Korruptionsstrafrecht: Vorsicht vor Fallstricken: Zusammenarbeit zwischen Hautarztpraxis und Kosmetikstudio im Fokus
In: Der deutsche Dermatologe: Organ des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen e.V, Band 65, Heft 2, S. 86-89
ISSN: 2196-6354
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In: Der deutsche Dermatologe: Organ des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen e.V, Band 65, Heft 2, S. 86-89
ISSN: 2196-6354
In: Perspektivverschränkungen in den Gesundheitswissenschaften Band 1
Wie ist es in der heutigen Zeit von Individualität, Entgrenzung unter gleichzeitiger Forderung nach Spezialisierung möglich, Perspektivverschränkungen einzunehmen? Sind die Gesundheits-/Therapiefachberufe verschränkbar? Wir sagen ja. Bereits der basal verbindende Gegenstand personenbezogener Interaktion, Versorgung und Therapie wäre ein Fokus. Werden jedoch die Betrachtungsweisen der Fachvertreter/innen und methodologischen Ansätze sowie Anleihen anderer Bezugsdisziplinen näher betrachtet, differenziert sich das Feld wieder aus. In diesem ersten Band der Reihe soll ein erster Eindruck der Vielfalt von Themen und Betrachtungsweisen gespiegelt werden. Die hierauf folgenden Bände haben zum Ziel, themen- und forschungsbezogen Perspektivverschränkungen einzunehmen.
Deckblatt -- Titelseite -- Impressum -- Inhalt -- Vorwort.......................................................................................................... -- I Privatärztliche stationäre Behandlung........................... -- 1 Einleitung -- 2 Wahlleistungsvereinbarung -- 2.1 Abgrenzung zu den allgemeinen Krankenhausleistungen -- 2.2 Vertragsbeziehungen zwischen Krankenhaus, Patient und Wahlarzt -- 2.2.1 Der totale Krankenhausaufnahmevertrag mit Arztzusatzvertrag -- 2.2.2 Totaler Krankenhausaufnahmevertrag -- 2.3 Formelle Anforderungen an eine wirksame Wahlleistungsvereinbarung -- 2.3.1 Einhaltung der Schriftform -- 2.3.2 Geschäftsunfähiger Patient -- 2.3.3 Hinweis auf die sogenannte "Wahlarztkette" -- 3 Aus der Wahlleistungsvereinbarung resultierende Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung -- 3.1 Operative Leistungen -- 3.2 Konservative Fächer am Beispiel Psychiatrie -- 3.3 Facharztgruppe der Anästhesiologen -- 3.4 Laborleistungen -- 3.5 Die Visite als fachübergreifende "Kernleistungen" nach 4 Abs. 2 Satz 3 GOÄ -- 4 Delegation wählärztlicher Kernleistungen -- 4.1 Unvorhersehbare Verhinderung -- 4.2 Vorhersehbare Verhinderung -- 4.2.1 Exkurs: Vorhersehbare Verhinderung des Chefarztes in Notfällen -- 4.2.2 Exkurs: Der fachlich routiniertere Oberarzt als "Dauerstellvertreter" -- 4.2.3 Exkurs: Zulässigkeit der Beschränkung der Wahlarztkette aufeinen bestimmten Wahlarzt -- 4.2.4 Exkurs: Delegationsbefugnisse im Bereich wahlärztlicher Leistungen Psychiatrie/Psychotherapie -- 4.3 Der bzw. die ständigen ärztlichen Vertreter des Wahlarztes -- 5 Die Einbeziehung Dritter in die Wahlarztkette -- 5.1 Das Honorararzturteil des BGH -- 5.2 Fallkonstellation des sogenannten "gewünschten Vertreters" -- 6 Rechtsfolgen der unwirksamen Wahlleistungsvereinbarung -- II Privatärztliche ambulante Behandlung........................ -- 1 Einleitung.