Rule of Law oder Rule by Law?
In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Band 65, Heft 1, S. 877
ISSN: 2569-4103
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In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Band 65, Heft 1, S. 877
ISSN: 2569-4103
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 54, Heft 3, S. 375-407
ISSN: 1865-5203
In: Schriften zur Rechtstheorie - Band 262 v.262
Hauptbeschreibung Der Autor rekonstruiert das rechtsstaatliche Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit aus systemtheoretischer Sicht und geht auf seine gesellschaftlichen Bedingungen ein. Er sieht die Funktion der richterlichen Unabhängigkeit in der Sicherung und Förderung der Ausdifferenzierung des Rechtssystems in Bezug auf seine gesellschaftlichen Umwelt, vor allem gegenüber dem politischen System. Die richterliche Unabhängigkeit wird als Entscheidungsautonomie des Richters gegenüber der gesellschaftlichen Umwelt des Rechtssystems aufgefasst. In Bezug auf die gesellschaftlichen Bedingungen der richterlichen Unabhängigkeit wird geprüft, ob sich aus der Ausdifferenzierung des Rechts, seiner Gestaltbarkeit und seiner gesellschaftlichen Bedeutung, die Entstehung der richterlichen Unabhängigkeit in Deutschland und ihr Fehlen im gegenwärtigen China erklären lassen. Dabei werden die deutsche und die chinesische Rechts-, Sozial-, Politik- und Geistesgeschichte behandelt und verglichen. Inhaltsverzeichnis EinleitungA. Gegenstand und Bedeutung der ForschungB. Gang der ForschungErster Teil: Rechtstheoretische Grundlagen der richterlichen UnabhängigkeitA. Das herrschende Grundverständnis der richterlichen Unabhängigkeit: Grundverständnis der richterlichen Unabhängigkeit im liberalen Zeitalter - Entwicklung bis in die Gegenwart - ProblemeB. Richterliche Unabhängigkeit im Lichte der Ausdifferenzierung des Rechts: Ausdifferenzierung des Rechts - Funktion der richterlichen Unabhängigkeit - Bedeutungsgehalt und Reichweite der richterlichen Unabhängigkeit - Erneute Betrachtung der Probleme im herrschenden Grundverständnis der richterlichen UnabhängigkeitZweiter Teil: Gesellschaftliche Bedingungen der richterlichen UnabhängigkeitA. Allgemeine Erläuterung: Ausdifferenzierung des Rechts als gesellschaftliche Bedingung der richterlichen Unabhängigkeit -
In: Schriften zur Rechtstheorie 262
In diesem Buch wird das rechtsstaatliche Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit aus der systemtheoretischen Sicht der Ausdifferenzierung des Rechts rekonstruiert und auf dieser Basis auf gesellschaftliche Bedingungen der richterlichen Unabhängigkeit eingegangen. Die Funktion der richterlichen Unabhängigkeit wird in der Sicherung und Förderung der Ausdifferenzierung des Rechtssystems gegenüber seiner gesellschaftlichen Umwelt, vor allem gegenüber dem politischen System, gesehen. Die richterliche Unabhängigkeit wird als Entscheidungsautonomie des Richters gegenüber der gesellschaftlichen Umwelt des Rechtssystems aufgefasst. In Bezug auf gesellschaftliche Bedingungen der richterlichen Unabhängigkeit wird geprüft, ob aus der Ausdifferenzierung des Rechts, der Gestaltbarkeit des Rechts durch die Gesetzgebung und einer großen gesellschaftlichen Bedeutung des Rechts als solchen Bedingungen die neuzeitliche Entstehung der richterlichen Unabhängigkeit in Deutschland und die heutige mangelnde richterliche Unabhängigkeit in China zu erklären sind. Dabei werden die deutsche und die chinesische Rechts-, Sozial-, Politik- und Geistesgeschichte behandelt und vergleicht