Zehn Jahre Vertrag von Lissabon – Rolle der deutschen Länder. Hoffnungen, Enttäuschungen, Erwartungen im deutschen Föderalismus
In: Europarecht, Volume 56, Issue 1, p. 40-61
Der Beitrag wirft einen Blick auf die Mitwirkungsmöglichkeiten der deutschen Länder in EU-Angelegenheiten während der letzten zehn Jahre seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. Diese sind gekennzeichnet durch ein stetiges Ringen mit dem Bund um eine Klärung der Beteiligungs-, Unterrichtungs- und Mitwirkungsrechte der Länder. Ergebnis der Verhandlungen und Nachjustierungen sind diverse untergesetzliche Schriftwechsel sowie der Versuch, das EUZBLG zu novellieren. Das den Ländern über den Bundesrat zur Hand gegebene Instrument der Subsidiaritätsrüge wird zwar genutzt, hält aber angesichts der geringen Praxistauglichkeit kaum das, was es einst versprach. Neue Formen der Bund-Länder-Zusammenarbeit durch die Einrichtung von Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaften zu bestimmten europapolitischen Themen erleichtern zwar punktuell die Mitwirkung der Länder. Sie bieten aber keinen rechtssicheren Ersatz für eine Sicherstellung der europapolitischen Ländermitwirkung. Auch mit Blick auf die Zukunftskonferenz sind die Länder gefordert, ihrem Mitgestaltungsanspruch konsequent und engagiert nachzukommen.