Positive Maßnahmen zwischen Unternehmerfreiheit und Gleichbehandlung
In: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 275
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In: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 275
In: Versicherungsmagazin, Band 56, Heft 10, S. 70-71
ISSN: 2192-8622
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Heft 4, S. 18-24
ISSN: 0007-5868
In: Berufsbildung: Europäische Zeitschrift, Heft 14, S. 67-73
ISSN: 0378-5106
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 9
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 2
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Politische Bildung: Journal für politische Bildung, Heft 4, S. 54-62
ISSN: 2191-8244
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 11
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 8
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 5
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
ISSN: 2568-6542
In: Handreichung / Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erstreckt sich auf alle Rechtsgebiete. Ihr umfassender Anspruch, bürgerliche Freiheitsrechte mit wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundrechten zu verbinden und dabei der Gleichbehandlung besondere Bedeutung beizumessen, eröffnet auch im Sozialrecht eine neue, menschenrechtliche Perspektive. Die Handreichung zeigt, wie die UN-BRK in der anwaltlichen Praxis im Sozialrecht Anwendung finden kann.
In: Neue Schriften zum Zivilrecht 1
Das geltende Recht kennt zahlreiche Gleichbehandlungspflichten und Diskriminierungsverbote privater Akteure. Sie werden traditionell als "Ausnahmen" verstanden, mit denen die Privatautonomie unangemessen einschränkt werde. Der Autor hinterfragt die historischen, vergleichenden und theoretischen Annahmen dieser Konzeption und plädiert für einen neuen Ansatz, der auf der sozialen Erwartung privater Akteure beruht, nicht ohne sachliche Gründe ungleich zu behandeln. Das Recht schützt diese Erwartung, indem der von einer Ungleichbehandlung betroffene Akteur vom anderen eine Rechtfertigung verlangen kann. Damit löst sich das Modell von abstrakten Prinzipienkollisionen und verortet den Konflikt in den jeweils unterschiedlichen Kontexten der betroffenen Autonomiebereiche. Mit der Auslegung der Gleichbehandlung wird diese methodisch so strukturiert, dass die jeweiligen Auswirkungen der Ungleichbehandlung vom Betroffenen sichtbar gemacht werden können. Beiden Parteien steht erst dann die Möglichkeit offen, die Ungleichbehandlung und ihre Rechtfertigungsgründe in einem rechtlichen Diskurs zu thematisieren. Zentraler Baustein der Neukonzeption ist ein situationsadäquates Rechtfertigungskontinuum, dessen Spanne von den auf "Null" reduzierten Rechtfertigungsanforderungen bis zu den auf "Null" reduzierten Rechtfertigungsgründen reicht
In: Arbeit und Recht: AuR ; deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Band 42, Heft 8, S. 286-292
ISSN: 0003-7648
Das Arbeitsrecht gibt einige Hinweise, die eine Integration ausländischer ArbeitnehmerInnen im Betrieb fördern und ausländerfeindliche Übergriffe abwehren. Der Autor diskutiert vor dem Hintergrund des betriebsverfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes Themen wie Aufenthaltsgenehmigung, Auswahlrichtlinien, Sozialauswahl bei Kündigungen, Wehrdienst, Sonderurlaub, Leiharbeit, Werkverträge, Weiterbildung und ausländerfeindliche Hetze im Betrieb. (IAB)