gesichtspunkt der quantitativen
Zunahme des Wissens und seiner Verwendung als Handlungsressource, so richtet
sich der Blick vor allem auf das methodisch kontrolliert erzeugte, überprüfbare
und verallgemeinerungsfähige explizite Wissen, mit anderen Worten: auf wissenschaftliches
Wissen. Die Wissensgesellschaft wäre demgemäß eine Wissenschaftsgesellschaft.
Der Wissenschaft käme die unter diesen Voraussetzungen gesellschaftlich
zentrale Rolle zu, die entscheidende gesellschaftliche Ressource nicht nur zu produzieren,
sondern als Letztinstanz für Wissensfragen darüber hinaus über deren Geltungsansprüche
und -bedingungen zu entscheiden. (...)" (Textzauszug)
In: Können Maschinen handeln? : soziologische Beiträge zum Verhältnis von Mensch und Technik, S. 11-64
"Die Frage nach der Technik und dem Handeln hat eine lange Tradition. In ihr
wurden die Sphären der Technik und des menschlichen Handelns überwiegend
streng getrennt. Die Technik lag im Reich der Notwendigkeit; sie bestand aus
sachlichen Objekten; für sie galten die Regeln des Sachzwangs; ihr Verhalten
war durch Repetitivität und Zuverlässigkeit gekennzeichnet; Schematismen,
Funktionalitäten und Automatismen machten sie aus. Das Handeln hingegen
rangierte hoch oben im Reich der Freiheit; es war den menschlichen Subjekten
vorbehalten; für sie wurden die rationale Wahl und das Recht der Aushandlung
von Regeln angenommen; ihr Verhalten wurde mit Kreativität und Kontingenz
verbunden; das Wesen menschlichen Handelns wurde in der Fähigkeit zur Reflexion,
zur situativen Interaktion und in der Autonomie gesehen. Diese dualistische
Auffassung von Mensch und Technik lässt sich in der knappen Aussage
zusammenfassen: 'Menschen handeln, Maschinen funktionieren nur.' Beide Seiten der Aussage wollen wir in Frage stellen. Die Menschen sind
weniger die immer und überall autonom und allein Handelnden, als die wir uns gerne sähen. Die Biologie von Darwin bis Wilson hat aufgewiesen, wie stark
menschliches Handeln durch Vererbung und Umweltmechanismen eingeschränkt
ist. Die Psychologie von Freud bis Skinner hat den narzistischen Stolz
des Menschen auf seine Autonomie tief gekränkt, indem sie auf die großen Anteile
unbewusster Handlungstriebe und reaktiver Verhaltensmechanismen aufmerksam
gemacht hat. Die Soziologie von Marx über Mead bis Merton hat
nachgewiesen, dass soziale Struktur und sozialer Sinn wesentlich als nichtintendiertes
Ergebnis gesellschaftlicher Interaktion entstehen und nicht als beabsichtigtes
Resultat individuellen Handelns. Es wird nicht nur im Alltag davon
gesprochen, dass Menschen 'funktionieren'. Auch in den empirischen Handlungswissenschaften
gibt es genügend Belege für repetitives Verhalten, Mechanismen
der Handlungskoordination und Funktionslogiken, welche die Rede von
der Autonomie des Handelns in die Schranken weisen. Die Frage nach dem
Handeln stellt sich vor diesem Hintergrund neu: Was kann unter diesen Bedingungen
Handeln heißen? Wer oder was alles kann als 'Akteur' wirken und so
bezeichnet werden?" (Textauszug)